Daten
Kommune
Wesseling
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21 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
245/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindergartennutzung und Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
02.10.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 245/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Frank W. Krüger
Manfred Hummelsheim
02.10.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Kindergartennutzung und Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
Beschlussentwurf:
Die Information der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 06. September 2006 auf Antrag der CDU (Vorlage Nr.209/2006) und FDP (Vorlage Nr. 210/2006) die Verwaltung beauftragt, eine Darstellung vorzunehmen, wie die Nutzung der Kindertageseinrichtungen von Kindern im Alter von 3 - 5 Jahren erfolgt.
Außerdem sollte untersucht werden, welche finanziellen Auswirkungen die Freistellung des Kindergartenbesuchs im letzten Jahr vor dem Schulbesuch haben würde.
2. Lösung
Nach Berechnungen des Finanzmanagements würde die Freistellung des letzten Kindergartenjahres
von Elternbeiträgen einen Einnahmeverlust von etwa 277.000 EUR ausmachen. Die tatsächlichen
Einnahmenverluste sind jedoch von der sich stets verändernden und einkommensabhängigen Beitragssituation abhängig.
Die Berechnungstabellen auf dem Stand für das Jahr 2006 sind als Anlage beigefügt. Die erste Tabelle enthält die Anzahl der Kinder, die die Tageseinrichtungen (planmäßig) zum Ende des letzten Kindergartenjahres verlassen haben, und zwar differenziert nach den Einrichtungsarten und Einkommensgruppen. Die zweite Tabelle enthält die Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2000 bis 31.12.2000
geboren sind und auf Antrag der Eltern bereits eingeschult wurden (sog. Kann-Kinder). In der dritten
Tabelle wurden die beiden ersten Tabellen zusammengefasst.
Sofern ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr beschlossen würde, müsste eine Regelung für die
sogenannten Kann-Kinder getroffen werden. Entweder wäre der für das letzte Kindergartenjahr bereits gezahlte Beitrag nachträglich zu erstatten, oder es entfiele die Beitragsfreiheit in diesen Fällen.
Aus den Tabellen ist ableitbar, dass ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr vor allem "Besserverdienende" (Einkommen über 36.813 €) begünstigt. Rund 214.000 € (= 77 %) der mit insgesamt etwa
277.000 € beträchtlichen Einnahmeausfälle der Stadt entfielen auf diese Einkommensgruppen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass das mit der Einführung eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres verfolgte Ziel, dass alle Kinder zumindest im letzten Jahr vor ihrer Einschulung eine Kindertageseinrichtung besuchen, nicht erreicht wird. Denn nach den Erfahrungen des Bereichs Jugendhilfe
sind es häufig Kinder aus sozial und einkommensschwachen Familien, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Gerade für diese Familien stellt die Beitragsfreiheit aber keinen Anreiz dar, weil sie
aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen oder nur einen geringen Beitrag zahlen müssen.
Gegen ein beitragfreies letztes Kindergartenjahr sprechen allerdings auch die nachfolgenden Ausführungen:
Ein Familienleistungsausgleich, wie mit der angestrebten Regelung verfolgt, ist keine kommunale
sondern eine gesamtstaatliche Aufgabe, die vor allem dem Bund zufällt. Dem Familienleistungsausgleich dienen insbesondere die Regelungen zum Kindergeld und zu den steuerlichen Kinderfreibeträgen, ferner die neugeschaffenen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie das Elterngeld. Gerade die letzteren Regelungen gehen ins Leere, wenn Kinderbetreuungskosten (hier: Elternbeiträge) gar nicht anfallen.
Die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres ist auch nur dann sinnvoll, wenn die Maßnahme nachhaltig ist. Zwar wäre ein Beitragsverzicht im diesjährigen Haushalt wegen der deutlich überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen verkraftbar, Gewerbesteuereinnahmen in dieser Höhe
sind der Stadt allerdings nicht garantiert. Bei rückläufigen Steuereinnahmen müsste der Beitragsverzicht wieder rückgängig gemacht werden.
TUIV 08/1998
Gegen den Verzicht auf Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr spricht auch der im § 77 der Gemeindeordnung normierte Grundsatz der Finanzmittelbeschaffung. Danach hat die Gemeinde die zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel
1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
2. im übrigen aus Steuern
zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.
Vertretbar und geboten im Rechtssinne sind die Elternbeiträge, denn sie entsprechen dem kommunalen Standard. Die Steuereinnahmen sind demnach gegenüber den speziellen Entgelten für die von
den Kommunen erbrachten Leistungen, d.h. auch gegenüber den Elternbeiträgen nachrangig. Würde
auf Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr verzichtet, würde die Reihenfolge der Finanzmittelbeschaffung umgekehrt, mithin gegen die Vorschrift des § 77 GO NRW verstoßen. Diese Rechtsauffassung vertreten auch die Kommunalaufsichtsbehörden.
