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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
28.11.12, 18:02
Aktualisiert
28.11.12, 18:02
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8136/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 16 00, 50 16 01, 50 16 05 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 04.12.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Gewährung von Zuschüssen anlässlich des Weihnachtsfestes aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ sowie der `Rheinbraun-Rücklage´ Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, auf Basis des in 2008 (WP7136/2008 1. Ergänzung) gefassten Grundsatzbeschlusses im Fachausschuss, 50 % aus den Erträgen der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ und der ´RheinbraunRücklage´, somit 23,- € (davon 14,- € aus der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ und 9,- € aus der `Rheinbraun-Rücklage´) an sämtliche EmpfängerInnen von SGB XII Leistungen im Stadtgebiet Bedburg sowie sonstige bedürftige Personen zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbene Tochter, Frau Louise Silverberg, gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zur Zeit auf rd. 180.000 €. Die Stadt Bedburg hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Die darüber hinaus nicht verwendeten Zinsen sollen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bedburg zu Gute kommen. Rheinbraun-Sonderrücklage Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd. 117.000 €. Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeitigen Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 jeweils zur Hälfte zu Gunsten der Bedburger Tafel e. V. und den Empfängerinnen und Empfängern von SGB XII Leistungen; diesbezüglich wird auf die seinerzeitige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen. Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu erarbeiten. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seit dem steigt die Zahl der versorgten Haushalte - zuletzt 130 wöchentlich - kontinuierlich an. Für das Jahr 2012 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf insgesamt rd. 6.200 €; hiervon entfallen ca. 2.400 € auf die `Rheinbraun-Sonderrücklage´ sowie 3.800 € auf die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´. Zur Verteilung an die Empfängerinnen und Empfänger von SGB XII Leistungen sowie der sonstigen Bedürftigen verbleibt aus der `Rheinbraun-Sonderrücklage´ ein Betrag von 1.200 € und aus der `Dr. Paul und Louise SilverbergStiftung´ ein Betrag von 1.900 €. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Beschlussfassung und der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, sämtlichen Beziehern von SGB XII Leistungen im Stadtgebiet Bedburg und den seitens der politischen Vertreter der Verwaltung gegenüber dokumentierten `sonstigen Bedürftigen´ eine Zuwendung in Höhe von jeweils 23 € zu gewähren. Aufgrund der Anregung im Beratungsverlauf 2011 sind dieser Vorlage die betroffenen hilfebedürftigen Personen nicht mehr in namentlicher Auflistung als Anlage beigefügt. Nachrichtlich weist die Verwaltung auf folgendes hin: Die Mitnutzung der Räumlichkeiten des Malteser Hilfsdienst e. V. durch die Bedburger Tafel ist zwischen beiden Organisationen langfristig angelegt; aus dieser Entscheidung heraus wurden bzw. werden nachfolgend näher ausgeführte bauliche Maßnahmen am bzw. im bestehenden Baukörper vorgenommen. Installation eines Wetterschutzes; dieser war bereits im Vorjahr beabsichtigt und beantragt. Hierbei ist es allerdings sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Aufgrund schwieriger Bodenverhältnisse, der besonderen Statik und einer stabileren und nachhaltigeren Bauausführung konnten die Kosten trotz Eigenleistungen und Beschlussvorlage WP8-136/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage teilweiser kostenloser Unterstützung von Bedburger Unternehmen nicht gehalten werden; die Kosten belaufen sich nunmehr auf rd. 27.000 €. Anschaffung eines Containers; dieser ist erforderlich, da der Bedburger Tafel über Kontakte des Landesverbandes Ware mit längerem Mindesthaltbarkeitsdatum in großer Stückzahl zur Verfügung gestellt wird. Um diese auch entsprechend lagern zu können, wurde seitens der Bedburger Tafel ein Container angeschafft; die Kosten belaufen sich auf rd. 5.200 €. Optimierung des Verkaufsraums; neben verschiedenen Ausstattungsgegenständen sind zusätzliche Kühlmöglichkeiten angeschafft worden. Die Kosten hierfür können noch nicht abschließend beziffert werden. Die Verwaltung wird den Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss zeitnah über die Verwendung der Sondermittel unterrichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-136/2012 Seite 3