Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
317/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 317/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
14.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das
Wirtschaftsjahr 2005 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 317/2006 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Verlust von 114.185,65 € ab. Der nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 144.300,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 47.291,72 € verbleibende Überschuss von
77.406,07 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Wald- und Parkanlagen der Stadt
Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht
wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht
schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und
es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 114.185,65 € ab. Nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 144.300,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr
von 47.291,72 € ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 77.406,07 €. Ursächlich für den im Vergleich
zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind Einsparungen bei allen Aufwandspositionen. Die
Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb
zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998