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Beschlussvorlage (Theaterprojekt zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen in der Jugendberufshilfe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
52 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 304/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Theaterprojekt zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen in der Jugendberufshilfe Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 13.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 304/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 13.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Theaterprojekt zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen in der Jugendberufshilfe Beschlussentwurf: Zur Durchführung eines Theaterprojektes zur Stärkung der Kompetenzen von Schulabgänger/-innen in der Jugendberufshilfe werden Mittel in Höhe von 9.000,00 € zur Verfügung gestellt. Voraussetzung: Der Förderantrag des Wupper Theaters e.V. in Höhe von 14.700,00 € an die GEW Stiftung Köln wird bewilligt. Die Mittel werden den verfügbaren Mitteln der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit entnommen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: Das Wupper Theater bietet ein dreijähriges Theaterprojekt zum Thema Kompetenzstärkung in der Jugendberufshilfe an. Hierüber sind am 26.4.2006 alle Schulleiter/-innen der weiterführenden Schulen in Wesseling schriftlich informiert worden. Die Wilhelm-Busch-Hauptschule und die Fröbelschule haben Interesse an diesem Programm geäußert. Der o.g. Veranstalter hat daraufhin einen entsprechenden Antrag auf Projektförderung bei der GEW Stifung Köln gestellt. Der Antrag mit einer detaillierten Projektbeschreibung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Zur besseren Übersicht sind im folgenden die Rahmenbedingen zusammengefasst dargestellt: Veranstalter: Wupper-Theater e.V. Beschreibung der Maßnahme und Ziele: Auszug aus dem „Antrag zur Projektförderung“ Seit 1999 hat das Wupper Theater (Barbara Krott) in Zusammenarbeit mit der RAA Wuppertal (Karin Glowienka) Jugendworkshops im interkulturellen Bereich entwickelt, die sich zu Beginn mit dem Thema Antirassismus befassten und sich in Richtung Berufsvorbereitung, schwerpunktmäßig für Jugendliche aus Migrantenfamilien, weiterentwickelten. Das Jugendamt Wesseling möchte mit uns ein berufsvorbereitendes Workshopprogramm für zwei Schulen in Wesseling durchführen. Die Themen werden den Bedürfnissen der Wilhelm-BuschHauptschule und der Fröbelschule, einer Förderschule angepasst und auf Wunsch mit Berufsfeldern verbunden, die sich auf die Region beziehen. (Chemieunternehmen, Raffininerien, Großmärkte usw). "Vor dem Sprung ins kalte Wasser": Der Sprung kann erfrischend und anregend sein, unter Umständen aber auch Angst machen, zumal einige Jugendliche aus sozial schwachen Familien kommen und einen Migrationshintergrund haben. "Vor dem Sprung ins kalte Wasser", in diesem Fall das Berufsleben, ist eine Vorbereitung notwendig. Es geht um drei Schwerpunkte: Verhalten (Höflichkeit), Kritik ( Kritik aushalten, konstruktive Kritik üben), Konflikt (Eskalation / Deeskalation). Das Workshopkonzept richtet sich danach, ob die Jugendlichen bereits an einem Praktikum teilgenommen haben oder nicht. Wir