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Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8203/2012 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.10.2012 Betreff: Gewährung von Arbeitgeberdarlehen Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag 1: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, dass aufgrund der Haushaltskonsolidierung keine weiteren Mittel für die Jahre 2013 bis 2016 (bei einem Haushaltssicherungskonzept bis 2023) für die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen in den Haushalt 2013 bereitgestellt werden. Zukünftige Anträge werden im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Bedburg zur Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln in zukünftigen Haushaltsplänen vorgelegt. Beschlussvorschlag 2: Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der textlichen Anpassung der Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen gemäß Variante 2 der Sitzungsvorlage. Weiterhin werden aufgrund der in Variante 2 erstellten Grobkalkulationen für voraussichtlich maximal zwei Arbeitgeberdarlehen pro Jahr Mittel für die Jahre 2013 bis 2016 (bei einem Haushaltssicherungskonzept bis 2023) in den Haushalt 2013 bereitgestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Haushalt 2013 der Stadt Bedburg steht unter massivem Konsolidierungsdruck. Die Verwaltung regt deswegen an, dass die Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zur erneuten Überprüfung dem Rat der Stadt Bedburg vorgelegt werden. Bisher werden gemäß der Ziffern 1.1 und 1.5 der geltenden Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an Bedienstete der Stadt Bedburg Bedienstete gefördert, die innerhalb des Beschäftigungsortes oder maximal 30 Kilometer Luftlinie entfernt Eigentum erwerben (Ziffer 1.1), Eigentum bauen (Ziffer 1.1) oder bestehendes Eigentum umbauen (Ziffer 1.2). Um den Zwiespalt zwischen Haushaltskonsolidierung und Förderung der Mitarbeiter noch intensiver zu verfolgen, ist eine erneute Anpassung der Richtlinien im Rahmen der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Bedburg angezeigt. Hier muss man beachten, dass Arbeitgeberdarlehen eine freiwillige Leistung darstellen und genauso wie alle anderen freiwilligen Leistungen im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung auf ihre finanzielle Wirkung für den Haushalt der Stadt Bedburg auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Um dem Ziel der Haushaltskonsolidierung und dem eigentlichen Anliegen – der Bindung der Bediensteten durch den Zuzug zur Stadt Bedburg – gerechter zu werden, sollten die Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen erneut überarbeitet werden. Die Verwaltung favorisiert hierbei zwei alternative Varianten, einmal die Konzentration auf die vollumfängliche Haushaltskonsolidierung (Variante 1) und in der zweiten Variante die Konzentration auf Haushaltskonsolidierung und Anreizwirkung für die Bediensteten: Variante 1 (Beschlussvorschlag 1): Bei Variante 1 werden die entsprechenden Haushaltsmittel für Arbeitgeberdarlehen vorläufig nicht mehr im Haushalt 2013ff. zur Verfügung gestellt. Die bestehenden Richtlinien würden dabei in ihrer jetzigen Form in Kraft bleiben. Anträge die von Bediensteten ab 2013ff. gestellt werden, werden dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Bedburg für die eventuelle Neuveranschlagung von entsprechenden Haushaltsmitteln in den Folgehaushalten der Stadt Bedburg zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Die Politik kann dann über die positive oder negative Entscheidung im Einzelfall entscheiden und dabei prüfen, ob die finanziellen Auswirkungen aus einer eventuellen Gewährung für sie und den Haushalt der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltskonsolidierung tragbar wäre. Dies würde zu folgenden positiveren Auswirkungen im Haushalt 2013ff. führen (bezogen auf die jetzige Praxis der Veranschlagung von Haushaltsmitteln): • Es ergibt sich ein jährliches Einsparvolumen in Höhe von 30.000 Euro (Finanzplan) • Es