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Beschlussvorlage (HSK und Leitbild WP8-210/2012 1.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
404 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15

Inhalt der Datei

Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Bedburg für den Zeitraum 2013 bis 2023 Gliederung: Seiten A. Allgemeiner Teil I. Rechtslage 3 II. Ausgangslage 1. Analyse der Ergebnisrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011 2. Analyse der Finanzrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011 3. Analyse der Bilanz für den Zeitraum 2005 bis 2011 4 4-5 6-7 8-9 III. Entwurf des Haushaltsplans 2013 10-11 IV. Beschreibung der Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und der grundsätzlichen Änderung der Strategie 12-19 V. Fazit 20 B. Besonderer Teil I. Ziel 21 II. Leitbild 22-27 III. Konsolidierungsmaßnahmen Anlagen Anlage 1 zu B.I. „Ziel“ „Beispielrechnungen zur Zielerreichung“ Anlage 2 zu B.II. „Leitbild“ „Informationen zu Handlungsfeldern, den strategischen Zielen und den Kennzahlen des Leitbildes“ Anlage 3 zu B.II. „Leitbild“ „Auflistung der möglichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Maßgaben des Leitbildes“ -2- A. Allgemeiner Teil I. Rechtslage Gemäß § 76 GO NRW haben die nordrhein-westfälischen Kommunen zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn beispielsweise bei der Aufstellung des Haushalts in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Das HSK bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem HSK hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO wieder erreicht wird. § 5 Gemeindehaushaltsverordnung ergänzt, dass in einem HSK die Ausgangslage, die Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und deren vorgesehene Beseitigung zu beschreiben ist. Das HSK soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten und darstellen, wie nach Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen der Haushalt so gesteuert werden kann, dass er in Zukunft dauerhaft ausgeglichen sein wird. -3- II. Ausgangslage Die Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit der Jahre 2005 bis 2010 – also vor der Energiewende und vor den ersten Strukturänderungen des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) – summieren sich zu einem positiven Wert in Höhe von rd. 6 Mio. €. Das Jahresergebnis in diesem Zeitraum (also einschl. des Finanzergebnisses) weist einen negativen Wert in Höhe von 1,2 Mio. € auf, um den sich das Eigenkapital in den ersten sechs NKF-Jahren minderte. Mit dem Jahresabschluss 2011 verschlechtern sich die Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit wie auch die Jahresergebnisse in einer Größenordnung, dass eine grundlegende finanzpolitische Umsteuerung notwendig erscheint! 1. Analyse der Ergebnisrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011 01 Steuern u.ä. Abgaben 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Mittelwert 2005-2010 2011 2012 Ist Plan 13.887.604 25.312.325 21.447.779 20.109.893 20.824.608 27.826.924 21.568.189 19.640.092 20.818.000 7.364.536 9.823.209 10.781.255 5.100.631 11.011.599 10.998.107 9.179.890 12.310.180 7.682.225 61.472 3.552 163.611 113.212 694 0 57.090 975.605 38.000 7.346.071 7.182.681 6.835.464 7.729.527 7.523.752 7.149.229 7.294.454 7.267.303 7.608.084 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 700.968 545.887 559.695 532.845 637.422 716.116 615.489 831.677 1.024.816 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 768.891 577.964 439.212 961.774 566.926 1.748.094 843.810 1.433.244 1.245.350 1.884.396 5.506.272 3.379.495 3.906.072 2.366.610 5.495.622 3.756.411 3.020.773 1.733.148 59.436 51.340 4.396 19.195 34.331 0 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonst. Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 10 = Ordentliche Erträge 32.013.939 49.011.325 43.657.851 38.458.351 42.931.611 53.934.091 43.334.528 45.513.206 40.149.623 11 - Personalaufwendungen -6.893.808 -7.048.367 -6.562.123 -7.543.696 -7.210.170 -7.806.402 -7.177.428 -9.500.662 -8.613.700 -608.182 -454.357 -755.624 -180.831 -746.931 -669.057 -569.164 -1.251.135 -679.000 13 - Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen -5.563.950 -6.832.777 -6.066.213 -5.900.638 -6.769.523 -6.729.375 -6.310.413 -6.905.728 -6.596.262 14 - Bilanzielle Abschreibungen -3.507.808 -3.651.447 -3.964.623 -4.015.361 -4.144.834 -4.587.671 -3.978.624 -5.841.434 -4.879.447 -18.751.174 -20.294.569 -19.737.782 -20.648.492 -21.002.854 -22.240.941 -20.445.969 -21.662.820 -22.129.931 -2.105.960 -3.776.256 -4.126.995 -3.836.507 -5.083.382 -4.194.958 -3.854.010 -4.368.483 -6.107.234 -37.430.883 -42.057.773 -41.213.361 -42.125.526 -44.957.693 -46.228.404 -42.335.607 -49.530.262 -49.005.574 -5.416.945 6.953.552 2.444.490 -3.667.175 -2.026.083 7.705.687 998.921 -4.017.056 -8.855.951 81.058 153.590 201.424 123.802 136.806 191.131 147.969 273.604 158.500 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen -720.060 -1.002.443 -1.340.446 -1.430.547 -1.566.675 -2.044.252 -1.350.737 -2.594.826 -2.605.182 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) -639.002 -848.853 -1.139.022 -1.306.746 -1.429.870 -1.853.121 -1.202.769 -2.321.223 -2.446.682 22 =Ordentliches Jahresergebnis (=Zeilen 18 und 21) -6.055.947 6.104.699 1.305.468 -4.973.920 -3.455.952 5.852.566 -203.848 -6.338.279 -11.302.633 23 + Außerordentliche Erträge 1.295.114 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen -2.345.215 0 25 = Außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24) -1.050.101 0 -7.388.380 -11.302.633 12 - Versorgungsaufwendungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ergebnis d. laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 26 = Jahresergebnis (=Zeilen 22 und 25) -6.055.947 6.104.699 1.305.468 -4.973.920 -4- -3.455.952 5.852.566 -203.848 Kumuliert schlossen die Jahre 2005 – 2010 mit einem durchschnittlichen negativen Jahresergebnis von rd. 204 T€ ab. Die durchschnittlichen Gesamterträge (rd. 43,5 Mio. €; in Tabelle in grüner Schrift) waren in diesem Zeitraum fast genauso hoch wie die durchschnittlichen Gesamtaufwendungen (rd. 43,7 Mio. €; in Tabelle in roter Schrift). Seit 2011 hat die Stadt Bedburg die Aufgaben der Bauaufsicht und des Jugendamtes vom Rhein-Erft-Kreis übernommen. Alleine hierdurch ergeben sich deutliche Verschiebungen bzw. Ertrags- und Aufwandsveränderungen. Weiterhin wirken die sich ab dem Jahr 2011 verschlechternden Rahmenbedingungen (siehe Erläuterungen unter Punkt D.) aus. Im Jahre 2011 stiegen die Aufwendungen um rd. 3,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr und um 7,2 Mio. € gegenüber dem o.g. Durchschnittswert. Hier sind mehrere Faktoren als Ursache zu nennen: Anstieg der Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund von o Einstellungen (Jugendamt, Bauaufsicht) o Beförderungen, Höhergruppierungen o Finanzmathematisches Gutachten zur Rückstellungsberechnung Anstieg der Transferaufwendungen (unter Berücksichtigung der außerordentlichen Aufwendungen) o Transferaufwendungen des Jugendamtes (allerdings ist auch ein Anstieg bei den Erträgen zu verzeichnen) Anstieg der bilanziellen Abschreibungen o Überwiegend bedingt durch „Einmaleffekt“ bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die als Festwert bewertet ist und im Jahr der Anschaffung auch als Abschreibung verbucht wird (allerdings 100%iger Ertrag bei den Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket) Die