Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 08.05.2007
TOP
Betreff
3.1
Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn
Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW
Vorlage: 31/2007 1. Ergänzung
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom
29.03.2007 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.
Diese hat folgenden Wortlaut:
„1. Ab dem Schuljahr 2007/08 wird am Schulzentrum Kreuzau für Hauptschule,
Realschule und Gymnasium eine Maßnahme zur Betreuung von Schülerinnen und
Schülern nach dem Unterricht in der Form des Angebotes „Dreizehn Plus“
eingerichtet.
Die Betreuung dieser Maßnahme erfolgt durch den SkF.
2. Die Gemeinde Kreuzau als Schulträger stimmt der Einrichtung des Angebotes unter
der Prämisse zu, dass dieses für sie kostenneutral ist.
3. Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahme sowie zur Erlangung des
Landeszuschusses ist bis zum 31.03.2007 an die Bezirksregierung Köln zu
erwirken.“
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen