Daten
Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
24.10.12, 18:05
Aktualisiert
24.10.12, 18:05
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8203/2012
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.10.2012
Betreff:
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, dass aufgrund
der Haushaltskonsolidierung keine weiteren Mittel für die Jahre 2013 bis 2016 (bei einem
Haushaltssicherungskonzept bis 2023) für die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen in den
Haushalt 2013 bereitgestellt werden. Zukünftige Anträge werden im Rahmen der
Haushaltsberatungen dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt Bedburg
zur Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln in zukünftigen Haushaltsplänen
vorgelegt.
Beschlussvorschlag 2:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit der textlichen Anpassung
der Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen gemäß Variante 2 der
Sitzungsvorlage. Weiterhin werden aufgrund der in Variante 2 erstellten Grobkalkulationen
für voraussichtlich maximal zwei Arbeitgeberdarlehen pro Jahr Mittel für die Jahre 2013 bis
2016 (bei einem Haushaltssicherungskonzept bis 2023) in den Haushalt 2013
bereitgestellt.
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Begründung:
Der Haushalt 2013 der Stadt Bedburg steht unter massivem Konsolidierungsdruck. Die
Verwaltung regt deswegen an, dass die Richtlinien über die Gewährung von
Arbeitgeberdarlehen zur erneuten Überprüfung dem Rat der Stadt Bedburg vorgelegt
werden. Bisher werden gemäß der Ziffern 1.1 und 1.5 der geltenden Richtlinien über die
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an Bedienstete der Stadt Bedburg Bedienstete
gefördert, die innerhalb des Beschäftigungsortes oder maximal 30 Kilometer Luftlinie
entfernt Eigentum erwerben (Ziffer 1.1), Eigentum bauen (Ziffer 1.1) oder bestehendes
Eigentum umbauen (Ziffer 1.2).
Um den Zwiespalt zwischen Haushaltskonsolidierung und Förderung der Mitarbeiter noch
intensiver zu verfolgen, ist eine erneute Anpassung der Richtlinien im Rahmen der
derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Bedburg angezeigt.
Hier muss man beachten, dass Arbeitgeberdarlehen eine freiwillige Leistung darstellen
und genauso wie alle anderen freiwilligen Leistungen im Rahmen einer nachhaltigen
Haushaltskonsolidierung auf ihre finanzielle Wirkung für den Haushalt der Stadt Bedburg
auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Um dem Ziel der Haushaltskonsolidierung und dem eigentlichen Anliegen – der Bindung
der Bediensteten durch den Zuzug zur Stadt Bedburg – gerechter zu werden, sollten die
Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen erneut überarbeitet werden. Die
Verwaltung favorisiert hierbei zwei alternative Varianten, einmal die Konzentration auf die
vollumfängliche Haushaltskonsolidierung (Variante 1) und in der zweiten Variante die
Konzentration auf Haushaltskonsolidierung und Anreizwirkung für die Bediensteten:
Variante 1 (Beschlussvorschlag 1):
Bei Variante 1 werden die entsprechenden Haushaltsmittel für Arbeitgeberdarlehen
vorläufig nicht mehr im Haushalt 2013ff. zur Verfügung gestellt. Die bestehenden
Richtlinien würden dabei in ihrer jetzigen Form in Kraft bleiben. Anträge die von
Bediensteten ab 2013ff. gestellt werden, werden dem Haupt- und Finanzausschuss bzw.
dem Rat der Stadt Bedburg für die eventuelle Neuveranschlagung von entsprechenden
Haushaltsmitteln in den Folgehaushalten der Stadt Bedburg zur weiteren Entscheidung
vorgelegt. Die Politik kann dann über die positive oder negative Entscheidung im Einzelfall
entscheiden und dabei prüfen, ob die finanziellen Auswirkungen aus einer eventuellen
Gewährung für sie und den Haushalt der Stadt Bedburg im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung tragbar wäre.
Dies würde zu folgenden positiveren Auswirkungen im Haushalt 2013ff. führen (bezogen
auf die jetzige Praxis der Veranschlagung von Haushaltsmitteln):
• Es ergibt sich ein jährliches Einsparvolumen in Höhe von 30.000 Euro (Finanzplan)
• Es ergibt sich eine geringere Aufnahme von Krediten in Höhe des gleichen
Betrages, daraus resultiert ferner eine Ersparnis bei den Kreditmarktzinsen (4% pro
Jahr) in Höhe von jährlich 1.200 Euro
• Prämisse dabei ist, dass die Stadt Bedburg im Finanzplan durchgängig jährlich eine
negative Liquidität besitzt und dadurch die Mittel für die Bereitstellung der
Arbeitgeberdarlehen am Kreditmarkt gegenfinanzieren muss (4% Zins)
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• Die Liquidität der Stadt Bedburg würde sich aufgrund der Nichtbereitstellung der
30.000 Euro pro Jahr um 120.000 Euro (2013-2016) verbessern
• Die Zinsersparnis summiert sich zu 12.000 Euro Zinsersparnis in 2016
Darlehen (nur
Auszahlung)
Zinsen
(Aufwand und
Auszahlung)
Gesamt
(einschl.
