Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
229/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas
für ihre Tageseinrichtung „In der Flecht 53“.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
22.09.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 229/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
22.09.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas
für ihre Tageseinrichtung „In der Flecht 53“.
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die katholische Kirchengemeinde St. Andreas hat mit Schreiben vom 07.09.06 einen Zuschuss für die
Anschaffung eines neuen Außenspielgerätes für ihre Kindertageseinrichtung „In der Flecht“ in Höhe
von 3.500,00 € beantragt.
Das vorhandene, 20 Jahre alte Spielgerät ist morsch und muss abgebaut werden.
Aus den Rücklagen des Kindergartens kann die Kirchengemeinde nach eigener Angaben 9.000,00 €
bereitstellen. Dies reicht zur Finanzierung des neuen Spielgerätes jedoch nicht aus.
2. Lösung
Die Verwaltung hat sich bei einem Ortstermin von dem schlechten Zustand des Spielgerätes überzeugt Weitere Holz- und Anbauteile müssen kurzfristig ausgetauscht werden. Unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ist dies jedoch nicht sinnvoll.
Die von der Kindertagesstätte vorgeschlagene Spielgerätekombination der Firma „Spielgeräte Maier“
ist ein kostengünstiges und qualitativ gutes Einführungsangebot der Firma. Vergleichbare Angebote
anderer Anbieter sind teurer.
Die Spielgerätekombination hat eine Größe von ca. 7 x 10 Metern, bestehend aus zwei Türmen mit
verschiedenen Anbauten. Dieses Gerät ist für Kindergartenkinder gut geeignet.
Die Kosten betragen incl Montage und Mwst. insgesamt 12.500,00 €
Die Kirchengemeinde ist nach eigenen Angaben in der Lage 9.000,00 € an Eigenmitteln aufzubringen.
Eine abgespeckte Version des Spielgerätes für den von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 9.000.00 € wäre zwar möglich, den 75 Kindern ginge jedoch ein erheblicher
Teil des Spielwertes verloren, da mindestens ein Turm wegfallen müsste.
Anmerkung:
Der Rücklagenbestand der kath. Kirchengemeinde St. Andreas, für ihre Einrichtung „In der Flecht 53“,
beträgt ca. 34.000,00 € (Stand 31.12.2005). In diesem Jahr wird die Kirchengemeinde weitere ca.
9.200,00 € als Erhaltungspauschale bekommen. Davon müssen alle Reparaturmaßnahmen des Gebäudes und der Außenanlagen finanziert werden. Von diesem Gesamtbetrag will die Kirchengemeinde 9.000,00 € für das Außenspielgerät einsetzen.
Im Jahr 1996 wurde ein Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Thomas, für ihre Tageseinrichtung
Waldstraße, auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes durch den JHA mit umgerechnet 2.500,00
€ unterstützt. Die damaligen Gesamtkosten betrugen umgerechnet ca. 11.000,00 €. Weitere Anträge
wurden in den letzten Jahren nicht gestellt.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Um der Kindertageseinrichtung die Anschaffung des beschriebenen Spielgerätes zu ermöglichen,
müsste ein städtischer Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € bewilligt werden.
Haushaltsmittel in Höhe von 2.600,00 € stehen bei der Haushaltsstelle 2.464.9880 zu Verfügung. Der
Restbetrag in Höhe von 900,00 € wird der Budgetaufstockung Jugendhilfe des Jahres 2006 (Haushaltsstelle 1.407.600.5) entnommen.
TUIV 08/1998
Anlagen
TUIV 08/1998