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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-174/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
43 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
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Inhalt der Datei

Der Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Schnellbrief 33/2012 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Claus.Hamacher@kommunen-in-nrw.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: IV 942-00 ha/do Ansprechpartner: Beigeordneter Hamacher, Hauptreferent Wohland Durchwahl 0211•4587-220/255 5. März 2012 _ Umlagengenehmigungsgesetz - Sachstand Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, mit Schnellbrief Nr. 8 v. 18.01.2012 hatten wir Sie über die gemeinsame Stellungnahme des Städtetages und Städte- und Gemeindebundes NRW für die Anhörung zu dem Entwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes (Landtagsdrucksache 15/3535) informiert. In der Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 20.01.2012 ist es erwartungsgemäß kontrovers zugegangen. Während Städte- und Gemeindebund NRW und Städtetag NRW die Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens für die Einbeziehung der Umlageverbände in die von allen Kommunen erwartete strikte Haushaltskonsolidierung gefordert haben, sind die Vertreter des Landkreistages und der Landschaftsverbände dem unter Hinweis auf vermeintlich nicht vorhandene Sparpotentiale und wegen angeblich nicht gerechtfertigter Eingriffe in die kommunalen Selbstverwaltungsrechte der Umlageverbände entgegengetreten. Das Protokoll der Anhörung ist mittlerweile auf den Seiten des Landtags veröffentlicht und kann bei Interesse unter folgender Adresse eingesehen werden: http://www.land-tag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-400.pdf. Zwischenzeitlich hat sich auch die Kommunalabteilung des Innenministeriums in einem Schreiben an Städtetag und Städte- und Gemeindebund noch einmal mit dem Vorschlag auseinander gesetzt, eine gesetzliche Verpflichtung für Umlageverbände zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts für den Fall zu verankern, dass die Kommunen, die mehr als die Hälfte der Kreiseinwohner repräsentieren, ebenfalls HSK-pflichtig sind. Diesen Vorschlag hält das Innenministerium „aus verfassungsrechtlichen Erwägungen für nicht umsetzbar“. Unser Antwortschreiben an das Innenministerium vom heutigen Tag, mit dem wir dieser Einschätzung entgegentreten, fügen wir anliegend zu Ihrer Kenntnis bei (Anlage 1). Parallel zu den Bemühungen der Spitzenverbände hat auch eine Gruppe von 28 Städten und Gemeinden, die pflichtig an der Stufe 1 des Stärkungspakts teilnehmen, in einer „Wittener Erklärung“ vom 27.02.2012 (Anlage 2) in sehr deutlicher Form auf die Gefahr eines endgültigen Bruchs der Solidarität zwischen Gemeinden und Umlageverbänden hingewiesen. Die Erklärung belegt aus Sicht der Geschäftsstelle noch einmal eindrücklich die Nachbesserungsbedürftigkeit des bisherigen Gesetzentwurfs für ein Umlagengenehmigungsgesetz. Der Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags wird sich am 09.03.2012 mit den Ergebnissen der Anhörung vom 20.01.2012 befassen. Sofern Sie die Möglichkeit haben, Ihrem jeweiligen Landtagsabgeordneten noch einmal die Dringlichkeit einer verbindli- S. 1 v. 2 S. 2 v. 2 chen gesetzlichen Regelung zur Einbindung der Umlageverbände in den Konsolidierungsprozess darzulegen, sollten Sie dies unverzüglich tun. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Bernd Jürgen Schneider Anlagen