Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
236 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.07.15, 13:07
Aktualisiert
03.07.15, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.06.2015
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Büngeler, Johannes
8. Döring, Bettina
9. Eßer, Rainer
10. Fernando, Sebastian
11. Gilles, Josef
12. Gunkel, Dirk
13. Heidbüchel, Rolf
14. Heinrichs, Dirk
15. Hohn, Astrid
16. Hüttl, Detlef
17. Kaptain, Johannes
18. Kern, Karl-Heinz
19. Kesseler, Marion
20. Kilian, Manfred
21. Lennartz, Ulrich
22. Macherey, Peter
23. Prof. Dr. Meurer, Erik
24. Dr. Nolten, Ralf
25. Schmitz, Hermann-Josef
26. Schroeteler, Rolf
27. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
28. Stoffels, Björn
29. Stoffels, Manfred
30. Strohpagel, Birgit
31. Tesch, Michael
32. Winter, Heinrich
b) als Gäste von der Feuerwehr:
1. Herr Eismar
2. Herr Klüser
3. Herr Baden
4. Herr Schröder
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. VfW Lenzen
Es fehlen die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
-21.
2.
3.
Iven, Axel
Kammer, Jürgen
Lüttgen, Wolfgang
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:45 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung vorliegen. RM Dr. Nolten beantragt die Absetzung der Punkte 15 und 16, dies wäre
auch insoweit mit anderen Fraktionen abgesprochen. RM Heidbüchel bestätigt dies. Er schlägt
eine Beratung in der Sonderratssitzung am 18.08.2015 vor. Die Änderung der Tagesordnung wird
einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen. Weitere Änderungen liegen nicht vor.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend- und Kulturförderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der
Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
2.2
Dokumentation der Dorfwerkstatt Üdingen 2.0 vom 09. Mai 2015
2.3
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes Friedenau (K29) in Kreuzau (Höhe
Hausnummer 2a)
2.4
Antrag auf Änderung der Kapazitätsfestlegung der Firma Niederauer Mühle
2.5
Verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zu Verkehrsangelegenheiten
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015
Vorlage: 53/2014 3. Ergänzung
5.
Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren;
hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung
Vorlage: 29/2015
6.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014
Vorlage: 31/2015
-37.
Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 25/2015
8.
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
9.
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015
10.
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage: 20/2015
11.
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der Sekundarschule
Vorlage: 24/2015
12.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
13.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
14.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
15.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
16.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
17.
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach
Vorlage: 22/2015
-418.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt
blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen
Vorlage: 23/2015
19.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
20.
Mitteilungen
20.1
Corporate Design der Gemeinde bzw. Logo für Medienauftritte / Beschaffung von Präsentationsmedien
20.2
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
20.3
Grundstücksangelegenheit Gartenbau Schaar
20.4
Sachstand zur Thematik "Asylbewerber in Arbeit"
20.5
Nachberechnung der Kosten für die VHS Rureifel ab 2013
20.6
Schmutzwasservorklärung der Firma Niederauer Mühle
21.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
22.
Antrag auf Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet D 15 im Ortsteil Drove
Vorlage: 30/2015
23.
Grundstücksangelegenheit;
hier: Auflösung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen
Vorlage: 28/2015
24.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
BM Eßer teilt mit, dass ihm ein Fragenkatalog mit dem Umfang von fünf Fragen zum Asylbereich
vorliege. Er fragt in die Runde, ob die Fragesteller anwesend sind. Frau S. aus Obermaubach
meldet sich zu Wort. Ihre Frage wird vorgetragen:
Frage:
Wie hoch ist die Kaufsumme für die Flüchtlingsunterkunft im Heidbüchel? Wie kann dies bei
einem aktuellen Fehlbetrag von 3,6 Mio. € und einer Gesamtverschuldung von mehr als 30 Mio. €
durch die Gemeinde getragen werden? Wo in der Gemeinde werden entsprechende Kürzungen
geplant oder durchgeführt?
