Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
307/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
14.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 307/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
14.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Elternrat der ev. Kindertagesstätte Pusteblume beantragt für ein Bildungswochenende vom 27.4.
bis 29.4.2007 im Jugendhof Finkenberg einen finanziellen Zuschuss.
2. Lösung
Die beantragte Maßnahme wird von den bisherigen Förderrichtlinien nicht erfasst.
Die vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 28.3.2006 festgelegten Zuschüsse bzw. Förderkriterien für Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen gelten zudem nur für
das Jahr 2006. Die Zuschusshöhen und Förderrichtlinien für das Jahr 2007 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen.
.
3. Alternativen
Der Jugendhilfeausschuss beschließt ausnahmsweise einen einmaligen Zuschuss für den Elternrat
der o.g. Kindertagesstätte, der aus der Budgetaufstockung finanziert werden kann.
Würden die bisherigen Förderrichtlinien analog auf diese Maßnahme angewendet, ergäben sich folgende Fördersätze:
3,- € pro Tag pro Teilnehmer/-in
3,- € pro Tag pro Betreuer/-in
7,- € pro Tag pro Teilnehmer/-in (Sonderzuschuss)
Die Gesamtsumme kann nicht exakt ermittelt werden, da im Antragsschreiben die Anzahl der Teilnehmer/-innen und Betreuer/-innen nicht genannt ist. Aufgrund einer telefonischen Nachfrage bei der
Antragsstellerin wurden folgende voraussichtliche Personenzahlen mitgeteilt:
40 Teilnehmer und 3 Betreuer. Die Anzahl der sonderzuschussberechtigten Teilnehmer kann zurzeit
nicht genannt werden.
Bei dieser Personenzahl ergäbe ich folgende Rechnung:
40 Teilnehmer x 2 Veranstaltungstage x 3,- € = 240,- €
3 Betreuer x 2 Veranstaltungstage x 3,- € =
18,- €
Daraus ergibt sich ein Gesamtzuschuss: von 258,00 € (+ ggf. Sonderzuschuss)
4. Finanzielle Auswirkungen
In der Budgetaufstockung Jugendhilfe stehen noch Mittel in Höhe von ca. 2.000 € zur Verfügung.
Anlage: Zuschussantrag
TUIV 08/1998