Daten
Kommune
Bedburg
Größe
43 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
05.09.12, 18:02
Aktualisiert
05.09.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Hauptgeschäftsführer
Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Schnellbrief 33/2012
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail: Claus.Hamacher@kommunen-in-nrw.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: IV 942-00 ha/do
Ansprechpartner: Beigeordneter Hamacher,
Hauptreferent Wohland
Durchwahl 0211•4587-220/255
5. März 2012
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Umlagengenehmigungsgesetz - Sachstand
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
mit Schnellbrief Nr. 8 v. 18.01.2012 hatten wir Sie über die gemeinsame Stellungnahme des Städtetages und Städte- und Gemeindebundes NRW für die Anhörung zu dem Entwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes (Landtagsdrucksache 15/3535) informiert.
In der Anhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 20.01.2012 ist es erwartungsgemäß kontrovers zugegangen. Während
Städte- und Gemeindebund NRW und Städtetag NRW die Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens für die Einbeziehung der
Umlageverbände in die von allen Kommunen erwartete strikte Haushaltskonsolidierung gefordert haben, sind die Vertreter des
Landkreistages und der Landschaftsverbände dem unter Hinweis auf vermeintlich nicht vorhandene Sparpotentiale und wegen
angeblich nicht gerechtfertigter Eingriffe in die kommunalen Selbstverwaltungsrechte der Umlageverbände entgegengetreten.
Das Protokoll der Anhörung ist mittlerweile auf den Seiten des Landtags veröffentlicht und kann bei Interesse unter folgender
Adresse eingesehen werden: http://www.land-tag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA15-400.pdf.
Zwischenzeitlich hat sich auch die Kommunalabteilung des Innenministeriums in einem Schreiben an Städtetag und Städte- und
Gemeindebund noch einmal mit dem Vorschlag auseinander gesetzt, eine gesetzliche Verpflichtung für Umlageverbände zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts für den Fall zu verankern, dass die Kommunen, die mehr als die Hälfte der Kreiseinwohner repräsentieren, ebenfalls HSK-pflichtig sind. Diesen Vorschlag hält das Innenministerium „aus verfassungsrechtlichen
Erwägungen für nicht umsetzbar“.
Unser Antwortschreiben an das Innenministerium vom heutigen Tag, mit dem wir dieser Einschätzung entgegentreten, fügen wir
anliegend zu Ihrer Kenntnis bei (Anlage 1).
Parallel zu den Bemühungen der Spitzenverbände hat auch eine Gruppe von 28 Städten und Gemeinden, die pflichtig an der Stufe 1
des Stärkungspakts teilnehmen, in einer „Wittener Erklärung“ vom 27.02.2012 (Anlage 2) in sehr deutlicher Form auf die Gefahr
eines endgültigen Bruchs der Solidarität zwischen Gemeinden und Umlageverbänden hingewiesen. Die Erklärung belegt aus Sicht
der Geschäftsstelle noch einmal eindrücklich die Nachbesserungsbedürftigkeit des bisherigen Gesetzentwurfs für ein Umlagengenehmigungsgesetz.
Der Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags wird sich am 09.03.2012 mit den Ergebnissen der Anhörung vom 20.01.2012
befassen. Sofern Sie die Möglichkeit haben, Ihrem jeweiligen Landtagsabgeordneten noch einmal die Dringlichkeit einer verbindli-
S. 1 v. 2
S. 2 v. 2
chen gesetzlichen Regelung zur Einbindung der Umlageverbände in den Konsolidierungsprozess darzulegen, sollten Sie dies unverzüglich tun.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Jürgen Schneider
Anlagen