Daten
Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
231/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Landeszuweisung für die offene Kinder- und Jugendarbeit 2006
Verteilung der Landesmittel
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
25.09.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 231/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
25.09.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Landeszuweisung für die offene Kinder- und Jugendarbeit 2006
Verteilung der Landesmittel
Beschlussentwurf:
Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Landesmittel zur Förderung der offenen Jugendeinrichtungen orientiert sich an dem bisherigen Verhältnis der Verteilung der Mittel für öffentliche und freie
Träger der Jugendhilfe in Wesseling.
Zur Förderung von Trägern offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit werden
für das Jahr 2006 Landesmittel in Höhe von 49.736,00 € (vgl. Zuwendungsbescheid vom LVR vom
10.07.2006) zur Verfügung gestellt:
¾
¾
für die städtische Kinder- und Jugendarbeit des Jugendzentrums einen Betrag in Höhe
39.291,44 € (79% des Gesamtbetrags)
für den Jugendring Wesseling e.V. zum Betrieb des Abenteuerspielplatzes am Entenfang einen Betrag in Höhe von 10.444,56 € (21 % des Gesamtbetrags)
Der o.g. Anteil des Jugendrings Wesseling e.V. wird mit der Gesamtzuweisung (Personal und finanzieller Zuschuss) an den Jugendring für den Abenteuerspielplatz verrechnet.
Die o.g. Aufteilung (79% städt. Jugendzentrum und 21% Jugendring Wesseling e.V.) wird bis einschließlich 2009 beschlossen.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit der „Kommunalisierung“ der Landeszuweisungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ab 1999
ist die Aufteilung der Fördermittel in die Entscheidung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe übergegangen.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe legen auf der Gesamtgrundlage der Jugendhilfeplanung in eigenem Ermessen die Förderhöhe für die einzelnen Einrichtungen, mobilen Formen und die
Spielplatzarbeit fest und bewilligen die zur Verfügung stehenden Mittel nach den Haushaltsbestimmungen an freie Träger sowie für eigene Einrichtungen und Maßnahmen.
Die Förderung des Landes setzt voraus, dass:
• die entsprechenden Einrichtungen, mobilen Formen und die Angebote der Spielplatzarbeit im
Rahmen der kommunalen Jugendhilfeplanung (offene Jugendarbeit) ausgewiesen sind und aus
kommunalen Mitteln ebenfalls gefördert werden. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die
über keine Jugendhilfeplanung (offene Jugendarbeit) verfügen, erhalten für die Offene Kinderund Jugendarbeit keine Landesmittel. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Diese
soll eine zeitliche und inhaltliche Perspektive für die endgültige Erstellung der Jugendhilfeplanung
(offene Jugendarbeit) aufzeigen;
• der geförderte örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die kreisangehörigen Gemeinden
mindestens das Zweifache der Landesmittel für die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus eigenen Mitteln aufwenden;
• die Gesamthöhe der Mittel für die Träger der freien Jugendhilfe in einem Jugendamtsbezirk mindestens dem prozentualen Anteil entspricht, den diese Mittel zum 31.12. des Vorjahres an der
Förderung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie der kreisangehörigen Gemeinden hatten.
2. Lösung
Gemäß Landesmittelzuweisung des LVR vom 10.07.2006 für das Haushaltsjahr 2006 erhält die
Stadt Wesseling Landesmittel in Höhe von 49.736,00 €.
Für das Jahr 2006 wird folgende Landesmittelzuteilung vorgeschlagen:
Die städtische offene Kinder- und Jugendarbeit des Jugendzentrums erhält 79 % der Förderung =
39.291,44 €.
Für die offene Kinder- und Jugendarbeit werden 21 % der Förderung = 10.444,56 € eingesetzt. Dieser
Betrag wird auf die Gesamtförderung (Personal und finanzielle Förderung) für Jugendring Wesseling
e.V. zur Förderung des Abenteuerspielplatzes am Entenfang angerechnet
Für die folgenden Jahre bis 2009 wird die gleiche prozentuale Aufteilung der Landesmittel zwischen
der öffentlichen und freien offenen Kinder- und Jugendarbeit vorgeschlagen. Dabei wird der Betrag für
die freien Träger bis auf Weiteres auf die Förderung des Jugendrings Wesseling e.V. angerechnet.
3. Alternativen
-/4. Finanzielle Auswirkungen
Die entsprechenden Landesmittel stehen im Landeshaushalt NW zur Verfügung.
Durch den Beschluss ergibt sich keine Veränderung der bisherigen Förderungspraxis und es entstehen keine veränderten Finanzbedarfe.
TUIV 08/1998