Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Der 1. Stufe des Stärkungspaktgesetzes NRW
Haushaltssanierung ohne verbindliche Beteiligung der Umlageverbände nicht
möglich
Städte und Gemeinden der 1. Stufe des Stärkungspaktgesetzes
fordern die Einhaltung der gegebenen Zusagen
Beschlossen in Witten am 27.02.2012
Die 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der 1. Stufe des Stärkungspaktes
haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Haushaltssanierung in den Städten
und Gemeinden nur möglich ist, wenn es gelingt, die Umlageverbände verbindlich in
die Haushaltssicherung einzubinden (z. B. durch die Vereinbarung und Einhaltung
von Konsolidierungszielen und –beiträgen).
Diese Forderung blieb bisher ungehört, obwohl Herr Minister Jäger persönlich
versprochen hat, sich dieses Problemes anzunehmen. Auch die Fraktionen im
Landtag, die das Umlagegenehmigungsgesetz eingebracht haben, sind offensichtlich
wenig geneigt, noch nachzubessern.
Wie dringlich jedoch der Nachbesserungsbedarf ist, zeigen die inzwischen
vorliegenden Haushalte der Umlageverbände deutlich. Landesweit stehen zum Teil
massive nominelle Umlageerhöhungen im Raume; nachhaltige Sparanstrengungen
sind dagegen eher die Ausnahme.
Damit ist klar, dass es mit dem geplanten Umlagegenehmigungsgesetz nicht
gelingen wird, die Umlageverbände in die gleiche Haushaltsdisziplin einzubinden,
wie sie für die Städte und Gemeinden gelten. Auch die Bezirksregierungen haben
bereits deutlich signalisiert, dass ihnen die Hände gebunden sind.
Damit wird deutlich, dass nur die Städte und Gemeinden vor schwierigen
strukturellen Entscheidungen stehen. Unangetastet bleiben die altbewährten
Strukturen der Umlageverbände. Es sind somit die Kommunen, die die Strukturen
der Umlageverbände durch eigene Sparanstrengungen, aber auch durch
Steuererhöhungen finanzieren müssen.
Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen, dass in vielen Städten und Gemeinden das
Ziel eines Haushaltsausgleichs im Jahre 2016 nicht erreichbar ist, weil es in den
Haushalten der Kommunen keine Substanz mehr dafür gibt, die Lasten, die aus den
Umlagen herrühren, herauszusparen.
Es muss jedem klar sein, was das Auseinanderklaffen der Realität und der
Versprechungen bedeutet:
1.
Kommunale Einrichtungen werden radikal beschnitten und geschlossen,
während Kreise, Landschaftsverbände und der RVR weitermachen
können wie bisher.
2.
Die Kommunen müssen ihre Standards senken und werden abgehängt,
müssen aber die Standards der Umlageverbände weiter finanzieren.
3.
Die Kommunen müssen in nie gekanntem Ausmaß ihre Steuern erhöhen,
damit die Strukturen der Umlageverbände weiterfinanziert werden
können.
4.
Überkommene Strukturen bei den Umlageverbänden werden nicht
hinterfragt, sondern zementiert.
5.
Fragen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen bei den
Umlageverbänden nicht gestellt und nicht beantwortet werden.
6.
Die Städte und Gemeinden können ihr Personal nicht mehr
leistungsgerecht besolden, während die Umlageverbände ihre Personalund Sachausstattung noch nicht einmal überprüfen müssen.
7.
Sparen auf der Ebene der Umlageverbände wird nicht belohnt.
So kann die Haushaltssanierung vor Ort nicht gelingen. Die Umlageverbände tragen
für diese Misere ein erhebliches Maß an Mitverantwortung. Hierauf werden wir in
aller Schärfe hinweisen. Wir werden den Bürgern erklären, dass die
Steuererhöhungen vor Ort auch den Umlageverbänden geschuldet sind, die sich auf
diese Weise ihrer Mitverantwortung entziehen.
Mitverantwortung tragen aber auch die Landtagsfraktionen, die dieses
Umlagegenehmigungsgesetz beschließen. Sie leisten damit einen Beitrag, dass bei
den Sparanstrengungen mit zweierlei Maß gemessen wird und echtes Sparen nur für
die unterste Ebene, nämlich für die Kommunen, gilt. Das wird dazu führen, dass die
Solidarität zwischen den Gemeinden und den Umlageverbänden endgültig zerbricht.