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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-174/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-174/2012)

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Inhalt der Datei

Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Schnellbrief 125/2012 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Claus.Hamacher@kommunen-in-nrw.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: IV 942-00 ha/do Ansprechpartner: Beigeordneter Hamacher, Hauptreferent Wohland Durchwahl 0211•4587-220/255 24. August 2012 _ Stellungnahme zum Umlagegenehmigungsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, mit den Schnellbriefen Nr. 33 v. 05.03.2012 und Nr. 40 v. 15.03.2012 hatten wir Sie über den Sachstand im Gesetzgebungsverfahren zum sog. Umlagegenehmigungsgesetz informiert, das wegen der Auflösung des Landtags nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Am 12.06.2012 haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erneut den Entwurf eines Gesetzes über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz) in den Landtag eingebracht (Drs. 16/46). Da der Entwurf dem nicht mehr verabschiedeten Entwurf aus der vorherigen Landtagsperiode entspricht, will der Landtag auf eine erneute Anhörung der kommunalen Spitzenverbände verzichten. Die Spitzenverbände haben allerdings Gelegenheit erhalten, ihre Auffassung zu dem Gesetzentwurf noch einmal in Schriftform darzulegen. Von dieser Möglichkeit haben der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW in einer gemeinsamen Stellungnahme (Anlage), die am 23.08.2012 dem Vorsitzenden des kommunalpolitischen Ausschusses zugeleitet wurde, Gebrauch gemacht. Darin haben wir noch einmal deutlich auf die massiven Bedenken hingewiesen, die nach unserer Auffassung gegen den Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form sprechen, und haben zugleich deutlich gemacht, welche Änderungen vorgenommen werden müssten, um der Zielsetzung einer besseren Einbindung der Umlageverbände in die allen Kommunen abverlangte Haushaltsdisziplin gerecht werden zu können. Einige Kommunen haben uns bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, die gemeinsame Stellungnahme der gemeindlichen Spitzenverbände im Wege einer Resolution an die Abgeordneten des Landtags zu unterstützen. Da eine mündliche Anhörung nicht mehr erfolgen wird, halten wir in diesem Fall Resolutionen durchaus für ein adäquates Instrument, um die Sensibilität des Gesetzgebers noch einmal zu schärfen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Claus Hamacher Anlage