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Beschlussvorlage (Anlage 3 Leitbild WP8-210/2012 1.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
72 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15

Inhalt der Datei

Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. I Maßnahme I.1 Auslastung von Schulgebäuden I.1.1 Umwandlung der Haupt- und Realschule in eine Sekundarschule I.1.2 I.1.3 Räumliche Verlagerung von Grundschulen ins Schulzentrum (Gebäude Real- oder Hauptschule) Weitere Auslastung der Flächen der Schulen I.2 Zentralisierung der Rathäuser I.2.2 I.2.3 I.2.4 Folgewirkung/Abwägung Die Stadt Bedburg ist bis zum 30.06.2031 vertraglich an die Firma SKE gebunden, die das Schulzentrum betreibt. Daher sind die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen fix. Es gilt daher diese Flächen möglichst vollständig auszulasten. Ebenso sind die Freiflächen in den übrigen Schulen durch Um- oder Andersnutzung sinnvoll zu belegen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und unter Beachtung der Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes und zur besseren Auslastung der Gebäudeflächen des Schulzentrums sollte die Umwandlung der beiden Schulen in eine Sekundarschule erfolgen. Ziel muss es sein, die Sekundarschule in einem Gebäude des Schulzentrums unterzubringen. Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert für die nächsten Jahre einen starken Rückgang der Schülerzahlen. Durch die Einrichtung einer Sekundarschule wird mittelfristig das Gebäude der jetzigen Real- oder Hauptschule frei. Produktgruppen Insbesondere durch die Reduzierung der zu betreuenden Gebäude werden mittelfristig Personalressourcen frei. Die Ausweisung neuer und zum Teil größerer neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten Kaster und Bedburg könnte zu einer "schleichenden" Entvölkerung der übrigen Orte führen. Es soll ein Flächenkataster erstellt werden (u.a. Ausweis von Ausgleichsflächen, Flächen für Forstwirtschaft), das u.a. einen Schwerpunkt auf die Ausweisung von Gewerbeflächen legt. Die langfristige Schulentwicklungsplanung ist zu beachten. Nahezu alle 03 Schulträgeraufgaben 03.212 Hauptschule 03.215 Realschule Zu beachten ist, dass voraussichtlich höhere Schülerbeförderungsaufwendungen entstehen werden. 03.211 Grundschulen Es sollte geprüft werden, ob auch eine Nutzung durch eine Berufschule denkbar wäre. Es wäre zu prüfen, ob es denkbar und sinnvoll ist, die evtl. Niederlegung der Gebäude und Vermarktung der entstehenden Freiflächen durch einen Investor vornehmen zu lasssen. Vermarktung der Grundstücke/Gebäude der evtl. aufgegebenen Grundschulen I.1.4 I.2.1 Begründung Gezieltes Flächenmanagement durch städtebauliche Fachplanung für den besiedelten und unbesiedelten Raum zur Stabilisierung der Einwohnerzahl durch Ausweisung attraktiver Wohnbaugebiete unter Beachtung Konsequentes Flächenmanagement der gesamtstädtischen Auswirkungen. Veräußerung der nicht zur Aufgabenerfüllung notwendigen Immobilien und und Vermögenverwertung Vermögensgegenstände. Es ist zu prüfen, ob die durch die demografische Entwicklung entstehenden Freiflächen anders genutzt werden können. Beispielsweise wäre an eine Nutzung von Schulgebäuden durch Jugendeinrichtungen zu denken. Ggf. wäre auch eine Nutzung durch Kintertageseinrichtungen denkbar. Zur Verbeserung der Arbeitsbedingungen und Geschäftsprozesse (Wirtschaftlichkeit) sowie aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit sollte eine Zentraliserung der Rathäuser angestrebt werden. Durchführung des Bürgerentscheides und Neubau eines zentralen Rathauses Vermarktung des alten Rathauses in Der Verkauf des alten Rathauses in Bedburg sollte priorisiert Bedburg werden. Im Rahmen der Umsetzung des Rahmenplanes Kaster sollte auch die Fläche des Rathauses, sofern eine Zentralisierung in Vermarktung des Rathauses in Kaster Bedburg erfolgt, zur Grundversorgung der Einwohner von Kaster und Königshoven genutzt werden. Aufgrund der guten Bausubstanz wäre bei diesem Gebäude Vermarktung der Nebenstelle Adolfdurchaus eine Vermietung als Gewerbeobjekt denkbar. Es sollte Silverberg-Straße aber ein Verkauf angestrebt werden. Stand: 14.11.2012 Hierdurch könnte das Gebäude an der Burgundischen Straße ggf. vermarktet werden bzw. anders genutzt werden, z.B. als Umkleidemöglichkeiten für den SC Borussia KasterKönigshoven. 