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Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung "In der Flecht 53".)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung "In der Flecht 53".) Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung "In der Flecht 53".) Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung "In der Flecht 53".) Beschlussvorlage (Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung "In der Flecht 53".)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung „In der Flecht 53“. Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 22.09.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 22.09.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Antrag auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes der katholischen Kirchengemeinde St. Andreas für ihre Tageseinrichtung „In der Flecht 53“. Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die katholische Kirchengemeinde St. Andreas hat mit Schreiben vom 07.09.06 einen Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Außenspielgerätes für ihre Kindertageseinrichtung „In der Flecht“ in Höhe von 3.500,00 € beantragt. Das vorhandene, 20 Jahre alte Spielgerät ist morsch und muss abgebaut werden. Aus den Rücklagen des Kindergartens kann die Kirchengemeinde nach eigener Angaben 9.000,00 € bereitstellen. Dies reicht zur Finanzierung des neuen Spielgerätes jedoch nicht aus. 2. Lösung Die Verwaltung hat sich bei einem Ortstermin von dem schlechten Zustand des Spielgerätes überzeugt Weitere Holz- und Anbauteile müssen kurzfristig ausgetauscht werden. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist dies jedoch nicht sinnvoll. Die von der Kindertagesstätte vorgeschlagene Spielgerätekombination der Firma „Spielgeräte Maier“ ist ein kostengünstiges und qualitativ gutes Einführungsangebot der Firma. Vergleichbare Angebote anderer Anbieter sind teurer. Die Spielgerätekombination hat eine Größe von ca. 7 x 10 Metern, bestehend aus zwei Türmen mit verschiedenen Anbauten. Dieses Gerät ist für Kindergartenkinder gut geeignet. Die Kosten betragen incl Montage und Mwst. insgesamt 12.500,00 € Die Kirchengemeinde ist nach eigenen Angaben in der Lage 9.000,00 € an Eigenmitteln aufzubringen. Eine abgespeckte Version des Spielgerätes für den von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellten Betrag in Höhe von 9.000.00 € wäre zwar möglich, den 75 Kindern ginge jedoch ein erheblicher Teil des Spielwertes verloren, da mindestens ein Turm wegfallen müsste. Anmerkung: Der Rücklagenbestand der kath. Kirchengemeinde St. Andreas, für ihre Einrichtung „In der Flecht 53“, beträgt ca. 34.000,00 € (Stand 31.12.2005). In diesem Jahr wird die Kirchengemeinde weitere ca. 9.200,00 € als Erhaltungspauschale bekommen. Davon müssen alle Reparaturmaßnahmen des Gebäudes und der Außenanlagen finanziert werden. Von diesem Gesamtbetrag will die Kirchengemeinde 9.000,00 € für das Außenspielgerät einsetzen. Im Jahr 1996 wurde ein Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Thomas, für ihre Tageseinrichtung Waldstraße, auf Bezuschussung eines Außenspielgerätes durch den JHA mit umgerechnet 2.500,00 € unterstützt. Die damaligen Gesamtkosten betrugen umgerechnet ca. 11.000,00 €. Weitere Anträge wurden in den letzten Jahren nicht gestellt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Um der Kindertageseinrichtung die Anschaffung des beschriebenen Spielgerätes zu ermöglichen, müsste ein städtischer Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € bewilligt werden. Haushaltsmittel in Höhe von 2.600,00 € stehen bei der Haushaltsstelle 2.464.9880 zu Verfügung. Der Restbetrag in Höhe von 900,00 € wird der Budgetaufstockung Jugendhilfe des Jahres 2006 (Haushaltsstelle 1.407.600.5) entnommen. TUIV 08/1998 Anlagen TUIV 08/1998