Daten
Kommune
Wesseling
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52 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
304/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Theaterprojekt zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen in der Jugendberufshilfe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
13.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 304/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
13.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Theaterprojekt zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen in der Jugendberufshilfe
Beschlussentwurf:
Zur Durchführung eines Theaterprojektes zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen
in der Jugendberufshilfe werden Mittel in Höhe von 9.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung:
Der Förderantrag des Wupper Theaters e.V. in Höhe von 14.700,00 € an die GEW Stiftung Köln wird
bewilligt.
Die Mittel werden den verfügbaren Mitteln der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit entnommen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
Das Wupper Theater bietet ein dreijähriges Theaterprojekt zum Thema Kompetenzstärkung in der
Jugendberufshilfe an. Hierüber sind am 26.4.2006 alle Schulleiter/-innen der weiterführenden Schulen
in Wesseling schriftlich informiert worden. Die Wilhelm-Busch-Hauptschule und die Fröbelschule
haben Interesse an diesem Programm geäußert. Der o.g. Veranstalter hat daraufhin einen entsprechenden Antrag auf Projektförderung bei der GEW Stifung Köln gestellt. Der Antrag mit einer detaillierten Projektbeschreibung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Zur besseren Übersicht sind im folgenden die Rahmenbedingen zusammengefasst dargestellt:
Veranstalter:
Wupper-Theater e.V.
Beschreibung der Maßnahme und Ziele:
Auszug aus dem „Antrag zur Projektförderung“
Seit 1999 hat das Wupper Theater (Barbara Krott) in Zusammenarbeit mit der RAA Wuppertal (Karin Glowienka) Jugendworkshops im interkulturellen Bereich entwickelt, die sich zu
Beginn mit dem Thema Antirassismus befassten und sich in Richtung Berufsvorbereitung,
schwerpunktmäßig für Jugendliche aus Migrantenfamilien, weiterentwickelten. Das Jugendamt Wesseling möchte mit uns ein berufsvorbereitendes Workshopprogramm für zwei Schulen in Wesseling durchführen. Die Themen werden den Bedürfnissen der Wilhelm-BuschHauptschule und der Fröbelschule, einer Förderschule angepasst und auf Wunsch mit Berufsfeldern verbunden, die sich auf die Region beziehen. (Chemieunternehmen, Raffininerien, Großmärkte usw). "Vor dem Sprung ins kalte Wasser": Der Sprung kann erfrischend
und anregend sein, unter Umständen aber auch Angst machen, zumal einige Jugendliche
aus sozial schwachen Familien kommen und einen Migrationshintergrund haben. "Vor dem
Sprung ins kalte Wasser", in diesem Fall das Berufsleben, ist eine Vorbereitung notwendig.
Es geht um drei Schwerpunkte: Verhalten (Höflichkeit), Kritik ( Kritik aushalten, konstruktive
Kritik üben), Konflikt (Eskalation / Deeskalation). Das Workshopkonzept richtet sich danach,
ob die Jugendlichen bereits an einem Praktikum teilgenommen haben oder nicht. Wir entwickeln Szenen speziell zu den gewünschten inhaltlichen Schwerpunkten mit Situationen aus
den speziellen Berufsfeldern, so dass die Jugendlichen lernen können, sich durch Übung in
bestimmten Verhältnissen zurechtzufinden. Falls das Projekt über drei Jahre möglich wäre,
könnte zum erstenmal eine Klasse 8 über drei Jahre den Workshop mit den unterschiedlichen Schwerpukten (a. Verhalten (Höflichkeit), b. Kritik, c. Konflikt) aufbauen. Wir erhoffen
dadurch eine nachhaltige Wirkung. Mit den Klassen 9 und 10 konzentrieren wir uns auf zwei,
beziehungsweise einen Schwerpunkt.