Erträge stiegen im Jahr 2011 gegenüber dem Durchschnittswert (2005 bis 2010) um rd. 3,9 Mio. €. Dies resultiert insbesondere aus den Zuweisungen und Kostenerstattungen im Bereich des Jugendamtes (z.B. Kindertagesstätten). -5- 2. Analyse der Finanzrechnung im Zeitraum 2005 bis 2011 Nachstehend sind die einzelnen Salden der Finanzrechnung seit 2005 dargestellt: a) Ursprungsbestand liquide Mittel (01.01.2005) b) Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit c) Saldo aus Investiver Tätigkeit d) Tilgungen von Investitionskrediten e) Fremde Finanzmittel 2005 2006 2007 2008 2009 2010 kumuliert 2005-2010 2011 Plan 2012 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 5.178 5.178 3.841 -8.367 -158 4.510 391 884 -3.245 -976 -4.686 -1.418 -9.050 -19 -1.937 -931 -1.022 -1.225 -1.245 -1.204 -1.522 -7.149 -1.665 -1.931 310 74 -425 481 25 2 467 289 -9.329 2.000 -2.000 -6.056 6.105 6.000 5.000 2.000 13.000 -4.973 -3.456 5.853 -1.222 h) Veränderung der liquiden Mitte (einschl. Kreditneuaufnahmen) Nachrichtlich: Saldo der Ergebnisrechnung -8.209 7.363 f) Veränderung der liquiden Mitte (ohne Kreditneuaufnahmen) g) Kreditaufnahmen/-ablösungen (-): 1.225 -3.627 -5.964 -12.077 3.000 1.937 -6.584 -11.303 3.671 1.305 10.140 Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit orientiert sich stark an den Salden der Ergebnisrechnung. Die Schwankungen sind deutlich erkennbar. Kumuliert weist der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Zeitraum 2005 bis 2010 einen positiven Betrag in Höhe von 1,2 Mio. € aus (s. fettgedruckte Position in Zeile b). Bezieht man allerdings das Jahr 2011 (Einzelsaldo: -3.627 TEUR) mit ein, so ergibt sich schon ein negativer Saldo in Höhe von 2,4 Mio. €. Das Haushaltsjahr 2012 wird voraussichtlich alleine mit einem negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 8,2 Mio. € abschließen. Dieser neue Trend setzt sich in der Finanzplanung fort. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sollte allerdings zumindest die jährliche Tilgungsleistung erwirtschaftet werden. Schon in den Jahren 2005 bis 2010 ergab sich ein negativer Saldo aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Tilgung von Investitionskrediten in Höhe von 5,9 Mio. €. Insoweit reichte der positive Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bis einschließlich 2010 (s.o.) schon nicht aus, um die vertraglich vereinbarten Tilgungen der bestehenden Kredite leisten zu können. Die bilanzierten Verbindlichkeiten wurden innerhalb der Bilanz teilweise von den Investitionskrediten zu den Kassenkrediten verschoben. Hierauf hat schon die BDO als Jahresabschlussprüfer in den Berichten 2009 vom 19.01.2011 und 2010 vom 26.09.2011 hingewiesen: 2009 Die kurzfristigen Verbindlichkeiten übersteigen die flüssigen Mittel um TEUR 9.367. Diese Darstellung zeigt, dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die im folgenden Haushaltsjahr fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. 2010 Aufgrund des negativen Liquiditätsergebnisses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, ist die Stadt Bedburg nicht in der Lage die planmäßigen Tilgungen aus der normalen Verwaltungstätigkeit zu decken. Tilgungen können somit nur durch die Aufnahme von Darlehen bzw. Kassenkrediten geleistet werden. Nach diesen Planzahlen beträgt die freie Liquidität für den Zeitraum 2010 bis 2013 -26.256 T€, so dass zu erwarten ist, dass der Stand der Kassenkredite aufgrund der fehlenden Liquidität in den Folgejahren ansteigen wird. -6- Die nachstehende Tabelle verdeutlicht, wie die getätigten Investitionen (ohne PPP-Modelle) seit 2005 finanziert wurden. Einzahlungen aus Zuwendungen 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 kumuliert TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1.264 1.285 1.972 1.731 1.066 1.864 3.370 12.552 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 896 267 167 217 167 329 677 2.720 Einzahlungen aus Beiträgen 146 267 12 126 7 58 388 1.004 Sonstige Einzahlungen 77 21 45 29 0 1 173 Summe Einzahlungen 2.383 1.840 2.196 2.103 1.240 2.251 4.436 16.449 62 29 2.862 993 2.022 124 463 6.555 1.528 549 1.945 903 2.074 2.936 2.940 12.875 393 371 633 758 1.818 573 662 5.208 0 7 0 403 11 35 392 848 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen Sonstige Auszahlungen 9 0 0 22 0 0 0 31 Summe Auszahlungen 1.992 956 5.440 3.079 5.925 3.668 4.457 25.517 391 884 -3.244 -976 -4.685 -1.417 -21 -9.068 Saldo = Kreditermächtigung Der Saldo aus investiver Tätigkeit deckt sich fast zu 100% mit den aufgenommenen Investitionskrediten (9 Mio. €). Das Investitionsvolumen in Höhe von rd. 25,5 Mio. € wurde somit lediglich zu rd. 35% kreditfinanziert und zu rd. 65% eigenfinanziert. -7- 3. Analyse der Bilanz für den Zeitraum 2005 bis 2011 Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bilanzpositionen im Zeitraum vom 01.01.2005 (Einführung NKF) bis zum 31.12.2011 auf einer hohen Aggregationsstufe: 01.01.2005 31.12.2010 Differenz 2005-2010 31.12.2011 Differenz 2005-2011 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Anlagevermögen 200.629 228.966 28.337 224.804 24.175 Umlaufvermögen 6.837 11.488 4.651 10.630 3.793 151 793 642 946 795 207.617 241.247 33.630 236.380 28.763 Eigenkapital 91.566 90.343 -1.223 83.760 -7.806 Sonderposten 68.480 66.679 -1.801 66.509 -1.971 Rückstellungen 25.424 15.796 -9.628 16.129 -9.295 Verbindlichkeiten investiv 17.642 49.678 32.036 50.973 33.331 0 7000 7.000 7.000 7.000 714 7092 6.378 7.217 6.503 3.791 4.659 868 4.792 1.001 207.617 241.247 33.630 236.380 28.763 ARAP Bilanzsumme Aktiva Kassenkredite Sonst. Verbindlichkeiten PRAP Bilanzsumme Passiva a) Entwicklung des Vermögens An dem Bilanzauszug ist ablesbar, dass sich die Bilanzsumme erhöht hat und hauptsächlich der Zuwachs beim Anlagevermögen zu finden ist. Trotz vorgenommener Abschreibungen und Vermögensveräußerungen (Baugrundstücke etc.) konnte zusätzliches Vermögens geschaffen bzw. angeschafft oder gebildet werden. Bei der Anschaffung zusätzlicher Vermögensgegenstände sind beispielhaft folgende Objekte zu nennen: • Hauptschule (PPP-Modell) • Aktivierbare Erneuerungen am Schulzentrum • • Monte Mare Gebäude Lindenstraße 4 8,95 Mio. € (ND 80 Jahre) 0,29 Mio. € (ND 50 Jahre) 0,30 Mio. € (ND 50 Jahre) 0,18 Mio. € (ND 20 Jahre) 0,08 Mio. € (ND 43 Jahre) 17,50 Mio. € (ND 40 Jahre) 2,35 Mio. € (ND 50 Jahre) Ein Vermögensverzehr ist somit in Bedburg insgesamt selbst einschließlich des Jahres 2011 nicht erfolgt. Dies ist am Anstieg des Anlagevermögens ablesbar. Mit einem Anstieg des Anlagevermögens ist i.d.R. aber auch eine Erhöhung der zu erwirtschaftenden Abschreibungen in der Zukunft verbunden. -8- b) Entwicklung des Eigenkapitals und des Fremdkapitals Das Eigenkapital ergab sich zum 01.01.2005 aus dem Saldo der Aktivseite der Bilanz und der übrigen Passivposten der Bilanz. Alle seitdem vorgenommenen Veränderungen des Eigenkapitals erfolgten ausschließlich aus der Ergebnisrechnung. 