Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8174/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.09.2012
Betreff:
Resolution an die Abgeordneten des Landtages zur Unterstützung der Stellungnahme der
kommunalen Spitzenverbände zum Umlagegenehmigungsgesetz
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die vom Städte- und Gemeindebund sowie dem
Städtetag NRW verfasste Stellungnahme zum Umlagegenehmigungsgesetz im Rahmen
einer Resolution an die Abgeordneten des Landtages vollumfänglich und mit Nachdruck zu
unterstützen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit den Schnellbriefen Nr. 33, 40 und 125 (siehe Anlagen) aus 2012 informierte der Städte- und
Gemeindebund über den Sachstand im Gesetzgebungsverfahren zum sog.
Umlagegenehmigungsgesetz.
Dieses Gesetz soll vom Landtag noch im Spetember 2012 beschlossen werden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW haben eine gemeinsame
Stellungnahme verfasst, die als Anlage beigefügt ist. Nachstehend sind die hieraus resultierenden
Vorschläge zur Nachbesserung des Gesetzesentwurfs dargestellt:
Der Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW fordern eine grundlegende
Nachbesserung des Gesetzentwurfs, die neben einem Verzicht auf die Einführung der
Sonderumlage eine dringend erforderliche Konkretisierung des Rücksichtnahmegebotes für
Umlageverbände beinhaltet. Dazu
zählen:
¾ Die Verankerung einer gesetzlichen Pflicht von Umlageverbänden zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts, wenn und solange Kommunen, die mehr als die Hälfte der
Kreiseinwohner repräsentieren, ebenfalls HSK-pflichtig sind.
¾ Die Zulässigkeit der Erhöhung von Umlagesätzen nur unter der Voraussetzung, dass alle
anderen Möglichkeiten, den Umlagehaushalt auszugleichen, ausgeschöpft sind. Zu diesen
Möglichkeiten zählen ausdrücklich auch ein Absenken der Ausgleichsrücklage auf Null und
ggf. ein Zugriff auf die allgemeine Rücklage.
¾ Wertberichtigungen, z. B. bei Finanzanlagen, die weiterhin ergebniswirksam bleiben,
müssen direkt gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden können mit der weiteren
Konsequenz, dass sie bei der Bestimmung der für die Haushaltssicherung maßgeblichen
Größen nicht zu berücksichtigen sind.
¾ Die Verpflichtung zur Benehmensherstellung bei der Festsetzung der Kreisumlage.
"Benehmen" ist eine stärkere Beteiligungsform als die bloße Anhörung, bei der die
mitwirkungsberechtigten Städte und Gemeinden lediglich die Gelegenheit erhalten, ihre
Vorstellungen in das Verfahren einzubringen. Im Rahmen der Benehmensherstellung ist
von der umlageerhebenden Körperschaft eine gesteigerte materielle Rücksichtnahme zu
verwirklichen, die sich in einem ernsthaften Bemühen um die Herstellung eines
Einvernehmens äußert. § 55 KrO NRW könnte wie folgt heißen:
1. Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen
Gemeinden.
Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung
einzuleiten.
2. Stellungnahmen der Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden
dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.
Der Städte- und Gemeindebund teilt im Schnellbrief Nr. 125 mit, dass einige Kommunen mitgeteilt
haben, die gemeinsame Stellungnahme der gemeindlichen Spitzenverbände im Wege einer
Resolution an die Abgeordneten des Landtages zu unterstützen. Da keine mündliche Anhörung
mehr erfolgen wird, hält der Städte- und Gemeindebund Resolutionen für hilfreich, um die
Sensibilität des Gesetzgebers noch einmal zu schärfen.
Beschlussvorlage WP8-174/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 04.09.2012
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-174/2012
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