Zielgruppe:
84 Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 8-10 der o.g. Hauptschule und der Fröbelschule
Dauer:
3 Jahre mit insgesamt 20 Workshops (halbtägig)
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten für 3 Jahre: 24.900,00 €
2007: 8.000,00 €
2008: 8.000,00 €
2009: 8.900,00 €
Beantrage Fördermittel der GEW Stiftung:
Eigenanteil Wupper Theater:
Zuschuss Jugendhilfeausschuss:
TUIV 08/1998
14.700,00 €
1.200,00 €
9.000,00 €
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Eine Finanzierung ist aber über die Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit möglich. Verfügbar sind zurzeit Erträge in Höhe von 13.100,00 € aus dem laufenden Jahr und aus den Rücklagen in Höhe von 61.376,27 € (insgesamt: 74.476,27€)
Anlage:
Antrag auf Porjektförderung durch die GEW Stiftung Köln
An die
GEW Stiftung Köln
Parkgürtel 24
50823 Köln
Betr.: Antrag auf Projektförderung durch die GEW Stiftung Köln
Bereich „Soziales“
Antrags-Nr.:
1.
S-
Posteingang:
Antragsteller
Wupper Theater e.V.
1.1
Name/Bezeichnung/Rechtsform:
1.2
Anschrift:
C/o Leitung: Barbara Krott, Fleischmengergasse 31, 50676 Köln
1.3
1.4
Auskunft erteilt:
Name, Vorname
Tel.-Nr.
Krott, Barbara
017624127638
Fax-Nr.
Der Antragsteller bzw. der Träger Ihrer Einrichtung ist „anerkannter Träger
freier Jugendhilfen“
gem. Punkt 1a) der Förderrichtlinien
ja
nein
bei „ja“ bitte Beleg (als Anlage 1) durch Antragsteller beifügen
Name des „anerkannten Trägers freier Jugendhilfen“:
TUIV 08/1998
1.5
Sofern der Antragsteller bzw. der Träger Ihrer Einrichtung nicht „anerkannter
Träger freier Jugendhilfen“ ist, ist er ein Verein, dessen Gemeinnützigkeit anerkannt ist:
nein
ja
sofern gemeinnütziger Verein bitte entsprechenden Beleg (als Anlage 1 b) durch Antragsteller beifügen.
Bitte begründen, warum nicht „anerkannter Träger freier Jugendhilfen“
Antrag ist gestellt worden. Antragsverfahren läuft.
1.6
Projektleitung:
Name, Vorname
Krott, Barbara
Tel.-Nr.
017624127638
Fax-Nr.
E-Mail-Adresse
bkrott@netcologne.de
2.
Projekt
2.1
Projekt-Bezeichnung
"Vor dem Sprung ins kalte Wasser?", Jugendworkshop, in dem mit Mitteln der
Darstellenden Kunst gearbeitete wird.
2.1.1
Projekt entspricht Förderungszweck gem. § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung
(vgl. Anlage der Förderrichtlinien)
ja
2.1.2
Projekt entspricht Förderungszweck gem. § 3 Abs. 3 bis 5 der Satzung
(vgl. Anlage der Förderrichtlinien)
ja
2.2
2.2.1
Träger/Institution hat Sitz in Köln
nein
Projekt ist auf Köln und den Kölner Raum ausgerichtet
ja
TUIV 08/1998
nein
Köln-Bezug ist gegeben
ja
2.2.2
nein
nein
2.2.3
Projekt ist mit einem positiven Feedback für den Kölner Raum bzw. Kölner Institution(en) verbunden
ja
nein
(Unter Punkt 2.3 Projektbeschreibung ist der Köln-Bezug bei Punkt 2.3.2, aber
insbesondere bei Punkt 2.3.3, zu beschreiben.)
2.3 Projektbeschreibung
2.3.1
Inhaltliche Angaben
Beschreibung und Zielsetzung der geplanten und zu fördernden
Maßnahme.