Zahl der Kinder, die keinen Kindergarten besuchen
Bei der Ermittlung der Zahl der Kinder in den Kindertageseinrichtungen nach Altersjahrgängen und
der Benennung der Personenguppe, die keinen Kindergarten besucht sind noch einige Schwierigkeiten aufgetreten. Die genaue Bezifferung wird jedoch voraussichtlich zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses abgeschlossen sein. Die aktuelle Bestandskontrolle in den Kindergärten soll konkreten Aufschluss über die Belegungszahlen nach Jahrgängen ergeben.
3. Alternativen
-
4. Finanzielle Auswirkungen
-
TUIV 08/1998
Abgemeldete Kinder bis 30.06.
Kindergarten
Fälle
Tagesstätte
Jahresbeitrag Fälle
Hort
Jahresbeitrag Fälle
Geschwisterkinder
KIGA
Jahresbeitrag Fälle
Jahresbeitrag Fälle
KITA
Jahresbeitrag
Jahreseinkommen
bis 12.271,00
61
0,00 €
37
0,00 €
0
0,00 €
9
0,00 €
1
0,00 €
bis 24.542,00
29
9.075,84 €
14
7.044,24 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
bis 36.813,00
49
26.154,24 €
15
12.700,80 €
0
0,00 €
3
0,00 €
0
0,00 €
bis 49.084,00
41
35.970,12 €
13
17.946,24 €
0
0,00 €
2
0,00 €
2
0,00 €
bis 61.355,00
22
30.370,56 €
7
14.946,12 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
über 61.355,00
22
39.953,76 €
7
19.755,96 €
0
0,00 €
0
0,00 €
1
0,00 €
ohne Erklärung
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
ohne Nachweis
0
0,00 €
1
2.822,28 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
Pflegekind
1
312,96 €
225
141.837,48 €
94
75.215,64 €
0
0,00 €
14
0,00 €
4
0,00 €
Gesamtbetrag:
Gesamtanzahl der Fälle
Jahresbeitrag insgesamt
TUIV 08/1998
337
217.053,12 €
Kann-Kinder ab 01.07.
Kindergarten
Fälle
Hort
Tagesstätte
Jahresbeitrag Fälle
Jahresbeitrag Fälle
Geschwisterkinder
KITA
Jahresbeitrag
KIGA
Jahresbeitrag Fälle
Jahresbeitrag Fälle
Jahreseinkommen
bis 12.271,00
5
0,00 €
5
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
1
0,00 €
bis 24.542,00
5
1.564,80 €
2
1.006,32 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
bis 36.813,00
7
3.736,32 €
2
1.693,44 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
bis 49.084,00
6
5.263,92 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
bis 61.355,00
5
6.902,40 €
5
10.675,80 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
über 61.355,00
13
23.609,04 €
2
5.644,56 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
ohne Erklärung
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
ohne Nachweis
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
Pflegekind
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
41
41.076,48 €
16
19.020,12 €
0
0,00 €
0
0,00 €
1
0,00 €
Gesamtbetrag:
Gesamtanzahl der Fälle
Jahresbeitrag insgesamt
TUIV 08/1998
58
60.096,60 €
Anzahl der Kinder aus Tabelle 1 und 2
Kindergarten
Fälle
Hort
Tagesstätte
Jahresbeitrag Fälle
Jahresbeitrag Fälle
Geschwisterkinder
KITA
KIGA
Jahresbeitrag Fälle
Jahresbeitrag
Jahresbeitrag Fälle
Jahreseinkommen
bis 12.271,00
66
0,00 €
42
0,00 €
0
0,00 €
9
0,00 €
2
0,00 €
bis 24.542,00
34
10.640,64 €
16
8.050,56 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
bis 36.813,00
56
29.890,56 €
17
14.394,24 €
0
0,00 €
3
0,00 €
0
0,00 €
bis 49.084,00
47
41.234,04 €
13
17.946,24 €
0
0,00 €
2
0,00 €
2
0,00 €
bis 61.355,00
27
37.272,96 €
12
25.621,92 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
über 61.355,00
35
63.562,80 €
9
25.400,52 €
0
0,00 €
0
0,00 €
1
0,00 €
ohne Erklärung
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
ohne Nachweis
0
0,00 €
1
2.822,28 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
Pflegekind
1
312,96 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
0
0,00 €
266
182.913,96 €
110
94.235,76 €
0
0,00 €
14
0,00 €
5
0,00 €
Gesamtbetrag:
Gesamtanzahl der Fälle
Jahresbeiträge Tabelle 1 und 2:
TUIV 08/1998
395
277.149,72 €