Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
269/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
2. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
25.10.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Technischer
Betriebsleiter
Erster Betriebsleiter
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 269/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
25.10.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
2. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
2. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung)
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten
Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW - (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975
(GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 5. April 2005
(GV. NRW. S. 274), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712 / SGV NW 610), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 28. April 2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ……..
folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
In § 3 Absatz 2 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 wird
die Angabe der Uhrzeit „18.00 Uhr“ jeweils in „20.00 Uhr“ geändert.
Artikel 2
1. In der Anlage 1a der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 wird
1.1.
„Am neuen Garten“ nach einem Komma ergänzt durch „von Römerstraße bis Garten
straße“,
1.2.
hinter „Geibelstraße“ die Angabe „Gemarkung Keldenich Flur 11 Nrn. 347-353 und 363370 und“ gestrichen,
1.3.
hinter „Gottfried-Keller-Straße“ die Angabe „Grundstücke Gemarkung Keldenich Flur 1
Nrn. 582 und 619“ gestrichen und
1.4.
„Klobbotzstraße“ nach einem Komma ergänzt durch „von Sechtemer Straße bis
Dickopsbach“.
TUIV 08/1998
2. In der Anlage 1b der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 wird bei „Kreuzstraße“ die Flurstücksbezeichnung von “1225“ auf „1349“ korrigiert.
3. In der Anlage 1c der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 wird „Langenackerstraße“ nach einem Komma ergänzt durch „von Brühler Straße bis zur
Bahnlinie“.
4. In der Anlage 2 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember
2002 wird
4.1.
nach „Am Eulenpflug“ die neue Straße „Am Felde“ eingefügt,
4.2.
nach „Am Felde“ die neue Straße „Am Forst“ eingefügt,
4.3.
nach „Am Mieler Berg“ die Auflistung ergänzt durch „Am Neuen Garten soweit nicht in
Anlage 1a“,
4.4.
der Eintrag „Emsstraße“ hinter dem Komma geändert auf „Stichstraße nordwestlich ab
Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 159“,
4.5.
der erste Eintrag „Industriestraße“ hinter dem Komma geändert in „nördliche Stichstraße,
von Hausnummer 56 bis Hausnummer 66“ und
4.6.
der zweite Eintrag „Industriestraße“ hinter dem Komma geändert in „südliche Stichstraße,
von Hausnummer 71a bis Hausnummer 111“,
4.7.
nach „Kleiberweg“ eingefügt „Klobbotzstraße, von Dickopsbach bis Kettelerstraße“,
4.8.
nach „Oskar-Kokoschka-Weg“ eingefügt „Ottostraße“.
Artikel 3
Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
1. Die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes sieht in seinen Festlegungen zum Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht eine Zeitraum von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr vor, in
dem die notwendigen Räum- und Streudienste durchgeführt werden müssen.
2. Die Anlagen 1a, 1b, 1c und 2 müssen redaktionell bearbeitet werden.
2. Lösung
1. § 3 Absatz 2 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 sollte entsprechend der Mustersatzung dahingehend angepasst werden, dass
der Zeitraum von „18.00 Uhr“ auf „20.00 Uhr“ ausgedehnt wird. Der Text erhält somit die Fassung:
„(2) Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee
freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerüberwege und
die gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen. In der Zeit von
07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung
des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00
Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“
2. Die Anlagen zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 17. Dezember 2002 sind aufgrund von Veränderungen zu korrigieren bzw zu ergänzen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
TUIV 08/1998