Antwort:
Die Kaufpreishöhe ist gem. § 48 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 der Geschäftsordnung
des Rates der Gemeinde Kreuzau eine nichtöffentliche Angelegenheit und darf insofern nicht
veröffentlicht werden. Die Finanzierung erfolgt wie durch Verabschiedung des Haushaltsplans
2015 vom Gemeinderat am 24. Februar 2015 beschlossen durch Inanspruchnahme der
Investitionspauschale. Die hier erfolgte Rückstellung ist der Höhe nach ausreichend, um Kaufpreis
und Sanierungsarbeiten abzudecken. Der allgemeine Haushalt wird insofern nicht tangiert, der
Kauf hat weder Auswirkung auf den im Haushaltsplan ausgewiesenen Fehlbetrag noch auf die
Höhe der Gesamtverschuldung der Gemeinde. Korrespondierende Kürzungen werden weder
geplant noch durchgeführt.
In
diesem
Zusammenhang
möchte
ich
darauf
hinweisen,
dass
durch
das
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen
Flüchtlingen in Nordrhein -Westfalen den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung
nach Weisung übertragen worden ist. Nach Artikel 78 der Landesverfassung ist das Land
verpflichtet, in diesem Fall eine Regelung über die Kostenübernahme zu treffen. Für die Aufnahme
und Unterbringung sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge stellt das Land den
Gemeinden jährlich Finanzmittel in Form pauschalierter Landeszuweisungen zur Verfügung.
BM Eßer stellt fest, dass keine weiteren Fragesteller anwesend sind. Ebenfalls fügt er an, dass die
eingereichten Fragen nur von den Fragestellern selber in der Sitzung gestellt werden dürfen. Der
Vorsitzende fragt, ob weitere Einwohnerfragen vorliegen. Dies ist nicht der Fall.
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend- und Kulturförderverein Kreuzau e.V. im
Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
BM Eßer betont die gute Zusammenarbeit mit dem Verein und stellt die besondere Leistung, die
Festhalle in Eigenregie zu betreiben, heraus. Er bittet die RM um Kenntnisnahme.
2.2
Dokumentation der Dorfwerkstatt Üdingen 2.0 vom 09. Mai 2015
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
-62.3
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes Friedenau (K29) in Kreuzau (Höhe
Hausnummer 2a)
BM Eßer erläutert den Zusammenhang. Ebenfalls teilt er mit, dass die Polizei in diesem Bereich
Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Diese Mitteilung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Danach geht er auf die wesentlichen Inhalte der Messung ein. Herr Schmühl erklärt, dass die von
der Polizei durchgeführten Messungen nach Bekanntgabe an den Beschwerdeführer auch der
Verwaltung und dem Rat bekannt gegeben werden können. RM Dr. Nolten weist darauf hin, dass
gerade in Friedenau Personen mit Mobilitätseinschränkungen agieren und bittet darum, die Polizei
auf diese besondere Gefährdung hinzuweisen. Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis.
2.4
Antrag auf Änderung der Kapazitätsfestlegung der Firma Niederauer Mühle
Herr Schmühl teilt mit, eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln habe ergeben, dass die
öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 6. Juli bis 5. August 2015 erfolgen solle. Ein
Erörterungstermin sei für den 25.09.2015 ab 11.00 Uhr in der Festhalle Kreuzau geplant. Er stellt
weiterhin fest, dass es sich um eine telefonische Auskunft handele, welche derzeit schriftlich noch
nicht bestätigt wurde. Sobald das genaue Datum feststehe, werde eine Information in der
Lokalpresse sowie auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau erfolgen. RM Dr. Nolten bittet
aufgrund der bevorstehenden Sommerferien darum, dass die Bezirksregierung um Aufschub
gebeten werden solle. Ebenfalls merkt er an, dass dieses Thema in der Sonderratssitzung am
18.08.2015 beraten werden sollte. Informativ wird mitgeteilt, dass bezüglich der gemeindlichen
Stellungnahme eine Fristverlängerung bis 19.08.2015 beantragt und diese bereits auch gewährt
wurde.
