Daten
Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
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Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
I
Maßnahme
I.1
Auslastung von Schulgebäuden
I.1.1
Umwandlung der Haupt- und
Realschule in eine Sekundarschule
I.1.2
I.1.3
Räumliche Verlagerung von
Grundschulen ins Schulzentrum
(Gebäude Real- oder Hauptschule)
Weitere Auslastung der Flächen der
Schulen
I.2
Zentralisierung der Rathäuser
I.2.2
I.2.3
I.2.4
Folgewirkung/Abwägung
Die Stadt Bedburg ist bis zum 30.06.2031 vertraglich an die
Firma SKE gebunden, die das Schulzentrum betreibt. Daher
sind die sich aus dem Vertrag ergebenden
Zahlungsverpflichtungen fix. Es gilt daher diese Flächen
möglichst vollständig auszulasten.
Ebenso sind die Freiflächen in den übrigen Schulen durch
Um- oder Andersnutzung sinnvoll zu belegen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und unter Beachtung
der Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes und zur
besseren Auslastung der Gebäudeflächen des Schulzentrums
sollte die Umwandlung der beiden Schulen in eine
Sekundarschule erfolgen.
Ziel muss es sein, die Sekundarschule in einem Gebäude des
Schulzentrums unterzubringen.
Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert für die nächsten
Jahre einen starken Rückgang der Schülerzahlen. Durch die
Einrichtung einer Sekundarschule wird mittelfristig das Gebäude
der jetzigen Real- oder Hauptschule frei.
Produktgruppen
Insbesondere durch die Reduzierung der zu betreuenden
Gebäude werden mittelfristig Personalressourcen frei.
Die Ausweisung neuer und zum Teil größerer neuer
Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten Kaster und
Bedburg könnte zu einer "schleichenden" Entvölkerung
der übrigen Orte führen.
Es soll ein Flächenkataster erstellt werden (u.a. Ausweis
von Ausgleichsflächen, Flächen für Forstwirtschaft), das
u.a. einen Schwerpunkt auf die Ausweisung von
Gewerbeflächen legt.
Die langfristige Schulentwicklungsplanung ist zu
beachten.
Nahezu alle
03 Schulträgeraufgaben
03.212 Hauptschule
03.215 Realschule
Zu beachten ist, dass voraussichtlich höhere
Schülerbeförderungsaufwendungen entstehen werden.
03.211 Grundschulen
Es sollte geprüft werden, ob auch eine Nutzung durch eine
Berufschule denkbar wäre.
Es wäre zu prüfen, ob es denkbar und sinnvoll ist, die evtl.
Niederlegung der Gebäude und Vermarktung der
entstehenden Freiflächen durch einen Investor vornehmen
zu lasssen.
Vermarktung der
Grundstücke/Gebäude der evtl.
aufgegebenen Grundschulen
I.1.4
I.2.1
Begründung
Gezieltes Flächenmanagement durch städtebauliche
Fachplanung für den besiedelten und unbesiedelten Raum
zur Stabilisierung der Einwohnerzahl durch
Ausweisung attraktiver Wohnbaugebiete unter Beachtung
Konsequentes Flächenmanagement der gesamtstädtischen Auswirkungen. Veräußerung der
nicht zur Aufgabenerfüllung notwendigen Immobilien und
und Vermögenverwertung
Vermögensgegenstände.
Es ist zu prüfen, ob die durch die demografische Entwicklung
entstehenden Freiflächen anders genutzt werden können.
Beispielsweise wäre an eine Nutzung von Schulgebäuden durch
Jugendeinrichtungen zu denken.
Ggf. wäre auch eine Nutzung durch Kintertageseinrichtungen
denkbar.
Zur Verbeserung der Arbeitsbedingungen und
Geschäftsprozesse (Wirtschaftlichkeit) sowie aus Gründen
der Bürgerfreundlichkeit sollte eine Zentraliserung der
Rathäuser angestrebt werden.
Durchführung des Bürgerentscheides
und Neubau eines zentralen
Rathauses
Vermarktung des alten Rathauses in Der Verkauf des alten Rathauses in Bedburg sollte priorisiert
Bedburg
werden.
Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplanes Kaster sollte
auch die Fläche des Rathauses, sofern eine Zentralisierung in
Vermarktung des Rathauses in Kaster
Bedburg erfolgt, zur Grundversorgung der Einwohner von Kaster
und Königshoven genutzt werden.
Aufgrund der guten Bausubstanz wäre bei diesem Gebäude
Vermarktung der Nebenstelle Adolfdurchaus eine Vermietung als Gewerbeobjekt denkbar. Es sollte
Silverberg-Straße
aber ein Verkauf angestrebt werden.
Stand: 14.11.2012
Hierdurch könnte das Gebäude an der Burgundischen
Straße ggf. vermarktet werden bzw. anders genutzt werden,
z.B. als Umkleidemöglichkeiten für den SC Borussia KasterKönigshoven.
01. Innere Verwaltung
Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus
zweckgebunden verwendet werden.
01.111 Verwaltungssteuerung
und Service
Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus
zweckgebunden verwendet werden.
Seite: 1
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Die durch die Reduzierung der Anzahl der Sportflächen frei Wir konzentrieren den Fußballsport nach Möglichkeit
werdenden Ressourcen könnten zur Qualitätssteigerung der unter Einbindung eines "runden Tisches Sport" auf die
verbleibenden Flächen genutzt werden.
drei Doppelplatzanlagen.
I.3
Aufgabe von Sportplätzen zur
Auslastung von anderen
Spielstätten im Hinblick auf die
demografische Entwicklung
In die Eröffnungsbilanz wurden die Sportflächen als
Festwerte übernommen, da zu diesem Zeitpunkt die
Voraussetzungen für diese Bewertungsvereinfachung
vorlagen.
Sollten Sportflächen eingeebnet werden, müßten diese
Bilanzpositionen korrigiert werde, was einmalig eine
Aufwandsbuchung (rd. 180 T€ je Platz) bzw. eine
Ertragsminderung (bei Vermarktung) bedeuten würde.
Stand: 14.11.2012
Die anderen Plätze werden abhängig vom Nutzungsgrad
sukzessive aufgegeben und abhängig von quantitativer
Kosten/-Nutzenbetrachtung mit einer alternativen
Kombinutzung im sportlichen Bereich nachgenutzt.
08. Gesundheit und Sport
Seite: 2
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
I.4
I.4.1
I.4.2
I.4.3
I.4.4
I.4.5
I.4.6
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Generell werden durch den Verkauf von Bauland positive
Einmaleffekte erzielt. Dies gilt sowohl für Ergebnis- als auch Eine Vermarktung durch Investoren würde keine
für Finanzplan bzw. -rechnung (ersparter Zinsaufwand,
Personalressourcen der Stadtverwaltung binden.
Verkauf über Bilanzwert).
Bei einer Fremdvermarktung wird in der Regel die
Gesamtfläche zu einem geringeren Preis an den
Durch die Infrastrukturmaßnahmen entstehen Folgekosten
Entwicklung von Baugebieten zur
Investor veräußert. Über die Implementierung eines
(Abschreibungen, Unterhaltungen).
Stabilisierung der Entwicklung der
Projektkontos können die Infrastrukturfolgekosten
Einwohnerzahl und zur
kompensiert werden.
Generierung von Liquidität
Grundsätzlich sollten Bauleitplanungen nur für Gebiete
Das Verfolgen bzw. Beplanen von nicht-städtischen
vorzunehmen, bei denen die Stadt Bedburg auch
Baugebieten ist für die Vermarktung eigener Flächen
Abschöpfungsmöglichkeiten hat.
mehr als kontraproduktiv.
Weiterhin sollte die Vermarktung von Flächen im
Hierzu bieten sich insbesondere die Flächen der ggf.
"Innenbereich" der einzelnen Ortsteile bevorzugt werden,
aufgegebenen Grundschulstandorte, der Sportplatz
um den Standort zu stärken und auch die ortsnahe
Lipp und die Flächen der Rahmenpläne Bedburg und
Versorgung zu gewährleisten.
Kaster an.
