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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
236 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.07.15, 13:07
Aktualisiert
03.07.15, 13:07

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.06.2015 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Büngeler, Johannes 8. Döring, Bettina 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heidbüchel, Rolf 14. Heinrichs, Dirk 15. Hohn, Astrid 16. Hüttl, Detlef 17. Kaptain, Johannes 18. Kern, Karl-Heinz 19. Kesseler, Marion 20. Kilian, Manfred 21. Lennartz, Ulrich 22. Macherey, Peter 23. Prof. Dr. Meurer, Erik 24. Dr. Nolten, Ralf 25. Schmitz, Hermann-Josef 26. Schroeteler, Rolf 27. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 28. Stoffels, Björn 29. Stoffels, Manfred 30. Strohpagel, Birgit 31. Tesch, Michael 32. Winter, Heinrich b) als Gäste von der Feuerwehr: 1. Herr Eismar 2. Herr Klüser 3. Herr Baden 4. Herr Schröder c) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. VfW Lenzen Es fehlen die stimmberechtigten Ratsmitglieder: -21. 2. 3. Iven, Axel Kammer, Jürgen Lüttgen, Wolfgang Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:45 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung vorliegen. RM Dr. Nolten beantragt die Absetzung der Punkte 15 und 16, dies wäre auch insoweit mit anderen Fraktionen abgesprochen. RM Heidbüchel bestätigt dies. Er schlägt eine Beratung in der Sonderratssitzung am 18.08.2015 vor. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen. Weitere Änderungen liegen nicht vor. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend- und Kulturförderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle 2.2 Dokumentation der Dorfwerkstatt Üdingen 2.0 vom 09. Mai 2015 2.3 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes Friedenau (K29) in Kreuzau (Höhe Hausnummer 2a) 2.4 Antrag auf Änderung der Kapazitätsfestlegung der Firma Niederauer Mühle 2.5 Verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zu Verkehrsangelegenheiten 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015 Vorlage: 53/2014 3. Ergänzung 5. Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren; hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung Vorlage: 29/2015 6. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 Vorlage: 31/2015 -37. Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 25/2015 8. Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 9. Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Vorlage: 19/2015 10. Einführung einer Zweitwohnungssteuer Vorlage: 20/2015 11. Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der Sekundarschule Vorlage: 24/2015 12. 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung 13. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung 14. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung 15. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 16. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 17. Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach Vorlage: 22/2015 -418. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen Vorlage: 23/2015 19. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 20. Mitteilungen 20.1 Corporate Design der Gemeinde bzw. Logo für Medienauftritte / Beschaffung von Präsentationsmedien 20.2 Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht 20.3 Grundstücksangelegenheit Gartenbau Schaar 20.4 Sachstand zur Thematik "Asylbewerber in Arbeit" 20.5 Nachberechnung der Kosten für die VHS Rureifel ab 2013 20.6 Schmutzwasservorklärung der Firma Niederauer Mühle 21. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 22. Antrag auf Erwerb eines Grundstückes im Baugebiet D 15 im Ortsteil Drove Vorlage: 30/2015 23. Grundstücksangelegenheit; hier: Auflösung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen Vorlage: 28/2015 24. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde BM Eßer teilt mit, dass ihm ein Fragenkatalog mit dem Umfang von fünf Fragen zum Asylbereich vorliege. Er fragt in die Runde, ob die Fragesteller anwesend sind. Frau S. aus Obermaubach meldet sich zu Wort. Ihre Frage wird vorgetragen: Frage: Wie hoch ist die Kaufsumme für die Flüchtlingsunterkunft im Heidbüchel? Wie kann dies bei einem aktuellen Fehlbetrag von 3,6 Mio. € und einer Gesamtverschuldung von mehr als 30 Mio. € durch die Gemeinde getragen werden? Wo in der Gemeinde werden entsprechende Kürzungen geplant oder durchgeführt? Antwort: Die Kaufpreishöhe ist gem. § 48 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Kreuzau eine nichtöffentliche Angelegenheit und darf insofern nicht veröffentlicht werden. Die Finanzierung erfolgt wie durch Verabschiedung des Haushaltsplans 2015 vom Gemeinderat am 24. Februar 2015 beschlossen durch Inanspruchnahme der Investitionspauschale. Die hier erfolgte Rückstellung ist der Höhe nach ausreichend, um Kaufpreis und Sanierungsarbeiten abzudecken. Der allgemeine Haushalt wird insofern nicht tangiert, der Kauf hat weder Auswirkung auf den im Haushaltsplan ausgewiesenen Fehlbetrag noch auf die Höhe der Gesamtverschuldung der Gemeinde. Korrespondierende Kürzungen werden weder geplant noch durchgeführt. