Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
298/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verwendungsnachweis Stadtjugendring Wesseling 2005
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
10.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 298/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
10.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Verwendungsnachweis Stadtjugendring Wesseling 2005
Beschlussentwurf:
1.
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wird als ordnungsgemäß anerkannt.
2.
Der Stadtjugendring erhält für das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von 1.217,88 € ausgezahlt.
Die Mittel werden der Haushaltsstelle 1.476.7180 – Zuschuss Stadtjugendring – entnommen.
TUIV 08/1998
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Stadtjugendring hat mit Schreiben vom 29.06.2006, die ordnungsgemäße Verwendung des
Zuschusses 2005 nachgewiesen (siehe Anlage) und gleichzeitig den Zuschuss für das Jahr 2006
beantragt.
2. Lösung:
Der Stadtjugendring hat im Jahr 2005 einen Zuschuss von 1.300,00 € erhalten. Laut Verwendungsnachweis vom 29.06.2006 wurden im Jahr 2005 an Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie an
Veranstaltungs- und Verwaltungskosten insgesamt 1.217,88 € aufgewendet.
Somit sind Mittel in Höhe von 82,12 € nicht verausgabt worden.
Für 2006 erhält der Stadtjugendring einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 €.
Die nicht verausgabten Mittel in Höhe von 82,12 € werden mit dem Zuschuss verrechnet. Aus diesem
Grund werden dem Stadtjugendring im Jahr 2006 nur 1.217,88 € ausgezahlt.
Über den erhaltenen Zuschuss ist bis zum 30.04.2007 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem
alle Ausgaben und Kosten aufgeführt werden müssen.
3. Alternativen:
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Haushaltsstelle 1.476.7180.6 – Zuschuss Stadtjugendring – stehen ausreichend Mittel zur
Verfügung.
Anlage
TUIV 08/1998