Vermarktung des Baugebietes
"Sportplatz Lipp" durch einen Investor
nach dem Modell des Baugebietes "Im
Spless"
Entwicklung und Vermarktung eines
Baugebietes auf dem Parkplatz der
Tennishalle zur Umsetzung des
Rahmenplans Kaster
Entwicklung und Vermarktung eines
Baugebietes auf dem
Erweiterungsfläche am Friedhof
"Bedburg-West"
Entwicklung und Vermarktung eines
Baugebietes auf der Fläche des
Kasterer Ackers
Vermarktung der Fläche zwischen der
Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden.
Linden- und der Karlstraße
Vermarktung der Fläche am Stichweg
Kolpingstraße (B-Plan Nr. 58 /
Bedburg)
Stand: 14.11.2012
Produktgruppen
09. Räumliche Planung und
Entwicklung,
Geoinformationssysetme
09.511 Räumliche Planung und
Entwicklung, Geoinformationen
Seite: 3
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
Maßnahme
I.5
Reduzierung des
Gebäudebestands soweit dieser
nicht dauerhaft zur
Aufgabenerfüllung benötigt wird
I.5.1
Vermarktung des Gebäudes/der
Flächen der alten Schule
Kirchtroisdorf
I.5.2
I.5.3
I.5.4
I.5.5
I.5.6
I.6
Erzielung von Verkaufserlösen durch
die Vermarktung des Gebäudes
Lindenstraße 4 sowie der
umliegenden Grundstücke zur
Umsetzung des Rahmenplanes
Bedburg (Neue Mitte)
Veräußerung der Lagerhalle an der
Adolf-Silverberg-Straße
Vermarktung der Gebäude/Flächen
des Wohnhauses Lindenstraße 34
sowie des dahinter liegenden alten
Feuerwehrgerätehauses
Veräußerung des Wohnhauses
Hauptstraße 24
Veräußerung der Wohnhäuser in der
Butterstraße sowie des Gebäudes in
der Herderstraße
Prüfung der alternativen
Unterbringung von
Wohnungslosen
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
15. Wirtschaft und Tourismus
Im Falle eines Abrisses der alten Schule wären rd. 2.000 m²
vermarktbar. Vor Abriß könnte versucht werden, das
Gebäude zu veräußern, um die Abrisskosten einzusparen.
15.573 Allgemeine
Gegebenenfalls wäre diese Fläche in Kombination mit Punkt
Einrichtungen und Unternehmen
I.4.5 zu sehen.
Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden.
Verbesserung der Kostenstruktur durch alternative
Unterbringung von Wohnungslosen.
Stand: 14.11.2012
Derzeit ist ein überdimensioniertes Gebäude für die
Unterbringung von Wohnungslosen angemietet.
05.315 Soziale Einrichtungen
Seite: 4
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
II
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Ziel soll sein, durch die Verbesserung der
Geschäftsprozesse bis zum Jahrr 2017 die durch
altersbedingtes Ausscheiden von Bediensteten
freiwerdenden Stellen einsparen zu können.
Aufgabenkritik und
Geschäftsprozeßoptimierung sowie
Nutzung neuer Technologien
Produktgruppen
01. Innere Verwaltung
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der
Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das Verhältnis
zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der
Leistungserstellung zu verbessern.
II.1
Aufgabenkritik und
Geschäftsprozeßoptimierung;
Personalbedarfsplanung
Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so
dass die effizienzsteigernden Maßnahmen in der
überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte
Aufgabenerfüllung mit geringerem Personaleinsatz abzielen.
01.111 Verwaltungssteuerung
und Service bzw.
Auswirkungen auf alle
Bereiche
Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der
Standards bei der Erbringung von Leistungen. Hierbei geht
es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz),
sondern auch um das „ob“.
Der Bürger erhält weniger, seltener oder in geringerer
Qualität von einem bestehenden Produkt bzw. einer
bestehenden Leistung. Maßnahmen dieser Kategorien
hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel
beim Dienstleistungsumfang einer Kommune.