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Nordrhein -Westfalen den Städten und Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden ist. Nach Artikel 78 der Landesverfassung ist das Land verpflichtet, in diesem Fall eine Regelung über die Kostenübernahme zu treffen. Für die Aufnahme und Unterbringung sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge stellt das Land den Gemeinden jährlich Finanzmittel in Form pauschalierter Landeszuweisungen zur Verfügung. BM Eßer stellt fest, dass keine weiteren Fragesteller anwesend sind. Ebenfalls fügt er an, dass die eingereichten Fragen nur von den Fragestellern selber in der Sitzung gestellt werden dürfen. Der Vorsitzende fragt, ob weitere Einwohnerfragen vorliegen. Dies ist nicht der Fall. 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend- und Kulturförderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle BM Eßer betont die gute Zusammenarbeit mit dem Verein und stellt die besondere Leistung, die Festhalle in Eigenregie zu betreiben, heraus. Er bittet die RM um Kenntnisnahme. 2.2 Dokumentation der Dorfwerkstatt Üdingen 2.0 vom 09. Mai 2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. -62.3 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes Friedenau (K29) in Kreuzau (Höhe Hausnummer 2a) BM Eßer erläutert den Zusammenhang. Ebenfalls teilt er mit, dass die Polizei in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Diese Mitteilung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Danach geht er auf die wesentlichen Inhalte der Messung ein. Herr Schmühl erklärt, dass die von der Polizei durchgeführten Messungen nach Bekanntgabe an den Beschwerdeführer auch der Verwaltung und dem Rat bekannt gegeben werden können. RM Dr. Nolten weist darauf hin, dass gerade in Friedenau Personen mit Mobilitätseinschränkungen agieren und bittet darum, die Polizei auf diese besondere Gefährdung hinzuweisen. Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis. 2.4 Antrag auf Änderung der Kapazitätsfestlegung der Firma Niederauer Mühle Herr Schmühl teilt mit, eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln habe ergeben, dass die öffentliche Auslegung der Unterlagen vom 6. Juli bis 5. August 2015 erfolgen solle. Ein Erörterungstermin sei für den 25.09.2015 ab 11.00 Uhr in der Festhalle Kreuzau geplant. Er stellt weiterhin fest, dass es sich um eine telefonische Auskunft handele, welche derzeit schriftlich noch nicht bestätigt wurde. Sobald das genaue Datum feststehe, werde eine Information in der Lokalpresse sowie auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau erfolgen. RM Dr. Nolten bittet aufgrund der bevorstehenden Sommerferien darum, dass die Bezirksregierung um Aufschub gebeten werden solle. Ebenfalls merkt er an, dass dieses Thema in der Sonderratssitzung am 18.08.2015 beraten werden sollte. Informativ wird mitgeteilt, dass bezüglich der gemeindlichen Stellungnahme eine Fristverlängerung bis 19.08.2015 beantragt und diese bereits auch gewährt wurde. 2.5 Verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zu Verkehrsangelegenheiten BM Eßer teilt mit, dass mit Datum vom 24.06.2015 verschiedene Anträge der CDU-Fraktion zu Verkehrsangelegenheiten eingegangen sind. Die Anträge bzw. die Mitteilung werden dem Protokoll beigefügt. Die Beratung erfolgt in den Fachausschüssen. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Aufgrund einer Anfrage des RM Hohn teilt Herr Schmühl mit, dass in der vorgegebenen Liste nur noch die Anträge enthalten sind, zu denen auch bereits Vorlagen gefertigt wurden. Die Übersicht wird vom Rat zur Kenntnis genommen. 4. Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 11.06.2015 Vorlage: 53/2014 3. Ergänzung Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und teilt mit, dass in der heutigen Eingangspost ein Informationsschreiben des Landrates enthalten war. Mit diesem Schreiben wirbt der Kreis Düren nochmals um die Zustimmung des Kreuzauer Gemeinderates. RM Dr. Nolten erläutert die Ereignisse im Kreistag und merkt an, dass die Stadt Nideggen die einzige Kommune im Kreis Düren sei, welche nicht an diesem Projekt teilnimmt. