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Beschlussvorlage (Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 243/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 28.09.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 243/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jirasek 28.09.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes Beschlussentwurf: -nach Beratungsergebnis- TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Nachdem der Rat der Stadt Wesseling im Jahre 2006 die zur Einrichtung eines privaten „City-Streifendienstes“ erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt hatte, wurde nach einer beschränkten Ausschreibung die Firma Stefan Endler GmbH für einen befristeten Zeitraum vom 01.Juli – 31.Oktober 2006 mit der Durchführung eines „City-Streifendienstes“ in Wesseling beauftragt. Die mit dem Sicherheitsdienst Endler GmbH getroffene Vereinbarung endet am 31.10.2006, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Nun muss eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden. 2. Lösung Dem Sicherheitsdienst wurden folgende Aufgaben übertragen: o Kontrollgänge innerhalb des Einsatzgebietes oder nach Anweisung des Auftraggebers o Einleitung von Hilfsmaßnahmen und ggf. Verständigung von hilfeleistenden Stellen wie Polizei und Feuerwehr im konkreten Bedarfsfalle o Schutz des „Betriebsvermögens“ der Stadt Wesseling (Gebäude, Ausstellungsvitrinen etc.) o Erteilung allgemeiner Auskünfte an die Einwohner/innen und Besucher/innen Wesselings Darüber hinaus hat der private „City-Streifendienst“ abends das Schließen der Sperrpfosten im Bereich des für den Kraftfahrzeugverkehr freigegebenen Teiles der Bahnhofstraße übernommen. Seit dem 01.07.2006 sind jeweils zwei Mitarbeiter/innen des Sicherheitsdienstes Stefan Endler GmbH, die einen Schutzhund mit sich führen, täglich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Zentrum von Wesseling (zwischen Rheinpark/Rheinforum bis Birkenwäldchen/Flach-Fengler-Straße/Euro-Kreisverkehr) mit dem Ziel im Einsatz, sowohl die objektive Sicherheit als auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Wesseling zu verbessern. Auf dem Routenweg sind mehrere Kontrollpunkte eingerichtet (u.a. Rheinforum, Rheinpark, Unterführung, Birkenwäldchen, Büro Sicherheitskoordinator) die mit einem mobilen Lesestift ausgelesen werden. Die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma sind dabei mit einem Handy ausgerüstet. Über die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst lässt sich berichten: Insgesamt betrachtet wurde der Sicherheitsdienst in geringem Maße seitens der Wesselinger Bürger/innen in Anspruch genommen. Durchschnittlich 10 bis 15 Mal pro Monat wurden die eingesetzten Mitarbeiter nach diversen Auskünften gefragt (Polizei, Krankenhaus, Wegbeschreibung etc.). Ferner wurden dem Bereich -32- einzelne Meldungen über Müllansammlungen, defekte Straßenbeleuchtungen und Fundfahrräder (insgesamt 6 Meldungen) zugeleitet. Der Sicherheitsdienst zeigt sich hinsichtlich ihres Arbeitseinsatzes flexibel, so wurde im Rahmen einer Sonderaktion die Arbeitszeit auf die Nachtzeit verschoben. Die Mitarbeiter machen alle einen zuverlässigen Eindruck. Negative Reaktionen aus der Bevölkerung gibt es nicht, positive Stimmen gibt es vereinzelt. TUIV 08/1998 3. Alternativen Denkbar ist sowohl die Fortsetzung der Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes als auch die Beendigung. 4. Finanzielle Auswirkungen Für den Fall, dass in Wesseling weiterhin im öffentlichen Verkehrsraum ein privater Sicherheitsdienst nach dem bisherigen Konzept tätig sein soll, sind Mittel in Höhe von ca. 6.100,00 € pro Monat erforderlich. Abweichungen vom bisherigen Konzept hätten entsprechende finanzielle Auswirkungen. TUIV 08/1998