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Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 317/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 317/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 14.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2005 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 317/2006 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Verlust von 114.185,65 € ab. Der nach Abzug der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 144.300,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 47.291,72 € verbleibende Überschuss von 77.406,07 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Wald- und Parkanlagen der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Hauptausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 114.185,65 € ab. Nach Abzug der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 144.300,00 € und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags auf dem Vorjahr von 47.291,72 € ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 77.406,07 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind Einsparungen bei allen Aufwandspositionen. Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss zur Stärkung des Eigenkapitals im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998