2005 Ergebnis EK-Quote 2006 2007 2008 2009 2010 -6.056 T€ 6.105 T€ 1.305 T€ - 4.973 T€ -3.456 T€ 5.853 T€ 43,09% 43,49% 43,01% 41,14% 37,43% 37,45% kumuliert 2005- 2010 -1.222 T€ 2011 2012 (Plan) -6.584 T€ -11.303 T€ 35,43% Während der Eigenkapitalverzehr bis 2010 einschließlich „nur“ 1,22 Mio. € betrug, beträgt er in 2011 alleine 7,39 Mio. €. Dieser Trend verstärkt sich noch im Haushaltsjahr 2012 (planerisches Defizit: 11,3 Mio. €). Damit ist eine negative Trendwende ab dem Jahresergebnis 2011 klar erkennbar. Weiter erkennt man, wie das vorhandene Vermögen finanziert ist. Für die Sanierung des Schulzentrums, also zum Abbau des Instandhaltungsstaus, wurden in der Eröffnungsbilanz Rückstellungen gebildet. In Höhe von 5,34 Mio. € wurden diese im Rahmen des PPP-Modells bis zum Jahre 2006 in Anspruch genommen. Diese Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des PPP-Modells „kreditiert“. Hätte die Stadt Bedburg die Gebäudesanierung in Eigenregie vorgenommen, hätte bei bekannter Finanzlage ebenfalls eine Kreditfinanzierung vorgenommen werden müssen (über kurzfristige Liquiditätskredite). Durch die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen wurde der bilanzielle Wert des Schulzentrums erhalten. Wäre dies nicht erfolgt, hätte eine Abwertung in der Eröffnungsbilanz oder eine außerplanmäßige Abschreibung, also eine Vermögensreduzierung, vorgenommen werden müssen. Die „investiven“ Verbindlichkeiten beinhalten sowohl die klassischen Investitionskredite als auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte (PPP-Modelle). Der Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung (einschl. der Verbindlichkeiten aus PPP-Modellen) zeigt, dass Bedburg mit 2.016 € je Einwohner im interkommunalen Vergleich noch leicht unter dem Landesdurchschnitt (2.051 €) liegt. Bezieht man die Kassenkredite mit ein, liegt Bedburg mit einem Betrag von 2.296 € je Einwohner deutlich unter dem durchschnittlichen Landeswert (3.183 €). Im Betrachtungszeitraum waren Kreditneuaufnahmen in Höhe von insgesamt 16 Mio. €, die über die Finanzrechnung der Stadt verbucht wurden, notwendig. Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte verlängern die Bilanz bzw. erhöhen die Bilanzsumme sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite, da weder die Anschaffung- bzw. Herstellungskosten noch die Kreditaufnahmen den Cashflow der Stadt direkt beeinflussten. Die über die Finanzrechnung verbuchten Kreditaufnahmen verteilen sich auf • • Investitionskredite in Höhe von 9 Mio. € und Kassenkredite in Höhe von 7 Mio. €. -9- III. Entwurf des Haushaltsplans 2013 Die unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Daten vorgenommenen Kalkulationen der Organisationseinheiten der Stadtverwaltung führen zu folgenden Fehlbedarfen des für den Haushaltsausgleich maßgeblichen Ergebnisplans im mittelfristigen Zeitraum: 2013 2014 2015 2016 8,8 Mio. € 7,9 Mio. € 7,5 Mio. € 7,1 Mio. € Die voraussichtliche Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage läge somit deutlich über den zulässigen 5% in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Nachstehende Tabelle erläutert am Beispiel des Planjahres 2013 die wesentlichen Unterschiede des planerischen Ergebnisses (aktuelle Planung 2013 gegenüber der Planung 2013 im Haushaltsplan 2012) in tabellarischer Form: in EUR Defizit 2013 lt. Planung 2013 8.100.000 Defizit 2013 lt. Planung 2012 885.000 Differenz Erläuterung 7.215.000 Darstellung der wesentlichen Änderungen - 970.000 - 250.000 Grundsteueraufkommen - 650.000 geringere Schlüsselzuweisungen - 1.600.000 Erhöhung der Transferaufwendungen - 1.000.000 Insbesondere im Bereich des ASD und bei Leistungen für Asylbewerber Grundstücksvermarktungen - 1.700.000 Vermarktung Tennishallengelände (vollständig) - 350.000 - 200.000 - 100.000 - 420.000 - 7.240.000 Gewerbesteueraufkommen Personal- und Versorgungsaufwand Summe der Änderungen Der Wegfall der Vorauszahlungen des Hauptsteuerzahlers vorläufig geplante Beibehaltung des Hebesatzes von 475 v.H. (geplant waren 500 v.H.) Aufgrund der vorläufig geplanten Beibehaltung der Hebesätze von 475 v.H. bei der Grundsteuer B und von 300 v.H. bei der Grundsteuer A (geplant waren 400 v.H. bei der Grundsteuer A und 550 v.H. bei der Grundsteuer B) Sowohl die landesweiten als auch die städtischen Parameter entwickelten sich nicht so wie bei der Haushaltplanung 2012 angenommen. In Summe macht dies den hohen Minderertrag aus. Tarifabschluss tariflich Beschäftige 2012 (Wirkung 2012/2013), geschätzter Wert hinsichtlich der anstehenden Tarifverhandlungen der Landesangestellten und damit auch der Beamten In 2013 nicht berücksichtigte - im HHP 2012 enthaltene - Wiederbesetzungssperren Zu erwartender erhöhter Versorgungsaufwand (Pensions- und Beihilferückstellungen) bei Beamten Sonstiges (unberücksichtigte „altersbedingte“ Stufenaufstiege, zusätzliche [befristete] Stellen, Erhöhung Beitrag Versorgungskasse, sonstige Korrekturen) - 10 - Die Planungen erfolgten unter folgenden Prämissen: Realsteuerhebesätze (auf dem Stand HHJ 2012) o Grundsteuer A 300 v.H. o Grundsteuer B 475 v.H. o Gewerbesteuer 475 v.H. Personalaufwand o Überstundenvergütungen sind entsprechend der Vorjahre in den Personalaufwendungen enthalten o Planmäßige zukünftige Entgelt- bzw. Altersstufenerhöhungen sind noch nicht berücksichtigt (werden derzeit ermittelt) o Auswirkungen von zukünftigen Beförderungen/Höhergruppierungen wurden nicht berücksichtigt o Für alle derzeit besetzten bzw. im Stellenplan enthaltenen Stellen wurden Personalaufwendungen für den gesamten Planungszeitraum berechnet. Rathausfrage o Der Status quo wurde in der Kalkulation abgebildet o Weder Bau- noch Betriebskosten für eine zentrale Lösung wurden berücksichtigt o Beseitigung des „Sanierungsstaus“ bzw. Durchführung notwendiger Modernisierungsmaßnahmen der drei Rathausstandorte sind ebenfalls nicht berücksichtigt Folgende eventuell zu vermarktenden Flächen wurden nicht berücksichtigt: o „Dreiecksfläche“ hinter/neben der Multihalle o Vermarktung der Fläche Tennisplätze Kaster o Vermarktung „Kasterer Acker“ o Sportplatz Lipp o Parkplatz Tennishalle o Ehemalige Erweiterungsfläche am Friedhof Bedburg-West Folgende Flächenvermarktungen wurden berücksichtigt: o Baugebiet Kolpingstraße o Gelände Alte Schule Kirchtroisdorf o Restflächen Prümer Straße An der Wildhecke Gommershovener Weg Änderungen der „Schullandschaft“ wurden nicht berücksichtigt Stilllegungen weiterer Sportanlagen wurden nicht berücksichtigt Aufwendungen für Bewirtschaftung der alten Schule Lipp ist bis 2016 berücksichtigt Änderungen der Friedhofslandschaft wurden nicht berücksichtigt Maßnahmen zum Neu- oder Umbau sowie Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen wurden nicht berücksichtigt Erträge bzw. notwendige Investitionskosten/Kredite für die Beteiligung am „Windpark“ bzw. der evtl. Gründung einer Netzgesellschaft sind nicht berücksichtigt Die Höhe der Kreisumlage resultiert aus der Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises vom 16.10.2012 Aufgrund steigender Fallzahlen wurde eine Erhöhung der Ansätze der Transferaufwendungen im ASD berücksichtigt. - 11 - IV. Beschreibung der Ursachen der entstandenen Fehlentwicklung und der grundsätzlichen Änderung der Strategie Für die „Fehlentwicklung“ des städtischen Haushaltes ist natürlich eine Vielzahl von Ursachen verantwortlich, die allerdings nur teilweise auf stadteigene Entscheidungen zurückzuführen sind. 1. Hauptursache für die schlechte Haushaltslage sind die seit 2011 erheblich veränderten Rahmenbedingungen und nunmehr auch bezifferbaren Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich bei Kommunen kleinerer und mittlerer Größe. Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Zeitschrift „Städte- und Gemeinderat“ (Ausgabe 09/2012) ausgeführt: „Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wurde eine Grunddatenanpassung durchgeführt, die zu erheblichen Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen geführt hat. Insbesondere die stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes und das alleinige Abstellen auf den Parameter „Anzahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften“ hat dazu geführt, dass vor allem Städte mit einer großen Zahl von Bedarfsgemeinschaften mehr Schlüsselzuweisungen als in den Vorjahren bekommen haben. Hingegen haben viele kleine Kommunen im ländlichen Raum mit niedriger Arbeitslosenquote deutlich an Schlüsselzuweisungen eingebüßt. Die Bevorzugung der großen kreisfreien Städte in mehreren zentralen Entscheidungsfeldern des Finanzausgleichs – vor allem bei der Einwohnerveredelung und beim Festhalten an einheitlichen fiktiven Realsteuerhebesätzen – führt zu einer schwindenden Akzeptanz des Finanzausgleichssystems in der kommunalen Familie.“ Die GPA stellt hierzu fest, dass die Stadt Bedburg vom kommunalen Finanzausgleich abhängig ist. Eine von der konjunkturellen Entwicklung negativ beeinflusste Verbundmasse des Finanzausgleichs stellt ein Risiko für den städtischen Haushalt dar (Seite 41 GPA-Bericht Finanzen). Die GPA hätte allerdings ergänzen sollen, dass auch die Änderung der Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt darstellt. Am 28.09.2012 hatten die kommunalen Spitzenverbände sowie Herr Prof. Dr. Ingolf Deubel im Ausschuss für Kommunalpolitik des Landes die Gelegenheit der Stellungnahme zum noch zu beschließenden Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012. Hier wurden zum wiederholten Male die Schwächen und Ungerechtigkeiten insbesondere vom Vertreter des Städte- und Gemeindebundes und Herrn Prof. Deubel aber auch vom Vertreter des Landkreistages dargelegt. Die erneute Stellungnahme des NWSTGB ist als Anlage beigefügt. Der Schwerpunkt der Stellungnahme wird dabei auf die fehlende interkommunale Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich gelegt. Nachstehende Grafik verdeutlicht die Fehlentwicklung: Vergleich der Schlüsselzuweisungen in € je Einwohner 500 € 450 € 473,42 400 € 350 € 317,72 300 € 271,55 280,93 250 € 200 € 150 € 100 € 50 € 0€ Kreisfreie Städte kreisangehörige Kommunen 2000 - 12 - 2012 Während die durchschnittlichen Schlüsselzuweisungen je Einwohner seit 2000 im kreisfreien Raum um 49,01% anstiegen, waren es im kreisangehörigen Raum nur 3,45%. Für diese Entwicklung sind insbesondere folgende Parameter maßgebend: Veredelung der Einwohnerzahlen einheitliche fiktive Hebesätze Das System der Einwohnerveredelung favorisiert einwohnerstarke Städte durch die Anerkennung realer Ausgaben als Bedarf, während bei der Berechnung der Steuerkraft erhebliche Einnahmevorteile der größeren Städte durch die Wirkung einheitlicher fiktiver Realsteuerhebesätze „weggerechnet“ werden. Dies führt dazu, dass die für einen Einwohner im kreisfreien Bereich und im kreisangehörigen Bereich zur Verfügung stehenden Ressourcen immer weiter auseinanderklaffen. Über den kommunalen Finanzausgleich erfolgt eine sich verstärkende Umverteilung von Mitteln in den kreisfreien Bereich, die dort verausgabt und nach der Logik des Verteilungssystems wiederum als Indikatoren für einen höheren Bedarf gewertet werden (Quelle: Schnellbrief NWSTGB Nr. 13/2012). Dem kreisfreien Raum bleibt aufgrund der Bemessung der Steuerkraft nach einheitlichen fiktiven Hebesätzen ein „Einnahmevorteil“ von rd. 500 Mio. € pro Jahr. Diese Mittel, die bei der Steuerkraft nicht berücksichtigt werden, werden aber dennoch verausgabt und führen so – nach einer zeitlichen Verzögerung – wieder zur Anerkennung eines noch höheren Bedarfs (Quelle: Schnellbrief 138/2012 des NWSTGB). Zum Soziallastenansatz führt der NWSTGB wie folgt aus: Der soziale Aufwand in den Kommunen wird vor allem geprägt durch vier große Aufwandsblöcke, nämlich zum einen die Kosten der Unterkunft für die Langzeitarbeitslosen, die Eingliederungsleistung für Behinderte, die Grundsicherung für Erwerbsunfähige und die Jugendhilfe. Insofern ist festzuhalten, dass der Aufwand für Leistungen nach dem SGB II nur einen Teilbereich der sozialen Aufwendungen insgesamt ausmacht. Das Abstellen auf einen einzelnen Indikator trägt dieser komplexen Zusammensetzung der sozialen Lasten keine Rechnung und birgt überdies die Gefahr von Fehlanreizen. Diese Gefahr wird immer größer, je höher der Soziallastenansatz gewichtet wird. Deshalb muss nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ergänzend zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften auf weitere Parameter zurückgegriffen werden, um den Sozialaufwand möglichst zielgenau abbilden zu können. Prof. Dr. Deubel führt auf die Frage eines Abgeordneten nach der angemessenen Höhe des Faktors des Soziallastenansatzes am 28.09. aus, dass dieser bei einer iterativen Ermittlung bei 6,9 (statt momentan 15,3) liegt. Darüber hinaus wird die unterschiedliche Gewichtung der Schülerzahlen in Ganz- und Halbtagsschulen (Faktor 3,33 zu 0,7) stark kritisiert. Prof. Dr. Deubel spricht sogar von „Unfug“, „Ahnungslosigkeit“ und „Willkür“ bei der Festlegung der vorgenannten Werte. Er führt aus, dass das Verhältnis der Kosten zwischen einer Ganztags- und einer Halbtagsschule bei 1,6 bis 1,8 liegt, aber nicht bei 5. Eine Beseitigung dieser „Schieflage“ würde erheblich zur Entspannung der städtischen Haushaltslage beitragen. Die nachstehende Tabelle soll dazu beitragen, die Relationen der strukturellen Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich zu erkennen. - 13 - 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Mittelwert 2005-2011 2012 (Plan) 2013 (Plan) in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Steuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer 164.488 203.142 205.926 199.051 208.898 194.365 202.891 196.966 200.000 205.000 2.850.456 3.275.607 3.470.082 3.412.468 3.384.747 3.536.670 3.418.683 3.335.530 3.845.000 3.893.000 3.055.317 13.028.751 7.956.715 5.878.066 6.983.882 14.117.761 5.409.388 8.061.411 5.280.000 5.000.000 121.935 84.624 180.668 114.066 159.659 231.344 196.958 155.608 200.000 240.000 136.582 155.291 157.790 159.642 163.889 165.408 165.294 157.699 225.000 230.000 Einkommensteuer 6.373.552 7.340.602 8.117.754 8.948.467 8.442.562 7.977.688 8.675.856 7.982.354 9.476.000 10.070.000 Umsatzsteuer 504.359 529.542 591.375 611.146 577.508 587.461 620.061 574.493 592.000 616.000 614.501 694.767 767.469 786.987 903.464 1.016.227 950.961 819.197 1.000.000 1.090.000 13.821.191 25.312.325 21.447.779 20.109.893 20.824.608 27.826.924 19.640.092 21.225.101 20.818.000 21.344.000 4.922.687 7.236.906 8.413.577 2.006.716 8.105.158 7.670.186 5.715.187 6.295.774 1.800.000 5.209.000 18.743.878 32.549.231 29.861.356 22.116.609 28.929.766 35.497.110 25.355.279 26.958.904 22.618.000 26.553.000 Komp. Familienlastenausgl. Summe Steuern Schlüsselzuweisungen Gesamtsumme Die Senkung der Schlüsselzuweisungen in 2011 resultiert einerseits aus der ersten Strukturveränderung im GFG (erste Änderung der Gewichtung des Soziallastenansatzes) und zum anderen aus überdurchschnittlich hohem Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2010. Das hohe Steueraufkommen im Jahr 2010 wirkt sich auch noch auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen des Jahres 2012 aus. Darüber hinaus wirken sich die im GFG 2012 geänderten Parameter (Gewichtung Soziallastenausgleich, Schüleransatz) negativ aus, so dass die Stadt Bedburg lediglich durch einen einmaligen „Härteausgleich“ noch Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. € erhält. Der