01. Innere Verwaltung Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus zweckgebunden verwendet werden. 01.111 Verwaltungssteuerung und Service Der Verkaufserlös könnte zur Finanzierung eines Neubaus zweckgebunden verwendet werden. Seite: 1 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Die durch die Reduzierung der Anzahl der Sportflächen frei Wir konzentrieren den Fußballsport nach Möglichkeit werdenden Ressourcen könnten zur Qualitätssteigerung der unter Einbindung eines "runden Tisches Sport" auf die verbleibenden Flächen genutzt werden. drei Doppelplatzanlagen. I.3 Aufgabe von Sportplätzen zur Auslastung von anderen Spielstätten im Hinblick auf die demografische Entwicklung In die Eröffnungsbilanz wurden die Sportflächen als Festwerte übernommen, da zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für diese Bewertungsvereinfachung vorlagen. Sollten Sportflächen eingeebnet werden, müßten diese Bilanzpositionen korrigiert werde, was einmalig eine Aufwandsbuchung (rd. 180 T€ je Platz) bzw. eine Ertragsminderung (bei Vermarktung) bedeuten würde. Stand: 14.11.2012 Die anderen Plätze werden abhängig vom Nutzungsgrad sukzessive aufgegeben und abhängig von quantitativer Kosten/-Nutzenbetrachtung mit einer alternativen Kombinutzung im sportlichen Bereich nachgenutzt. 08. Gesundheit und Sport Seite: 2 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. I.4 I.4.1 I.4.2 I.4.3 I.4.4 I.4.5 I.4.6 Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Generell werden durch den Verkauf von Bauland positive Einmaleffekte erzielt. Dies gilt sowohl für Ergebnis- als auch Eine Vermarktung durch Investoren würde keine für Finanzplan bzw. -rechnung (ersparter Zinsaufwand, Personalressourcen der Stadtverwaltung binden. Verkauf über Bilanzwert). Bei einer Fremdvermarktung wird in der Regel die Gesamtfläche zu einem geringeren Preis an den Durch die Infrastrukturmaßnahmen entstehen Folgekosten Entwicklung von Baugebieten zur Investor veräußert. Über die Implementierung eines (Abschreibungen, Unterhaltungen). Stabilisierung der Entwicklung der Projektkontos können die Infrastrukturfolgekosten Einwohnerzahl und zur kompensiert werden. Generierung von Liquidität Grundsätzlich sollten Bauleitplanungen nur für Gebiete Das Verfolgen bzw. Beplanen von nicht-städtischen vorzunehmen, bei denen die Stadt Bedburg auch Baugebieten ist für die Vermarktung eigener Flächen Abschöpfungsmöglichkeiten hat. mehr als kontraproduktiv. Weiterhin sollte die Vermarktung von Flächen im Hierzu bieten sich insbesondere die Flächen der ggf. "Innenbereich" der einzelnen Ortsteile bevorzugt werden, aufgegebenen Grundschulstandorte, der Sportplatz um den Standort zu stärken und auch die ortsnahe Lipp und die Flächen der Rahmenpläne Bedburg und Versorgung zu gewährleisten. Kaster an. Vermarktung des Baugebietes "Sportplatz Lipp" durch einen Investor nach dem Modell des Baugebietes "Im Spless" Entwicklung und Vermarktung eines Baugebietes auf dem Parkplatz der Tennishalle zur Umsetzung des Rahmenplans Kaster Entwicklung und Vermarktung eines Baugebietes auf dem Erweiterungsfläche am Friedhof "Bedburg-West" Entwicklung und Vermarktung eines Baugebietes auf der Fläche des Kasterer Ackers Vermarktung der Fläche zwischen der Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden. Linden- und der Karlstraße Vermarktung der Fläche am Stichweg Kolpingstraße (B-Plan Nr. 58 / Bedburg) Stand: 14.11.2012 Produktgruppen 09. Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationssysetme 09.511 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Seite: 3 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. Maßnahme I.5 Reduzierung des Gebäudebestands soweit dieser nicht dauerhaft zur Aufgabenerfüllung benötigt wird I.5.1 Vermarktung des Gebäudes/der Flächen der alten Schule Kirchtroisdorf I.5.2 I.5.3 I.5.4 I.5.5 I.5.6 I.6 Erzielung von Verkaufserlösen durch die Vermarktung des Gebäudes Lindenstraße 4 sowie der umliegenden Grundstücke zur Umsetzung des Rahmenplanes Bedburg (Neue Mitte) Veräußerung der Lagerhalle an der Adolf-Silverberg-Straße Vermarktung der Gebäude/Flächen des Wohnhauses Lindenstraße 34 sowie des dahinter liegenden alten Feuerwehrgerätehauses Veräußerung des Wohnhauses Hauptstraße 24 Veräußerung der Wohnhäuser in der Butterstraße sowie des Gebäudes in der Herderstraße Prüfung der alternativen Unterbringung von Wohnungslosen Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen 15. Wirtschaft und Tourismus Im Falle eines Abrisses der alten Schule wären rd. 2.000 m² vermarktbar. Vor Abriß könnte versucht werden, das Gebäude zu veräußern, um die Abrisskosten einzusparen. 15.573 Allgemeine Gegebenenfalls wäre diese Fläche in Kombination mit Punkt Einrichtungen und Unternehmen I.4.5 zu sehen. Diese Fläche könnte auch gewerblich vermarktet werden. Verbesserung der Kostenstruktur durch alternative Unterbringung von Wohnungslosen. Stand: 14.11.2012 Derzeit ist ein überdimensioniertes Gebäude für die Unterbringung von Wohnungslosen angemietet. 05.315 Soziale Einrichtungen Seite: 4 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. II Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Ziel soll sein, durch die Verbesserung der Geschäftsprozesse bis zum Jahrr 2017 die durch altersbedingtes Ausscheiden von Bediensteten freiwerdenden Stellen einsparen zu können. Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierung sowie Nutzung neuer Technologien Produktgruppen 01. Innere Verwaltung Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der Leistungserstellung zu verbessern. II.1 Aufgabenkritik und Geschäftsprozeßoptimierung; Personalbedarfsplanung Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so dass die effizienzsteigernden Maßnahmen in der überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte Aufgabenerfüllung mit geringerem Personaleinsatz abzielen. 01.111 Verwaltungssteuerung und Service bzw. Auswirkungen auf alle Bereiche Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der Standards bei der Erbringung von Leistungen. Hierbei geht es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz), sondern auch um das „ob“. Der Bürger erhält weniger, seltener oder in geringerer Qualität von einem bestehenden Produkt bzw. einer bestehenden Leistung. Maßnahmen dieser Kategorien hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel beim Dienstleistungsumfang einer Kommune. II.2 II.2.1 II.2.2 II.2.3 Sukzessive Einführung von Elementen des Dokumentenmanagementsystems (DMS) Reduzierung des Bedarfs an Archivflächen; Entlastung der Organisationseinheiten Verbesserung der Prozesse und des Workflows bei der Bearbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Hierdurch werden die Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken sollte. Neben der rechtssicheren Abwicklung der Vergaben werden die Digitale Abwicklung aller Vergaben der Organisationseinheiten entlastet, was sich bei den Stadt Bedburg durch die zentrale Organisationsuntersuchungen und der Aufgabenkritik auswirken Vergbestelle sollte. Einführung in anderen Bereichen Verbesserung der Prozesse und der Workflows Flächendeckende Einführung in der Finanzbuchhaltung bis zum 31.03.2013 Stand: 14.11.2012 Die digitale Archivierung und Vernichtung der Papierbelege soll erst nach mindestens einjähriger Einführungsphase erfolgen, um die Revisionssicherheit in Gänze zu gewährleisten. 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Alle Bereiche Seite: 5 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. II.3 II.3.1 II.3.2 II.3.3 III Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Sonstige Einführung neuer Technologien bzw. Instrumente Digitalisierung der Bauakten bis zum 31.12.2014 Einrichtung der Digitalen "Steuerakte" bis zum 31.12.2014 Mobile Erfassung der Leistungsstunden der Bauhofmitarbeiter/innen und automatisierte Übertragung der Daten in die Finanzbuchhaltung Erhöhung der Deckungsquote durch spezielle Entgelte im Sinne der §§ 3 Abs. 2 KAG und 77 Abs. 1 GO Produktgruppen Alle Bereiche Schnellere Bearbeitung von Bauanträgen/-anfragen; Zusammenfassung der Aktenbestände des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt, Steigerung der Bürgerfreundlichkeit Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden rd. 100 m² Archivflächen wegfallen können. 