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Beschlusstext (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
01.10.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 25.09.2014 TOP Betreff 4. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 Beschluss: Gegen die beabsichtigte 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen erhebt die Gemeinde Kreuzau im Rahmen der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB keine Bedenken. Beratungsergebnis: einstimmig Zurückverwiesen