lt. erster Proberechnung ermittelte Betrag für das Haushaltsjahr 2013 zeigt deutlich die Auswirkungen der Strukturänderungen im GFG zulasten der Stadt Bedburg. Während die Steuereinnahmen in 2013 fast exakt der durchschnittlichen Steuerkraft der Jahre 2005 bis 2011 entsprechen, sinken die Schlüsselzuweisungen deutlich. Hat die Stadt Bedburg vor dem Jahr 2011, abhängig von den Gewerbesteuereinnahmen, noch einen Betrag von bis zu 8,4 Mio. € erhalten, sind es im Haushaltsjahr 2013 lediglich noch 5,2 Mio. €. Das macht eine Differenz aus den Umverteilungswirkungen von über 3 Mio. € als Einnahmeausfall aus. Auch wenn die nachfolgende Berechnung nicht repräsentativ ist, so zeigt sie doch die Ausmaße der strukturellen Veränderungen, die den kreisangehörigen Raum und damit auch die Stadt Bedburg massiv belasten. Wäre die Stadt Bedburg kreisfrei, würde sie Schlüsselzuweisungen in Höhe von 11,6 Mio. € (473,42 € * 24.608 Einwohner) bekommen. Bezogen auf den in der vorstehenden Tabelle angegebenen Durchschnittswert ist das in der Spitze ein Unterschiedsbetrag in Höhe von bis zu 5,3 Mio. €. - 14 - 2. Hinzukommt die unzureichende Finanzausstattung des GFG. Die anderen öffentlichen Haushalte (Bund, Land, Landschaftsverband) hatten deutlich höhere Einnahmesteigerungen zu verzeichnen als die Stadt Bedburg. Die Summe der Steuererträge aus Gemeinschaftssteuern und Schlüsselzuweisungen der Stadt Bedburg stieg im Zeitraum von 2005 bis 2012 um 3,65% (453 T€). Im gleichen Zeitraum stiegen jedoch die Steuereinnahmen des Landes aus den gleichen Gemeinschaftssteuern lt. den vorliegenden Informationen um über 33% (9,9 Mrd. €). So wird zumindest für die Stadt Bedburg ein Missverhältnis im Gemeindefinanzausgleich sehr deutlich. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 (Plan) TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 12.030.906 12.264.650 12.727.532 13.510.851 12.792.804 12.044.536 13.167.156 13.897.000 Veranlagte Einkommnesteuer 1.086.948 1.833.850 2.625.529 3.295.475 2.578.873 2.841.216 3.083.154 3.470.000 Nicht veranl. Steuern vom Ertrag 1.580.605 1.889.630 1.724.001 2.366.769 1.860.584 1.808.398 2.016.165 2.476.000 Körperschaftsteuer 2.040.047 2.266.483 2.519.175 1.537.304 1.137.664 942.640 1.646.695 1.885.000 Umsatzsteuer 8.297.772 8.305.024 9.466.844 9.511.708 10.963.788 11.446.695 11.281.182 11.112.000 Einfuhrumsatzsteuer 3.068.928 3.498.060 4.016.887 4.311.888 3.323.628 4.253.184 4.947.470 5.053.000 352 -20 0 0 0 0 0 0 Gewerbesteuerumlage 442.951 537.548 474.612 449.064 330.717 411.860 459.948 469.000 Zuschlag zur GewStUmlage 654.387 874.483 755.019 862.886 591.521 723.910 786.960 776.000 Zinsabschlag/Abgeltungssteuer 782.073 868.319 1.268.320 1.550.628 1.350.771 809.870 800.730 792.000 29.984.969 32.338.027 35.577.919 37.396.573 34.930.350 35.282.309 38.189.460 39.930.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 (Plan) TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Land NRW I. Gemeinschaftssteuern Lohnsteuer Fonds 'Deutsche Einheit' Summe I. Stadt Bedburg Steuern Gemeindeanteil Einkommensteuer 6.374 7.341 8.118 8.948 8.443 7.978 8.676 9.476 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 504 530 591 611 578 587 620 592 Kompensation Familienlastenausgleich 615 695 767 787 903 1.016 951 1.000 Summe Steuern 7.492 8.565 9.477 10.347 9.924 9.581 10.247 11.068 Schlüsselzuweisungen 4.923 7.237 8.414 2.007 8.105 7.670 5.715 1.800 12.415 15.802 17.890 12.353 18.029 17.252 15.962 12.868 Gesamtsumme Die Entwicklungen beim Bund, Landschaftsverband und beim Kreis werden derzeit noch eingehender analysiert. - 15 - 3. Die Energiewende wirkt sich insbesondere über wegfallende Gewerbesteuererträge negativ auf die Haushaltslage der Stadt Bedburg aus. Wurden für das Geschäftsjahr 2010 von energieproduzierenden Betrieben noch rd. 7,9 Mio. € Gewerbesteuer gezahlt, so waren es für das Geschäftsjahr 2011 gerade noch 1,1 Mio. €. Ab dem Jahr 2012 entfallen diese Gewerbesteuerzahlungen auf unabsehbare Zeit in Gänze. Der durchschnittliche Gewerbesteuerertrag der Jahre 2005 bis 2010 aus dem Bereich der energieproduzierenden Betriebe in Bedburg lag bei rd. 4 Mio. €, die nunmehr als Einnahmeausfall aufzufangen sind. 4. Seit dem 01.01.2011 übernimmt die Stadt Bedburg als mittlere kreisangehörige Kommune die bis zu diesem Zeitpunkt vom Rhein-Erft-Kreis wahrgenommenen Aufgaben eines Jugendamtes. Aufgrund der momentan steigenden Fallzahlen im allgemeinen sozialen Dienst (ASD) wird derzeit mit einem Mehraufwand von rd. 1 Mio. € pro Jahr gerechnet. 5. Ein weiterer wichtiger Grund ist sicherlich in der Historie der Stadt Bedburg zu suchen. Aufgrund der über Jahrzehnte das Stadtbild prägenden Tagebaue, waren Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung nur sehr eingeschränkt umsetzbar (z.B. fehlende Flächen zur Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten). Darüber hinaus wurden einige Bedburger Betriebe geschlossen. Hier galt es teilweise, die Brachflächen zu erwerben, zu erschließen bzw. bei der Vermarktung behilflich zu sein. In den Gebieten an der Bahnstraße (ehem. Zuckerfabrik) und an der AdolfSilverberg-Straße (Crown-Bender) konnten mittlerweile neue Betriebe angesiedelt werden bzw. Teilflächen der Wohnbebauung zugeführt werden. Diese Umsetzungen kosteten Zeit für die Entwicklung und Geld (Zwischenfinanzierung). Bei sehr geringen Waldflächen verfügt die Stadt Bedburg ebenso über zu viele landwirtschaftlich genutzte Flächen und deutlich zu wenig Steuerkraft entfaltende Gebäude- und Betriebsflächen, wie das folgende Kommunalprofil der Stadt Bedburg eindeutig ausweist. Im Vergleich zu Kommunen gleichen Typs verfügt die Stadt Bedburg prozentual über mehr Verkehrsflächen, die tendenziell mehr Bewirtschaftungsaufwendungen verursachen. Während die Gebäude-, Frei- und Betriebsflächen seit 2004 nur um 8 ha stiegen, erhöhten sich die Erholungs- und Friedhofsflächen um 40 ha und die Verkehrsflächen um 45 ha. Der hohe prozentuale Anteil der sonstigen Flächen wird bestimmt durch das noch im Stadtgebiet befindliche Abbauland. Wie die Flächenentwicklung seit dem Jahr 2004 zeigt, werden diese Flächen auch in absehbarer Zeit voraussichtlich nur land- und forstwirtschaftlich nutzbar sein, was den zuvor beschriebenen ohnehin hohen Anteil der Landwirtschaftsflächen noch verstärkt. Die sonstigen Flächen (einschl. Abbauland) reduzierten sich seit 2004 um 756 ha. Die Landwirtschaftsfläche stieg hierdurch um 332 ha und die Waldfläche um 352 ha. Ein Vergleich mit der Stadt Brühl verdeutlicht die Auswirkungen der Fläche auf den städtischen Haushalt. Brühl hat bei einer Gesamtfläche von nur 3.612 ha (rd. 45 % vom Stadtgebiet der Stadt Bedburg) eine fast identische Siedlungs- und Verkehrsfläche, wobei die Gebäude-, Frei- und Betriebsfläche um 74 ha größer ist als die Bedburgs. Dies liegt natürlich auch an der höheren Einwohnerzahl. Die Betrachtung der Grundsteuererträge der Stadt Brühl verdeutlicht die Auswirkungen auf den Haushalt. Die Grundsteuer A beträgt bei einem Hebesatz von 200 v.H. und einer Fläche von 791 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche lediglich 21.000 € pro Jahr (Bedburg bei einem Hebesatz von 300 v.h. 200 T€). Die Grundsteuer B der Stadt Brühl hingegen beträgt bei einem Hebesatz von 450 v.H. 6,5 Mio. € (Bedburg bei 475 v.H. rd. 3,8 Mio. €). - 16 - Auf die Tabelle zum kommunalen Finanzausgleich auf Seite 14 wird verwiesen. Durch die Erschließung des Industriegebietes Mühlenerft und durch die sich dort ansiedelnden Firmen konnten die Schließungen von größeren Betrieben in der Vergangenheit nur teilweise kompensiert werden. Durch Gewerbeansiedlungen werden zusätzliche Gewerbesteuererträge generiert. Des Weiteren löst die Bereitstellung von Arbeitsplätzen (indirekt) weitere Steuereinnahmen aus. Die GPA stellte bei der Prüfung der Finanzen deshalb folgerichtig fest, dass die Stadt Bedburg - gemessen an den allgemeinen Deckungsmitteln – über eine nur durchschnittliche eigene Ertragskraft verfügt (Seite 39 GPA-Bericht Finanzen). 