entwickeln Szenen speziell zu den gewünschten inhaltlichen Schwerpunkten mit Situationen aus den speziellen Berufsfeldern, so dass die Jugendlichen lernen können, sich durch Übung in bestimmten Verhältnissen zurechtzufinden. Falls das Projekt über drei Jahre möglich wäre, könnte zum erstenmal eine Klasse 8 über drei Jahre den Workshop mit den unterschiedlichen Schwerpukten (a. Verhalten (Höflichkeit), b. Kritik, c. Konflikt) aufbauen. Wir erhoffen dadurch eine nachhaltige Wirkung. Mit den Klassen 9 und 10 konzentrieren wir uns auf zwei, beziehungsweise einen Schwerpunkt. Zielgruppe: 84 Schüler/-innen der Jahrgangsstufe 8-10 der o.g. Hauptschule und der Fröbelschule Dauer: 3 Jahre mit insgesamt 20 Workshops (halbtägig) Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten für 3 Jahre: 24.900,00 € 2007: 8.000,00 € 2008: 8.000,00 € 2009: 8.900,00 € Beantrage Fördermittel der GEW Stiftung: Eigenanteil Wupper Theater: Zuschuss Jugendhilfeausschuss: TUIV 08/1998 14.700,00 € 1.200,00 € 9.000,00 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Eine Finanzierung ist aber über die Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit möglich. Verfügbar sind zurzeit Erträge in Höhe von 13.100,00 € aus dem laufenden Jahr und aus den Rücklagen in Höhe von 61.376,27 € (insgesamt: 74.476,27€) Anlage: Antrag auf Porjektförderung durch die GEW Stiftung Köln An die GEW Stiftung Köln Parkgürtel 24 50823 Köln Betr.: Antrag auf Projektförderung durch die GEW Stiftung Köln Bereich „Soziales“ Antrags-Nr.: 1. S- Posteingang: Antragsteller Wupper Theater e.V. 1.1 Name/Bezeichnung/Rechtsform: 1.2 Anschrift: C/o Leitung: Barbara Krott, Fleischmengergasse 31, 50676 Köln 1.3 1.4 Auskunft erteilt: Name, Vorname Tel.-Nr. Krott, Barbara 017624127638 Fax-Nr. Der Antragsteller bzw. der Träger Ihrer Einrichtung ist „anerkannter Träger freier Jugendhilfen“ gem. Punkt 1a) der Förderrichtlinien ja nein bei „ja“ bitte Beleg (als Anlage 1) durch Antragsteller beifügen Name des „anerkannten Trägers freier Jugendhilfen“: TUIV 08/1998 1.5 Sofern der Antragsteller bzw. der Träger Ihrer Einrichtung nicht „anerkannter Träger freier Jugendhilfen“ ist, ist er ein Verein, dessen Gemeinnützigkeit anerkannt ist: nein ja sofern gemeinnütziger Verein bitte entsprechenden Beleg (als Anlage 1 b) durch Antragsteller beifügen. Bitte begründen, warum nicht „anerkannter Träger freier Jugendhilfen“ Antrag ist gestellt worden. Antragsverfahren läuft. 1.6 Projektleitung: Name, Vorname Krott, Barbara Tel.-Nr. 017624127638 Fax-Nr. E-Mail-Adresse bkrott@netcologne.de 2. Projekt 2.1 Projekt-Bezeichnung "Vor dem Sprung ins kalte Wasser?", Jugendworkshop, in dem mit Mitteln der Darstellenden Kunst gearbeitete wird. 2.1.1 Projekt entspricht Förderungszweck gem. § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung (vgl. Anlage der Förderrichtlinien) ja 2.1.2 Projekt entspricht Förderungszweck gem. § 3 Abs. 3 bis 5 der Satzung (vgl. Anlage der Förderrichtlinien) ja 2.2 2.2.1 Träger/Institution hat Sitz in Köln nein Projekt ist auf Köln und den Kölner Raum ausgerichtet ja TUIV 08/1998 nein Köln-Bezug ist gegeben ja 2.2.2 nein nein 2.2.3 Projekt ist mit einem positiven Feedback für den Kölner Raum bzw. Kölner Institution(en) verbunden ja nein (Unter Punkt 2.3 Projektbeschreibung ist der Köln-Bezug bei Punkt 2.3.2, aber insbesondere bei Punkt 2.3.3, zu beschreiben.) 