Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Schnellbrief 125/2012
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail: Claus.Hamacher@kommunen-in-nrw.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: IV 942-00 ha/do
Ansprechpartner: Beigeordneter Hamacher,
Hauptreferent Wohland
Durchwahl 0211•4587-220/255
24. August 2012
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Stellungnahme zum Umlagegenehmigungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
mit den Schnellbriefen Nr. 33 v. 05.03.2012 und Nr. 40 v. 15.03.2012 hatten wir Sie über den Sachstand im Gesetzgebungsverfahren zum sog. Umlagegenehmigungsgesetz informiert, das wegen der Auflösung des Landtags nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.
Am 12.06.2012 haben die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erneut den Entwurf eines Gesetzes über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz) in den Landtag eingebracht (Drs. 16/46). Da der
Entwurf dem nicht mehr verabschiedeten Entwurf aus der vorherigen Landtagsperiode entspricht, will der Landtag auf eine erneute Anhörung der kommunalen Spitzenverbände verzichten.
Die Spitzenverbände haben allerdings Gelegenheit erhalten, ihre Auffassung zu dem Gesetzentwurf noch einmal in Schriftform
darzulegen. Von dieser Möglichkeit haben der Städte- und Gemeindebund NRW und der Städtetag NRW in einer gemeinsamen
Stellungnahme (Anlage), die am 23.08.2012 dem Vorsitzenden des kommunalpolitischen Ausschusses zugeleitet wurde, Gebrauch
gemacht. Darin haben wir noch einmal deutlich auf die massiven Bedenken hingewiesen, die nach unserer Auffassung gegen den
Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form sprechen, und haben zugleich deutlich gemacht, welche Änderungen vorgenommen
werden müssten, um der Zielsetzung einer besseren Einbindung der Umlageverbände in die allen Kommunen abverlangte Haushaltsdisziplin gerecht werden zu können.
Einige Kommunen haben uns bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, die gemeinsame Stellungnahme der gemeindlichen Spitzenverbände im Wege einer Resolution an die Abgeordneten des Landtags zu unterstützen. Da eine mündliche Anhörung nicht
mehr erfolgen wird, halten wir in diesem Fall Resolutionen durchaus für ein adäquates Instrument, um die Sensibilität des Gesetzgebers noch einmal zu schärfen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Claus Hamacher
Anlage