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Beschlussvorlage (Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule) Beschlussvorlage (Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 252/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schule und Sport Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 16.10.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 252/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 16.10.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule Beschlussentwurf: Dem Antrag der Goetheschule auf Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2007/2008 wird unter der Voraussetzung stattgegeben, dass die zu beantragenden Landes- und Bundesmittel bewilligt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge zur Errichtung einer Offenen Ganztagsschule fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass mit der Schule und dem Träger der OGS-Maßnahme Einvernehmen über den Umfang der von der Stadt zur Verfügung zu stellenden Mittel erzielt wird. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 25.09.2006 beantragt die Goetheschule die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule mit Beginn des Schuljahres 2007/2008. Ein entsprechender einstimmiger Beschluss der Schulkonferenz liegt vor. 2. Lösung Für die Umwandlung der Goetheschule in eine Offene Ganztagsschule ist ein entsprechender Beschluss des Schulausschusses erforderlich. Das pädagogische Ganztagskonzept der Goetheschule für die Offene Ganztagsschule ist in der Anlage beigefügt. Nach derzeitigem Stand ist mit etwa 100 zu betreuenden Kindern im Ganztag ab dem Schuljahr 2007/2008 zu rechnen. 17 Kinder werden sonderpädagogisch besonders gefördert. Als Kooperationspartner soll der Betreuungsverein Goetheschule installiert werden. Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ werden Investitionen zum Aufund Ausbau Offener Ganztagsschulen im Primarbereich gefördert. Fördermittel werden im einzelnen gewährt für: - Umbau, Ausbau, Neubau oder Eerweiterung von geigneten Räumen aller Arten für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern sowie für Arbeits- und Aufenthaltszwecke von Lehrerinnen und Lehrern und des weiteren an Ganztagsschulen tätigen Personals bis zu 80.000 €, - Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln bis zu 25.000 €, - Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstücks für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke der Schulkinder bis zu 10.000 € je betreuter Gruppe mit jeweils mindestens 25 Kindern. Das bedeutet, dass mit einer Bundeszuweisung für vier Gruppen in Höhe von 460.000 € zu rechnen ist. Der Förderbetrag darf 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten. Der Schulträger hat für die Durchführung der gefördeten Projekte mit dem Einsatz der Fördermittel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten zu erbringen. Der Antrag auf Bundesmittel ist als Absichtserklärung zur Installierung einer Offenen Ganztagsschule bis zum 31.01.2007 und spätestens bis zum 30.04.2007 mit allen geforderten Anlagen und beabsichtigten Bautätigkeiten an die Bezirksregierung Köln zu stellen. Weitere Fördermittel werden vom Land für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich auf Antrag bereitgestellt.. Für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmende Kind wird ein Festbetrag in Höhe von 615 € pro Schuljahr gewährt. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schulkinder zugewiesen. Davon können 0,1 Lehrerstellen in Form eines weiteren Festbetrages in Höhe von 205 € pro betreutem Schulkind und Schuljahr gewährt werden. Für sonderpädagisch zu betreuende Kinder wird ein Förderbetrag in Höhe von 1.660 € (statt 820 €) gezahlt. Der Schulträger erbringt für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 € pro Schulkind und Schuljahr. Elternbeiträge können hierauf angerechnet werden. Der Antrag auf Landesmittel ist bis zum 30.04.2007 bei der Bezirksregierung zu stellen. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. TUIV 08/1998 4. Finanzielle Auswirkungen Der von der Stadt Wesseling zu leistende Eigenanteil in Höhe von 410 € pro teilnehmendem Schulkind an der Offenen Ganztagsschule pro Schuljahr wird zum Teil aus den Elternbeiträgen gemäß der vom Rat der Stadt Wesseling mit Wirkung vom 01.08.2004 erlassenen „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling“ finanziert. Der verbleibende Rest ist für den Haushalt 2007 angemeldet. TUIV 08/1998