2.5
Verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zu Verkehrsangelegenheiten
BM Eßer teilt mit, dass mit Datum vom 24.06.2015 verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zu
Verkehrsangelegenheiten eingegangen sind. Die Anträge bzw. die Mitteilung werden dem
Protokoll beigefügt. Die Beratung erfolgt in den Fachausschüssen.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Aufgrund einer Anfrage des RM Hohn teilt Herr Schmühl mit, dass in der vorgegebenen Liste nur
noch die Anträge enthalten sind, zu denen auch bereits Vorlagen gefertigt wurden. Die Übersicht
wird vom Rat zur Kenntnis genommen.
4.
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015
Vorlage: 53/2014 3. Ergänzung
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass in der heutigen Eingangspost ein
Informationsschreiben des Landrates enthalten war. Mit diesem Schreiben wirbt der Kreis Düren
nochmals um die Zustimmung des Kreuzauer Gemeinderates. RM Dr. Nolten erläutert die
Ereignisse im Kreistag und merkt an, dass die Stadt Nideggen die einzige Kommune im Kreis
Düren sei, welche nicht an diesem Projekt teilnimmt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass nach
Aussage des Landrates eine Besserstellung auch bei einer Beteiligung mittels einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung nicht erfolgen werde. BM Eßer stellt die Angelegenheit zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom
11.06.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO.
-7Dieser hat folgenden Wortlaut:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf
Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten.“
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren;
hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung
Vorlage: 29/2015
BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung als ordentliches Mitglied seine Person und als
stellvertretendes Mitglied den Schuldezernenten Guido Steg vorschlagen werde. Er bittet um
Vorschläge aus den Fraktionen. Seitens der CDU-Fraktion wird als ordentliches Mitglied Herrn
Ulrich Lennartz vorgeschlagen, als Vertretung Birgit Strohpagel. Aus den Fraktionen SPD, FDP
und Bündnis 90/Die Grünen wird als ordentliches Mitglied Dagmar Berens von Rautenfeld
vorgeschlagen und als stellv. Mitglied Astrid Hohn. BM Eßer lässt über die genannten Vorschläge
abstimmen.
Beschluss:
Für die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren werden folgende
Personen als Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau bestellt:
ordentliches Mitglied
stellvertretendes Mitglied
1. BM Eßer, Ingo
Steg, Guido
2. Lennartz, Ulrich
Strohpagel, Birgit
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
Hohn, Astrid
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum
31.12.2014
Vorlage: 31/2015
BM Eßer stellt die Vorlage dar und weist darauf hin, dass es gängige Praxis sei, den Entwurf des
Jahresabschlusses in den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen und stellt diesen TOP zur
Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für
die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 25/2015
BM Eßer begrüßt die anwesenden Feuerwehrkameraden. RM Dr. Nolten bedankt sich für die
-8ausführliche Darstellung der Feuerwehr im interfraktionellen Gespräch durch Herrn Eismar und
Herrn Klüser. Er bedankt sich bei den drei neuen Wehrführer-Kandidaten für die Bereitschaft zur
Übernahme dieses Ehrenamtes. Die anderen Fraktionen schließen sich den Dankesworten an.
BM Eßer weist darauf hin, dass die Ernennung in der kommenden Woche erfolgen werde.
Beschluss:
Herr Gemeindebrandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für einen Zeitraum
von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum
Ehrenbeamten ernannt.
Herr Brandoberinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre
zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt.
Herr Brandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei
Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
RM Dr. Nolten merkt an, dass seine Aussage in der Protokollierung des Haupt- und
Finanzausschusses nicht richtig dargestellt wurde. Er spricht an, dass im Bereich der
Operationalisierung und des Verfahrens Probleme gesehen werden. Innerhalb seiner Fraktion
kam es hier zu verschiedenen Meinungen, weshalb der Punkt zur Abstimmung freigegeben wurde.
Er betont nochmals, dass es nicht um den Gegenstand des Fragebogens, sondern um die
Vorgehensweise bzw. die Auswertung des Fragebogens gehe.
