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Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben) Beschlussvorlage (Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 109/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 21.04.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 109/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Schöngarth 21.04.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben Beschlussentwurf: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Kämmerer die in der der Vorlage beigefügten Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich aus dem Jahresabschluss 2005 ergeben und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 zu leisten waren, genehmigt wurden. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: Zusammenstellung der gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung durch den Stadtkämmerer genehmigten nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der Mehrausgaben im Zuge des Jahresabschlusses 2005 In der Zeit vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 sind folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt worden, die nicht im Rahmen der einseitigen oder gegenseitigen Deckungsfähigkeit gedeckt werden konnten: Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushaltsansatz/ Rest Betrag nach Erläuterung § 82 GO NW Im Zuge des Jahresabschlusses 2005 1. Verwaltungshaushalt überplanmäßig 1.910.8600.7 Zuführung haushalt zum Vermögens- 9.450.700,00 € 16.341.817,00 € Abschlussbuchung gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung 1.290.6890.6 Überschuss Stiftung „Pänz ans Netz - Medienstiftung Wesseling“ 0,00 € 9.437,31 € Die nicht verausgabten Erträge aus dem Stiftungsvermögen wurden der Sonderrücklage UA 290 zugeführt. 1.450.6890.8 Überschuss Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit 0,00 € 15.321,33 € Die nicht verausgabten Erträge aus dem Stiftungsvermögen wurden der Sonderrücklage UA 450 zugeführt. 1.300.6750.6 Dienstleistungen gungsbetriebe 0,00 € 2.144,52 € Die außerplanmäßige Ausgabe betrifft Dienstleistungen, die die EBW im Rahmen von Veranstaltungen im Rheinforum im 4. Quartal 2004 erbracht haben. Die Ausgabe musste zu Lasten des Kernhaushalts geleistet werden. Ab dem Wirtschaftsjahr 2005 werden die Aufwendungen im Wirtschaftplan der Kulturbetriebe verbucht, denn zum 01.01.2005 wurde das Rheinforum in das Sondervermögen eingelegt. außerplanmäßig TUIV 08/1998 der Entsor- Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushaltsansatz/ Rest Betrag nach Erläuterung § 82 GO NW 2. Vermögenshaushalt überplanmäßig 1.910.9110.8 Zuführung an allgemeine Rücklage 8.138.000,00 € 14.875.972,53 € Abschlussbuchung gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung 1.910.9114.0 Zuführung an Sonderrücklage UA 450 (Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit) 0,00 € 15.321,33 € Zuführung des Überschusses aus dem UA 450 - „Stiftung Jugendarbeit“ über den Vermögenshaushalt an die Sonderrücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2005. 1.910.9115.9 Zuführung an Sonderrücklage UA 290 (Stiftung „Pänz ans Netz - Medienstiftung Wesseling“) 0,00 € 9.437,31 € Zuführung des Überschusses aus dem UA 290 - „Stiftung Pänz ans Netz - Medienstiftung Wesseling“ über den Vermögenshaushalt an die Sonderrücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2005. 166.800,00 € 4.120,99 € Die Reinigungsarbeiten im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss des neuen Rathauses wurden ab August 2005 an eine Fremdfirma vergeben. Der Mehrausgabe stehen Einsparungen im Personaletat gegenüber. 41.500,00 € 8.972,50 € Für den von der Stadt zu leistenden Eigenanteil für die Offene Ganztagsschule an der Albert-Schweitzer-Schule standen nicht genügend Mittel zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten außerplanmäßig im Zeitraum 01.07.2005 bis 31.03.2006 1. Verwaltungshaushalt überplanmäßig 1.020.5401.6 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.210.7180.0 Betreuende Grundschulen TUIV 08/1998 Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle Haushaltsansatz/ Rest Betrag nach Erläuterung § 82 GO NW Mittel wurden überplanmäßig bereitgestellt. 1.020.6200.0 Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit 0,00 € 3.720,00 € Für die Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit hat die Stadt eine Landeszuweisung erhalten. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2005 konnte mit dieser Einnahme nicht gerechnet werden. 1.220.7180.4 Betreuende Realschulen 0,00 € 4.100,00 € Die vom Land für die Betreuung der Schüler gewährte Zuweisung wurde an den Betreuungsverein der Realschule ausgezahlt. 1.270.7180.2 Betreuende Sonderschulen 0,00 € 7.500,00 € Für die Betreuung der Schüler der Sonderschule hat die Stadt eine Landeszuweisung erhalten; diese wurde an die Fröbeschule ausgezahlt. Schulzent- 5.000,00 € 3.500,00 € Die für die Errichtung von Toren zwischen den Schulhöfen im Schulzentrum zusätzlich benötigten Mittel wurden der Budgetaufstockung im Verwaltungshaushalt entnommen und dem Vermögenshaushalt zugeführt. Nur haushaltstechnisch eine überplanmäßige Ausgabe. Zuschüsse für Investitionen nach dem ÖPNVG NRW 0,00 € 33.762,00 € Für die Fahrzeugförderung im öffentlichen Personennahverkehr gewährt das Land Zuschüsse. Die Stadt leitet diese an die Busunternehmen weiter und prüft deren sachgerechte Verwendung. Es handelt sich um wirtschaftlich durchlaufende Beträge. 2. Vermögenshaushalt überplanmäßig 1.280.9402.4 Schulhofgestaltung rum außerplanmäßig 1.820.9870.1 TUIV 08/1998