Seit 1999 hat das Wupper Theater (Barbara Krott) in Zusammenarbeit mit der
RAA Wuppertal (Karin Glowienka) Jugendworkshops im interkulturellen Bereich entwickelt, die sich zu Beginn mit dem Thema Antirassismus befassten
und sich in Richtung Berufsvorbereitung, schwerpunktmäßig für Jugendliche
aus Migrantenfamilien, weiterentwickelten. Das Jugendamt Wesseling möchte
mit uns ein berufsvorbereitendes Workshopprogramm für zwei Schulen in
Wesseling durchführen. Die Themen werden den Bedürfnissen der WilhelmBusch-Hauptschule und der Fröbelschule, einer Förderschule angepasst und
auf Wunsch mit Berufsfeldern verbunden, die sich auf die Region beziehen.
(Chemieunternehmen, Raffininerien, Großmärkte usw). "Vor dem Sprung ins
kalte Wasser": Der Sprung kann erfrischend und anregend sein, unter Umständen aber auch Angst machen, zumal einige Jugendliche aus sozial
schwachen Familien kommen und einen Migrationshintergrund haben. "Vor
dem Sprung ins kalte Wasser", in diesem Fall das Berufsleben, ist eine Vorbereitung notwendig. Es geht um drei Schwerpunkte: Verhalten (Höflichkeit), Kritik ( Kritik aushalten, konstruktive Kritik üben), Konflikt (Eskalation / Deeskalation). Das Workshopkonzept richtet sich danach, ob die Jugendlichen bereits
an einem Praktikum teilgenommen haben oder nicht. Wir entwickeln Szenen
speziell zu den gewünschten inhaltlichen Schwerpunkten mit Situationen aus
den speziellen Berufsfeldern, so dass die Jugendlichen lernen können, sich
durch Übung in bestimmten Verhältnissen zurechtzufinden. Falls das Projekt
über drei Jahre möglich wäre, könnte zum erstenmal eine Klasse 8 über drei
Jahre den Workshop mit den unterschiedlichen Schwerpukten (a. Verhalten
(Höflichkeit), b. Kritik, c. Konflikt) aufbauen. Wir erhoffen dadurch eine nachhaltige Wirkung. Mit den Klassen 9 und 10 konzentrieren wir uns auf zwei, beziehungsweise einen Schwerpunkt.
Bitte geben Sie an, mit welchen Instrumenten oder Methoden die Zielsetzung konkret erreicht werden soll.
Ein Workshop dauert drei Vormittage. Eingeleitet wird mit einer
Vorstellungsrunde, mit Körpertraining und Sensibilisierungsübungen. Im
Anschluß daran folgen Szenen aus dem Berufsalltag und den Berufen mit
regionalem Bezug. Jugendliche, die bereits ein Praktikum gemacht haben,
haben manchmal Wunschszenen, die aus der Praktikumserfahrung
resultieren. Die Erfahrungen werden einbezogen. Die Wiederholungen und
das Erlernen der Szenen fördern das Selbstbewusstsein, denn selbst laut und
deutlich zu sprechen kann ein Problem sein. Jugendlich werden positiv
herausgefordert, wenn ein(e) Schauspieler(in) bei einigen Szenen mitspielt:
TUIV 08/1998
Das Wupper Theater hat Schauspieler(innen) mit Migrationshintergrund
(türkisch, italienisch, russisch). Workshopleitung: 1. Person (Regie,
Germanistik, Philosophie), 2. Person (Heil- und Theaterpädagogik) Bei
dreitägigem Workshop wird eine kurze Präsentation des Gelernten stattfinden
zu dem Freunde, Eltern und andere Klassen eingeladen werden. Die
Präsentation verleiht dem Workshop einen wichtigen Stellenwert. Im dritten
Jahr soll die Klasse, die als Klasse 8 beginnt, eine repräsentative szenische
Aufführung anbieten. Einladungsflyer werden hergestellt.
Beginn der Maßnahme
Ende der Maßnahme
November 2006
November 2009
Zusätzlich zur Kurzbeschreibung kann ggf. noch eine ausführlichere Projektbe-schreibung diesem Antrag beigefügt werden.
2.3.1.1
Nähere Angaben zur Zielgruppe
Wieviele Jugendliche sollen direkt in das Projekt einbezogen und gefördert werden? Wieviele können oder sollen ggf. indirekt an dem Projekt
teilhaben? Geben Sie ggf. weitere Konkretisierungen zur Zielgruppe an
(ggf. soz. Herkunft, Alter, Geschlecht).