Nach der Abstimmung teilt Herr Schmühl zum zeitlichen Ablauf mit, dass im Amtsblatt Juli 2015
eine Information erfolge. Mitte August 2015 erfolge die Versendung der Fragebögen, die
Rückgabe ist bis Ende August 2015 vorgesehen. RM Dr. Nolten merkt an, dass sicherlich eine
Rückgabefrist von zwei Wochen sinnig ist, intern die Frist jedoch auf vier Wochen ausgedehnt
werden solle.
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und
Bürger über die weitere Gestaltung des Haushaltssicherungskonzepts durchzuführen und den Rat
über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten.
2. Diese Befragung wird in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes
der Bevölkerung durchgeführt. Insgesamt werden 750 wahlberechtigte Kreuzauer Bürgerinnen
und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators
ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen.
3. Die Befragung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens, der mindestens folgende Informationen
enthält: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung der
anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität. Als Grundlage der Befragung dient
der beigefügte Fragebogenentwurf mit dem Konzept eines Begleitbriefes.
Beratungsergebnis:
9.
22 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015
Beschluss:
-9Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2016
vorzubereiten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis mit
einem Satz von 10 % für Gaststätten und 18 % für Spielhallen besteuert. In der nächsten
Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Vorlage: 20/2015
RM Dr. Nolten merkt an, dass, wie bereits seinerzeit im Hauptausschuss erwähnt, der
Campingplatz Schlagstein ebenfalls Berücksichtigung finden solle. Informativ wird mitgeteilt, dass
die Aussage von RM Dr. Nolten im Hauptausschuss versehentlich unter dem TOP 9 (Neufassung
der Vergnügungssteuer) protokolliert wurde.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze
durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die
Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit
konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der
Sekundarschule
Vorlage: 24/2015
RM Dr. Nolten weist darauf hin, dass die weiteren noch vorliegenden Anträge nochmals beraten
werden sollen. RM Heidbüchel spricht an, dass es schwierig sei, die erheblichen Summen aus den
neuen Anträgen zu überblicken. Er schlägt vor, die gesamte Angelegenheit im Rahmen der
Haushaltsberatungen aufzugreifen. Diesem Vorschlag wird allgemein zugestimmt.
Beschluss:
Aus schulfachlicher Sicht wird dem Antrag der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf
Neuanschaffung und Erweiterung der Sammlung für den Physikunterricht am Standort Kreuzau
zugestimmt. Die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € sollen auf die Jahre 2016 bis 2018
verteilt werden.
Eine abschließende Entscheidung über bereitzustellende Mittel erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum
Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen
aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
RM Hohn weist darauf hin, dass bereits in der Hauptausschusssitzung deutlich wurde, dass
verschiedene Meinungen innerhalb ihrer Fraktion bezüglich der Windkraft vorliegen. Sie trägt die
Meinung ihrer Fraktion sehr ausführlich vor und schließt ihre Ausführungen mit einem positiven
Votum ab. RM Heidbüchel führt ebenfalls aus, dass seine Fraktion dem Thema Windkraft sehr
- 10 positiv gegenüber stehe. Er merkt an, dass das Thema bereits vor 25 Jahren den Rat der
Gemeinde Kreuzau tangierte. Er stellt fest, dass die zu treffende Entscheidung sicherlich keine
einfache sei. RM Kern merkt ausführlich seine persönlichen Bedenken an. Ausgedehnt erläutert er
diese und fasst seine persönliche Meinung zusammen. RM Dr. Meurer bringt ebenfalls seine
persönlichen Bedenken vor. Er fragt an, inwieweit die bereits beim Bürgermeister vorliegenden
Fragen seitens der FDP-Fraktion beantwortet werden können und bittet darum, die Anfragen dem
Protokoll beizufügen (s. Anlage zu TOP 12). BM Eßer teilt mit, dass die Fragen nach den
Sommerferien beantwortet werden können. Ebenfalls erläutert er, dass derzeit keine finanziellen
Erkenntnisse gegeben werden können, da man sich noch im Abwägungsprozess befinde. Herr
Schmühl erläutert die Unterschiede des FNP/B-Plan-Verfahrens und des tatsächlichen