2.3 Projektbeschreibung 2.3.1 Inhaltliche Angaben Beschreibung und Zielsetzung der geplanten und zu fördernden Maßnahme. Seit 1999 hat das Wupper Theater (Barbara Krott) in Zusammenarbeit mit der RAA Wuppertal (Karin Glowienka) Jugendworkshops im interkulturellen Bereich entwickelt, die sich zu Beginn mit dem Thema Antirassismus befassten und sich in Richtung Berufsvorbereitung, schwerpunktmäßig für Jugendliche aus Migrantenfamilien, weiterentwickelten. Das Jugendamt Wesseling möchte mit uns ein berufsvorbereitendes Workshopprogramm für zwei Schulen in Wesseling durchführen. Die Themen werden den Bedürfnissen der WilhelmBusch-Hauptschule und der Fröbelschule, einer Förderschule angepasst und auf Wunsch mit Berufsfeldern verbunden, die sich auf die Region beziehen. (Chemieunternehmen, Raffininerien, Großmärkte usw). "Vor dem Sprung ins kalte Wasser": Der Sprung kann erfrischend und anregend sein, unter Umständen aber auch Angst machen, zumal einige Jugendliche aus sozial schwachen Familien kommen und einen Migrationshintergrund haben. "Vor dem Sprung ins kalte Wasser", in diesem Fall das Berufsleben, ist eine Vorbereitung notwendig. Es geht um drei Schwerpunkte: Verhalten (Höflichkeit), Kritik ( Kritik aushalten, konstruktive Kritik üben), Konflikt (Eskalation / Deeskalation). Das Workshopkonzept richtet sich danach, ob die Jugendlichen bereits an einem Praktikum teilgenommen haben oder nicht. Wir entwickeln Szenen speziell zu den gewünschten inhaltlichen Schwerpunkten mit Situationen aus den speziellen Berufsfeldern, so dass die Jugendlichen lernen können, sich durch Übung in bestimmten Verhältnissen zurechtzufinden. Falls das Projekt über drei Jahre möglich wäre, könnte zum erstenmal eine Klasse 8 über drei Jahre den Workshop mit den unterschiedlichen Schwerpukten (a. Verhalten (Höflichkeit), b. Kritik, c. Konflikt) aufbauen. Wir erhoffen dadurch eine nachhaltige Wirkung. Mit den Klassen 9 und 10 konzentrieren wir uns auf zwei, beziehungsweise einen Schwerpunkt. Bitte geben Sie an, mit welchen Instrumenten oder Methoden die Zielsetzung konkret erreicht werden soll. Ein Workshop dauert drei Vormittage. Eingeleitet wird mit einer Vorstellungsrunde, mit Körpertraining und Sensibilisierungsübungen. Im Anschluß daran folgen Szenen aus dem Berufsalltag und den Berufen mit regionalem Bezug. Jugendliche, die bereits ein Praktikum gemacht haben, haben manchmal Wunschszenen, die aus der Praktikumserfahrung resultieren. Die Erfahrungen werden einbezogen. Die Wiederholungen und das Erlernen der Szenen fördern das Selbstbewusstsein, denn selbst laut und deutlich zu sprechen kann ein Problem sein. Jugendlich werden positiv herausgefordert, wenn ein(e) Schauspieler(in) bei einigen Szenen mitspielt: TUIV 08/1998 Das Wupper Theater hat Schauspieler(innen) mit Migrationshintergrund (türkisch, italienisch, russisch). Workshopleitung: 1. Person (Regie, Germanistik, Philosophie), 2. Person (Heil- und Theaterpädagogik) Bei dreitägigem Workshop wird eine kurze Präsentation des Gelernten stattfinden zu dem Freunde, Eltern und andere Klassen eingeladen werden. Die Präsentation verleiht dem Workshop einen wichtigen Stellenwert. Im dritten Jahr soll die Klasse, die als Klasse 8 beginnt, eine repräsentative szenische Aufführung anbieten. Einladungsflyer werden hergestellt. Beginn der Maßnahme Ende der Maßnahme November 2006 November 2009 Zusätzlich zur Kurzbeschreibung kann ggf. noch eine ausführlichere Projektbe-schreibung diesem Antrag beigefügt werden. 