6. U.a. dadurch hat sich Bedburg zu einer stark ausgeprägten Auspendlerkommune, mit zurzeit – im Vergleich zu anderen NRW Kommunen – wenigen Arbeitsplätzen vor Ort entwickelt. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort beträgt zum 30.06.2011 insgesamt 8.097 Personen. Seit 2005 hat dieser Wert kontinuierlich um 6,8% (= 513 Personen) zugenommen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und differenziert zu betrachten. Die Zunahme der Unternehmensansiedlungen in Bedburg und in der näheren Umgebung spielt sicherlich eine Hauptrolle. Am Arbeitsort Bedburg selbst arbeiteten am 30.06.2011 insgesamt 3.030 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dies sind 162 Beschäftigte mehr als noch in 2005. Der überwiegende Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist aber immer noch in den Wirtschaftszweigen „Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“ sowie „Sonstige Dienstleistungen“ tätig. Lediglich 18,6% sind im produzierenden Gewerbe tätig. Bei vergleichbaren Kommunen in NRW beträgt dieser Anteil 38%. - 17 - Es ist daher unabdingbar, zusätzliche – möglichst arbeitsplatzintensive Betriebe für Bedburg zu gewinnen. Dies setzt u.a. die Bereitstellung von entsprechenden Flächen voraus (vgl. GPA-Bericht S 23, 39, 41, 68). An der Entwicklung der Gewerbesteuer ist erkennbar, dass sich die in der Vergangenheit herrschende „Monostruktur“ durch die Ansiedlung von Unternehmen nur langsam ändert. Auch die Parameter zur Berechnung des Anteils an der Einkommensteuer verbessern sich stetig. Maßgeblich hierfür sind alle am Wohnort Bedburg einkommensteuerpflichtigen Personen (also auch die Auspendler). Gleichwohl ist zwingend notwendig, weitere Unternehmensansiedlungen (mit Blick auf das Arbeitsplatzniveau) anzustreben, um Bedburg als Wirtschaftsstandort zu verbessern. Gleichzeitig darf dabei die Attraktivität Bedburgs als Wohnstandort nicht sinken. 7. Die Bertelsmann-Stiftung hat die Stadt Bedburg zwischenzeitlich in den Demografietyp 4 eingestuft. Dieser Typ, in den 518 Kommunen bundesweit eingestuft wurden, wird wie folgt charakterisiert: kleinere Städte und Gemeinden im erweiterten Umland großer und immer noch mittelgroßer Städte stabile Einwohnerentwicklung und vergleichsweise junge Bevölkerung hohe Kaufkraft und geringe Einkommensarmut geringe Bedeutung als Arbeitsort gute Finanzsituation der öffentlichen Haushalte Für Bedburg treffen diese Merkmale aber nur bedingt zu. Bei vielen Merkmalen liegt die Stadt Bedburg unter dem Clusterdurchschnitt. Bedburg Bevölkerungsentwicklung 2001-2008 Anzahl Hochqualifizierte am Wohnort Anzahl Hochqualifizierte am Arbeitsort Anzahl der Einpersonenhaushalte Höhe der Kaufkraft (durchschnittliches Einkommen eines Haushaltes) SGB-II-Quote Anteil der Unter-18-järigen Anteil der 65-75-jährigen Einwohnerdichte -0,7% 8,0% 3,8% 28,8% 47.226 € 8,5% 17,0% 13,8% 325 Clusterdurchschnitt + 2,2% 8,9% 5,1% 32,8% 47.705 € 4,3% 19,1% 14,2% 330 8. Die Stadt Bedburg ist aufgrund ihrer Wirtschaftsstruktur und ihrer Lage im erweiterten Umland großer Wirtschaftszentren stark abhängig von deren Erreichbarkeit. Bei nur geringer Arbeitsplatzzentralität ist für Bedburg eigentlich die fehlende SBahnanbindung an die benachbarten Großstädte unabdingbar Voraussetzung einer positiven Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung im demographischen Wandel. Dies belegt die relativ hohe Auspendlerquote von 73,7%. 9. Insbesondere die seit Einführung von NKF getätigten Investitionen – als Beispiel sind hier die Sanierung des Schulzentrums, der Bau des Sport- und Wellnessbades, die Erweiterung der Turnhalle der Grundschule Kaster, die Begegnungsstätte in Kirchtroisdorf und die beiden Kunstrasenplätze genannt – belasten den städtischen Haushalt zusammen in Höhe von rd. 1 Mio. € Tilgungsleistungen (vgl. Tabelle Seite 6). Die Zins- und Unterhaltungsaufwendungen sind als Auflösung eines Sanierungsstaus einer unterschiedlichen Bewertung zugänglich. - 18 - Gleichzeitig entfalten sie allerdings auch positive wirtschaftliche Sekundäreffekte und erhöhen die Attraktivität Bedburgs im S-Bahn-freien Raum. So sind im Monte-MareBad alleine 60 feste und 20 Aushilfsarbeitsplätze geschaffen worden, deren wirtschaftliche Sekundäreffekte gegenzurechnen wären. Auf Seite 23 des o.g. Berichtes weist die GPA auf die sich verschlechternde Selbstfinanzierungsquote der Stadt Bedburg hin. Ein Schuldenabbau ist lt. GPA nur möglich, wenn diese Selbstfinanzierungskraft sich deutlich verbessert und die Stadt deshalb auf weitere freiwillige Investitionen zukünftig verzichtet. 10. Alle getroffenen oder nicht getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der „Rathausfrage“ belasten mehr oder weniger den städtischen Haushalt. Dies sind beispielsweise: a. Ankauf des Gebäudes Lindenstraße 4 als zentralisierter Rathausstandort und der spätere Beschluss, das Gebäude nicht als Rathaus zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung der Flächen schlug bisher fehl. b. Fehlende Beschlüsse über den Rathausstandort c. Weiterbetrieb und Unterhaltung der Verwaltungsgebäude Bedburg und Kaster d. Herrichtung des ehemaligen „Gründerzentrums“ zum dritten Verwaltungsstandort aufgrund der Übernahmen der Aufgaben einer mittleren kreisangehörigen Stadt 11. Die Stadt Bedburg ist eine Flächengemeinde. U.a. deshalb aber auch aus historisch gewachsenen Ortsstrukturen, werden in den einzelnen Ortsteilen gleiche Einrichtungen vorgehalten; z.B.: a. b. c. d. Veranstaltungs- bzw. Bürgerhäuser, Begegnungsstätten Grundschulen Sportanlagen Feuerwehrgerätehäuser bzw. Löschzüge (einschl. Fahrzeuge) Auf der Seite 68 des GPA-Berichtes weist sie darauf hin, dass die Ertragskraft nicht ausreicht, um die von der Stadt erbrachten Leistungen zu finanzieren. 12. Einführung des Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF) zum 01.01.2005 Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, das Finanzwesen nach kaufmännischen Grundsätzen abzubilden. Der Personal- und Sachaufwand durch die Einführung von NKF ist gegenüber der kameralen Rechnungslegung deutlich gestiegen. Zusätzlich und ehrlicherweise sind die Abschreibungen zu erwirtschaften. Es sollte allerdings nicht verschwiegen werden, dass die „Doppik“ bei der Darstellung des Ressourcenverbrauchs durchaus Vorteile bietet. - 19 - V. Fazit: Die kumulierten Ergebnisse der laufenden Verwaltungstätigkeit weisen in den Jahren 2005 bis 2010 einen positiven Betrag in Höhe von 4,8 Mio. € aus. Gleichwohl fand im vorgenannten Zeitraum ein Eigenkapitalverzehr in Höhe von insgesamt 1,22 Mio. € statt. Im Durchschnitt beträgt dieser jährliche Eigenkapitalverzehr rd. 204 TEUR. Die jährliche Netto-Neuverschuldung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit betrug durchschnittlich 340 TEUR und lag damit weit unterhalb der sogenannten 3%-Grenze. Mit den Haushaltsjahren 2011 und insbesondere 2012 ergaben sich dramatische Verschlechterungen der finanzpolitischen Rahmenbedingungen, die weitreichenden politischen Grundsatzentscheidungen bedürfen, da nicht mehr durch alleiniges Verwaltungshandeln entgegengesteuert werden kann. Gründe dafür sind in erster Linie die Auswirkungen der Energiewende (2011) und der Strukturänderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (ab 2011); aber auch die steigenden Soziallasten wirken sich aus. Auf dieser Grundlage treten die oben unter 5. bis 11. dargestellten strukturellen Defizite der Stadtentwicklung offen zu Tage. - 20 - B. Besonderer Teil I . Ziel Ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen ist getragen von der Sorge und dem Willen, ein Nothaushaltsrecht in der Stadt abzuwenden. Für die Genehmigungsfähigkeit ist aufgrund der Änderungen des § 76 GO im Dezember 2011 nunmehr ein 10-jähriger Planungshorizont anzulegen. Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes soll es aber sein, die Ergebnisplanung bis zum Planjahr 2017 so zu gestalten, dass der in der Finanzrechnung ausgewiesene Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse ausweist. Spätestens bis zum Planjahr 2021 sind die Überschüsse kontinuierlich so zu steigern, dass die laufenden Tilgungsleistungen gedeckt werden und eine Entschuldung erfolgen kann. Solange die Haushaltslage defizitär ist, sollten neue Investitionen und die damit ggf. zusammenhängende Kreditaufnahmen nur getätigt werden, wenn die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen die negativen rechnerisch übersteigen. Dass das Ziel grundsätzlich erreichbar ist, zeigen die Beispielrechnungen, die als Anlage 1 beigefügt sind. - 21 - II. Leitbild Um dieses Ziel zu erreichen, will sich die Stadt Bedburg an folgendem Leitbild orientieren: Leitbild der Stadt Bedburg Das Leitbild der Stadt Bedburg dient einer langfristigen zielorientierten Ausrichtung kommunaler Entscheidungen. Zunächst bis zum 31.12.2023 soll sich die Vielzahl der zu treffenden Entscheidungen an dem obersten Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung orientierten. Die Erreichung dieses Zieles wird es in Zukunft wieder ermöglichen, eine angemessene, von weniger finanziellen Vorgaben eingeengte stadtpolitische Handlungsfähigkeit zu erlangen. Rat und Verwaltung Auf diesem Wege sehen sich Rat und Verwaltung der Stadt Bedburg als Dienstleister mit dem Ziel, die Schlossstadt – trotz der begrenzten finanziellen Möglichkeiten - als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum nachhaltig zu stärken und weiter zu entwickeln. Die Stadt Bedburg ist als Arbeitgeber ein verlässlicher Partner für die städtischen Bediensteten. Auf dieser Basis wird eine motivierte Belegschaft den Prozess der Umsetzung des Leitbildes engagiert unterstützen. Innerhalb der Stadtverwaltung findet mit Blick auf die vorhandene Aufgabenvielfalt und die Aufgabenwahrnehmung ein permanenter Prozess der Aufgabenkritik sowie der Geschäftsprozessoptimierung statt. Bürgerinnen und Bürger Keine politische Entscheidung und kein noch so optimiertes Verwaltungshandeln kann die Wirtschaftlichkeit ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements erreichen. Deswegen sind Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements unverzichtbare Elemente für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Die Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt ist hierfür der wesentliche Motivator. Identifikation wird erreicht über Informationen zu angestrebten städtischen Zielen sowie im Einzelfall auch über die Information über Entscheidungsprozessen. Die Teilhabe einzelner Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen findet im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements idealer Weise innerhalb der engagierten Vereine, Gruppierungen, Initiativen, Parteien usw. statt. - 22 - Das Leitbild gliedert sich in zwei Teile, und zwar A. Basis und Grundsätze für kommunale Entscheidungen und B. Anwendung der Grundsätze für kommunale Entscheidungen. A. Basis und Grundsätze für kommunale Entscheidungen In der Stadt Bedburg werden kommunale Entscheidungen auf der Basis folgender Daten und Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Grundsätze getroffen: I. Mensch und Raum - Demografische Daten - Räumliche Lage - Siedlungsstruktur II. Finanzielle Situation Haushaltskonsolidierung und Entschuldung III. Gerechtigkeitsaspekte - intergenerativ - ökologisch - sozial - Bedarfsorientierung - Verfahrensgleichheit B. Anwendung der Grundsätze für kommunale Entscheidungen Die Umsetzung des Leitbildes wird in folgenden Schritten gesteuert: I. Definition von Handlungsfeldern II. Vorgabe strategischer Ziele zu den einzelnen Handlungsfeldern III. Bildung von Kennzahlen zur Messung von Zielerreichungsgraden - 23 - A. Basis und Grundsätze für kommunale Entscheidungen I. Mensch und Raum a. Demografische Daten b. Räumliche Lage c. Siedlungsstruktur Den Einflussgrößen, die sich aus den demographischen Entwicklungen ergeben, ist unbedingt Rechnung zu tragen. Hierzu ist im Abstand von maximal drei Jahren der städtische Demografiebericht zu aktualisieren. Die Entwicklungen und Auswirkungen der Landes- und Regionalplanung auf die Stadt Bedburg sind im Abstand von maximal drei Jahren durch die Stadtverwaltung in komprimierter Berichtsform vorzulegen. Die Stadt Bedburg besteht als Flächengemeinde aus insgesamt 11 Ortschaften, in denen in unterschiedlicher Ausprägung die Funktionen Wohnen, Arbeiten und Freizeit zu finden sind. Die zentralen städtischen Funktionen, insbesondere die über den Aspekt der Nahversorgung hinausgehenden Einrichtungen und Einzelhandelsbetriebe, sind im Stadtteil Bedburg anzusiedeln. Ohne ein funktionierendes und auch über die Stadtgrenzen hinaus ausstrahlendes Stadtzentrum verliert Bedburg auf Dauer auch für jene Bürgerinnen und Bürger, die in den übrigen Ortschaften wohnen oder sich niederlassen wollen, erheblich an Attraktivität. Diese Zentralisierung steht nicht im Widerspruch zum Bestreben, den Charakter der einzelnen Stadtteile auch langfristig zu erhalten und zu sichern. Vielmehr bietet eine qualitativ hochwertige kommunale Infrastruktur, die in der Gesamtheit mit ihrer Attraktivität auch die Ortschaften mit einschließt, langfristig für die Stadt das höchste Entwicklungspotential. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Mobilität sind räumliche Schwerpunktsetzungen und damit einhergehende Anpassungsmaßnahmen einzuplanen und vorzunehmen. Statt der vorhandenen übergroßen Quantität wird so eine deutlich höhere Qualität und Wirtschaftlichkeit erreicht. Dies wird für die demografische und ökonomische Zukunft Bedburgs von entscheidender Bedeutung sein. Um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der einzelnen Stadtteile außerhalb des Zentrums zu verbessern, bedarf es eingehender Analysen und noch zu erstellender Dokumentationen zu folgenden Aspekten: - gezieltes Flächenmanagement für den besiedelten und unbesiedelten Raum zur Stabilisierung der Einwohnerzahl und zur Vermeidung dauerhafter Leerstände Erstellung eines Baulückenkatasters mit dem Ziel der Verdichtung der Innenbereiche und der optimalen Ausnutzung von Platzreserven Sicherstellung der Nahversorgung Sicherstellung einer bedarfsgerechten verkehrlichen Infrastruktur Bereitstellung einer datentechnischen Infrastruktur, die auch den heutigen Anforderungen für gewerbliche Tätigkeiten Rechnung trägt - 24 - II. Finanzielle Situation Haushaltskonsolidierung und Entschuldung Die finanzielle Situation der Stadt Bedburg ist geprägt durch ein strukturelles Haushaltsdefizit. Eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung ist daher dringend geboten. Ziel ist es, die nachhaltige Haushaltskonsolidierung bis spätestens 31.12.2023 zu erreichen. Im gleichen Zeitraum ist eine Entschuldung anzustreben, die mittels einer Senkung der Zinsbelastung bzw. einer Reduzierung von Zinsrisiken sich unterstützend auf den Prozess der Haushaltskonsolidierung auswirken wird. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind verschiedenen strategischen Ansätzen zuzuordnen, die unterschiedliche Auswirkungen haben. Diese strategischen Ansatzpunkte sind im Wesentlichen: • • • • Effizienzsteigerung Neuausrichtung von Leistungen (Standards, Verzicht) Senkung der Zinsbelastung Einnahmesteigerung Nachhaltige Haushaltskonsolidierung geht einher mit einer Binnenoptimierung der Verwaltung. Solche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Aufgabenerfüllung zielen darauf ab, das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. Input und Output der Leistungserstellung zu verbessern. Insofern ist ein Schwerpunkt der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung auf die Analyse von Effizienzsteigerungspotenzialen zu richten, welche durch Optimierung von Strukturen und Prozessen realisiert werden. Die kommunale Leistungserstellung ist personalintensiv, so dass die Effizienz steigernden Maßnahmen in der überwiegenden Zahl der Fälle auf eine unveränderte Aufgabenerfüllung mit geringerem Personaleinsatz abzielen. Die Effizienzsteigerungspotenziale sind im Vorfeld der Durchführung seriös kaum bezifferbar, eine Umsetzung erfordert zielgerichtete Organisationsuntersuchungen, Geschäftsprozessoptimierungen und Maßnahmen der Aufgabenkritik. Bei der Neuausrichtung geht es um die Anpassung der Standards bei der Erbringung von Leistungen. Hierbei geht es nicht nur um das „wie“ (Steigerung der Effizienz), sondern auch um das „ob“. Der Bürger erhält dadurch geringere, seltenere oder in der Qualität abnehmbare bisher bestehende Leistungen. Maßnahmen dieser Kategorien hinterlassen im Umsetzungsfalle einen spürbaren Wandel beim Dienstleistungsumfang einer Kommune. Die Senkung der Zinsbelastungen ist hauptsächlich eine Folge eines umgesetzten Konsolidierungspakets. Konsolidierungsmaßnahmen bewirken sowohl Verbesserungen im Ergebnishaushalt als auch Verbesserungen in der Finanzrechnung. Die Liquiditätsgewinne erhöhen die Eigenfinanzierungskraft einer Kommune bzw. vermeiden die Aufnahme von Krediten und senken somit die Zinsbelastung im Ergebnishaushalt. Zur Senkung von Zinsbelastungen tragen auch Einmaleffekte (Vermögensveräußerungen) bei, die zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Gelingt es nicht, Aufwandsreduzierungen im notwendigen Umfang durch die Neuausrichtung bzw. durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen zu realisieren oder ist es politisch nicht gewünscht, Einschnitte im Leistungsspektrum vorzunehmen, muss als ultima Ratio ein Haushaltsausgleich über Einnahmesteigerungen (z.B. durch wirtschaftliche Beteiligungen) erreicht werden. Typisch bei dieser Maßnahmenkategorie sind insbesondere Steuererhöhungen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sind diejenigen Kommunalsteuern, die ein Leistungsangebot einer Stadt in einer gewünschten Breite und Tiefe ermöglichen. - 25 - III. Gerechtigkeit a. intergenerativ b. ökologisch c. sozial d. Bedarfsorientierung e. Verfahrensgleichheit Alle wesentlichen städtischen Entscheidungen sollen den nachfolgend definierten Gerechtigkeitsaspekten genügen: Intergenerative Gerechtigkeit Die Erreichung und nachhaltige Gewährleistung der intergenerativen Gerechtigkeit ist von hoher Priorität. An diesem Grundsatz sind alle anderen Gerechtigkeitsaspekte auszurichten. Die finanzielle Stabilität der Stadt Bedburg ist das Fundament und der Maßstab des zukunftsgerichteten Handelns. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) verfolgt mit dem Ressourcenverbrauchsprinzip insbesondere das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit allen finanziellen kommunalen Handelns. Intergenerative Gerechtigkeit zeigt sich aber nicht ausschließlich in einer aktuelle finanzielle Ressourcen schonenden Haushaltspolitik, sondern auch in nachhaltigen ausreichenden Investitionen in zukunftsweisenden Handlungsfeldern, wie der Bildung und dem Umweltschutz. Ökologische Gerechtigkeit Sowohl die gleichmäßige Verteilung von Umweltbelastungen als auch die Teilhabe aller Betroffenen Entscheidungen, die mit Umweltbelastungen verbunden sind, werden vom Begriff der ökologischen Gerechtigkeit umfasst. Soziale Gerechtigkeit Die Belastungen für die Menschen in Bedburg sowie der ortsansässigen Verbände und Vereine sind sozial vertretbar zu verteilen. Oberster Maßstab ist hierbei der Grad der Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen bzw. Leistungen, die Erforderlichkeit dieser Inanspruchnahme und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Nutzer. Zur sozialen Gerechtigkeit gehört auch die Chancengleichheit. Diese umfasst das Recht auf einen gleichen Zugang zur Befriedigung von Grundbedürfnissen (z. B. Ernährung, Wohnung, medizinische Versorgung), wie auch adäquate Möglichkeiten zur Teilhabe an Bildung. Der Aspekt der Chancengleichheit ist nicht nur in Bezug auf einzelne Personen, sondern auch in Bezug auf Organisationen, Einrichtungen, Vereine usw. zu verstehen. Bedarfsorientierung Eine konsequente Orientierung am bestehenden, belegten oder sehr überzeugend begründeten zukünftigen Bedarf schließt grundsätzlich Entscheidungen aus, die darauf abzielen, aus einer unbegründet optimistischen Perspektive heraus an der jeweiligen Nachfrage vorbei bzw. völlig überdimensioniert Leistungen anzubieten oder Investitionen zu tätigen. Verfahrensgleichheit Die Einhaltung anerkannter Regeln ohne Ansehen von Person und Gruppe sind Grundvoraussetzung dafür, erfolgreich bei den Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis für Belastungen sowie um Akzeptanz für schwierige Entscheidungen werben zu können. - 26 - B. Anwendung der Grundsätze für kommunale Entscheidungen I. II. III. Definition der Handlungsfelder Vorgabe strategischer Ziele zu den einzelnen Handlungsfeldern Bildung von Kennzahlen zur Messung von Zielerreichungsgraden Es sind sieben Handlungsfelder definiert worden. Hieran orientiert wurden Ziele erarbeitet, deren Umsetzung mit zu bildenden Kennzahlen gemessen werden können. Es besteht somit die Möglichkeit, in einem Zeitreihenvergleich in den kommenden Jahren Entwicklungen in den einzelnen Handlungsfeldern aufzuzeigen. Eine Reihe von Kennzahlen ist zurzeit bei der Stadt oder anderen Behörden und Institutionen noch nicht ad hoc abrufbar. Hier müssen noch Wege zur Erfassung der Kennzahlen gefunden oder entwickelt werden bzw. es müssen zur Messung der entsprechenden Zielerreichungsgrade andere Wege gefunden werden. Detaillierte Informationen zu den Handlungsfeldern, den strategischen Zielen und den Kennzahlen finden sich in der Anlage 2. Vor dem Hintergrund der Maßgaben dieses Leitbildes ist eine detaillierte Auflistung der einzelnen möglichen Maßnahmen als Anlage 3 beigefügt. Die aufgeführten Maßnahmen sind in der politischen Erörterung dahingehend zu bewerten, ob bzw. inwieweit sie den Grundsätzen dieses Leitbildes Rechnung tragen oder diesem – möglicherweise ganz oder teilweise – widersprechen. - 27 -