II.2
II.2.1
II.2.2
II.2.3
Sukzessive Einführung von
Elementen des
Dokumentenmanagementsystems
(DMS)
Reduzierung des Bedarfs an Archivflächen; Entlastung der
Organisationseinheiten
Verbesserung der Prozesse und des Workflows bei der
Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Hierdurch
werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den
Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken
sollte.
Neben der rechtssicheren Abwicklung der Vergaben werden die
Digitale Abwicklung aller Vergaben der
Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den
Stadt Bedburg durch die zentrale
Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken
Vergbestelle
sollte.
Einführung in anderen Bereichen
Verbesserung der Prozesse und der Workflows
Flächendeckende Einführung in der
Finanzbuchhaltung bis zum
31.03.2013
Stand: 14.11.2012
Die digitale Archivierung und Vernichtung der Papierbelege
soll erst nach mindestens einjähriger Einführungsphase
erfolgen, um die Revisionssicherheit in Gänze zu
gewährleisten.
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
Alle Bereiche
Seite: 5
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
II.3
II.3.1
II.3.2
II.3.3
III
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Sonstige Einführung neuer
Technologien bzw. Instrumente
Digitalisierung der Bauakten bis zum
31.12.2014
Einrichtung der Digitalen "Steuerakte"
bis zum 31.12.2014
Mobile Erfassung der
Leistungsstunden der
Bauhofmitarbeiter/innen und
automatisierte Übertragung der Daten
in die Finanzbuchhaltung
Erhöhung der Deckungsquote
durch spezielle Entgelte im Sinne
der §§ 3 Abs. 2 KAG und 77 Abs. 1
GO
Produktgruppen
Alle Bereiche
Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen/-anfragen;
Zusammenfassung der Aktenbestände des Rhein-Erft-Kreises
und der Stadt, Steigerung der Bürgerfreundlichkeit
Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden
rd. 100 m² Archivflächen wegfallen können.
10.521 Bau- und
Grundstücksordnung
Schnellere Bearbeitung von Vorgängen
Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden
rd. 40 m² Archivflächen wegfallen können.
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
Durch diese Maßnahme könnte die aufwendige Erfassung und
Übertragung in die Finanzbuchhaltung wesentlich erleichtert
werden.
Hierzu wären ein weiteres Modul der Finanzsoftware sowie
mobile Erfassungsgeräte anzuschaffen.
01.111 Verwaltungsservice und
Steuerung
Verbesserung der Ertragssituation
mehrere Bereiche
Der empfohlene Elternanteil von 19 % sollte angestrebt
werden. Ziel sollte sein, die Gesamteinnahmen zu erhöhen
ohne die Einzeltarife anzupassen.
III.1
Erhöhung des Elternbeitrags bei
Kindertageseinrichtungen
06.365 Tageseinrichtungen
für Kinder
III.2
Erhebung von Entgelten in
Teilbereichen der Jugendarbeit
III.3
Erhöhung der Gebühren im Bereich
der offenen Ganztagsschule
03.211 Grundschulen
III.4
Einführung von Nutzungsgebühren
für Sportstätten
08.424 Sportstätten und
Bäder
III.5
Erhöhung der Entgelte für die
Nutzung von Veranstaltungsstätten
III.6
Kulturelle Veranstaltungen
III.6.1
Prüfung von
Verbesserungsmöglichkeiten des
Sponsorings
06.366 Einrichtungen der
Jugendarbeit
15.573 Allgemeine
Einrichtungen und
Unternehmen
04.281 Heimat und sonstige
Kunstpflege
Verpachtung an einen Gastronomen für kulturelle
Veranstaltungen, bei denen bisher die Bewirtung von städtischen
Bediensteten vorgenommen wurde.
Hierdurch könnten zum einen Erträge erwirtschaftet und zum
anderen Überstunden der Bediensteten abgebaut bzw. verhindert
werden.
Auch im kulturellen Bereich ist mehr interkommunale
Zusammenarbeit denkbar.
III.6 2
Verpachtung der "Schlossgaststätte"
am Rittersaal (Thekenraum)
III.6.3
Interkommunale Zusammenarbeit
III.7
Parkraumbewirtschaftung
Verhinderung des für den Einzelhandel schädlichen
Dauerparkens
III. 8
Verwaltungsgebühren
Generell ist die Verwaltungsgebührensatzung auf bestehendes
Konsolidierungspotential zu überprüfen. Die letzte Überarbeitung
hat im Jahre 2007 stattgefunden.
