Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
27.08.2014
Erstellt
09.09.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 27.08.2014
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Betreff
7.
Feststellung über die Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Gemeinde Kreuzau
und der Wahl des Bürgermeisters am 25.05.2014 gemäß § 40 Abs. 1
Kommunalwahlgesetz
Vorlage: 30/2014
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass keine der unter Buchstabe a – c des § 40 Abs. 1 KWahlG genannten
Fälle vorliegen.
Die Kommunalwahlen vom 25.05.2014 (Wahl des Bürgermeisters und Wahl der Vertretung der
Gemeinde Kreuzau) werden gemäß § 40 Abs. 1, Buchstabe d KWahlG, für gültig erklärt.
Beratungsergebnis:
einstimmig (kein Text vorhanden)