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Beschlusstext (Feststellung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Kreuzau und der Wahl des Bürgermeisters am 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
09.09.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Feststellung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Kreuzau und der Wahl des Bürgermeisters am 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz)

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BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 27.08.2014 TOP Betreff 7. Feststellung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Kreuzau und der Wahl des Bürgermeisters am 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Vorlage: 30/2014 Beschluss: Es wird festgestellt, dass keine der unter Buchstabe a – c des § 40 Abs. 1 KWahlG genannten Fälle vorliegen. Die Kommunalwahlen vom 25.05.2014 (Wahl des Bürgermeisters und Wahl der Vertretung der Gemeinde Kreuzau) werden gemäß § 40 Abs. 1, Buchstabe d KWahlG, für gültig erklärt. Beratungsergebnis: einstimmig (kein Text vorhanden)