Bauverfahrens. BM Eßer weist darauf hin, dass die Gemeinde nie mit Gewerbesteuereinnahmen
im Bereich der Windkraft gerechnet habe. RM Dr. Nolten greift die Ausführungen von Frau Hohn
auf und merkt nochmals an, dass jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten müsse. Ebenfalls
beleuchtet er, dass ursprünglich über eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen im
Bereich der Windkraft nachgedacht wurde, bevor z.B. der Stadtrat Nideggen sich anders
entschieden habe. Die Gemeinde Kreuzau führt eine Bauleitplanung durch, welche individuell für
jedes Windrad im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Kreis Düren nochmals
geprüft wird. Auch hier sind Gutachten z.B. im Bereich des Lärms erforderlich. Desweiteren merkt
RM Dr. Nolten an, dass die Vorgehensweise der Windkraftgegner nicht seinen Vorstellungen
entspreche. RM Böcking unterstützt die Aussage von RM Dr. Nolten. Herr Schmühl zitiert aus dem
Baugesetzbuch die weitere Vorgehensweise im Planverfahren. Als grobe Richtung wird
angenommen, dass im Dezember 15/Januar 16 eine Rechtskraft des FNP erreicht werden könne.
Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens kann Klage beim OVG in Münster erhoben werden.
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur
33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese
Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu
bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
13.
29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
- 11 14.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
15.
29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
16.
zurückverwiesen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
zurückverwiesen
- 12 17.
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach
Vorlage: 22/2015
Beschluss:
Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit energiesparenden LED-Leuchten in der Turnhalle
Obermaubach wird zugestimmt. Die nicht durch KEK-Mittel abgedeckten Aufwendungen werden
aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert.
Beratungsergebnis:
18.
einstimmig
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt
blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen
Vorlage: 23/2015
RM Winter merkt an, dass eine Umgestaltung der gemeindlichen Rasenflächen sicherlich möglich
ist, dass aber die Übernahme der Pflege bedacht werden solle.
Beschluss:
1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Flächen (Randstreifen, aber
auch größere Grünflächen wie z.B. im Bereich der Sportanlagen an der Staumauer), auf denen
ein Aussäen von einheimischen Wildblumen möglich und sinnvoll wäre, zu ermitteln, wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sukzessive Ermittlung bzw. ggf. Umwandlung
der Flächen durchzuführen.
2. Dem Antrag, zukünftig ausschließlich standortangepasstes Saatgut von Wildblumen regionaler
oder zumindest heimischer Herkunft zu verwenden, wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
19.
einstimmig, 1 Enthaltung
Anfragen
a) RM Dr. Meurer fragt bezüglich eines Zeitungsausschnittes an, ob die Dorfwerkstatt in Drove
bereits stattgefunden habe. Dies wird durch BM Eßer verneint.
b) RM Berens von Rautenfeld fragt in Bezug auf die TV-Reportage von RTL (Team Wallraff) über
die Firma Vitesca aus Wuppertal, inwieweit die OGS Kreuzau und Stockheim betroffen seien.
RM Hohn fragt nach, inwieweit durch den Wechsel sich der Zuzahlungsbetrag der Eltern erhöht
hat. Herr Steg teilt mir, dass das SKF als Träger für das Essensangebot zuständig ist. Soweit
bekannt, stand ein Angebotswechsel im Raum.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die OGS-Gruppen der Grundschulen Kreuzau und Stockheim
durch die Firma Vitesca aus Wuppertal beliefert worden sind. Bereits seit Beginn des Jahres
hatte der SkF als Betreiber der OGS geplant, den Anbieter zu wechseln. Hierzu hatten bereits
verschiedene Gespräche stattgefunden, die Testessen standen an und ein Wechsel sollte zum
Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. Bedingt durch die Fernsehsendung „Team Wallraff“, in
der über die Zustände in der Großküche von Vitesca berichtet worden ist, wurde der Anbieter
kurzfristig gewechselt. Beide Einrichtungen werden nun durch die Firma S & C Service und
Catering GmbH Vettweiß beliefert. Die Preise je Essen sind von bisher 2,34 € auf 2,50 €
gestiegen. Hinzu kommen wie bisher 0,30 € für Getränke, Dessert etc.
