Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
320/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schule und Sport
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 320/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
14.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule ab
dem Schuljahr 2007/2008 wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die zu beantragenden
Landes- und Bundesmittel bewilligt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Errichtung einer Offenen Ganztagsschule fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass mit der Schule und dem Träger der OGS-Maßnahme Einvernehmen über den Umfang der von der Stadt zur Verfügung zu stellenden Mittel erzielt wird.
TUIV 08/1998
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 16.10.2006 beantragt die Johannes-Gutenberg-Schule die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2007/2008.
Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz liegt vor.
2. Lösung
Für die Umwandlung der Johannes-Gutenberg-Schule in eine Offene Ganztagsschule ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich.
Das pädagogische Ganztagskonzept der Schule ist in der Anlage beigefügt.
Nach derzeitigem Stand ist mit etwa 75 zu betreuenden Kindern im offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2007/2008 zu rechnen.
16 Kinder werden sonderpädagogisch besonders gefördert.
Die Leiterin der Johannes-Gutenberg-Schule, Frau Birgitt-Petra Müller-Henke, teilt mit, dass der zur
Verfügung stehende Betrag pro betreutem Kind in Höhe von 1.230 € nicht ausreicht, um eine qualifizierte gut funktionierende Offene Ganztagsschule zu gewährleisten.
Als Kooperationspartner hat sich die ‚“Europaschule“ Gutenbergschule für „Perspektive Köln, Gesellschaft für berufliche Bildung mbH“ entschieden, da sie das spezielle Schulprofil der Gutenberg-Schule
– als eine der größten Schulen mit gemeinsamem Unterricht von behinderten und nichtbehinderten
Schulkindern im Rhein-Erft-Kreis- bei diesem Träger am besten wiederfinden.
Der von der Schule ausgesuchte Partner „Perspektive“ würde die außerunterrichtlichen Angebote mit
einem Minimalplan nur fahren können, wenn pro betreutem Kind 1.630 € zur Verfügung steht. Das
bedeutet für die Stadt Wesseling die Leistung eines Zuschussbetrages pro Kind in Höhe von weiteren
400 €. (pro Jahr bezogen auf die Gutenbergschule = 30.000 €).
Dem Antrag der Johannes-Gutenberg-Schule vermag die Verwaltung vor dem Hintergrund des sowohl durch das Land gezogenen Rahmens als auch wegen der von der Stadt bewusst niedrig gehaltenen Beitragsregelung als auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung aller Grundschulen nicht zu
befürworten.
Zu verweisen ist darauf , dass viele Offene Ganztagsschulen sich innerhalb des in der Vorlage
252/2006 näher beschriebenen Finanzrahmens bewegen, so auch in Wesseling die OGS AlbertSchweitzer-Schule und Lessingschule.
Mehrere Lösungen wären denkbar:
- Die von der jeweiligen Grundschule verfolgte individuelle teurere Lösung wird über höhere Elternbeiträge finanziert.
- Alle Grundschulen halten den Finanzrahmen ein und suchen sich unter Mithilfe der Verwaltung entsprechende Partner.
Abzulehnen ist eine Lösung , die im Ergebnis dazu führt, dass die Schulen Verträge zu Lasten der
Stadt eingehen.
Für Investitionen zum Ausbau in eine Offene Ganztagsschule werden Bundesmittel in Höhe von
345.000 € erwartet.
Die Höhe der Landesfördermittel für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote sind bereits
beschrieben.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
TUIV 08/1998
Sind beschrieben.
TUIV 08/1998