Vorjahre)
2013
30.000
2014
30.000
2015
30.000
2016
30.000
Summe
120.000
1.200
2.400
3.600
4.800
12.000
31.200
32.400
33.600
34.800
132.000
Variante 2 (Beschlussvorschlag 2):
Die Richtlinien werden dahingehend angepasst, dass die Passage 1.5
(Eigentumsmaßnahmen außerhalb des Beschäftigungsortes...) für zukünftige Anträge
gestrichen wird. Die Richtlinien würden dann nur noch für Anträge im Stadtgebiet gelten.
Darüber hinaus könnte – um die zu erzielenden Anreize über den Zuzug der auswärtig
wohnenden Bediensteten ins Stadtgebiet zu erreichen – der entsprechende
Bewilligungsbetrag in den Richtlinien erhöht werden.
Es wohnen zurzeit rund 25% der Bediensteten der Stadt Bedburg auswärtig. Hier sollte
man zuerst die Auswirkungen von zusätzlichen Einwohnern auf die Finanzzahlen der Stadt
Bedburg betrachten:
Durch die Ansiedlung eines auswärtig wohnenden Bediensteten könnten die
Schlüsselzuweisungen durch zusätzliche Hauptwohnsitze (Hauptansatz) gesteigert
werden. Im Schnitt bedeutet die Erhöhung der Hauptwohnsitze um die Zahl 1 eine
Steigerung der jährlichen Schlüsselzuweisungen um rund 600 Euro. Wenn man davon
ausgeht, dass man im Zweifel als Paar (zwei Einwohner/Bürger) Eigenturm erwirbt,
Eigentum baut oder Eigentum umbaut, würde sich dieser Betrag pro Bediensteten bei den
Schlüsselzuweisungen auf ca. 1.200 Euro erhöhen.
Damit könnte bei einer voraussichtlichen Tilgung (4%) und einer Laufzeit von 25 Jahren
das Arbeitgeberdarlehen für einen Bediensteten – mit der Prämisse, dass sich zwei
Einwohner/Bürger in Bedburg niederlassen – bei einer Summe in Höhe von 30.000 Euro
liegen (25 x 1.200 Euro) und sich damit finanziell für die Stadt Bedburg über die Laufzeit
positiv auszahlen.
In Betrachtung der Schlüsselzuweisungen kann es auch zu weiteren Auswirkungen
kommen. Hier sind der Schüleransatz und der Soziallastenansatz in den Mittelpunkt zu
stellen. D.h. würde der Bedienstete der Stadt Bedburg Kinder haben, würden die
entsprechenden Beträge der Schlüsselzuweisungen noch weiter steigen. Über die
Schlüsselzuweisungen (Haupt- und Schüleransatz) könnte sich bei einer
entsprechenden Steigerung um die Zahl 1 der Wert der Schlüsselzuweisungen bei einem
zusätzlichen Kind um rund 1.000 Euro erhöhen. Sodann könnten hier die Sätze der
bestehenden Richtlinien (1.500 Euro) durchaus beibehalten werden. Gegenteilig könnte
sich die Ansiedlung der Bediensteten dagegen auf den Soziallastenansatz auswirken.
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Nicht zu vergessen ist, dass auch über den Anteil der Einkommensteuer und die
Grundsteuer entsprechende Steuern für die Stadt Bedburg realisiert würden. Der Anteil
der Einkommensteuer ist aufgrund der Komplexität betragsmäßig nicht weiter durch die
Verwaltung darstellbar, bei der Grundsteuer müsste man differenzieren, ob es sich um
Bestands- oder Neubauobjekte handelt. Von daher ist auch hier schwer zu differenzieren,
ob zusätzliche Steuereinnahmen realisiert werden können.
Dagegen würden – neben der Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens – auch weitere
Aufwendungen auf die Stadt Bedburg zu kommen. Hier sei nur erwähnt, dass die
Nutzung der Schulen der Stadt Bedburg weitgehend gemeinschaftlich steuerfinanziert ist.