10.521 Bau- und Grundstücksordnung Schnellere Bearbeitung von Vorgängen Bei der angestrebten Vernichtung der Papierakten würden rd. 40 m² Archivflächen wegfallen können. 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Durch diese Maßnahme könnte die aufwendige Erfassung und Übertragung in die Finanzbuchhaltung wesentlich erleichtert werden. Hierzu wären ein weiteres Modul der Finanzsoftware sowie mobile Erfassungsgeräte anzuschaffen. 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Verbesserung der Ertragssituation mehrere Bereiche Der empfohlene Elternanteil von 19 % sollte angestrebt werden. Ziel sollte sein, die Gesamteinnahmen zu erhöhen ohne die Einzeltarife anzupassen. III.1 Erhöhung des Elternbeitrags bei Kindertageseinrichtungen 06.365 Tageseinrichtungen für Kinder III.2 Erhebung von Entgelten in Teilbereichen der Jugendarbeit III.3 Erhöhung der Gebühren im Bereich der offenen Ganztagsschule 03.211 Grundschulen III.4 Einführung von Nutzungsgebühren für Sportstätten 08.424 Sportstätten und Bäder III.5 Erhöhung der Entgelte für die Nutzung von Veranstaltungsstätten III.6 Kulturelle Veranstaltungen III.6.1 Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten des Sponsorings 06.366 Einrichtungen der Jugendarbeit 15.573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen 04.281 Heimat und sonstige Kunstpflege Verpachtung an einen Gastronomen für kulturelle Veranstaltungen, bei denen bisher die Bewirtung von städtischen Bediensteten vorgenommen wurde. Hierdurch könnten zum einen Erträge erwirtschaftet und zum anderen Überstunden der Bediensteten abgebaut bzw. verhindert werden. Auch im kulturellen Bereich ist mehr interkommunale Zusammenarbeit denkbar. III.6 2 Verpachtung der "Schlossgaststätte" am Rittersaal (Thekenraum) III.6.3 Interkommunale Zusammenarbeit III.7 Parkraumbewirtschaftung Verhinderung des für den Einzelhandel schädlichen Dauerparkens III. 8 Verwaltungsgebühren Generell ist die Verwaltungsgebührensatzung auf bestehendes Konsolidierungspotential zu überprüfen. Die letzte Überarbeitung hat im Jahre 2007 stattgefunden. Stand: 14.11.2012 Es soll ein komkretes Konzept erarbeitet werden, bei dem ausschließlich die reinen Wohngebiete außen vor bleiben. 12.541 Gemeindestraßen mehrere Bereiche Seite: 6 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen IV Eingehen ertragssteigernder wirtschaftlicher Beteiligungen 15. Wirtschaft und Tourismus IV.1 Die Errichtung des Windparks auf der Königshovener Höhe soll zur Erwirtschaftung von Steuereinnahmen, aber auch im Falle der Beteiligung der Stadt, zum Zwecke weiterer Ertragssteigerungen erfolgen. 15.573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen IV.2 IV.3 V V.1 V.2 V.2.1 V.2.2 Weitere städtische Unterstützung von und eventuelle Beteiligung an Projekten zur Förderung erneuerbarer Energien Eventuelle Beteiligung an einer interkommunalen Netzgesellschaft Weitere Stärkung des bürgerschaftlichen und sozialen Engagements Übertragung von Grünflächen an Dorfgemeinschaften (Vereine) Entlastung des Bauhofs und ggf. Verzicht auf Wiederbesetzung frei werdender Stellen zwecks Pflege von kleinflächigen Straßenbegleitgrünflächen Derzeit bezieht sich die Förderung auf die überwiegend Vereinsförderung bzw. Förderung kostenfreie Gestellung von Flächen und Gerätschaften, auf der Leistungserbringung von die Zuschussgewährung für geleistete Arbeiten sowie auf Vereinen sonstige Zuschussgewährungen Zuschüsse erhalten nur die Vereine, Es ist vorstellbar, die Förderung ausschließlich auf die die Jugendarbeit leisten. Jugendarbeit abzustellen. Koppelung der Zuschussgewährung In Kombination mit der Struktur der Vereinsförderung könnten an