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Beschlussvorlage GB (Teilnahme des Kreises Euskirchen am Konjunkturpaket II)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
03.06.2009
Erstellt
21.05.09, 04:14
Aktualisiert
21.05.09, 04:14
Beschlussvorlage GB (Teilnahme des Kreises Euskirchen am Konjunkturpaket II) Beschlussvorlage GB (Teilnahme des Kreises Euskirchen am Konjunkturpaket II) Beschlussvorlage GB (Teilnahme des Kreises Euskirchen am Konjunkturpaket II) Beschlussvorlage GB (Teilnahme des Kreises Euskirchen am Konjunkturpaket II)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 534/2009 16.05.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 20.05.2009 Kreistag 03.06.2009 Teilnahme des Kreises Euskirchen am Konjunkturpaket II Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. x Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Diverse Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Einzahlung aus Landeszuweisung gem. InvföG Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Hinsichtlich der Verwendung der Mittel des Konjunkturpaketes II beschließt der KT wie folgt: 1. Die Mittel sollen vorzugsweise für die energetische Sanierung der beiden Berufskollegs eingesetzt werden. Soweit im Rahmen der v.g. Vorrangstellung finanzierbar, soll ein geringfügiger Betrag zur Förderung der Erwachsenenbildung (Einrichtung eines Schulungsraumes für die VHS) verwendet werden. Die für die "Infrastruktur" vorgesehenen Mittel in Höhe von rd. 1,5 Mio. € sollen in den Bereich "Bildungsinfrastruktur" umgeschichtet werden. Bei der Planung und Maßnahmendurchführung ist modular so vorzugehen, dass die Finanzierung über das Konjunkturpaket II gesichert ist. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Partner für den Mitteltausch zu gewinnen. -2- 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Aufträge zu erteilen. 4. Kommt ein Mitteltausch nicht zustande, werden die Mittel "Infrastruktur" für eine energetische Teilsanierung des Kreishauses eingesetzt. Dazu ist dann ein gesonderter KT- Beschluss einzuholen. 5. Die Mittel für die o.g. Maßnahmen werden über-/bzw. außerplanmäßig bereitgestellt. Begründung: Mit der Z 5 zum A 160 hat die Verwaltung ausführlich über das Konjunkturpaket II informiert und bereits konkrete Maßnahmevorschläge zur Umsetzung unterbreitet. Dem Kreis stehen Mittel wie folgt zur Verfügung: Bildungsinfrastruktur 2.184.348 € Infrastruktur 1.553.176 € Gesamt 3.737.524 €. Der Kreistag ist in seiner Sitzung am 25.03.2009 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat beschlossen: ► Die Mittel für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur werden vollständig für energetische Sanierungen der beiden Berufskollegs eingesetzt. Darüber hinaus wird verwaltungsseitig geprüft, ob ein geringfügiger Betrag durch die VHS zur Förderung der Erwachsenenbildung verwendet werden soll. ► Die Mittel für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur werden für die energetischen Sanierungen des Kreishauses entsprechend dem Gutachtenergebnis VIKA verwandt. ► Zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung werden zu den energetischen Optimierungsmaßnahmen der Schulen die Bewertungen eines externen Fachbüros und – darauf basierend – die Empfehlungen der Arbeitsgruppe EC 21 eingeholt. Die Bewertung des Fachbüros soll eine sinnvolle Priorisierung der Maßnahmen und die fundierte Darstellung der energetischen Optimierungen ermöglichen, um die Chancen zur Anerkennung als förderfähige Maßnahmen zu verbessern. In Umsetzung des Beschlusses hat die Verwaltung den Auftrag zur externen Begutachtung umgehend (an die Firma VIKA) vergeben und auf eine sehr zeitnahe Vorlage der Gutachtenergebnisse gedrängt. Die zeitlichen Vorgaben und enge Terminsetzung sind allein dem Umstand geschuldet, dass die Maßnahmen des Konjunkturpakets in den Jahren 2009 und 2010 tatsächlich umgesetzt werden müssen. Dies begründet auch die Notwendigkeit, politische Beschlüsse auf der Grundlage von Tischvorlagen und notfalls auch per Dringlichkeit zu treffen. In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 (AG EC 21) am 14.05.2009 hat VIKA ihre Empfehlungen zur energetischen Optimierung der Berufskollegs und des Kreishauses erstmals vorgestellt. VIKA empfiehlt eine Konzentration der Maßnahmen auf das Berufskolleg Eifel mit folgender Begründung: Das Eifel-Kolleg in Kall verfügt über eine relativ moderne Gebäudeleittechnik. Damit lassen sich die Klassenräume einzeln konditionieren. So kann der Nutzer beispielsweise den Raum vorher per Computer buchen, so dass die Heizungsanlage den Raum entsprechend temperieren kann. Leider ist die Physik der Gebäudehülle so ungünstig, dass die Räume bei Nichtnutzung zu schnell auskühlen. Durch den Austausch der Fenster und die Sanierung der Fassade und des Daches