Daten
Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
109/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005
bis 31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch
den Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
21.04.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 109/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Schöngarth
21.04.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Unterrichtung über die im Zuge des Jahresabschlusses 2005 und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis
31.03.2006 gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling durch den
Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussentwurf:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Kämmerer die in der der Vorlage beigefügten
Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die sich aus dem Jahresabschluss 2005 ergeben und die im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 zu leisten waren, genehmigt wurden.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
Zusammenstellung der gemäß § 82 GO NRW i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung durch den Stadtkämmerer genehmigten nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben und der Mehrausgaben im Zuge des Jahresabschlusses 2005
In der Zeit vom 01.07.2005 bis 31.03.2006 sind folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt worden, die nicht im Rahmen der einseitigen oder gegenseitigen Deckungsfähigkeit gedeckt werden konnten:
Haushaltsstelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Haushaltsansatz/
Rest
Betrag nach Erläuterung
§ 82 GO NW
Im Zuge des Jahresabschlusses 2005
1. Verwaltungshaushalt
überplanmäßig
1.910.8600.7
Zuführung
haushalt
zum
Vermögens-
9.450.700,00 €
16.341.817,00 € Abschlussbuchung gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung
1.290.6890.6
Überschuss Stiftung „Pänz ans
Netz - Medienstiftung Wesseling“
0,00 €
9.437,31 € Die nicht verausgabten Erträge aus dem Stiftungsvermögen
wurden der Sonderrücklage UA 290 zugeführt.
1.450.6890.8
Überschuss Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit
0,00 €
15.321,33 € Die nicht verausgabten Erträge aus dem Stiftungsvermögen
wurden der Sonderrücklage UA 450 zugeführt.
1.300.6750.6
Dienstleistungen
gungsbetriebe
0,00 €
2.144,52 € Die außerplanmäßige Ausgabe betrifft Dienstleistungen, die
die EBW im Rahmen von Veranstaltungen im Rheinforum im 4.
Quartal 2004 erbracht haben. Die Ausgabe musste zu Lasten
des Kernhaushalts geleistet werden. Ab dem Wirtschaftsjahr
2005 werden die Aufwendungen im Wirtschaftplan der Kulturbetriebe verbucht, denn zum 01.01.2005 wurde das Rheinforum in das Sondervermögen eingelegt.
außerplanmäßig
TUIV 08/1998
der
Entsor-
Haushaltsstelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Haushaltsansatz/
Rest
Betrag nach Erläuterung
§ 82 GO NW
2. Vermögenshaushalt
überplanmäßig
1.910.9110.8
Zuführung an allgemeine Rücklage
8.138.000,00 €
14.875.972,53 € Abschlussbuchung gemäß § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung
1.910.9114.0
Zuführung an Sonderrücklage
UA 450 (Stiftung zur Förderung
der Jugendarbeit)
0,00 €
15.321,33 € Zuführung des Überschusses aus dem UA 450 - „Stiftung Jugendarbeit“ über den Vermögenshaushalt an die Sonderrücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2005.
1.910.9115.9
Zuführung an Sonderrücklage
UA 290 (Stiftung „Pänz ans Netz
- Medienstiftung Wesseling“)
0,00 €
9.437,31 € Zuführung des Überschusses aus dem UA 290 - „Stiftung
Pänz ans Netz - Medienstiftung Wesseling“ über den Vermögenshaushalt an die Sonderrücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2005.
166.800,00 €
4.120,99 € Die Reinigungsarbeiten im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss des neuen Rathauses wurden ab August 2005 an eine
Fremdfirma vergeben. Der Mehrausgabe stehen Einsparungen
im Personaletat gegenüber.
41.500,00 €
8.972,50 € Für den von der Stadt zu leistenden Eigenanteil für die Offene
Ganztagsschule an der Albert-Schweitzer-Schule standen
nicht genügend Mittel zur Verfügung. Die zusätzlich benötigten
außerplanmäßig
im Zeitraum 01.07.2005 bis 31.03.2006
1. Verwaltungshaushalt
überplanmäßig
1.020.5401.6
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
1.210.7180.0
Betreuende Grundschulen
TUIV 08/1998
Haushaltsstelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Haushaltsansatz/
Rest
Betrag nach Erläuterung
§ 82 GO NW
Mittel wurden überplanmäßig bereitgestellt.
1.020.6200.0
Förderung kommunaler Projekte
der Entwicklungszusammenarbeit
0,00 €
3.720,00 € Für die Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit hat die Stadt eine Landeszuweisung erhalten.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2005 konnte mit dieser
Einnahme nicht gerechnet werden.
1.220.7180.4
Betreuende Realschulen
0,00 €
4.100,00 € Die vom Land für die Betreuung der Schüler gewährte Zuweisung wurde an den Betreuungsverein der Realschule ausgezahlt.
1.270.7180.2
Betreuende Sonderschulen
0,00 €
7.500,00 € Für die Betreuung der Schüler der Sonderschule hat die Stadt
eine Landeszuweisung erhalten; diese wurde an die Fröbeschule ausgezahlt.
Schulzent-
5.000,00 €
3.500,00 € Die für die Errichtung von Toren zwischen den Schulhöfen im
Schulzentrum zusätzlich benötigten Mittel wurden der Budgetaufstockung im Verwaltungshaushalt entnommen und dem
Vermögenshaushalt zugeführt. Nur haushaltstechnisch eine
überplanmäßige Ausgabe.
Zuschüsse für Investitionen nach
dem ÖPNVG NRW
0,00 €
33.762,00 € Für die Fahrzeugförderung im öffentlichen Personennahverkehr gewährt das Land Zuschüsse. Die Stadt leitet diese an
die Busunternehmen weiter und prüft deren sachgerechte Verwendung. Es handelt sich um wirtschaftlich durchlaufende
Beträge.
2. Vermögenshaushalt
überplanmäßig
1.280.9402.4
Schulhofgestaltung
rum
außerplanmäßig
1.820.9870.1
TUIV 08/1998