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Beschlussvorlage (Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule)

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Sitzungsvorlage Nr.: 319/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 319/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 14.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule Beschlussentwurf: Dem Antrag der Schillerschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2007/2008 wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die zu beantragenden Landes- und Bundesmittel bewilligt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Errichtung einer Offenen Ganztagsschule fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit der Schule und dem Träger der OGS-Maßnahme Einvernehmen über den Umfang der von der Stadt zur Verfügung zu stellenden Mittel erzielt wird. TUIV 08/1998 Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 03.12.2006 beantragt die Schillerschule die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2007/2008. Ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz liegt vor. 2. Lösung Für die Umwandlung der Schillerschule in eine Offene Ganztagsschule ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich. Das pädagogische Ganztagskonzept der Schillerschule ist in der Anlage beigefügt. Nach derzeitigem Stand ist mit etwa 100 zu betreuenden Kindern im Ganztag ab dem Schuljahr 2007/2008 zu rechnen. Der Leiter der Schillerschule, Herr Albert Merkel, teilt mit, dass er mit mehreren Trägern Offener Ganztagsschulen aus dem Rhein-Erft-Kreis, aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus den Städten Bonn und Köln gesprochen habe und dass alle bestätigten, dass sie für einen Betrag in Höhe von 1.230 € pro zu betreuendem Kind kein Angebot unterbreiten könnten. Nach erneuter Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Katholischen Jugendwerke des Rhein-erftKreises liegt ein Angebot vor, das voraussetzt, dass pro betreutem Kind mindestens 270 € von der Stadt Wesseling zusätzlich finanziert wird (siehe Anlage). Allein für die Schillerschule bedeutet dies für die Stadt jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 27.000 €. Da das Konzept des Katholischen Jugendwerkes des Rhein-Erft-Kreises dem Schulprofil der Schillerschule in besonderem Maße entspricht, bittet Herr Merkel um Gewährung dieses Zuschusses. Nach einer Umfrage in den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises (siehe Anlage) zahlen neben der Stadt Wesseling noch vier weitere Kommunen einen Eigenanteil in Höhe von 410 € je betreutem Kind. Drei Kommunen (Bergheim, Erftstadt, Pulheim) zahlen zwischen 240 und 330 € zusätzlich pro betreutem Kind. Dafür gibt es hier aber keine Beitragsfreiheit ab dem zweiten Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Offenen Ganztagsschule so wie es in Wesseling der Fall ist. Auch die Elternbeiträge liegen in der Staffelung teilweise deutlich über den Sätzen der Stadt Wesseling. Im Vergleich zu allen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen hat die Stadt Wesseling den günstigsten Elternbeitrag. Dem Antrag der Schillerschule vermag die Verwaltung vor dem Hintergrund des sowohl durch das Land gezogenen Rahmens als auch wegen der von der Stadt bewusst niedrig gehaltenen Beitragsregelung als auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung aller Grundschulen nicht zu befürworten. Zu verweisen ist darauf, dass viele Offenen Ganztagssschulen sich innerhalb des in der Vorlage 252/2006 näher beschriebenen Finanzrahmens bewegen, so auch in Wesseling die OGS AlbertSchweitzer-Schule und Lessingschule. Mehrere Lösungen wären denkbar: - Die von der jeweiligen Grundschule verfolgte individuelle teurere Lösung wird über höhere Elternbeitäge finanziert. - Alle Grundschulen halten den Finanzrahmen ein und suchen sich unter Mithilfe der Verwaltung entsprechende Partner. Abzulehnen ist eine Lösung , die im Ergebnis dazu führt, dass die Schulen Verträge zu Lasten der Stadt eingehen. Für Investitionen zum Ausbau in eine Offene Ganztagsschule werden Bundesmittel in Höhe von 460.000 € erwartet. Die Höhe der Landesfördermittel für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote sind bereits beschrieben. TUIV 08/1998 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch die günstigen Elternbeiträge, die zur Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Wesseling pro betreutem Kind (410 €) herangezogen werden, kommt es pro Jahr zu einem Zuschussbetrag der Stadt in Höhe von ca. 205 € pro betreutem Kind. Wenn alle Grundschulen in Wesseling Offene Ganztagsschule sind, werden zunächst etwa 550 zu betreuende Kinder (Tendenz steigend) dann insgesamt jährliche Kosten in Höhe von ca. 113.000 € verursachen. Bei einem – wie von der Schillerschule beantragt – weiteren Zuschussbetrag der Stadt in Höhe von 270 € pro betreutem Kind würden flächendeckend weitere Mehrkosten in Höhe von jährlich 150.000 € entstehen. TUIV 08/1998