die durch den Verein verursachten Hallenbelegungszeiten reduziert werden, um Energiekosten Aufwendungen einzusparen. VI Wirtschaftsförderung VI.1 Das Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen muss gesteigert werden, um Menschen an die Stadt zu binden und Ausweisung und Vermarktung von neue Bürger zu gewinnen. Das erforderliche Angebot kann Gewerbe- und Industrieflächen nur durch die Neuausweisung von Flächen bereitgestellt werden. VI.1.1 Verlegung bisher nicht vermarkteter Teilfächen im Gewerbegebiet OttoHahn-Straße in den Bereich des Industrieparks "Mühlenerft" und Vermarktung Industriepark VI.1.2 Vermarktung des Gewerbegebietes Bahnstraße, St.-Florian-Straße VI.1.3 Vermarktung des Gewerbgebietes Adolf-Silverberg-Straße Die Flächenverfügbarkeit betreffend der Neuausweisung von Gewerbeflächen ist endlich. Die Landesregierung geht sehr ristriktiv vor. Fläschentausch ist ein Mittel, um weinger attraktive Flächen an vorh. Standorte anzubinden. Alle noch verfügbaren Teilflächen in Gewerbegebieten und inm Industriepark Mühlenerft sind im Rahmen des Flächenmanagements unter Berücksichtigung der individuellen Nachfragesituation zu aktivieren. Das Verhältnis Arbeitsplatz / m² ist zu betrachten. Teilflächen in relativ geringer Grundstücksgröße befinden sich im Eigentum der Stadt Bedburg. Eine gemeinsame Vermarktung mit dem Eigentümer RWE Power AG mit unmittelbarer Einflussnahme auf die Art der Ansiedlungsbetriebe erfolgte bereits. Die zur Vermarktung anstehende Restfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bedburg. Am Standort hat sich ein Schwerpunkt für Automobilhandel mit branchentypischen Nebennutzungen entwickelt. Eine zielorientierte Vermarktung sollte erfolgen. Es sind noch Teilfächen im Gewerbegebiet an der AdolfSilverberg-Straße vorhanden. Stand: 14.11.2012 13.551 Öffentliches Grün, Landschaftsbau 08.421 Förderung des Sports 08.421 Förderung des Sports Siehe auch Punkt III.4 08.421 Förderung des Sports Steigerung der Arbeitsplatzzentralität mit dirketer Einflussnahme auf den demografischen Wandel. Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen zur Entlastung des Haushaltes 09. Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Attraktivitätssteigerung der Gebiete durch die Ausnutzung der vorh. Baulücken mit den zu VI.1 ausgeführten Effekten. Bessere Ausnutzung des endlichen Flächenpotentials siehe VI.1 Konzentration und Schaffung von branchentypischen Arbeitsplätzen in Handel und Handwerk. Einmalige Einnahme durch den Verkauf Seite: 7 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. VII VII.1 VIII VIII.1 Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Interkommunale Zusammenarbeit Schaffung eines gemeinsamen Freizeitangebotes der Nordkreiskommunen im Bäderbereich Personalmanagement Personaleinstellungen erfolgen grundsätzlich nur noch im tariflichen Bereich VIII.2 Einrichtung eines Hausmeisterpools VIII.3 Erwerb von Finanzanlagen zur tatsächlichen Finanzierung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen VIII.4 Abbau von Überstunden/Urlaubsansprüchen VIII.4.1 Schließung der Rathäuser (mit Ausnahme von Notdiensten) in der Weihnachtszeit VIII.5 Konsequente Erfassung von Arbeitsstunden für investive Maßnahmen zur bilanziellen Aktivierung und gleichzeitiger Entlastung der Ergebnisrechnung Profilierung einzelner Standorte auf Nutzungsschwerpunkte und Nutzergruppen 08.424 Sportstätten und Bäder Die Auswirkungen bzw. Unterschiede sind insbesondere bei langzeiterkrankten Mitarbeitern spürbar. Während bei Unter Umständen ist die Umsetzung bei tariflichen Beschäftigten nach einer Zeit die Stellenausschreibungen schwierig, da die sich Lohnfortzahlung durch die Krankenkassen erfolgt, bewerbenden Beamten aufgrund ihres Alters nicht sind bei Beamten, unabhängig von der Krankheitsdauer, bereit sein werden, ein tarifliches Arbeitsverhältnis immer 100% durch die Stadt zu vergüten. Hinzu kommen die einzugehen. stetig steigenden Belastungen durch die zukünftige Versorgung der Beamten (Pensionsrückstellungen). Es sollte ein Hausmeisterpool aus den im GB 7 für