Stand: 14.11.2012
Es soll ein komkretes Konzept erarbeitet werden, bei dem
ausschließlich die reinen Wohngebiete außen vor bleiben.
12.541 Gemeindestraßen
mehrere Bereiche
Seite: 6
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
IV
Eingehen ertragssteigernder
wirtschaftlicher Beteiligungen
15. Wirtschaft und Tourismus
IV.1
Die Errichtung des Windparks auf der
Königshovener Höhe soll zur
Erwirtschaftung von
Steuereinnahmen, aber auch im Falle
der Beteiligung der Stadt, zum Zwecke
weiterer Ertragssteigerungen erfolgen.
15.573 Allgemeine
Einrichtungen und Unternehmen
IV.2
IV.3
V
V.1
V.2
V.2.1
V.2.2
Weitere städtische Unterstützung von
und eventuelle Beteiligung an
Projekten zur Förderung erneuerbarer
Energien
Eventuelle Beteiligung an einer
interkommunalen Netzgesellschaft
Weitere Stärkung des
bürgerschaftlichen und sozialen
Engagements
Übertragung von Grünflächen an
Dorfgemeinschaften (Vereine)
Entlastung des Bauhofs und ggf. Verzicht auf
Wiederbesetzung frei werdender Stellen
zwecks Pflege von kleinflächigen
Straßenbegleitgrünflächen
Derzeit bezieht sich die Förderung auf die überwiegend
Vereinsförderung bzw. Förderung
kostenfreie Gestellung von Flächen und Gerätschaften, auf
der Leistungserbringung von
die Zuschussgewährung für geleistete Arbeiten sowie auf
Vereinen
sonstige Zuschussgewährungen
Zuschüsse erhalten nur die Vereine, Es ist vorstellbar, die Förderung ausschließlich auf die
die Jugendarbeit leisten.
Jugendarbeit abzustellen.
Koppelung der Zuschussgewährung In Kombination mit der Struktur der Vereinsförderung könnten
an die durch den Verein verursachten Hallenbelegungszeiten reduziert werden, um Energiekosten
Aufwendungen
einzusparen.
VI
Wirtschaftsförderung
VI.1
Das Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen muss
gesteigert werden, um Menschen an die Stadt zu binden und
Ausweisung und Vermarktung von
neue Bürger zu gewinnen. Das erforderliche Angebot kann
Gewerbe- und Industrieflächen
nur durch die Neuausweisung von Flächen bereitgestellt
werden.
VI.1.1
Verlegung bisher nicht vermarkteter
Teilfächen im Gewerbegebiet OttoHahn-Straße in den Bereich des
Industrieparks "Mühlenerft" und
Vermarktung Industriepark
VI.1.2
Vermarktung des Gewerbegebietes
Bahnstraße, St.-Florian-Straße
VI.1.3
Vermarktung des Gewerbgebietes
Adolf-Silverberg-Straße
Die Flächenverfügbarkeit betreffend der Neuausweisung
von Gewerbeflächen ist endlich. Die Landesregierung geht
sehr ristriktiv vor. Fläschentausch ist ein Mittel, um weinger
attraktive Flächen an vorh. Standorte anzubinden.
Alle noch verfügbaren Teilflächen in Gewerbegebieten und
inm Industriepark Mühlenerft sind im Rahmen des
Flächenmanagements unter Berücksichtigung der
individuellen Nachfragesituation zu aktivieren. Das
Verhältnis Arbeitsplatz / m² ist zu betrachten.
Teilflächen in relativ geringer Grundstücksgröße befinden
sich im Eigentum der Stadt Bedburg. Eine gemeinsame
Vermarktung mit dem Eigentümer RWE Power AG mit
unmittelbarer Einflussnahme auf die Art der
Ansiedlungsbetriebe erfolgte bereits.