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Aussage des Landrates eine Besserstellung auch bei einer Beteiligung mittels einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung nicht erfolgen werde. BM Eßer stellt die Angelegenheit zur Abstimmung. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 11.06.2015 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO. -7Dieser hat folgenden Wortlaut: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten.“ Beratungsergebnis: 5. einstimmig Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren; hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung Vorlage: 29/2015 BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung als ordentliches Mitglied seine Person und als stellvertretendes Mitglied den Schuldezernenten Guido Steg vorschlagen werde. Er bittet um Vorschläge aus den Fraktionen. Seitens der CDU-Fraktion wird als ordentliches Mitglied Herrn Ulrich Lennartz vorgeschlagen, als Vertretung Birgit Strohpagel. Aus den Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wird als ordentliches Mitglied Dagmar Berens von Rautenfeld vorgeschlagen und als stellv. Mitglied Astrid Hohn. BM Eßer lässt über die genannten Vorschläge abstimmen. Beschluss: Für die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren werden folgende Personen als Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau bestellt: ordentliches Mitglied stellvertretendes Mitglied 1. BM Eßer, Ingo Steg, Guido 2. Lennartz, Ulrich Strohpagel, Birgit 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar Hohn, Astrid Beratungsergebnis: 6. einstimmig Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 Vorlage: 31/2015 BM Eßer stellt die Vorlage dar und weist darauf hin, dass es gängige Praxis sei, den Entwurf des Jahresabschlusses in den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen und stellt diesen TOP zur Abstimmung. Beschluss: Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2014 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient, weiter. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 25/2015 BM Eßer begrüßt die anwesenden Feuerwehrkameraden. RM Dr. Nolten bedankt sich für die -8ausführliche Darstellung der Feuerwehr im interfraktionellen Gespräch durch Herrn Eismar und Herrn Klüser. Er bedankt sich bei den drei neuen Wehrführer-Kandidaten für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes. Die anderen Fraktionen schließen sich den Dankesworten an. BM Eßer weist darauf hin, dass die Ernennung in der kommenden Woche erfolgen werde. Beschluss: Herr Gemeindebrandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Brandoberinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. Herr Brandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 RM Dr. Nolten merkt an, dass seine Aussage in der Protokollierung des Haupt- und Finanzausschusses nicht richtig dargestellt wurde. Er spricht an, dass im Bereich der Operationalisierung und des Verfahrens Probleme gesehen werden. Innerhalb seiner Fraktion kam es hier zu verschiedenen Meinungen, weshalb der Punkt zur Abstimmung freigegeben wurde. Er betont nochmals, dass es nicht um den Gegenstand des Fragebogens, sondern um die Vorgehensweise bzw. die Auswertung des Fragebogens gehe. Nach der Abstimmung teilt Herr Schmühl zum zeitlichen Ablauf mit, dass im Amtsblatt Juli 2015 eine Information erfolge. Mitte August 2015 erfolge die Versendung der Fragebögen, die Rückgabe ist bis Ende August 2015 vorgesehen. RM Dr. Nolten merkt an, dass sicherlich eine Rückgabefrist von zwei Wochen sinnig ist, intern die Frist jedoch auf vier Wochen ausgedehnt werden solle. Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alsbald eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger über die weitere Gestaltung des Haushaltssicherungskonzepts durchzuführen und den Rat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten. 2. Diese Befragung wird in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes der Bevölkerung durchgeführt. Insgesamt werden 750 wahlberechtigte Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen. 3. Die Befragung erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens, der mindestens folgende Informationen enthält: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Darstellung der anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität. Als Grundlage der Befragung dient der beigefügte Fragebogenentwurf mit dem Konzept eines Begleitbriefes. Beratungsergebnis: 9. 