c) RM Dr. Nolten fragt an, inwieweit bekannt sei, dass die ordnungsbehördliche Verordnung für
die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Rurtalsperre Schwammenauel
sowie den Stauanlagen Heimbach und Obermaubach auf Anordnung des zuständigen
Ministeriums nochmals bis zum 15.03.2016 verlängert worden ist. BM Eßer teilt mit, dass eine
entsprechende Information am 23.06.2015 eingegangen sei. Die Verwaltung beabsichtige, über
- 13 evtl. Auswirkungen in der Sitzung des Umweltausschusses am 19.08.2015 zu berichten.
d) RM Kern fragt nach dem aktuellen Sachstand der Grillhütte Drei Erken. Er teilt mit, dass er an
einem Sonntagmorgen eine Besichtigung durchgeführt habe und hier auch Fotos gefertigt
wurden. Zwei Tage vorher war die Hütte sauber, so dass er vermutet, dass von Freitag auf
Sonntag eine unsachgemäße Nutzung der Anlage erfolgte. Er schlägt vor, nochmals die Polizei
zu bitten, regelmäßig Kontrollen durchzuführen.
e) RM Böcking bemängelt den Zustand der Ortsdurchfahrt Kreuzau (Dürener Straße) sowie der
Straße von Drove Richtung Thum (L 250). Er schlägt vor, die verantwortlichen Stellen nochmals
auf die Zustände hinzuweisen. BM Eßer erläutert, dass er am heutigen Tage in der
Bürgermeistersprechstunde seitens eines Bürgers auf die Zustände der Dürener Straße
angesprochen wurde. Zudem stellt er fest, dass bereits mehrere Schreiben, u.a. an die
Unterkommission Verkehr (Ville-Eifel) gesendet wurden. Er sagt zu, nochmals den
Straßenbetrieb NRW in Euskirchen anzuschreiben. Herr Schmühl berichtet über eine
mündliche Aussage eines Mitarbeiters der Straßen NRW, das für 2016 Landesmittel für die
Sanierung der L 249 in Kreuzau bereitgestellt würden. Auch der Knotenpunkt K 39/L 249 soll
bearbeitet werden.
f) RM Dr. Steffens stellt die Frage, inwieweit es sinnig ist, im Bereich Friedenau die bestehende
Tempo 30-Zone auszuweiten und evtl. einen Fußgängerüberweg vor der Rurbrücke anzulegen.
BM Eßer weist darauf hin, dass die unter TOP 2.5 genannten Anträge der CDU-Fraktion diese
Themen betreffen und hier im Fachausschuss diskutiert werden sollte. RM Dr. Steffens fragt
weiterhin an, inwieweit eine Fußgängerüberquerung in der Bahnhofstraße aufgrund des regen
Fußverkehrs aus dem Neubaugebiet Friedenau möglich ist.
g) RM Dr. Nolten merkt an, dass in der Kreuzstraße zwar eine behindertengerechte
Gehwegabsenkung erfolgt sei, die Lösung wegen eines dort befindlichen Schaltkastens aber
nicht als optimal anzusehen sei. Er bittet die Angelegenheit zu prüfen.
h) RM Heidbüchel erwähnt lobend das vom BM Eßer verfasste Schreiben an alle
Landtagsabgeordneten zum Thema Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW. Er fordert
alle anwesenden Fraktionsvorsitzenden auf, einen gleichlautenden Brief zu versenden. BM
Eßer erläutert kurz die Zusammenhänge und bedankt sich für den positiven Beitrag.
B. Nichtöffentliche Sitzung