2.3.1.1 Nähere Angaben zur Zielgruppe Wieviele Jugendliche sollen direkt in das Projekt einbezogen und gefördert werden? Wieviele können oder sollen ggf. indirekt an dem Projekt teilhaben? Geben Sie ggf. weitere Konkretisierungen zur Zielgruppe an (ggf. soz. Herkunft, Alter, Geschlecht). Direkte Förderung: 84 Jugendliche für 20 Workshoptage (12 Wilhelm-Busch-Hauptschule und 8 Fröbelschule) Indirekte Förderung: 250, Zuschauer bei den Präsentationen 2.3.1.2 Wieviele Personen, die eine Vergütung erhalten, werden bei dem Projekt insgesamt (inkl. freier Mitarbeiter) für die Betreuung der Jugendlichen beschäftigt? 8 (vgl. Punkt 2.4.3 dieses Formulars) TUIV 08/1998 2.3.2 Wie wird der Köln-Bezug hergestellt? (vgl. Punkte 2.2.2 und 2.2.3 dieses Formulars, sowie Punkt 2.1 der Förderricht-linien) <durch Szenen aus Berufen, die einen regional relevanten Bezug haben. Projekt findet im Kölner Wirtschaftsraum statt. 2.3.3 Bestimmte Kriterien sollen durch das Projekt erfüllt werden. Bitte im Folgenden auf die angegebenen einzelnen Kriterien eingehen und beschreiben, wie diese durch das Projekt/die Maßnahme erreicht werden. - Wirksamkeit der Maßnahme Fragebögen werden von den teilnehmenden ausgefüllt und ausgewertet. - Effektivität der Maßnahme Nachbereitungsergebnis durch Lehrer/innen dokumentiert - Nachhaltigkeit der Maßnahme Vergleich zwischen der Klasse 8, die mehrere Workshops erhält und der Klasse 10, die sich auf ein einziges Thema konzentrieren muß. - Qualität der Maßnahme Die Qualität wird durch regelmäßige Teilnahme gewährleistet, sowie durch die Erfahrung der Workshopleitung (1. Person: ausgebildete Regisseurin, mit Germanistik- und Philosophiestudium, 2. Person ausgebildete Heil- und Theaterpädagogin) - innovativer und (oder) Modellcharakter der Maßnahme Mitarbeit von Schauspielerinnen innerhalb des Workshopszenen fördert die Freude am Rollenspiel und fördert das Bewußtsein dafür, wie wichtig Sprechtechnik und Ausdrucksfähigkeit sind. Es wird geübt Dinge und Situationen genau zu beschreiben. Schauspieler/innen haben z. T. selbst einen Migrationshintergrund.. - sonstige Kriterien Der Aufbau innerhalb der Workshops für die Klasse 8, da dort zu erkennen sein wird, wie sich Kontinuietät im Vorfeld zum Berufsleben auswirkt. 2.3.4 Mit folgenden Institutionen wird bei diesem Projekt zusammen gearbeitet (ggf. Fehlanzeige): Jugendamt Wesseling, Wilhelm-Busch-Hauptschule, Fröbel-Schule, eine Förderschule TUIV 08/1998 2.4 Kostenrahmen des Gesamtprojektes 2.4.1 Vorsteuerabzugsberechtigung Der Antragsteller ist für das beantragte Projekt ganz bzw. teilweise vorsteuerabzugsberechtigt: ja nein Sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, bitte geben Sie an, zu wieviel Prozent 100 % % - Die Steuernummer - bei Finanzamt: lautet: Sollte der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt sein, so sind bei den ab 2.4.1 geforderten Kostenaufstellungen die zum Vorsteuerabzug berechtigten Beträge nicht anzugeben. 