Direkte Förderung:
84 Jugendliche für 20 Workshoptage (12 Wilhelm-Busch-Hauptschule und 8
Fröbelschule)
Indirekte Förderung:
250, Zuschauer bei den Präsentationen
2.3.1.2
Wieviele Personen, die eine Vergütung erhalten, werden bei dem Projekt
insgesamt (inkl. freier Mitarbeiter) für die Betreuung der Jugendlichen
beschäftigt?
8
(vgl. Punkt 2.4.3 dieses Formulars)
TUIV 08/1998
2.3.2
Wie wird der Köln-Bezug hergestellt?
(vgl. Punkte 2.2.2 und 2.2.3 dieses Formulars, sowie Punkt 2.1 der Förderricht-linien)
<durch Szenen aus Berufen, die einen regional relevanten Bezug haben.
Projekt findet im Kölner Wirtschaftsraum statt.
2.3.3
Bestimmte Kriterien sollen durch das Projekt erfüllt werden. Bitte im
Folgenden auf die angegebenen einzelnen Kriterien eingehen und beschreiben, wie diese durch das Projekt/die Maßnahme erreicht werden.
- Wirksamkeit der Maßnahme
Fragebögen werden von den teilnehmenden ausgefüllt und ausgewertet.
- Effektivität der Maßnahme
Nachbereitungsergebnis durch Lehrer/innen dokumentiert
- Nachhaltigkeit der Maßnahme
Vergleich zwischen der Klasse 8, die mehrere Workshops erhält und der
Klasse 10, die sich auf ein einziges Thema konzentrieren muß.
- Qualität der Maßnahme
Die Qualität wird durch regelmäßige Teilnahme gewährleistet, sowie durch die
Erfahrung der Workshopleitung (1. Person: ausgebildete Regisseurin, mit
Germanistik- und Philosophiestudium, 2. Person ausgebildete Heil- und
Theaterpädagogin)
- innovativer und (oder) Modellcharakter der Maßnahme
Mitarbeit von Schauspielerinnen innerhalb des Workshopszenen fördert die
Freude am Rollenspiel und fördert das Bewußtsein dafür, wie wichtig
Sprechtechnik und Ausdrucksfähigkeit sind. Es wird geübt Dinge und
Situationen genau zu beschreiben. Schauspieler/innen haben z. T. selbst
einen Migrationshintergrund..
- sonstige Kriterien
Der Aufbau innerhalb der Workshops für die Klasse 8, da dort zu erkennen
sein wird, wie sich Kontinuietät im Vorfeld zum Berufsleben auswirkt.
2.3.4
Mit folgenden Institutionen wird bei diesem Projekt zusammen gearbeitet
(ggf. Fehlanzeige):
Jugendamt Wesseling, Wilhelm-Busch-Hauptschule, Fröbel-Schule, eine
Förderschule
TUIV 08/1998
2.4
Kostenrahmen des Gesamtprojektes
2.4.1
Vorsteuerabzugsberechtigung
Der Antragsteller ist für das beantragte Projekt ganz bzw. teilweise vorsteuerabzugsberechtigt:
ja
nein
Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, bitte geben Sie an, zu wieviel Prozent
100 %
%
-
Die
Steuernummer
-
bei Finanzamt:
lautet:
Sollte der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt sein, so sind bei den ab
2.4.1 geforderten Kostenaufstellungen die zum Vorsteuerabzug berechtigten
Beträge nicht anzugeben.
2.4.2
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf (bitte Gesamtkostenbetrag in EURO angeben):
24.900,00 EURO
dies gilt für die Gesamtprojektzeit von
3
Jahren
bzw.
