Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 08.05.2007
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Betreff
6.11
Übernahme von Trägeranteilen für verschiedene katholische Kindergärten
Vorlage: 39/2007
Beschluss:
„1. Die Gemeinde Kreuzau ist bereit, dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Winden auf
Übernahme der ungedeckten Betriebskosten in ihrem Kindergarten für das
Kindergartenjahr 2007/08 mit einem Maximalbetrag von 12.527 € zu entsprechen.
Voraussetzung hierfür ist die Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises
Düren, dass die Pfarrgemeinde ihren Trägeranteil nicht mehr alleine aufbringen kann.
Die endgültige Höhe des gemeindlichen Zuschusses orientiert sich am
Prüfungsergebnis des RPA.
Die Pfarrgemeinde wird aufgefordert, vorrangig Landesmittel zur Förderung Not
leidender kirchlicher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder zu beantragen und in
Anspruch zu nehmen. Diese Förderung wird auf einen möglichen Gemeindezuschuss
angerechnet. Die Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antrag gestellt und
beschieden wurde.“
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
„2. Dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zu
den ungedeckten Kosten in Höhe von 18.000 € zur Weiterführung einer 3. Gruppe wird
nicht entsprochen. Die derzeitige Bedarfssituation erfordert nicht mehr den Betrieb von
3 Gruppen in dieser Einrichtung. Unter Einbeziehung der gemeindlichen Kindertageseinrichtung in Kreuzau ist eine Bedarfsdeckung gegeben
Die Pfarrgemeinde wird aufgefordert, vorrangig Landesmittel zur Förderung Not
leidender kirchlicher Träger von Tageseinrichtungen für Kinder zu beantragen und in
Anspruch zu nehmen“.
Beratungsergebnis:
19 Stimmen dafür, 9 dagegen, 5 Enthaltungen