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Beschlussvorlage (Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken) Beschlussvorlage (Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken) Beschlussvorlage (Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken) Beschlussvorlage (Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 280/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 31.10.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Technischer Betriebsleiter Erster Betriebsleiter Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 280/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: 31.10.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Sammlung von Verpackungsabfällen in Gelben Tonnen und Gelben Säcken Beschlussentwurf: ohne Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: Der Betriebsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 19.09.2007 aufgrund einer regen Diskussion bzgl. der gelben Tonnen um Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in dieser Sitzung gebeten. Die Betriebsleitung gibt daher zunächst noch einmal einen Überblick über die derzeitige rechtliche Situation: Die Grundlage für die getrennte Sammlung von Verpackungsmaterialien bildet die Verpackungsverordnung. Mit der Verpackungsverordnung hat die Bundesregierung 1991 die Verantwortung für die Entsorgung ausgedienter Verpackungen auf deren Hersteller und Vertreiber übertragen. Mit dieser Verordnung hat sie das Verursacherprinzip, also die Verantwortung derjenigen, die Verpackungen herstellen oder vertreiben für die umweltverträgliche Verwertung der nach dem Gebrauch verbleibenden Verpackungsabfälle, gesetzlich verankert. Sie gilt für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen. § 6 der Verpackungsverordnung regelt, dass der Vertreiber oder Hersteller verpflichtet ist, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen hat. Hierzu können sich Hersteller und Vertreiber eines Systembetreibers bedienen, der die geforderten Vorgaben erfüllt. Die Rücknahme ist in einer privatwirtschaftlichen Form durchzuführen. Für die Durchführung dieser Aufgabe entstehen Kosten, die die Hersteller und die Vertreiber über den Warenpreis an den Verbraucher weitergeben. Der Grüne Punkt oder andere Lizenzabzeichen zeigen an, dass für die Rücknahme und Verwertung ein Lizenzentgelt an den Systembetreiber (Betreiber eines Dualen Systems) gezahlt wird. Mit diesen Lizenzeinnahmen organisiert der Systembetreiber die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung. Der Systembetreiber muss mit jeder Kommune, in der die Verkaufsverpackungen in einem entsprechenden Verfahren beim Endverbraucher abgeholt und eingesammelt werden, eine so genannte Abstimmungsvereinbarung abschließen. Alleiniger Systembetreiber war bis vor wenigen Jahren ausschließlich die Duale System Deutschland (DSD), zunächst in der Rechtsform der AG, nunmehr in der Rechtsform der GmbH. Mittlerweile sind auch weitere Systembetreiber auf dem Markt zugelassen. Jeder Systembetreiber muss eine eigene Abstimmung mit der jeweiligen Kommune abschließen. Derzeit gibt es in Wesseling die Abstimmungsvereinbarung mit • der DSD GmbH, Köln Abstimmungserklärungen von Systembetreibern, die sich auf diese Abstimmungsvereinbarung beziehen gibt es derzeit mit • • • • der ISD Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln der Landbell AG, Mainz der EKO-Punkt GmbH, Köln, (bis zur Übernahme durch Remondis: Contwin GmbH Köln) VfW Aktiengesellschaft, Köln (Dienstleister für Logistik und Rücknahmesysteme) Hierbei ist anzumerken, dass die DSD derzeit noch alleiniger Auftraggeber der mit der Einsammlung und dem Transport sowie der Verwertung beauftragten Unternehmen ist. Die übrigen Systembetreiber partizipieren bereits oder zukünftig an diesem System mit entsprechenden Anteilen, die von einer Clearingstelle festgestellt und festgelegt werden. In der Abstimmungsvereinbarung der Stadt Wesseling mit der DSD GmbH sind die Rücknahmen der Verkaufsverpackungen aus Glas mittels Glascontainern und die Rücknahme der Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall mittels Gelber Tonne und/oder Gelbem Sack geregelt. Konnten noch bis zum Jahr 2003 stoffgleiche Materialien und sogar Elektrokleingeräte mittels gelber Tonne eingesammelt werden, so wurde dies seitens der DSD, damals noch alleiniger Systembetreiber, seit 2004 nicht mehr zugelassen. TUIV 08/1998 Seit 2005 hat die DSD GmbH, nach einer durch das Bundeskartellamt angeordneten bundesweiten Ausschreibung, neue Auftragnehmer in den jeweiligen Bereichen mit der Sammlung, dem Transport und der Verwertung beauftragt. War für den Rhein-Erft-Kreis bis Ende 2004 noch eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus den Firmen Schönmackers und RWE Umwelt (heute Remondis) Auftragnehmer der DSD, so ist seit dem 01.01.2005 die Fa. Kreislaufwirtschaft Wissing und Maurer (KMW) Sammler und Transporteur. Mit der Neuvergabe der Aufträge haben sich auch die Bedingungen für die beauftragten Firmen verändert. So ist in einem wesentlichen Punkt in dem Vertrag zwischen DSD und der KMW geregelt worden, dass der Sammler und Transporteur Fehlstoffe zu seinen eigenen Lasten einer Entsorgung zuführen muss. Dies bedeutet für die Sammlung, dass das Unternehmen KMW aus wirtschaftlichen Gründen die zur Abholung bereitgestellten Abfälle auf Ihre Eigenschaft als Verkaufsverpackung aus Metall, Kunststoff und Verbundstoff hin überprüfen muss. Diese Festlegung hat dazu geführt, dass die Abstimmungsvereinbarung zwischen der Stadt Wesseling und der DSD eine Regelung enthält, in der das Prozedere bei Fehlbefüllungen bei der Sammlung von Verkaufsverpackungen mittels Gelber Tonne beschreibt: „Stellt der Systembetreiber fest, dass die Gelbe Tonne (MGBs bis 1.100 l) mit einem erheblichen Anteil an Restabfällen fehlbefüllt ist, ist er berechtigt, den Behälter mit einem Hinweis zu versehen, der den Abfallerzeuger/ -besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr auffordert. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, hat der Systembetreiber das Sammelgemisch bei der nächsten Abfuhr mit zu entsorgen. Im Wiederholungsfalle ist der Systembetreiber berechtigt, den Abfallerzeuger/ besitzer durch Abzug des Sammelbehälters zeitweilig von der Verpackungsentsorgung über das System auszuschließen. Der betroffene Haushalt ist über den Anlass und die Dauer der Maßnahme sowie den richtigen Gebrauch des Systems zu informieren. Über den Ausschluss ist der öffentlichrechtliche Entsorgungsträger in Kenntnis zu setzen. Das heißt: • befinden sich in einer Gelbe Tonne am Entleerungstermin Abfälle, die nicht unter die Verkaufsverpackungen subsumiert werden können, so wird das Gefäß mit einem roten Aufkleber als fehlbefüllt gekennzeichnet und der Nutzer des Gefäßes wird zur Nachsortierung bis zum nächsten Leerungstermin aufgefordert. • Wird beim darauf folgenden Leerungstermin wiederum eine Fehlbefüllung festgestellt, wird aus hygienischen Gründen zwar eine Leerung durchgeführt, jedoch wird der Nutzer durch die KMW darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Wiederholungsfall das Gefäß eingezogen wird. • Zur Nutzung des Gelben Sack ist geregelt, dass dieser nur dann zur Nachsortierung liegen gelassen werden darf, wenn eine eindeutige Zuordnung zu dem Grundstück des Nutzers gegeben ist. Ansonsten müssen die Gelben Säcke eingesammelt werden. Verkaufsverpackungen, die mittels Gelber Tonne oder mittels Gelbem Sack gesammelt werden, sind: • • • aus Metall: z. B. Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse (Kronkorken, Schraubdeckel), Aluschalen, -folien aus Kunststoff: z. B. Folien und Beutel, Margarine- und Joghurtbecher, Flaschen für Wasch-, Spül- und Körperpflegemittel, Schaumstoffverpackungen von Obst und Gemüse Verbundstoff: z. B. Milch- und Getränketüten, Blisterverpackungen (Kombination aus durchsichtigem Kunststoff und Pappe oder Aluminiumfolie) Verkaufsverpackungen, aus Papier- und Pappverpackungen werden in der Blauen Papiertonne mitgesammelt. Verkaufsverpackungen in Form von Pfandfreien Einwegflaschen oder -gläsern werden mittels Weiß-, Grün- und Braunglascontainer eingesammelt. Informationen zur Sammlung von Verkaufsverpackungen befinden sich jährlich im Abfallkalender der Stadt Wesseling. Seit 2004 werden ständig Pressemitteilungen zu diesem Thema verfasst und im Werbekurier veröffentlicht. Ende 2004 wurden alle Hausverwaltungen mit einer Information zu diesem Themenbereich angeschrieben und Informationsmaterial zur Abfalltrennung angeboten. Bis heute sind mehr als 5.000 Informationsmaterialien zur Abfalltrennung an Hausverwaltungen, Hausmeister von Wohnanlagen und interessierte Bürger ausgegeben worden. Dennoch sind bis heute rund 300 Gelbe Behälter eingezogen oder zurückgegeben worden. TUIV 08/1998