ergibt sich eine geringere Aufnahme von Krediten in Höhe des gleichen Betrages, daraus resultiert ferner eine Ersparnis bei den Kreditmarktzinsen (4% pro Jahr) in Höhe von jährlich 1.200 Euro • Prämisse dabei ist, dass die Stadt Bedburg im Finanzplan durchgängig jährlich eine negative Liquidität besitzt und dadurch die Mittel für die Bereitstellung der Arbeitgeberdarlehen am Kreditmarkt gegenfinanzieren muss (4% Zins) Beschlussvorlage WP8-203/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage • Die Liquidität der Stadt Bedburg würde sich aufgrund der Nichtbereitstellung der 30.000 Euro pro Jahr um 120.000 Euro (2013-2016) verbessern • Die Zinsersparnis summiert sich zu 12.000 Euro Zinsersparnis in 2016 Darlehen (nur Auszahlung) Zinsen (Aufwand und Auszahlung) Gesamt (einschl. Vorjahre) 2013 30.000 2014 30.000 2015 30.000 2016 30.000 Summe 120.000 1.200 2.400 3.600 4.800 12.000 31.200 32.400 33.600 34.800 132.000 Variante 2 (Beschlussvorschlag 2): Die Richtlinien werden dahingehend angepasst, dass die Passage 1.5 (Eigentumsmaßnahmen außerhalb des Beschäftigungsortes...) für zukünftige Anträge gestrichen wird. Die Richtlinien würden dann nur noch für Anträge im Stadtgebiet gelten. Darüber hinaus könnte – um die zu erzielenden Anreize über den Zuzug der auswärtig wohnenden Bediensteten ins Stadtgebiet zu erreichen – der entsprechende Bewilligungsbetrag in den Richtlinien erhöht werden. Es wohnen zurzeit rund 25% der Bediensteten der Stadt Bedburg auswärtig. Hier sollte man zuerst die Auswirkungen von zusätzlichen Einwohnern auf die Finanzzahlen der Stadt Bedburg betrachten: Durch die Ansiedlung eines auswärtig wohnenden Bediensteten könnten die Schlüsselzuweisungen durch zusätzliche Hauptwohnsitze (Hauptansatz) gesteigert werden. Im Schnitt bedeutet die Erhöhung der Hauptwohnsitze um die Zahl 1 eine Steigerung der jährlichen Schlüsselzuweisungen um rund 600 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass man im Zweifel als Paar (zwei Einwohner/Bürger) Eigenturm erwirbt, Eigentum baut oder Eigentum umbaut, würde sich dieser Betrag pro Bediensteten bei den Schlüsselzuweisungen auf ca. 1.200 Euro erhöhen. Damit könnte bei einer voraussichtlichen Tilgung (4%) und einer Laufzeit von 25 Jahren das Arbeitgeberdarlehen für einen Bediensteten – mit der Prämisse, dass sich zwei Einwohner/Bürger in Bedburg niederlassen – bei einer Summe in Höhe von 30.000 Euro liegen (25 x 1.200 Euro) und sich damit finanziell für die Stadt Bedburg über die Laufzeit positiv auszahlen. In Betrachtung der Schlüsselzuweisungen kann es auch zu weiteren Auswirkungen kommen. Hier sind der Schüleransatz und der Soziallastenansatz in den Mittelpunkt zu stellen. D.h. würde der Bedienstete der Stadt Bedburg Kinder haben, würden die entsprechenden Beträge der Schlüsselzuweisungen noch weiter steigen. Über die Schlüsselzuweisungen (Haupt- und Schüleransatz) könnte sich bei einer entsprechenden Steigerung um die Zahl 1 der Wert der Schlüsselzuweisungen bei einem zusätzlichen Kind um rund 1.000 Euro erhöhen. Sodann könnten hier die Sätze der bestehenden Richtlinien (1.500 Euro) durchaus beibehalten werden. Gegenteilig könnte sich die Ansiedlung der Bediensteten dagegen auf den Soziallastenansatz auswirken. Beschlussvorlage WP8-203/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Nicht zu vergessen ist, dass auch über den Anteil der Einkommensteuer und die Grundsteuer entsprechende Steuern für die Stadt Bedburg realisiert würden. Der Anteil der Einkommensteuer ist aufgrund der Komplexität betragsmäßig nicht weiter durch die Verwaltung darstellbar, bei der Grundsteuer müsste man differenzieren, ob es sich um Bestands- oder Neubauobjekte handelt. Von daher ist auch hier schwer zu differenzieren, ob zusätzliche Steuereinnahmen realisiert werden können. Dagegen würden – neben der Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens – auch weitere Aufwendungen auf die Stadt Bedburg zu kommen. Hier sei nur erwähnt, dass die Nutzung der Schulen der Stadt Bedburg weitgehend