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Beschlusstext (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau;
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 08.05.2007 TOP Betreff 3.1 Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme "Dreizehn Plus" für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau; hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Vorlage: 31/2007 1. Ergänzung Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 29.03.2007 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Diese hat folgenden Wortlaut: „1. Ab dem Schuljahr 2007/08 wird am Schulzentrum Kreuzau für Hauptschule, Realschule und Gymnasium eine Maßnahme zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern nach dem Unterricht in der Form des Angebotes „Dreizehn Plus“ eingerichtet. Die Betreuung dieser Maßnahme erfolgt durch den SkF. 2. Die Gemeinde Kreuzau als Schulträger stimmt der Einrichtung des Angebotes unter der Prämisse zu, dass dieses für sie kostenneutral ist. 3. Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahme sowie zur Erlangung des Landeszuschusses ist bis zum 31.03.2007 an die Bezirksregierung Köln zu erwirken.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen