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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-174/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-174/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-174/2012)

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Inhalt der Datei

Kreisangehörige Städte und Gemeinden Der 1. Stufe des Stärkungspaktgesetzes NRW Haushaltssanierung ohne verbindliche Beteiligung der Umlageverbände nicht möglich Städte und Gemeinden der 1. Stufe des Stärkungspaktgesetzes fordern die Einhaltung der gegebenen Zusagen Beschlossen in Witten am 27.02.2012 Die 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der 1. Stufe des Stärkungspaktes haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Haushaltssanierung in den Städten und Gemeinden nur möglich ist, wenn es gelingt, die Umlageverbände verbindlich in die Haushaltssicherung einzubinden (z. B. durch die Vereinbarung und Einhaltung von Konsolidierungszielen und –beiträgen). Diese Forderung blieb bisher ungehört, obwohl Herr Minister Jäger persönlich versprochen hat, sich dieses Problemes anzunehmen. Auch die Fraktionen im Landtag, die das Umlagegenehmigungsgesetz eingebracht haben, sind offensichtlich wenig geneigt, noch nachzubessern. Wie dringlich jedoch der Nachbesserungsbedarf ist, zeigen die inzwischen vorliegenden Haushalte der Umlageverbände deutlich. Landesweit stehen zum Teil massive nominelle Umlageerhöhungen im Raume; nachhaltige Sparanstrengungen sind dagegen eher die Ausnahme. Damit ist klar, dass es mit dem geplanten Umlagegenehmigungsgesetz nicht gelingen wird, die Umlageverbände in die gleiche Haushaltsdisziplin einzubinden, wie sie für die Städte und Gemeinden gelten. Auch die Bezirksregierungen haben bereits deutlich signalisiert, dass ihnen die Hände gebunden sind. Damit wird deutlich, dass nur die Städte und Gemeinden vor schwierigen strukturellen Entscheidungen stehen. Unangetastet bleiben die altbewährten Strukturen der Umlageverbände. Es sind somit die Kommunen, die die Strukturen der Umlageverbände durch eigene Sparanstrengungen, aber auch durch Steuererhöhungen finanzieren müssen. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen, dass in vielen Städten und Gemeinden das Ziel eines Haushaltsausgleichs im Jahre 2016 nicht erreichbar ist, weil es in den Haushalten der Kommunen keine Substanz mehr dafür gibt, die Lasten, die aus den Umlagen herrühren, herauszusparen. Es muss jedem klar sein, was das Auseinanderklaffen der Realität und der Versprechungen bedeutet: 1. Kommunale Einrichtungen werden radikal beschnitten und geschlossen, während Kreise, Landschaftsverbände und der RVR weitermachen können wie bisher. 2. Die Kommunen müssen ihre Standards senken und werden abgehängt, müssen aber die Standards der Umlageverbände weiter finanzieren. 3. Die Kommunen müssen in nie gekanntem Ausmaß ihre Steuern erhöhen, damit die Strukturen der Umlageverbände weiterfinanziert werden können. 4. Überkommene Strukturen bei den Umlageverbänden werden nicht hinterfragt, sondern zementiert. 5. Fragen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen bei den Umlageverbänden nicht gestellt und nicht beantwortet werden. 6. Die Städte und Gemeinden können ihr Personal nicht mehr leistungsgerecht besolden, während die Umlageverbände ihre Personalund Sachausstattung noch nicht einmal überprüfen müssen. 7. Sparen auf der Ebene der Umlageverbände wird nicht belohnt. So kann die Haushaltssanierung vor Ort nicht gelingen. Die Umlageverbände tragen für diese Misere ein erhebliches Maß an Mitverantwortung. Hierauf werden wir in aller Schärfe hinweisen. Wir werden den Bürgern erklären, dass die Steuererhöhungen vor Ort auch den Umlageverbänden geschuldet sind, die sich auf diese Weise ihrer Mitverantwortung entziehen. Mitverantwortung tragen aber auch die Landtagsfraktionen, die dieses Umlagegenehmigungsgesetz beschließen. Sie leisten damit einen Beitrag, dass bei den Sparanstrengungen mit zweierlei Maß gemessen wird und echtes Sparen nur für die unterste Ebene, nämlich für die Kommunen, gilt. Das wird dazu führen, dass die Solidarität zwischen den Gemeinden und den Umlageverbänden endgültig zerbricht.