gemeinschaftlich steuerfinanziert ist. Wobei sich hier die zusätzliche Kinderzahl positiv auf die Auslastung der städtischen Schulen auswirken würde, im Ergebnis der steuerfinanzierte Zuschussbedarf reduziert werden könnte (Steigerung des Schüleransatzes und der Schlüsselzuweisungen). Auch hier ist fraglich, inwieweit die Kinderzahl durch die Änderung der Richtlinien über die Gewährung der Arbeitgeberdarlehen positiv beeinflusst werden kann. Betrachtung eines fiktiven Beispiels: Wenn man bei diesen Überlegungen unterstellt, dass der durchschnittliche Höchstpreis für ein vollerschlossenes Grundstück im Stadtteil Bedburg je Quadratmeter bei 155 Euro liegt und die durchschnittliche Grundstücksgröße in Höhe von 400 Quadratmetern unterstellt wird, sind wir bei einem Grundstückskaufpreis mit sonstigen Erwerbskosten in Höhe von ca. 66.500 Euro. Hinzu kommen die Baukosten für ein entsprechendes Objekt. Lt. Statistik der LBS von 2009 liegen die durchschnittlichen Baukosten für Einfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen bei 1.256 Euro je Quadratmeter. Bei einer angenommenen Fläche von 146,96 Quadratmetern (lt. it.nrw je Wohn- und Nichtwohngebäude in Bedburg 2011) ergeben sich durchschnittliche Baukosten in Höhe von ca. 184.600 Euro. Damit ergeben sich somit nach den Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen förderfähige Erwerbs- und Baukosten in Höhe von 251.100 Euro. Sodann könnten für die neu zu erstellende Richtlinie folgende Beträge gelten: ledig, geschieden oder verwitwet 15.000 Euro verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft 25.000 Euro je Kind weitere 1.500 Euro maximal (für vier Kinder) 6.000 Euro Damit würde nach diesem fiktiven Beispielfall eine prozentuale Förderung von min. 5,97% bis 12,35% je nach persönlichen Voraussetzungen des Bediensteten durch die Stadt Bedburg erfolgen. Bisher wurden meist zwei bis drei Arbeitgeberdarlehen (je nach Förderungshöhe durch persönliche Voraussetzungen des Bediensteten) pro Jahr durch die Stadt Bedburg gefördert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Anreizwirkung für den Zuzug von auswärtig wohnenden Bediensteten ist es angezeigt, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für mindestens zwei Arbeitgeberdarlehen vorzuhalten sind. Dahingehend sollten jährlich mindestens 50.000 Euro bereitgestellt werden. Beschlussvorlage WP8-203/2012 Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Dies würde zu folgenden finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2013ff. führen (bezogen auf die Nichtveranschlagung von Haushaltsmitteln): • Es ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf in Höhe von 50.000 Euro (Finanzplan) • Es ergibt sich eine erhöhte Aufnahme von Krediten in Höhe des gleichen Betrages, daraus resultiert ein zusätzlicher Aufwand bei den Kreditmarktzinsen (4% pro Jahr) in Höhe von jährlich 2.000 Euro • Prämisse dabei ist, dass die Stadt Bedburg im Finanzplan durchgängig jährlich eine negative Liquidität besitzt und dadurch die Mittel für die Bereitstellung der Arbeitgeberdarlehen am Kreditmarkt gegenfinanzieren muss (4% Zins) • Die Liquidität der Stadt Bedburg würde sich aufgrund der Bereitstellung der 50.000 Euro pro Jahr um 200.000 Euro (2013-2016) verschlechtern • Die zusätzliche Zinsaufwand summiert sich zu 20.000 Euro Zinsaufwand in 2016 Darlehen (nur Auszahlung) Zinsen (Aufwand und Auszahlung) Gesamt 2013 50.000 2014 50.000 2015 50.000 2016 50.000 Summe 200.000 2.000 4.000 6.000 8.000 20.000 52.000 54.000 56.000 58.000 220.000 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Variante 2 könnte den Zuzug von auswärtig wohnenden Bediensteten fördern. Dies hätte Auswirkungen auf die Erträge und Einzahlungen (Steuern und Zuweisungen) der Stadt Bedburg. Vorhandene Infrastruktur (Schulen) könnte besser ausgelastet werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-203/2012 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Bedburg, der 23.10.2012 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-203/2012 Seite 7