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Beschlussvorlage (Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007) Beschlussvorlage (Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007) Beschlussvorlage (Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007)

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Sitzungsvorlage Nr.: 307/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 14.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 307/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 14.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschussantrag zu einer Bildungsmaßnahme der ev. Kindertagesstätte Pusteblume im Jahr 2007 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Elternrat der ev. Kindertagesstätte Pusteblume beantragt für ein Bildungswochenende vom 27.4. bis 29.4.2007 im Jugendhof Finkenberg einen finanziellen Zuschuss. 2. Lösung Die beantragte Maßnahme wird von den bisherigen Förderrichtlinien nicht erfasst. Die vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 28.3.2006 festgelegten Zuschüsse bzw. Förderkriterien für Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen gelten zudem nur für das Jahr 2006. Die Zuschusshöhen und Förderrichtlinien für das Jahr 2007 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen. . 3. Alternativen Der Jugendhilfeausschuss beschließt ausnahmsweise einen einmaligen Zuschuss für den Elternrat der o.g. Kindertagesstätte, der aus der Budgetaufstockung finanziert werden kann. Würden die bisherigen Förderrichtlinien analog auf diese Maßnahme angewendet, ergäben sich folgende Fördersätze: 3,- € pro Tag pro Teilnehmer/-in 3,- € pro Tag pro Betreuer/-in 7,- € pro Tag pro Teilnehmer/-in (Sonderzuschuss) Die Gesamtsumme kann nicht exakt ermittelt werden, da im Antragsschreiben die Anzahl der Teilnehmer/-innen und Betreuer/-innen nicht genannt ist. Aufgrund einer telefonischen Nachfrage bei der Antragsstellerin wurden folgende voraussichtliche Personenzahlen mitgeteilt: 40 Teilnehmer und 3 Betreuer. Die Anzahl der sonderzuschussberechtigten Teilnehmer kann zurzeit nicht genannt werden. Bei dieser Personenzahl ergäbe ich folgende Rechnung: 40 Teilnehmer x 2 Veranstaltungstage x 3,- € = 240,- € 3 Betreuer x 2 Veranstaltungstage x 3,- € = 18,- € Daraus ergibt sich ein Gesamtzuschuss: von 258,00 € (+ ggf. Sonderzuschuss) 4. Finanzielle Auswirkungen In der Budgetaufstockung Jugendhilfe stehen noch Mittel in Höhe von ca. 2.000 € zur Verfügung. Anlage: Zuschussantrag TUIV 08/1998