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Beschlussvorlage (Resolution an die Abgeordneten des Landtages zur Unterstützung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Umlagegenehmigungsgesetz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Beschlussvorlage (Resolution an die Abgeordneten des Landtages zur Unterstützung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Umlagegenehmigungsgesetz) Beschlussvorlage (Resolution an die Abgeordneten des Landtages zur Unterstützung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Umlagegenehmigungsgesetz) Beschlussvorlage (Resolution an die Abgeordneten des Landtages zur Unterstützung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Umlagegenehmigungsgesetz)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8174/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.09.2012 Betreff: Resolution an die Abgeordneten des Landtages zur Unterstützung der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Umlagegenehmigungsgesetz Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die vom Städte- und Gemeindebund sowie dem Städtetag NRW verfasste Stellungnahme zum Umlagegenehmigungsgesetz im Rahmen einer Resolution an die Abgeordneten des Landtages vollumfänglich und mit Nachdruck zu unterstützen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit den Schnellbriefen Nr. 33, 40 und 125 (siehe Anlagen) aus 2012 informierte der Städte- und Gemeindebund über den Sachstand im Gesetzgebungsverfahren zum sog. Umlagegenehmigungsgesetz. Dieses Gesetz soll vom Landtag noch im Spetember 2012 beschlossen werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst, die als Anlage beigefügt ist. Nachstehend sind die hieraus resultierenden Vorschläge zur Nachbesserung des Gesetzesentwurfs dargestellt: Der Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW fordern eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzentwurfs, die neben einem Verzicht auf die Einführung der Sonderumlage eine dringend erforderliche Konkretisierung des Rücksichtnahmegebotes für Umlageverbände beinhaltet. Dazu zählen: ¾ Die Verankerung einer gesetzlichen Pflicht von Umlageverbänden zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn und solange Kommunen, die mehr als die Hälfte der Kreiseinwohner repräsentieren, ebenfalls HSK-pflichtig sind. ¾ Die Zulässigkeit der Erhöhung von Umlagesätzen nur unter der Voraussetzung, dass alle anderen Möglichkeiten, den Umlagehaushalt auszugleichen, ausgeschöpft sind. Zu diesen Möglichkeiten zählen ausdrücklich auch ein Absenken der Ausgleichsrücklage auf Null und ggf. ein Zugriff auf die allgemeine Rücklage. ¾ Wertberichtigungen, z. B. bei Finanzanlagen, die weiterhin ergebniswirksam bleiben, müssen direkt gegen die allgemeine Rücklage gebucht werden können mit der weiteren Konsequenz, dass sie bei der Bestimmung der für die Haushaltssicherung maßgeblichen Größen nicht zu berücksichtigen sind. ¾ Die Verpflichtung zur Benehmensherstellung bei der Festsetzung der Kreisumlage. "Benehmen" ist eine stärkere Beteiligungsform als die bloße Anhörung, bei der die mitwirkungsberechtigten Städte und Gemeinden lediglich die Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen in das Verfahren einzubringen. Im Rahmen der Benehmensherstellung ist von der umlageerhebenden Körperschaft eine gesteigerte materielle Rücksichtnahme zu verwirklichen, die sich in einem ernsthaften Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens äußert. § 55 KrO NRW könnte wie folgt heißen: 1. Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung einzuleiten. 2. Stellungnahmen der Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen dem Kreistag zur Kenntnis gegeben. Der Städte- und Gemeindebund teilt im Schnellbrief Nr. 125 mit, dass einige Kommunen mitgeteilt haben, die gemeinsame Stellungnahme der gemeindlichen Spitzenverbände im Wege einer Resolution an die Abgeordneten des Landtages zu unterstützen. Da keine mündliche Anhörung mehr erfolgen wird, hält der Städte- und Gemeindebund Resolutionen für hilfreich, um die Sensibilität des Gesetzgebers noch einmal zu schärfen. Beschlussvorlage WP8-174/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 04.09.2012 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-174/2012 Seite 3