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Beschlussvorlage (Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes) Beschlussvorlage (Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes) Beschlussvorlage (Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes) Beschlussvorlage (Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes) Beschlussvorlage (Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 289/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 07.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 289/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Schulze 07.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt dem vorgestellten Vorentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, den Vorentwurf an den zuständigen Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Bearbeitung mit dem Ziel der baldmöglichen Realisierung des Kreisverkehrs weiterzuleiten. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat mit seiner Verabschiedung des Haushaltes 2006 das Ziel vorgegeben, einen Vorentwurf zum Umbau der Kreuzung Sechtemer Straße (K 60)/An der Elsmaar/Fuchsweg zu erstellen und damit das Bestreben der Stadt Wesseling für eine Realisierung dieses Vorhabens gegenüber dem Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis zu bekräftigen. 2. Lösung Das Ingenieurbüro Delta-Planbau ist mit Erstellung des Vorentwurfes beauftragt worden. Der Erläuterungsbericht und die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt. 3. Alternativen Alternativen werden nicht vorgestellt. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. TUIV 08/1998 Erläuterungsbereicht zum Vorentwurf Kreisverkehrsplatz Sechtemer Straße in Wesseling Veranlassung: Die Stadt Wesseling hat das Planungsbüro DELTA PLANBAU beauftragt einen Vorentwurf zu einem Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung Sechtemer Straße (K60) / Fuchsweg / An der Elsmaar anzufertigen. Grundlagen der Planung: Grundlage der Planung ist der vom ÖBVI Büro Henschel und Wächtler gefertigte Bestandslageplan mit Gauß – Krüger Koordinaten nach Netz 77. Der Vorentwurf wurde mit einem digitalen Zeichenprogramm erstellt, alle geometrischen Elemente sind somit direkt im Gauß - Krüger Koordinatensystem erfasst. Planerische Grundsätze: Der vorliegende Vorentwurf umfasst den Ausbau des plangleichen Knotenpunktes in Form eines Kreisverkehrsplatzes. Die geometrische Konzeption erfolgte nach dem Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen. Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur: Die Sechtemer Straße ist als Hauptverbindungsweg anzusehen und dient zur überörtlichen Erschließung. Dagegen dienen die Straßen An der Elsmaar sowie Fuchsweg der Erschließung der Wohngebiete. Der Hauptverkehrsstrom liegt auf der Sechtemer Straße. Durch die Umgestaltung kann hier eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit und somit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Trassierung Die Straßenachsen der in die Sechtemer Straße einmündenden Straßen An der Elsmaar und Fuchsweg bilden keinen gemeinsamen Schnittpunkt. Der Achsschnittpunkt Sechtemer Straße / Fuchsweg liegt etwa 15 m versetzt zum Schnittpunkt An der Elsmaar / Sechtemer Straße. Zur Ausbildung eines Kreisverkehrsplatzes ist ein gemeinsamer Schnittpunkt der anzubindenden Straßen herzustellen. Hieraus ergibt sich, dass der Fuchsweg in der Zufahrt zum Kreisverkehrsplatz verschwenkt werden muss. In der Zufahrt vom Fuchsweg zum Kreisverkehr muss eine überfahrbare Bedarfsfläche angelegt werden, da die Schleppkurve des Bemessungsfahrzeuges (Lastzug) dies erforderlich macht. TUIV 08/1998 Als Entwurfselemente wurden gewählt: Außendurchmesser: Kreisinseldurchmesser: Kreisfahrbahnbreite: Bedarfsstreifen: Einfahrtsbreite: Ausfahrtsbreite: 28,0 m 11,0 m 6,50 m 2,00 m 3,25 m 3,50 m Kreisradien zur Eckausrundung: Zufahrt: Ausfahrt: 10,0 m 12,0 m Die Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger sind an allen vier Ästen mit einer Breite von 3,0 m vorgesehen. Im Fuchsweg kann kein Fahrbahnteiler angeordnet werden. In den übrigen Ästen ist ein Fahrbahnteiler von 2 m Breite möglich und vorgesehen. Der Radfahrverkehr wird im Kreisverkehrsplatz mit dem motorisierten Verkehr geführt, der Übergang zwischen dem gemeinsam geführten Verkehrsbereich und den ausgewiesenen Fahrradwegen in der Sechtemer Straße stadteinwärts erfolgt über markierte Einfahrtschleusen. Straßenbautechnik: Der Oberbau der Straße sowie die einzelnen Materialen werden im Rahmen der Genehmigungsplanung entsprechend den Richtlinien ausgewählt und festgelegt. Im derzeitigen Planungsstand wird für die Straße sowie für die Bedarfsflächen eine bituminöse Befestigung vorgesehen. Die Abgrenzung zwischen Bedarfsflächen und Fahrbahn soll durch ein zweizeiliges Pflasterband auf Betonfundament erreicht werden, die Steine liegen niveaugleich im Straßenbelag. Die Gehwege sowie die Fahrbahnteiler sollen mit Betonpflaster befestigt werden. Entwässerung: Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über Straßenabläufe, die entsprechend der Erfordernisse angeordnet werden. Das gefasste Oberflächenwasser wird über die vorhandene Kanalisation abgeführt. Grunderwerb: Bei der Realisierung der hier aufgestellten Vorplanung ist ein Grunderwerb nicht erforderlich, da sich alle entsprechenden Grundstücksflächen in kommunaler Hand bzw. im Eigentum des Baulastträgers befinden. Aufgestellt, Wesseling den 09.11.06 DELTA PLANBAU GmbH (Dipl. Ing. G. Restel) TUIV 08/1998