kleinere Umbau-/Sanierungsmaßnahmen beschäftigten Bediensteten sowie aus den verbleibenden zwei Grundschulhausmeistern gebildet werden, der sich um die Schulgebäude, Sport- und Mehrzweckhallen und die Rathäuser kümmert. Die Pensionsrückstellung bestehen derzeit nur auf dem Papier. Es ist dringend erforderlich, zumindest für die jüngeren Beamten die Rückstellungen auch in Form von tatsächlichen Finanzanlagen aufzubauen, um mit den zukünftigen Pensionen nicht die kommenden Generationen belasten zu müssen. Die Bilanz enthält Rückstellungen für aufgelaufene Überstunden und nicht genommenen Urlaub zum Jahresabschlussstichtag in Höhe von rd. 400.000 €. Neben geringeren Betriebskosten können durch diese Maßnahme in den Jahren 2012 bis 2014 eine Großzahl von Überstunden/Alturlaub abgebaut werden. Hierzu wären zunächst aber Überschüsse in der Finanzrechnung erforderlich. So wären pro Jahr rückstellungspflichtige Überstunden- bzw. Resturlaubkontingente im Wert zwischen 20 T€ und 60 T€ abbaubar. Vom 24.12.2013 bis zum 01.01.2014 = 2 Arbeitstage (14 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) Vom 01.01.2015 bis zum 04.01.2015 = 1 Arbeitstag (5,5 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten) Hierbei handelt es sich um positive Einmaleffekte im Ergebnishaushalt und "negative" nachhaltige Auswirkung aufgrund der etwas höheren Abschreibung. Bereits bei der Haushaltsplanung sollte eine qualifizierte Schätzung erfolgen, um den "Konsolidierungseffekt" schon bei der Planung berücksichtigen zu können. Stand: 14.11.2012 01.111 Verwaltungsservice und Steuerung Die Leistung bzw. die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung für den Bürger wird eingeschränkt. Vom 24.12.2012 bis zum 01.01.2013 = 2 Arbeitstage (14 Stunden bei Vollzeitbeschäftigten). Seite: 8 Anlage 3 zu Punkt B.II des Haushaltssicherungskonzeptes „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ Lfd. Nr. Maßnahme Begründung Folgewirkung/Abwägung Produktgruppen Um weitere Investitionen leisten zu können, wären alternative Finanzierungsmittel zu generieren (z.B. durch die Veräußerung von nicht benötigten Vermögensgegenständen). 16. Allgemeine Finanzwirtschaft IX Vermeidung von Neuverschuldungen zur Senkung der Kapitalkosten Durch die laufende Verwaltungstätigkeit wird der zu leistende Kapitaldienst derzeit nicht erwirtschaftet. D.h., die Verschuldung nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere so lange diese Tatsache Bestand hat, muss die Vermeidung von Neuverschuldungen grundsätzlich angestrebt werden. X Erhöhung/Einführung von Steuern siehe Grundsatzbeschluss des Rates X.1 Grundsteuer A X.2 Grundsteuer B X.3 Gewerbesteuer X.4 Vergnügungssteuer X.5 Einführung einer Zweitwohnungssteuer X.6 Einrichtung gebundener Ganztagsschulen 16. Allgemeine Finanzwirtschaft 10 Prozentpunkte der Grundsteuer A bedeuten rd. 7.000 € Die Belastung verteilt sich auf 697 Steuerzahler. Mehrertrag 10 Prozentpunkte der Grundsteuer B bedeuten rd. 80.000 € Die Belastung verteilt sich auf 8.514 Steuerzahler. Mehrertrag Ab dem Planjahr 2013 ist ein Hebesatz von 500 v.H. vorgesehen. Das Gewerbesteueraufkommen entwickelt sich derzeit Die Gewerbesteuerlast verteilt sich zu 70 % auf 30 entsprechend der Veranschlagung für 2012. Steuerzahler. Die verbleibenden 30 % verteilen sich auf 260 Eine über die 500 v.H. hinausgehende Erhöhung des Steuerzahler. Hebesatzes bedeutet eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 120 T€. Erhöhung der Steuersätze ist im Haushaltsplan 2012 noch nicht enthalten. Das Konsolidierungspotenzial ist abhängig vom jeweiligen Einspielergebnis. 16.611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Um Fraglich ist, ob der Bestand der Zweitwohnungen nach der Einführung so stark zurückgeht, dass sich der Aufwand für die Einführung bzw. Fortführung nicht mehr lohnt. Hierdurch würde nach der derzeitigen Berechnungsgrundlage der Die Berechnungsgrundlagen können sich in der Zukunft Schlüsselzuweisungen ein nicht unerheblicher Betrag an auch wieder ändern. Schlüsselzuweisungen generiert. Stand: 14.11.2012 Seite: 9