Die zur Vermarktung anstehende Restfläche befindet sich
im Eigentum der Stadt Bedburg. Am Standort hat sich ein
Schwerpunkt für Automobilhandel mit branchentypischen
Nebennutzungen entwickelt. Eine zielorientierte
Vermarktung sollte erfolgen.
Es sind noch Teilfächen im Gewerbegebiet an der AdolfSilverberg-Straße vorhanden.
Stand: 14.11.2012
13.551 Öffentliches Grün,
Landschaftsbau
08.421 Förderung des Sports
08.421 Förderung des Sports
Siehe auch Punkt III.4
08.421 Förderung des Sports
Steigerung der Arbeitsplatzzentralität mit dirketer
Einflussnahme auf den demografischen Wandel.
Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen zur
Entlastung des Haushaltes
09. Räumliche Planung und
Entwicklung,
Geoinformationen
Attraktivitätssteigerung der Gebiete durch die
Ausnutzung der vorh. Baulücken mit den zu VI.1
ausgeführten Effekten. Bessere Ausnutzung des
endlichen Flächenpotentials
siehe VI.1
Konzentration und Schaffung von branchentypischen
Arbeitsplätzen in Handel und Handwerk.
Einmalige Einnahme durch den Verkauf
Seite: 7
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
VII
VII.1
VIII
VIII.1
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Interkommunale Zusammenarbeit
Schaffung eines gemeinsamen
Freizeitangebotes der
Nordkreiskommunen im
Bäderbereich
Personalmanagement
Personaleinstellungen erfolgen
grundsätzlich nur noch im
tariflichen Bereich
VIII.2
Einrichtung eines
Hausmeisterpools
VIII.3
Erwerb von Finanzanlagen zur
tatsächlichen Finanzierung der
zukünftigen
Pensionsverpflichtungen
VIII.4
Abbau von
Überstunden/Urlaubsansprüchen
VIII.4.1
Schließung der Rathäuser (mit
Ausnahme von Notdiensten) in der
Weihnachtszeit
VIII.5
Konsequente Erfassung von
Arbeitsstunden für investive
Maßnahmen zur bilanziellen
Aktivierung und gleichzeitiger
Entlastung der Ergebnisrechnung
Profilierung einzelner Standorte auf Nutzungsschwerpunkte
und Nutzergruppen
08.424 Sportstätten und
Bäder
Die Auswirkungen bzw. Unterschiede sind insbesondere bei
langzeiterkrankten Mitarbeitern spürbar. Während bei
Unter Umständen ist die Umsetzung bei
tariflichen Beschäftigten nach einer Zeit die
Stellenausschreibungen schwierig, da die sich
Lohnfortzahlung durch die Krankenkassen erfolgt,
bewerbenden Beamten aufgrund ihres Alters nicht
sind bei Beamten, unabhängig von der Krankheitsdauer,
bereit sein werden, ein tarifliches Arbeitsverhältnis
immer 100% durch die Stadt zu vergüten. Hinzu kommen die
einzugehen.
stetig steigenden Belastungen durch die zukünftige
Versorgung der Beamten (Pensionsrückstellungen).
Es sollte ein Hausmeisterpool aus den im GB 7 für kleinere
Umbau-/Sanierungsmaßnahmen beschäftigten Bediensteten
sowie aus den verbleibenden zwei
Grundschulhausmeistern gebildet werden, der sich um die
Schulgebäude, Sport- und Mehrzweckhallen und die
Rathäuser kümmert.
Die Pensionsrückstellung bestehen derzeit nur auf dem
Papier.
Es ist dringend erforderlich, zumindest für die jüngeren
Beamten die Rückstellungen auch in Form von
tatsächlichen Finanzanlagen aufzubauen, um mit den
zukünftigen Pensionen nicht die kommenden Generationen
belasten zu müssen.
Die Bilanz enthält Rückstellungen für aufgelaufene
Überstunden und nicht genommenen Urlaub zum
Jahresabschlussstichtag in Höhe von rd. 400.000 €.
Neben geringeren Betriebskosten können durch diese
Maßnahme in den Jahren 2012 bis 2014 eine Großzahl von
Überstunden/Alturlaub abgebaut werden.
Hierzu wären zunächst aber Überschüsse in der
Finanzrechnung erforderlich.