Monaten
Sollte die Gesamtprojektzeit länger als 4 Jahre sein, wie hoch liegen die Kosten für 4 Jahre? (Teilkostenbetrag für 4 Jahre in EURO angeben):
EURO
Die Gesamtkosten des Projektes verteilen sich auf den durch die GEW Stiftung möglichen maximalen Gesamtförderungszeitraum von 4 Jahren wie folgt:
im 1. Jahr
8.000,00 EURO
im 2. Jahr
8.000,00 EURO
im 3. Jahr
8.900,00 EURO
im 4. Jahr
TUIV 08/1998
EURO
2.4.3
Die Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt (Ein
Jahr wird gerechnet ab Projektbeginn und daher nicht unbedingt ein Kalenderjahr):
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4. Jahr
Gesamt
7.600,00
7.600,00
8.500,00
23.700,00
400,00
400,00
400,00
1.200,00
8.000,00
8.000,00
8.900,00
24.900,00
Personalkosten
Sachkosten
davon für:
a) Fremdleistung
(inkl. Beschäftigung
freier
Mitarbeiter)
b) Stoff- bzw. Materialkosten
c) Abschreibung auf
Investitionsgüter
d) Finanzierungskosten
e) Miet- bzw. Pachtkosten für
Räumlichkeiten
f) ggf. weiter zu spezifizierende Projektsachkosten
g) ggf. restliche Sachkosten
-
Betriebskosten
davon für:
-Telekommunikation,
Briefe, Porto,
Flyerlayout, Papier
Gesamt
TUIV 08/1998
Anmerkungen zu den einzelnen Kostenarten:
Personalkosten:
Bitte Anzahl der beschäftigten Personen und deren Einzelkosten hier
auflisten, nicht Beschäftigung von freien Mitarbeitern hier berücksichtigen, da
dies unter Sachkosten/Fremdleistungen erfolgt.
Sachkosten (ohne Betriebskosten):
Die wesentlichen Arten der Sachkosten bitte mit dem jeweiligen Betrag angeben, ggf. auch Fehlanzeige:
Sollten bei den Sachkosten jährliche Kosten für Abschreibungen auf Investitionsgüter anfallen, so ist als Anlage 2 b eine Übersicht über die einzelnen Investitionsgüter mit den jeweiligen Anschaffungskosten, der jeweiligen Nutzungsdauer sowie der Ermittlung der Abschreibung beizufügen.
Betriebskosten:
Die wesentlichen Betriebskostenarten bitte mit dem jeweiligen Betrag angeben, z.B. Werbe- und Marketingkosten, Reparatur- und Instandhaltungs-, Telekommunikations-, Post- und Energiekosten.
2.5
Beantragung von Fördermitteln
2.5.1
Von der GEW Stiftung werden Geldmittel
i. H. v.
14.700,00
EURO beantragt.
Bei einem mehr als einjährigen Projekt verteilen sich die beantragten Geldmittel wie folgt (Ein Jahr wird gerechnet ab Projektbeginn und daher nicht unbedingt ein Kalenderjahr):
im 1. Jahr
4.600,00
EURO
im 2. Jahr
4.600,00
EURO
im 3. Jahr
5.500,00
EURO
im 4. Jahr
TUIV 08/1998
EURO
Die beantragten Fördermittel verteilen sich dabei wie folgt auf die genannten Kostenbereiche in den einzelnen Jahren (Ein Jahr wird gerechnet ab Projektbeginn und daher
nicht unbedingt ein Kalenderjahr):
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
4.600,00
4.600,00
5.500,00
4.600,00
4.600,00
5.500,00
4. Jahr
Gesamt
Personalkosten
Sachkosten
davon für:
a) Fremdleistung
(inkl. Beschäftigung
freier
Mitarbeiter)
14.700,00
b) Stoff- bzw. Materialkosten
c) Abschreibung auf Investitionsgüter
d) Finanzierungskosten
e) Miet- bzw. Pachtkosten für
Räumlichkeiten
f) ggf. weiter zu spezifizierende Projektsachkosten
g) ggf. restliche Sachkosten
Betriebskosten
davon für:
Gesamt
14.700,00
Bitte hierzu als Anlage 3 eine Übersicht insbesondere bei mehrjährigen Projekten beifügen, wann in
den einzelnen Jahren die Auszahlung der beantragten Fördermittel notwendig wäre, wobei damit ein
Projektfortschritt verbunden sein sollte, der ebenfalls in der Übersicht dargestellt sein sollte. Beachten
Sie dabei bitte, dass üblicherweise eine quartalsweise Auszahlung der Fördermittel vorgesehen ist.
TUIV 08/1998
2.5.2
Wurden bereits Fördermittel bei anderen Institutionen beantragt?
ja
nein
Falls ja, bitte im Folgenden darstellen, bei welchen Institutionen Mittel in welcher Höhe beantragt worden sind. Für welche Verwendungsart (Personal-,
Sach- oder Betriebskosten) liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor?
Mittel beantragt bei Institution (Name der Institution):
Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling
beantragte Mittelhöhe und Verwendungsart:
9.000,00 EURO für Sachkosten, Honorare
Liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor?
ja
nein
X
Weitere Mittel wurden außerdem bei folgenden Institutionen beantragt:
(Aufstellung auf dem als Anlage 4 beigefügten Formblatt bitte vervollständigen)
2. Institution ---
3. Institution ---
4. Institution ---
weiteres siehe Anlage 4
TUIV 08/1998
2.6
Finanzierungsplan der Maßnahme
Der Gesamtfinanzierungsplan für die Gesamtkosten der Maßnahme sieht wie folgt aus:
EURO
Eigenmittel
(z.B. vorhandene Mittel)
Anteil
%
beantragt
am:
1.200,00
4,82
9.000,00
36,14
Juni 06
59,04
24. Juli 06
fest zugesagt
ja / nein
Einnahmen
(z.B. durch das Projekt)
Fremdmittel
(Aufnahme von Darlehen bei
Banken etc.)
- Zuschüsse Arbeitsamt
- Kommunale Förderung
18.
06
Juli
- Landesförderung
- sonst. öffentliche Zuschüsse
- Fördermittel von Dritten beantragt
- sonst.
Fördermittel
Zwischensumme
10.200,00
- beantragte Fördermittel
GEW Stiftung
Summen
bei 14.700,00
insgesamt
100 %
/i
i
/i
i
Bitte auf den als Anlage 5 (a-d) vorgegebenen Formblättern angeben, wie sich der Gesamtfinanzierungsplan bei Maßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr auf
die Jahre 1 bis 4 verteilt.
Sollten Sie einen noch detaillierteren Finanzierungsplan für die Maßnahme vorliegen
haben, so können Sie diesen zusätzlich als Anlage 6 beifügen. Sollte das Projekt / die
Maßnahme eine längere Laufzeit als 4 Jahre haben, muss solch ein detaillierter Finanzierungsplan über die gesamte Projektzeit beigefügt werden.
TUIV 08/1998
Kann die Maßnahme auch durchgeführt werden, wenn die Zuschüsse Dritter, aber
auch die der GEW Stiftung, niedriger ausfallen als beantragt?
Grundsätzlich
ja
nein
Hierzu ist als Anlage 7 jeweils eine Begründung bzw. Erläuterung beizufügen.
3.
Erklärungen
Der Antragsteller erklärt, dass
♦ die in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und
richtig sind.
♦ er im Fall der Bewilligung die in den Förderrichtlinien beschriebenen Förderungsgrundsätze und die sich daraus ergebenen Verpflichtungen für den Antragsteller anerkennt,
wobei die Einzelheiten im Bewilligungsbescheid geregelt sind.
♦ Die folgenden Anlagen sind diesem Antrag beigefügt (Bitte ankreuzen!):
Anlage1,
Anlage 1b,
Anlage 2,
Anlage 2b,
Anlage 3,
Anlage 4,
Anlage 5 (a-d)
Anlage 6,
Anlage 7
sonstige Flyer zu bisherigen Workshops inkl. des Städtepartnerschaftsprojektes
"Unheimlich", für das wir mit einem Goldenen Stern der EU ausgezeichnet
wurden.
____________________________ _________________________________
Ort, Datum
TUIV 08/1998
Rechtsverbindliche Unterschriften/Stempel