Daten
Kommune
Bedburg
Größe
38 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Schnellbrief 40/2012
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail: Claus.Hamacher@kommunen-in-nrw.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: IV/1 904-02/1 wo/do
Ansprechpartner: Beigeordneter Hamacher,
Hauptreferent Wohland
Durchwahl 0211•4587-220/255
15. März 2012
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NKF-Fortentwicklungsgesetz und Umlagengenehmigungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
Bezug nehmend auf den Schnellbrief Nr. 39 v. 14.03.2012, mit dem wir über die Auflösung des Landtags von NRW berichtet hatten,
informieren wir jetzt darüber, dass das NKF-Fortentwicklungsgesetz und das Umlagengenehmigungsgesetz im Plenum gestern
nicht mehr verabschiedet worden sind. Dies bedeutet, dass ein neu gewählter Landtag ein vollständig neues
Gesetzgebungsverfahren für die einzelnen Gesetzgebungsvorhaben initiieren müsste.
Wir werden uns gemeinsam mit den anderen beiden kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass
das NKF-Fortentwicklungsgesetz möglichst schnell nach Konstituierung des neuen Landtags wieder eingebracht wird.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Claus Hamacher