wird dieser Umstand erheblich verbessert, so dass die vorhandene GLT-Anlage (Gebäudeleittechnik) ihr Einsparpotenzial voll entfalten kann. -3Im Thomas Esser Berufskolleg sind die Fenster generell in einem besseren Zustand. Hier birgt vor allem die Erneuerung der Regeltechnik sowie der Beleuchtung große Einsparpotenziale. Daher wird vorgeschlagen, die Mittel für die Ertüchtigung der Gebäudehülle im Berufskolleg Eifel zu verwenden. Des Weiteren regt die Fa. VIKA an, im Wege eines Mitteltausches Gelder aus dem Investitionsschwerpunkt „Infrastruktur (übrige)“ in den Schwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“ umzuschichten. Dies ermöglicht evtl. 1,5 Mio. €, die für die energetische Erneuerung des Kreishauses vorgesehen waren, ebenfalls für das Berufskolleg Eifel zu verwenden. Für die energetische Sanierung des Kreishauses sind nach einer ersten Schätzung der Fa. VIKA rund 4,5 Mio. € zu veranschlagen, so dass mit dem lt. Konjunkturpaket II vorgesehenen Betrag von 1,5 Mio. € nur eine Teilmaßnahme finanzierbar wäre. Sinnvoller sei es, diese Mittel ebenfalls auf das Berufskolleg Eifel zu konzentrieren, da dort dann eine komplette energetische Sanierung möglich wird, wodurch das Einsparpotenzial insgesamt höher einzuschätzen ist. Da der Mitteltausch jedoch noch nicht feststeht, hat die Fa. VIKA in Abstimmung mit der AG EC 21 folgenden modularen Aufbau vorgesehen: Modul 1 TEB BKE Austausch Beleuchtung u. Abhangdecken Flure Trakt A, B, C, Beleuchtung Werkstattbereich Regelung der technischen Gebäudeausrüstung (Einrichtung bedarfsgerechter Energiebereitstellung) Gebäudehülle: Erneuerung Fenster mit Sonnenschutz Sanierung der Fassade Dachsanierung Trakte C, D, E, Trakt B: Sanierung Dach und Fassade (auf Anregung aus der AG EC 21) Modul 2 (unterstellt Mittelaufstockung aus "Infrastruktur" in Höhe von 1,5 Mio. €) BKE VHS Lüftung mit Wärmerückgewinnung Beleuchtung soweit Restbetrag verbleibt, Einrichtung eines Schulungsraumes. Die AG EC 21 hat dem Kreistag diese Mittelverwendung einstimmig empfohlen. Nach dem 14.5.2009 hat die Firma VIKA ihre Kostenschätzung um die von der AG EC 21 angeregte Maßnahmen in Trakt B überarbeitet. Ergebnis ist, dass unter Hinzunahme der Maßnahmen für Trakt B (rd. 450.000 €) ► die Kosten für das Modul 1 den vorgesehen Rahmen von 2,2 Mio.€ überschreiten ► die Gesamtkosten ebenfalls in entsprechendem Maße überschritten würden. Somit ergibt sich - um die Fördermittel nicht zu überschreiten - auf jeden Fall die Notwendigkeit einer Auswahlentscheidung zwischen den Maßnahmen im BKE. Es ist deshalb nötig, folgende weiteren Planeraufträge zu erteilen: ► zunächst eine Grundplanung hinsichtlich sinnvoller Zusammenfassung der Maßnahmen und praktischer Machbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen ► darauf aufbauend die Detailplanungen mit Kostenberechnungen. -4In Anbetracht dessen, dass für die Umsetzung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II nur noch ein sehr enger Zeitrahmen von rd. 1 ½ Jahren besteht, möchte die Verwaltung die Durchführungsaufträge, deren Umsetzungsnotwendigkeit schon jetzt klar ist, sofort erteilen. Dies gilt für die außer Zweifel stehenden Maßnahmen im TEB (rd. 500.000 €) sowie für die Beleuchtung BKE in den Bereichen Sporthalle, Pausenhalle und Duschen/Umkleiden (rd. 150.000 €). Im Rahmen der gemäß Haushaltsplan 2009 in diesem Gebäudekomplex (E) ohnehin vorgesehenen Erneuerung der Trinkwasserinstallation ergeben sich Synergien und Minderbelastungen für die Nutzer, wenn die Maßnahmen gebündelt durchgeführt werden. § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW sieht die Möglichkeit eines Mitteltauschs ausdrücklich vor. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften und eine Bestätigung durch die zuständige Bezirksregierung. Der Kreis Heinsberg könnte ein möglicher Partner sein. Er beabsichtigt, im Rahmen der Infrastruktur zusätzliche Maßnahmen und würde im Rahmen der Bildungsinfrastruktur ein Volumen von 2.9 Mio. € tauschen wollen. Neben dem Kreis Euskirchen mit einem Tauschvolumen von 1.5 Mio. € hat der Rheinisch-Bergische Kreis mit einem Tauschvolumen von 1.4 Mio. € zusätzlichen Mittelbedarf im Bereich Bildungsinfrastruktur geltend gemacht. Diese Tauschabsicht ist im Kreis Heinsberg auf der Verwaltungsebene abgestimmt und soll nunmehr in die politische Beschlussfassung eingebracht werden. Mit der Durchführung der v.g. Maßnahmen werden die dem Kreis aus dem Konjunkturpaket zugewiesenen Mittel ausschließlich für eigene Maßnahmen verbraucht. Für die Finanzierung /Mitfinanzierung von Maßnahmen Dritter verbleibt somit kein Raum. Alle Maßnahmen werden durch die Rechnungsprüfung auf ihre Förderfähigkeit geprüft und vor Vergabe der Durchführungsaufträge entsprechend testiert. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)