So wären pro Jahr rückstellungspflichtige Überstunden- bzw.
Resturlaubkontingente im Wert zwischen 20 T€ und 60 T€
abbaubar.
Vom 24.12.2013 bis zum 01.01.2014 = 2 Arbeitstage (14
Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) Vom 01.01.2015 bis zum
04.01.2015 = 1 Arbeitstag (5,5 Stunden bei
Vollzeitbeschäftigten)
Hierbei handelt es sich um positive Einmaleffekte im
Ergebnishaushalt und "negative" nachhaltige Auswirkung
aufgrund der etwas höheren Abschreibung.
Bereits bei der Haushaltsplanung sollte eine
qualifizierte Schätzung erfolgen, um den
"Konsolidierungseffekt" schon bei der Planung
berücksichtigen zu können.
Stand: 14.11.2012
01.111 Verwaltungsservice
und Steuerung
Die Leistung bzw. die Erreichbarkeit der
Stadtverwaltung für den Bürger wird eingeschränkt.
Vom 24.12.2012 bis zum 01.01.2013 = 2 Arbeitstage (14
Stunden bei Vollzeitbeschäftigten).
Seite: 8
Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes
„Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
Maßgaben des Leitbildes“
Lfd. Nr.
Maßnahme
Begründung
Folgewirkung/Abwägung
Produktgruppen
Um weitere Investitionen leisten zu können, wären
alternative Finanzierungsmittel zu generieren (z.B. durch
die Veräußerung von nicht benötigten
Vermögensgegenständen).
16. Allgemeine
Finanzwirtschaft
IX
Vermeidung von
Neuverschuldungen zur Senkung
der Kapitalkosten
Durch die laufende Verwaltungstätigkeit wird der zu
leistende Kapitaldienst derzeit nicht erwirtschaftet.
D.h., die Verschuldung nimmt kontinuierlich zu.
Insbesondere so lange diese Tatsache Bestand hat, muss die
Vermeidung von Neuverschuldungen grundsätzlich
angestrebt werden.
X
Erhöhung/Einführung von Steuern
siehe Grundsatzbeschluss des Rates
X.1
Grundsteuer A
X.2
Grundsteuer B
X.3
Gewerbesteuer
X.4
Vergnügungssteuer
X.5
Einführung einer
Zweitwohnungssteuer
X.6
Einrichtung gebundener
Ganztagsschulen
16. Allgemeine
Finanzwirtschaft
10 Prozentpunkte der Grundsteuer A bedeuten rd. 7.000 €
Die Belastung verteilt sich auf 697 Steuerzahler.
Mehrertrag
10 Prozentpunkte der Grundsteuer B bedeuten rd. 80.000 €
Die Belastung verteilt sich auf 8.514 Steuerzahler.
Mehrertrag
Ab dem Planjahr 2013 ist ein Hebesatz von 500 v.H. vorgesehen.
Das Gewerbesteueraufkommen entwickelt sich derzeit
Die Gewerbesteuerlast verteilt sich zu 70 % auf 30
entsprechend der Veranschlagung für 2012.
Steuerzahler. Die verbleibenden 30 % verteilen sich auf 260
Eine über die 500 v.H. hinausgehende Erhöhung des
Steuerzahler.
Hebesatzes bedeutet eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 120
T€.
Erhöhung der Steuersätze ist im Haushaltsplan 2012 noch nicht
enthalten. Das Konsolidierungspotenzial ist abhängig vom
jeweiligen Einspielergebnis.
16.611 Steuern, allgemeine
Zuweisungen, allgemeine Um
Fraglich ist, ob der Bestand der Zweitwohnungen nach der
Einführung so stark zurückgeht, dass sich der Aufwand für
die Einführung bzw. Fortführung nicht mehr lohnt.
Hierdurch würde nach der derzeitigen Berechnungsgrundlage der
Die Berechnungsgrundlagen können sich in der Zukunft
Schlüsselzuweisungen ein nicht unerheblicher Betrag an
auch wieder ändern.
Schlüsselzuweisungen generiert.
Stand: 14.11.2012
Seite: 9