Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
289/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 289/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
07.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Kreisverkehr Sechtemer Straße/An der Elsmaar/Fuchsweg - Vorstellung des Vorentwurfes
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt dem vorgestellten Vorentwurf zu und beauftragt die Verwaltung, den Vorentwurf an den zuständigen Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Bearbeitung mit dem Ziel
der baldmöglichen Realisierung des Kreisverkehrs weiterzuleiten.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat mit seiner Verabschiedung des Haushaltes 2006 das Ziel vorgegeben, einen Vorentwurf zum Umbau der Kreuzung Sechtemer Straße (K 60)/An der Elsmaar/Fuchsweg
zu erstellen und damit das Bestreben der Stadt Wesseling für eine Realisierung dieses Vorhabens
gegenüber dem Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis zu bekräftigen.
2. Lösung
Das Ingenieurbüro Delta-Planbau ist mit Erstellung des Vorentwurfes beauftragt worden. Der Erläuterungsbericht und die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
3. Alternativen
Alternativen werden nicht vorgestellt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
TUIV 08/1998
Erläuterungsbereicht
zum Vorentwurf
Kreisverkehrsplatz Sechtemer Straße in Wesseling
Veranlassung:
Die Stadt Wesseling hat das Planungsbüro DELTA PLANBAU beauftragt einen Vorentwurf
zu einem Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung Sechtemer Straße (K60) / Fuchsweg / An der
Elsmaar anzufertigen.
Grundlagen der Planung:
Grundlage der Planung ist der vom ÖBVI Büro Henschel und Wächtler gefertigte Bestandslageplan mit Gauß – Krüger Koordinaten nach Netz 77.
Der Vorentwurf wurde mit einem digitalen Zeichenprogramm erstellt, alle geometrischen
Elemente sind somit direkt im Gauß - Krüger Koordinatensystem erfasst.
Planerische Grundsätze:
Der vorliegende Vorentwurf umfasst den Ausbau des plangleichen Knotenpunktes in Form
eines Kreisverkehrsplatzes.
Die geometrische Konzeption erfolgte nach dem Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen.
Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur:
Die Sechtemer Straße ist als Hauptverbindungsweg anzusehen und dient zur überörtlichen
Erschließung. Dagegen dienen die Straßen An der Elsmaar sowie Fuchsweg der Erschließung der Wohngebiete.
Der Hauptverkehrsstrom liegt auf der Sechtemer Straße. Durch die Umgestaltung kann hier
eine Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeit und somit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Trassierung
Die Straßenachsen der in die Sechtemer Straße einmündenden Straßen An der Elsmaar und
Fuchsweg bilden keinen gemeinsamen Schnittpunkt.
Der Achsschnittpunkt Sechtemer Straße / Fuchsweg liegt etwa 15 m versetzt zum Schnittpunkt An der Elsmaar / Sechtemer Straße.
Zur Ausbildung eines Kreisverkehrsplatzes ist ein gemeinsamer Schnittpunkt der anzubindenden Straßen herzustellen. Hieraus ergibt sich, dass der Fuchsweg in der Zufahrt zum
Kreisverkehrsplatz verschwenkt werden muss.
In der Zufahrt vom Fuchsweg zum Kreisverkehr muss eine überfahrbare Bedarfsfläche angelegt werden, da die Schleppkurve des Bemessungsfahrzeuges (Lastzug) dies erforderlich
macht.
TUIV 08/1998
Als Entwurfselemente wurden gewählt:
Außendurchmesser:
Kreisinseldurchmesser:
Kreisfahrbahnbreite:
Bedarfsstreifen:
Einfahrtsbreite:
Ausfahrtsbreite:
28,0 m
11,0 m
6,50 m
2,00 m
3,25 m
3,50 m
Kreisradien zur Eckausrundung:
Zufahrt:
Ausfahrt:
10,0 m
12,0 m
Die Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger sind an allen vier Ästen mit einer Breite von
3,0 m vorgesehen. Im Fuchsweg kann kein Fahrbahnteiler angeordnet werden. In den übrigen Ästen ist ein Fahrbahnteiler von 2 m Breite möglich und vorgesehen.
Der Radfahrverkehr wird im Kreisverkehrsplatz mit dem motorisierten Verkehr geführt, der
Übergang zwischen dem gemeinsam geführten Verkehrsbereich und den ausgewiesenen
Fahrradwegen in der Sechtemer Straße stadteinwärts erfolgt über markierte Einfahrtschleusen.
Straßenbautechnik:
Der Oberbau der Straße sowie die einzelnen Materialen werden im Rahmen der Genehmigungsplanung entsprechend den Richtlinien ausgewählt und festgelegt.
Im derzeitigen Planungsstand wird für die Straße sowie für die Bedarfsflächen eine bituminöse Befestigung vorgesehen. Die Abgrenzung zwischen Bedarfsflächen und Fahrbahn soll
durch ein zweizeiliges Pflasterband auf Betonfundament erreicht werden, die Steine liegen
niveaugleich im Straßenbelag.
Die Gehwege sowie die Fahrbahnteiler sollen mit Betonpflaster befestigt werden.
Entwässerung:
Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über Straßenabläufe, die entsprechend der Erfordernisse angeordnet werden.
Das gefasste Oberflächenwasser wird über die vorhandene Kanalisation abgeführt.
Grunderwerb:
Bei der Realisierung der hier aufgestellten Vorplanung ist ein Grunderwerb nicht erforderlich,
da sich alle entsprechenden Grundstücksflächen in kommunaler Hand bzw. im Eigentum des
Baulastträgers befinden.
Aufgestellt, Wesseling den 09.11.06
DELTA PLANBAU GmbH
(Dipl. Ing. G. Restel)
TUIV 08/1998