Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
15.11.12, 18:01
Aktualisiert
15.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8225/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.11.2012
Betreff:
Richtlinien zur Förderung der Freizeit- und Schulungsmaßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der beabsichtigten Vorgehensweise - Novellierung der Förderrichtlinie unter
Berücksichtigung des jugendpädagogischen Ansatzes unter Einbindung des
Stadtjugendrings zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2011 (WP8-213/2011) eigene
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg erlassen; diese sind
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Da die Verwaltung aufgrund der erst Anfang des Jahres 2011 erfolgten Übernahme der
Aufgaben des Jugendamtes über keine Erfahrungswerte verfügte und zur Vermeidung
empfindlicher Nachteile für Vereine und Organisationen, waren die Förderrichtlinien eng
an die (ehemaligen) Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises angelehnt. Im Beratungsverlauf
wurde die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss des Jahres 2012 eine Evaluation der
Förderrichtlinien durchzuführen, um gegebenenfalls erkennbare Anpassungen
vorzunehmen.
Wenngleich noch kein ganzjähriger Berichtszeitraum vorliegt, kann bereits jetzt mitgeteilt
werden, dass sich die Anzahl der Förderanträge in 2012 gegenüber 2011 wesentlich
erhöht hat; aktuell liegen der Verwaltung bislang 65 Anträge mit einem Fördervolumen von
rd. 29.000 € vor (2011: 50 Anträge mit einem Fördervolumen von rd. 22.000 €).
Grundgedanke der Förderung in der Kinder- und Jugendarbeit ist - als wesentlicher
präventiver Baustein - Angebote und Leistungen mit positivem Einfluss auf die
Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihren individuellen
Persönlichkeitsentwicklungen vorzuhalten. Das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit soll
aktiv die Zielgruppen vor Gefährdungen schützen und Benachteiligungen verhindern;
junge Menschen dabei gezielt fördern und unterstützen. Die Stärkung und der Ausbau der
einzelnen persönlichen Ressourcen ist ein Kernziel der Arbeit; Probleme und Konflikte
beim `Groß werden´ sollen damit verhindert oder überwunden werden.
Im Ergebnis der noch nicht in Gänze abgeschlossenen Evaluation der bislang geförderten
Freizeitmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit ist bereits jetzt ersichtlich, dass im
Sinne des v. g. jugendpädagogischen Ansatz, Nachbesserungsbedarf besteht. So ist
beispielweise nicht immer erkennbar, wo in Abgrenzung zu kommerziellen Fahrten und
Freizeitunternehmungen der Mehrwert für eine Gruppenfahrt in einen Freizeitpark als
Tagesausflug liegt; kritisch werden beispielsweise auch folgende - bislang beantragte und
entsprechend auch bewilligte Förderungen gesehen:
- Sportveranstaltungen und Trainingslager, die von Sportvereinen für Vereinsmitglieder
angeboten und durchgeführt werden
- Veranstaltungen mit einem überwiegend religiösem Schwerpunkt
- Veranstaltungen mit einem überwiegend kulturellem Schwerpunkt (Chorfahrt)
- Veranstaltungen mit parteipolitischer oder gewerkschaftlicher Art
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderrichtlinien unter Berücksichtigung des
jugendpädagogischen Ansatzes - unter Einbindung des Stadtjugendrings - zu
überarbeiten; hierbei werden auch die Antrags- und Abrechungsfristen sowie die unter Ziff.
5 aufgeführten Zuschüsse, hier insbesondere zu Ziff. 5.2 und 5.3 evaluiert.
Sollte der Ausschuss der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, würde die
Verwaltung in Kürze entsprechende Gespräche mit dem Stadtjugendring aufnehmen und
Beschlussvorlage WP8-225/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
im 1. Quartal 2013 eine entsprechend
Jugendhilfeausschuss einbringen.
überarbeitete
Förderrichtlinie
in
den
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Gliedner
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-225/2012
Seite 3