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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8225/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.11.2012 Betreff: Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten Vorgehensweise - Novellierung der Förderrichtlinie unter Berücksichtigung des jugendpädagogischen Ansatzes unter Einbindung des Stadtjugendrings zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2011 (WP8-213/2011) eigene Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg erlassen; diese sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Da die Verwaltung aufgrund der erst Anfang des Jahres 2011 erfolgten Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes über keine Erfahrungswerte verfügte und zur Vermeidung empfindlicher Nachteile für Vereine und Organisationen, waren die Förderrichtlinien eng an die (ehemaligen) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises angelehnt. Im Beratungsverlauf wurde die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss des Jahres 2012 eine Evaluation der Förderrichtlinien durchzuführen, um gegebenenfalls erkennbare Anpassungen vorzunehmen. Wenngleich noch kein ganzjähriger Berichtszeitraum vorliegt, kann bereits jetzt mitgeteilt werden, dass sich die Anzahl der Förderanträge in 2012 gegenüber 2011 wesentlich erhöht hat; aktuell liegen der Verwaltung bislang 65 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 29.000 € vor (2011: 50 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 22.000 €). Grundgedanke der Förderung in der Kinder- und Jugendarbeit ist - als wesentlicher präventiver Baustein - Angebote und Leistungen mit positivem Einfluss auf die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihren individuellen Persönlichkeitsentwicklungen vorzuhalten. Das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit soll aktiv die Zielgruppen vor Gefährdungen schützen und Benachteiligungen verhindern; junge Menschen dabei gezielt fördern und unterstützen. Die Stärkung und der Ausbau der einzelnen persönlichen Ressourcen ist ein Kernziel der Arbeit; Probleme und Konflikte beim `Groß werden´ sollen damit verhindert oder überwunden werden. Im Ergebnis der noch nicht in Gänze abgeschlossenen Evaluation der bislang geförderten Freizeitmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit ist bereits jetzt ersichtlich, dass im Sinne des v. g. jugendpädagogischen Ansatz, Nachbesserungsbedarf besteht. So ist beispielweise nicht immer erkennbar, wo in Abgrenzung zu kommerziellen Fahrten und Freizeitunternehmungen der Mehrwert für eine Gruppenfahrt in einen Freizeitpark als Tagesausflug liegt; kritisch werden beispielsweise auch folgende - bislang beantragte und entsprechend auch bewilligte Förderungen gesehen: - Sportveranstaltungen und Trainingslager, die von Sportvereinen für Vereinsmitglieder angeboten und durchgeführt werden - Veranstaltungen mit einem überwiegend religiösem Schwerpunkt - Veranstaltungen mit einem überwiegend kulturellem Schwerpunkt (Chorfahrt) - Veranstaltungen mit parteipolitischer oder gewerkschaftlicher Art Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderrichtlinien unter Berücksichtigung des jugendpädagogischen Ansatzes - unter Einbindung des Stadtjugendrings - zu überarbeiten; hierbei werden auch die Antrags- und Abrechungsfristen sowie die unter Ziff. 5 aufgeführten Zuschüsse, hier insbesondere zu Ziff. 5.2 und 5.3 evaluiert. Sollte der Ausschuss der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, würde die Verwaltung in Kürze entsprechende Gespräche mit dem Stadtjugendring aufnehmen und Beschlussvorlage WP8-225/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage im 1. Quartal 2013 eine entsprechend Jugendhilfeausschuss einbringen. überarbeitete Förderrichtlinie in den Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Gliedner ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-225/2012 Seite 3