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Beschlussvorlage (Kindergartennutzung und Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 245/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kindergartennutzung und Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 02.10.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 245/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Frank W. Krüger Manfred Hummelsheim 02.10.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Kindergartennutzung und Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr Beschlussentwurf: Die Information der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 06. September 2006 auf Antrag der CDU (Vorlage Nr.209/2006) und FDP (Vorlage Nr. 210/2006) die Verwaltung beauftragt, eine Darstellung vorzunehmen, wie die Nutzung der Kindertageseinrichtungen von Kindern im Alter von 3 - 5 Jahren erfolgt. Außerdem sollte untersucht werden, welche finanziellen Auswirkungen die Freistellung des Kindergartenbesuchs im letzten Jahr vor dem Schulbesuch haben würde. 2. Lösung Nach Berechnungen des Finanzmanagements würde die Freistellung des letzten Kindergartenjahres von Elternbeiträgen einen Einnahmeverlust von etwa 277.000 EUR ausmachen. Die tatsächlichen Einnahmenverluste sind jedoch von der sich stets verändernden und einkommensabhängigen Beitragssituation abhängig. Die Berechnungstabellen auf dem Stand für das Jahr 2006 sind als Anlage beigefügt. Die erste Tabelle enthält die Anzahl der Kinder, die die Tageseinrichtungen (planmäßig) zum Ende des letzten Kindergartenjahres verlassen haben, und zwar differenziert nach den Einrichtungsarten und Einkommensgruppen. Die zweite Tabelle enthält die Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2000 bis 31.12.2000 geboren sind und auf Antrag der Eltern bereits eingeschult wurden (sog. Kann-Kinder). In der dritten Tabelle wurden die beiden ersten Tabellen zusammengefasst. Sofern ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr beschlossen würde, müsste eine Regelung für die sogenannten Kann-Kinder getroffen werden. Entweder wäre der für das letzte Kindergartenjahr bereits gezahlte Beitrag nachträglich zu erstatten, oder es entfiele die Beitragsfreiheit in diesen Fällen. Aus den Tabellen ist ableitbar, dass ein beitragsfreies letztes Kindergartenjahr vor allem "Besserverdienende" (Einkommen über 36.813 €) begünstigt. Rund 214.000 € (= 77 %) der mit insgesamt etwa 277.000 € beträchtlichen Einnahmeausfälle der Stadt entfielen auf diese Einkommensgruppen. Die Verwaltung geht davon aus, dass das mit der Einführung eines beitragsfreien letzten Kindergartenjahres verfolgte Ziel, dass alle Kinder zumindest im letzten Jahr vor ihrer Einschulung eine Kindertageseinrichtung besuchen, nicht erreicht wird. Denn nach den Erfahrungen des Bereichs Jugendhilfe sind es häufig Kinder aus sozial und einkommensschwachen Familien, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Gerade für diese Familien stellt die Beitragsfreiheit aber keinen Anreiz dar, weil sie aufgrund ihrer Einkommenssituation keinen oder nur einen geringen Beitrag zahlen müssen. Gegen ein beitragfreies letztes Kindergartenjahr sprechen allerdings auch die nachfolgenden Ausführungen: Ein Familienleistungsausgleich, wie mit der angestrebten Regelung verfolgt, ist keine kommunale sondern eine gesamtstaatliche Aufgabe, die vor allem dem Bund zufällt. Dem Familienleistungsausgleich dienen insbesondere die Regelungen zum Kindergeld und zu den steuerlichen Kinderfreibeträgen, ferner die neugeschaffenen Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie das Elterngeld. Gerade die letzteren Regelungen gehen ins Leere, wenn Kinderbetreuungskosten (hier: Elternbeiträge) gar nicht anfallen. Die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres ist auch nur dann sinnvoll, wenn die Maßnahme nachhaltig ist. Zwar wäre ein Beitragsverzicht im diesjährigen Haushalt wegen der deutlich überdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen verkraftbar, Gewerbesteuereinnahmen in dieser Höhe sind der Stadt allerdings nicht garantiert. Bei rückläufigen Steuereinnahmen müsste der Beitragsverzicht wieder rückgängig gemacht werden. TUIV 08/1998 Gegen den Verzicht auf Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr spricht auch der im § 77 der Gemeindeordnung normierte Grundsatz der Finanzmittelbeschaffung. Danach hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel 1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen. Vertretbar und geboten im Rechtssinne sind die Elternbeiträge, denn sie entsprechen dem kommunalen Standard. Die Steuereinnahmen sind demnach gegenüber den speziellen Entgelten für die von den Kommunen erbrachten Leistungen, d.h. auch gegenüber den Elternbeiträgen nachrangig. Würde auf Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr verzichtet, würde die Reihenfolge der Finanzmittelbeschaffung umgekehrt, mithin gegen die Vorschrift des § 77 GO NRW verstoßen. Diese Rechtsauffassung vertreten auch die Kommunalaufsichtsbehörden. Zahl der Kinder, die keinen Kindergarten besuchen Bei der Ermittlung der Zahl der Kinder in den Kindertageseinrichtungen nach Altersjahrgängen und der Benennung der Personenguppe, die keinen Kindergarten besucht sind noch einige Schwierigkeiten aufgetreten. Die genaue Bezifferung wird jedoch voraussichtlich zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses abgeschlossen sein. Die aktuelle Bestandskontrolle in den Kindergärten soll konkreten Aufschluss über die Belegungszahlen nach Jahrgängen ergeben. 3. Alternativen - 4. Finanzielle Auswirkungen - TUIV 08/1998 Abgemeldete Kinder bis 30.06. Kindergarten Fälle Tagesstätte Jahresbeitrag Fälle Hort Jahresbeitrag Fälle Geschwisterkinder KIGA Jahresbeitrag Fälle Jahresbeitrag Fälle KITA Jahresbeitrag Jahreseinkommen bis 12.271,00 61 0,00 € 37 0,00 € 0 0,00 € 9 0,00 € 1 0,00 € bis 24.542,00 29 9.075,84 € 14 7.044,24 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € bis 36.813,00 49 26.154,24 € 15 12.700,80 € 0 0,00 € 3 0,00 € 0 0,00 € bis 49.084,00 41 35.970,12 € 13 17.946,24 € 0 0,00 € 2 0,00 € 2 0,00 € bis 61.355,00 22 30.370,56 € 7 14.946,12 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € über 61.355,00 22 39.953,76 € 7 19.755,96 € 0 0,00 € 0 0,00 € 1 0,00 € ohne Erklärung 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € ohne Nachweis 0 0,00 € 1 2.822,28 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € Pflegekind 1 312,96 € 225 141.837,48 € 94 75.215,64 € 0 0,00 € 14 0,00 € 4 0,00 € Gesamtbetrag: Gesamtanzahl der Fälle Jahresbeitrag insgesamt TUIV 08/1998 337 217.053,12 € Kann-Kinder ab 01.07. Kindergarten Fälle Hort Tagesstätte Jahresbeitrag Fälle Jahresbeitrag Fälle Geschwisterkinder KITA Jahresbeitrag KIGA Jahresbeitrag Fälle Jahresbeitrag Fälle Jahreseinkommen bis 12.271,00 5 0,00 € 5 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 1 0,00 € bis 24.542,00 5 1.564,80 € 2 1.006,32 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € bis 36.813,00 7 3.736,32 € 2 1.693,44 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € bis 49.084,00 6 5.263,92 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € bis 61.355,00 5 6.902,40 € 5 10.675,80 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € über 61.355,00 13 23.609,04 € 2 5.644,56 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € ohne Erklärung 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € ohne Nachweis 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € Pflegekind 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 41 41.076,48 € 16 19.020,12 € 0 0,00 € 0 0,00 € 1 0,00 € Gesamtbetrag: Gesamtanzahl der Fälle Jahresbeitrag insgesamt TUIV 08/1998 58 60.096,60 € Anzahl der Kinder aus Tabelle 1 und 2 Kindergarten Fälle Hort Tagesstätte Jahresbeitrag Fälle Jahresbeitrag Fälle Geschwisterkinder KITA KIGA Jahresbeitrag Fälle Jahresbeitrag Jahresbeitrag Fälle Jahreseinkommen bis 12.271,00 66 0,00 € 42 0,00 € 0 0,00 € 9 0,00 € 2 0,00 € bis 24.542,00 34 10.640,64 € 16 8.050,56 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € bis 36.813,00 56 29.890,56 € 17 14.394,24 € 0 0,00 € 3 0,00 € 0 0,00 € bis 49.084,00 47 41.234,04 € 13 17.946,24 € 0 0,00 € 2 0,00 € 2 0,00 € bis 61.355,00 27 37.272,96 € 12 25.621,92 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € über 61.355,00 35 63.562,80 € 9 25.400,52 € 0 0,00 € 0 0,00 € 1 0,00 € ohne Erklärung 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € ohne Nachweis 0 0,00 € 1 2.822,28 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € Pflegekind 1 312,96 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 0 0,00 € 266 182.913,96 € 110 94.235,76 € 0 0,00 € 14 0,00 € 5 0,00 € Gesamtbetrag: Gesamtanzahl der Fälle Jahresbeiträge Tabelle 1 und 2: TUIV 08/1998 395 277.149,72 €