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Beschlussvorlage (Verwendungsnachweis Stadtjugendring Wesseling 2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 298/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verwendungsnachweis Stadtjugendring Wesseling 2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 298/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 10.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Verwendungsnachweis Stadtjugendring Wesseling 2005 Beschlussentwurf: 1. Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wird als ordnungsgemäß anerkannt. 2. Der Stadtjugendring erhält für das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von 1.217,88 € ausgezahlt. Die Mittel werden der Haushaltsstelle 1.476.7180 – Zuschuss Stadtjugendring – entnommen. TUIV 08/1998 Sachdarstellung: 1. Problem Der Stadtjugendring hat mit Schreiben vom 29.06.2006, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses 2005 nachgewiesen (siehe Anlage) und gleichzeitig den Zuschuss für das Jahr 2006 beantragt. 2. Lösung: Der Stadtjugendring hat im Jahr 2005 einen Zuschuss von 1.300,00 € erhalten. Laut Verwendungsnachweis vom 29.06.2006 wurden im Jahr 2005 an Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie an Veranstaltungs- und Verwaltungskosten insgesamt 1.217,88 € aufgewendet. Somit sind Mittel in Höhe von 82,12 € nicht verausgabt worden. Für 2006 erhält der Stadtjugendring einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 €. Die nicht verausgabten Mittel in Höhe von 82,12 € werden mit dem Zuschuss verrechnet. Aus diesem Grund werden dem Stadtjugendring im Jahr 2006 nur 1.217,88 € ausgezahlt. Über den erhaltenen Zuschuss ist bis zum 30.04.2007 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Ausgaben und Kosten aufgeführt werden müssen. 3. Alternativen: Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.476.7180.6 – Zuschuss Stadtjugendring – stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Anlage TUIV 08/1998