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Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 279/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 31.10.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 279/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 31.10.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Rat Betreff: Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2005, Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2005 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 279/2006 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 568.624,59 € ab. Der nach Abzug der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 524.600,00 € verbleibende Verlust von 44.024,59 € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2004 von 115.293,14 € verrechnet und der verbleibende Überschuss von 71.268,55 € auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2005 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Jahresabschluss und Lagebericht sind der Vorlage beigefügt. Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wird zudem kurzfristig ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Jahresverlust von 568.624,59 € ab. Nach Abzug der im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleisteten Zuführung aus dem städtischen Haushalt von 524.600,00 € verbleibt ein Verlust in Höhe von 44.024,59 €. Dieser kann mit dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2004 von 115.293,14 € vollständig abgedeckt werden. Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 71.268,55 € im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Der Wirtschaftsplan ging von einem Verlust in Höhe von 634.200,00 € aus. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere höhere sonstige betriebliche Erträge, geringere Personalaufwendungen und geringere sonstige betriebliche Aufwendungen als im Wirtschaftsplan kalkuliert. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998