2.4.2 Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf (bitte Gesamtkostenbetrag in EURO angeben): 24.900,00 EURO dies gilt für die Gesamtprojektzeit von 3 Jahren bzw. Monaten Sollte die Gesamtprojektzeit länger als 4 Jahre sein, wie hoch liegen die Kosten für 4 Jahre? (Teilkostenbetrag für 4 Jahre in EURO angeben): EURO Die Gesamtkosten des Projektes verteilen sich auf den durch die GEW Stiftung möglichen maximalen Gesamtförderungszeitraum von 4 Jahren wie folgt: im 1. Jahr 8.000,00 EURO im 2. Jahr 8.000,00 EURO im 3. Jahr 8.900,00 EURO im 4. Jahr TUIV 08/1998 EURO 2.4.3 Die Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt (Ein Jahr wird gerechnet ab Projektbeginn und daher nicht unbedingt ein Kalenderjahr): 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Gesamt 7.600,00 7.600,00 8.500,00 23.700,00 400,00 400,00 400,00 1.200,00 8.000,00 8.000,00 8.900,00 24.900,00 Personalkosten Sachkosten davon für: a) Fremdleistung (inkl. Beschäftigung freier Mitarbeiter) b) Stoff- bzw. Materialkosten c) Abschreibung auf Investitionsgüter d) Finanzierungskosten e) Miet- bzw. Pachtkosten für Räumlichkeiten f) ggf. weiter zu spezifizierende Projektsachkosten g) ggf. restliche Sachkosten - Betriebskosten davon für: -Telekommunikation, Briefe, Porto, Flyerlayout, Papier Gesamt TUIV 08/1998 Anmerkungen zu den einzelnen Kostenarten: Personalkosten: Bitte Anzahl der beschäftigten Personen und deren Einzelkosten hier auflisten, nicht Beschäftigung von freien Mitarbeitern hier berücksichtigen, da dies unter Sachkosten/Fremdleistungen erfolgt. Sachkosten (ohne Betriebskosten): Die wesentlichen Arten der Sachkosten bitte mit dem jeweiligen Betrag angeben, ggf. auch Fehlanzeige: Sollten bei den Sachkosten jährliche Kosten für Abschreibungen auf Investitionsgüter anfallen, so ist als Anlage 2 b eine Übersicht über die einzelnen Investitionsgüter mit den jeweiligen Anschaffungskosten, der jeweiligen Nutzungsdauer sowie der Ermittlung der Abschreibung beizufügen. Betriebskosten: Die wesentlichen Betriebskostenarten bitte mit dem jeweiligen Betrag angeben, z.B. Werbe- und Marketingkosten, Reparatur- und Instandhaltungs-, Telekommunikations-, Post- und Energiekosten. 2.5 Beantragung von Fördermitteln 2.5.1 Von der GEW Stiftung werden Geldmittel i. H. v. 14.700,00 EURO beantragt. Bei einem mehr als einjährigen Projekt verteilen sich die beantragten Geldmittel wie folgt (Ein Jahr wird gerechnet ab Projektbeginn und daher nicht unbedingt ein Kalenderjahr): im 1. Jahr 4.600,00 EURO im 2. Jahr 4.600,00 EURO im 3. Jahr 5.500,00 EURO im 4. Jahr TUIV 08/1998 EURO Die beantragten Fördermittel verteilen sich dabei wie folgt auf die genannten Kostenbereiche in den einzelnen Jahren (Ein Jahr wird gerechnet ab Projektbeginn und daher nicht unbedingt ein Kalenderjahr): 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4.600,00 4.600,00 5.500,00 4.600,00 4.600,00 5.500,00 4. Jahr Gesamt Personalkosten Sachkosten davon für: a) Fremdleistung (inkl. Beschäftigung freier Mitarbeiter) 14.700,00 b) Stoff- bzw. Materialkosten c) Abschreibung auf Investitionsgüter d) Finanzierungskosten e) Miet- bzw. Pachtkosten für Räumlichkeiten f) ggf. weiter zu spezifizierende Projektsachkosten g) ggf. restliche Sachkosten Betriebskosten davon für: Gesamt 14.700,00 Bitte hierzu als Anlage 3 eine Übersicht insbesondere bei mehrjährigen Projekten beifügen, wann in den einzelnen Jahren die Auszahlung