Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
277/2006
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Grünschnittannahmestelle für die Wesselinger Bürger
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
30.10.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Technischer
Leiter
Erster Betriebsleiter
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 277/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
30.10.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Grünschnittannahmestelle für die Wesselinger Bürger
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
TUIV 08/1998
.....
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Sachdarstellung:
Im Rahmen der Abfallbeseitigungsleistungen bietet die Stadt Wesseling ihren Bürgern die Möglichkeit,
Gartenabfälle – Grünschnitt und Grünabfälle – neben der Sammlung über die Biotonne oder die Anmeldung und Abholung zu den im Abfallkalender genannten Grünschnittterminen, bei der Firma
Poensgen im Gewerbegebiet in Berzdorf kostenfrei abzugeben.
Mit dem Unternehmen wurde vereinbart, dass jeder Bürger Grünschnitt bis zu einer PKW-Ladung,
bzw. einer PKW-Anhänger-Ladung bis max. 150 kg kostenfrei – zu Lasten der Entsorgungsbetriebe
und im Ergebnis zu Lasten der Entgeltpflichtigen - abgeben kann. Genauer wurde dies in der Vergangenheit nicht reglementiert, da diese Möglichkeit durch die Bürger verantwortungsvoll gehandhabt
wurde. Im Jahre 2006 gab es einige wenige Konflikte, bei denen Grundstückseigentümer versucht
haben, Mehrmengen kostenfrei abzugeben. Die Betriebsleitung möchte die bisherige Regelung so
verstanden wissen, dass die für die Annahmestelle definierten Mengen von Grünabfällen im Einzelfall
in Anlehnung an die Satzungsregelung zur Sperrgutentsorgung ausgelegt werden, das bedeutet, dass
Grundstückseigentümer maximal 2mal monatlich und maximal 6mal im Jahr Grünschnittmengen kostenfrei anliefern können. Mengen, die hierüber hinausgehen, müssen bereits heute von den Anlieferern nach Verwiegung bezahlt werden.
Die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe Wesseling weist darauf hin, dass sich aus der Aufhebung der Quersubventionierung für die Bioabfälle durch den Rhein-Erft-Kreis ab 01.01.2007 Rückwirkungen für diese Praxis ergeben können. Dass bedeutet, dass pro Gewichtstonne für Grünabfälle, die
beim Verwertungszentrum des Rhein-Erft-Kreis (VZEK) angeliefert werden, nicht mehr nur noch 80,00
€ sondern zukünftig 101,00 € gezahlt werden müssen. Dies wird in den meisten Städten des Kreises
dazu führen, dass die Annahme von Grünabfällen auf städtischen Wertstoffhöfen dauerhaft nicht mehr
kostenlos bleiben wird. Es bleibt somit abzuwarten, ob Auswärtige dann zukünftig noch stärker versuchen werden, Grünabfälle über die Wesselinger Annahnestelle zu entsorgen. Durch die derzeitigen
Kontrollen der Mitarbeiter an der Waage des für uns tätigen Unternehmens ist ein erster Schritt getan.
Die Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe Wesseling schließt jedoch nicht aus, dass es zu zunehmenden Problemen und zu Mengensteigerungen kommen kann. Für den Fall wird dem Betriebsausschuss erneut berichtet und gegebenenfalls vorgeschlagen, auf eine kostenfreie Annahme zu verzichten und gegen Verwiegung und Berechnung nach Gewicht Entgelte zu erheben, weil eine Ausweitung
des Aufwandes zu Lasten aller Entgeltpflichtigen, also auch solcher, die diesen Vorteil nicht nutzen
(können), mit dem Prinzip der Entgeltgerechtigkeit kollidieren würde.
TUIV 08/1998