Wobei sich hier die zusätzliche Kinderzahl positiv auf die Auslastung der städtischen
Schulen auswirken würde, im Ergebnis der steuerfinanzierte Zuschussbedarf reduziert
werden könnte (Steigerung des Schüleransatzes und der Schlüsselzuweisungen). Auch
hier ist fraglich, inwieweit die Kinderzahl durch die Änderung der Richtlinien über die
Gewährung der Arbeitgeberdarlehen positiv beeinflusst werden kann.
Betrachtung eines fiktiven Beispiels: Wenn man bei diesen Überlegungen unterstellt, dass
der durchschnittliche Höchstpreis für ein vollerschlossenes Grundstück im Stadtteil
Bedburg je Quadratmeter bei 155 Euro liegt und die durchschnittliche Grundstücksgröße
in Höhe von 400 Quadratmetern unterstellt wird, sind wir bei einem Grundstückskaufpreis
mit sonstigen Erwerbskosten in Höhe von ca. 66.500 Euro. Hinzu kommen die Baukosten
für ein entsprechendes Objekt. Lt. Statistik der LBS von 2009 liegen die durchschnittlichen
Baukosten für Einfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen bei 1.256 Euro je Quadratmeter.
Bei einer angenommenen Fläche von 146,96 Quadratmetern (lt. it.nrw je Wohn- und
Nichtwohngebäude in Bedburg 2011) ergeben sich durchschnittliche Baukosten in Höhe
von ca. 184.600 Euro. Damit ergeben sich somit nach den Richtlinien über die Gewährung
von Arbeitgeberdarlehen förderfähige Erwerbs- und Baukosten in Höhe von 251.100 Euro.
Sodann könnten für die neu zu erstellende Richtlinie folgende Beträge gelten:
ledig, geschieden oder verwitwet
15.000 Euro
verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft
25.000 Euro
je Kind weitere
1.500 Euro
maximal (für vier Kinder)
6.000 Euro
Damit würde nach diesem fiktiven Beispielfall eine prozentuale Förderung von min. 5,97%
bis 12,35% je nach persönlichen Voraussetzungen des Bediensteten durch die Stadt
Bedburg erfolgen.
Bisher wurden meist zwei bis drei Arbeitgeberdarlehen (je nach Förderungshöhe durch
persönliche Voraussetzungen des Bediensteten) pro Jahr durch die Stadt Bedburg
gefördert. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und der Anreizwirkung für den Zuzug
von auswärtig wohnenden Bediensteten ist es angezeigt, dass die entsprechenden
Haushaltsmittel für mindestens zwei Arbeitgeberdarlehen vorzuhalten sind. Dahingehend
sollten jährlich mindestens 50.000 Euro bereitgestellt werden.
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Dies würde zu folgenden finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2013ff. führen
(bezogen auf die Nichtveranschlagung von Haushaltsmitteln):
• Es ergibt sich ein jährlicher Finanzbedarf in Höhe von 50.000 Euro (Finanzplan)
• Es ergibt sich eine erhöhte Aufnahme von Krediten in Höhe des gleichen Betrages,
daraus resultiert ein zusätzlicher Aufwand bei den Kreditmarktzinsen (4% pro Jahr)
in Höhe von jährlich 2.000 Euro
• Prämisse dabei ist, dass die Stadt Bedburg im Finanzplan durchgängig jährlich eine
negative Liquidität besitzt und dadurch die Mittel für die Bereitstellung der
Arbeitgeberdarlehen am Kreditmarkt gegenfinanzieren muss (4% Zins)
• Die Liquidität der Stadt Bedburg würde sich aufgrund der Bereitstellung der 50.000
Euro pro Jahr um 200.000 Euro (2013-2016) verschlechtern
• Die zusätzliche Zinsaufwand summiert sich zu 20.000 Euro Zinsaufwand in 2016
Darlehen (nur
Auszahlung)
Zinsen
(Aufwand und
Auszahlung)
Gesamt
2013
50.000
2014
50.000
2015
50.000
2016
50.000
Summe
200.000
2.000
4.000
6.000
8.000
20.000
52.000
54.000
56.000
58.000
220.000
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Variante 2 könnte den Zuzug von auswärtig wohnenden Bediensteten fördern. Dies hätte
Auswirkungen auf die Erträge und Einzahlungen (Steuern und Zuweisungen) der Stadt Bedburg.
Vorhandene Infrastruktur (Schulen) könnte besser ausgelastet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
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Bedburg, der 23.10.2012
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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