der beantragten Fördermittel notwendig wäre, wobei damit ein Projektfortschritt verbunden sein sollte, der ebenfalls in der Übersicht dargestellt sein sollte. Beachten Sie dabei bitte, dass üblicherweise eine quartalsweise Auszahlung der Fördermittel vorgesehen ist. TUIV 08/1998 2.5.2 Wurden bereits Fördermittel bei anderen Institutionen beantragt? ja nein Falls ja, bitte im Folgenden darstellen, bei welchen Institutionen Mittel in welcher Höhe beantragt worden sind. Für welche Verwendungsart (Personal-, Sach- oder Betriebskosten) liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor? Mittel beantragt bei Institution (Name der Institution): Bereich Jugendhilfe der Stadt Wesseling beantragte Mittelhöhe und Verwendungsart: 9.000,00 EURO für Sachkosten, Honorare Liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor? ja nein X Weitere Mittel wurden außerdem bei folgenden Institutionen beantragt: (Aufstellung auf dem als Anlage 4 beigefügten Formblatt bitte vervollständigen) 2. Institution --- 3. Institution --- 4. Institution --- weiteres siehe Anlage 4 TUIV 08/1998 2.6 Finanzierungsplan der Maßnahme Der Gesamtfinanzierungsplan für die Gesamtkosten der Maßnahme sieht wie folgt aus: EURO Eigenmittel (z.B. vorhandene Mittel) Anteil % beantragt am: 1.200,00 4,82 9.000,00 36,14 Juni 06 59,04 24. Juli 06 fest zugesagt ja / nein Einnahmen (z.B. durch das Projekt) Fremdmittel (Aufnahme von Darlehen bei Banken etc.) - Zuschüsse Arbeitsamt - Kommunale Förderung 18. 06 Juli - Landesförderung - sonst. öffentliche Zuschüsse - Fördermittel von Dritten beantragt - sonst. Fördermittel Zwischensumme 10.200,00 - beantragte Fördermittel GEW Stiftung Summen bei 14.700,00 insgesamt 100 % /i i /i i Bitte auf den als Anlage 5 (a-d) vorgegebenen Formblättern angeben, wie sich der Gesamtfinanzierungsplan bei Maßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr auf die Jahre 1 bis 4 verteilt. Sollten Sie einen noch detaillierteren Finanzierungsplan für die Maßnahme vorliegen haben, so können Sie diesen zusätzlich als Anlage 6 beifügen. Sollte das Projekt / die Maßnahme eine längere Laufzeit als 4 Jahre haben, muss solch ein detaillierter Finanzierungsplan über die gesamte Projektzeit beigefügt werden. TUIV 08/1998 Kann die Maßnahme auch durchgeführt werden, wenn die Zuschüsse Dritter, aber auch die der GEW Stiftung, niedriger ausfallen als beantragt? Grundsätzlich ja nein Hierzu ist als Anlage 7 jeweils eine Begründung bzw. Erläuterung beizufügen. 3. Erklärungen Der Antragsteller erklärt, dass ♦ die in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind. ♦ er im Fall der Bewilligung die in den Förderrichtlinien beschriebenen Förderungsgrundsätze und die sich daraus ergebenen Verpflichtungen für den Antragsteller anerkennt, wobei die Einzelheiten im Bewilligungsbescheid geregelt sind. ♦ Die folgenden Anlagen sind diesem Antrag beigefügt (Bitte ankreuzen!): Anlage1, Anlage 1b, Anlage 2, Anlage 2b, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5 (a-d) Anlage 6, Anlage 7 sonstige Flyer zu bisherigen Workshops inkl. des Städtepartnerschaftsprojektes "Unheimlich", für das wir mit einem Goldenen Stern der EU ausgezeichnet wurden. ____________________________ _________________________________ Ort, Datum TUIV 08/1998 Rechtsverbindliche Unterschriften/Stempel