Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
279/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
31.10.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 279/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
31.10.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betreff:
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2005 in der
Fassung, die der Vorlage Nr. 279/2006 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 568.624,59 € ab. Der nach Abzug der
im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 524.600,00 € verbleibende
Verlust von 44.024,59 € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2004 von 115.293,14 €
verrechnet und der verbleibende Überschuss von 71.268,55 € auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit
folgendem Prüfungsvermerk:
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Jahresabschluss und Lagebericht sind der Vorlage beigefügt. Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wird zudem kurzfristig ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht
durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und
es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu
entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 568.624,59 € ab. Nach Abzug der im
Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 524.600,00 € verbleibt ein Verlust in Höhe von 44.024,59 €. Dieser kann mit dem
Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2004 von 115.293,14 € vollständig abgedeckt werden. Die
Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 71.268,55 € im Betrieb zu belassen
und auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Wirtschaftsplan ging von einem Verlust in Höhe von 634.200,00 € aus. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere sonstige betriebliche
Erträge, geringere Personalaufwendungen und geringere sonstige betriebliche Aufwendungen als im
Wirtschaftsplan kalkuliert.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998