22 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Vorlage: 19/2015 Beschluss: -9Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2016 vorzubereiten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis mit einem Satz von 10 % für Gaststätten und 18 % für Spielhallen besteuert. In der nächsten Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig Einführung einer Zweitwohnungssteuer Vorlage: 20/2015 RM Dr. Nolten merkt an, dass, wie bereits seinerzeit im Hauptausschuss erwähnt, der Campingplatz Schlagstein ebenfalls Berücksichtigung finden solle. Informativ wird mitgeteilt, dass die Aussage von RM Dr. Nolten im Hauptausschuss versehentlich unter dem TOP 9 (Neufassung der Vergnügungssteuer) protokolliert wurde. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen. In der nächsten Sitzungsrunde sind die Ergebnisse der Überprüfung und ein Vorschlag zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit konkreten finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Physikraumes der Sekundarschule Vorlage: 24/2015 RM Dr. Nolten weist darauf hin, dass die weiteren noch vorliegenden Anträge nochmals beraten werden sollen. RM Heidbüchel spricht an, dass es schwierig sei, die erheblichen Summen aus den neuen Anträgen zu überblicken. Er schlägt vor, die gesamte Angelegenheit im Rahmen der Haushaltsberatungen aufzugreifen. Diesem Vorschlag wird allgemein zugestimmt. Beschluss: Aus schulfachlicher Sicht wird dem Antrag der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf Neuanschaffung und Erweiterung der Sammlung für den Physikunterricht am Standort Kreuzau zugestimmt. Die Kosten in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € sollen auf die Jahre 2016 bis 2018 verteilt werden. Eine abschließende Entscheidung über bereitzustellende Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016. Beratungsergebnis: 12. einstimmig 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft; hier: Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung RM Hohn weist darauf hin, dass bereits in der Hauptausschusssitzung deutlich wurde, dass verschiedene Meinungen innerhalb ihrer Fraktion bezüglich der Windkraft vorliegen. Sie trägt die Meinung ihrer Fraktion sehr ausführlich vor und schließt ihre Ausführungen mit einem positiven Votum ab. RM Heidbüchel führt ebenfalls aus, dass seine Fraktion dem Thema Windkraft sehr - 10 positiv gegenüber stehe. Er merkt an, dass das Thema bereits vor 25 Jahren den Rat der Gemeinde Kreuzau tangierte. Er stellt fest, dass die zu treffende Entscheidung sicherlich keine einfache sei. RM Kern merkt ausführlich seine persönlichen Bedenken an. Ausgedehnt erläutert er diese und fasst seine persönliche Meinung zusammen. RM Dr. Meurer bringt ebenfalls seine persönlichen Bedenken vor. Er fragt an, inwieweit die bereits beim Bürgermeister vorliegenden Fragen seitens der FDP-Fraktion beantwortet werden können und bittet darum, die Anfragen dem Protokoll beizufügen (s. Anlage zu TOP 12). BM Eßer teilt mit, dass die Fragen nach den Sommerferien beantwortet werden können. Ebenfalls erläutert er, dass derzeit keine finanziellen Erkenntnisse gegeben werden können, da man sich noch im Abwägungsprozess befinde. Herr Schmühl erläutert die Unterschiede des FNP/B-Plan-Verfahrens und des tatsächlichen Bauverfahrens. BM Eßer weist darauf hin, dass die Gemeinde nie mit Gewerbesteuereinnahmen im Bereich der Windkraft gerechnet habe. RM Dr. Nolten greift die Ausführungen von Frau Hohn auf und merkt nochmals an, dass jeder einen Beitrag zur Energiewende leisten müsse. Ebenfalls beleuchtet er, dass ursprünglich über eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen im Bereich der Windkraft nachgedacht wurde, bevor z.B. der Stadtrat Nideggen sich anders entschieden habe. Die Gemeinde Kreuzau führt eine Bauleitplanung durch, welche individuell für jedes Windrad im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Kreis Düren nochmals geprüft wird. Auch hier sind Gutachten z.B. im Bereich des Lärms erforderlich. Desweiteren merkt RM Dr. Nolten an, dass die Vorgehensweise der Windkraftgegner nicht seinen Vorstellungen entspreche. RM Böcking unterstützt die Aussage von RM Dr. Nolten. Herr Schmühl zitiert aus dem Baugesetzbuch die weitere Vorgehensweise im Planverfahren. Als grobe Richtung wird angenommen, dass im Dezember 15/Januar 16 eine Rechtskraft des FNP erreicht werden könne. Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens kann Klage beim OVG in Münster erhoben werden. Beschluss: 1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 13. 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 58/2012 4. Ergänzung Beschluss: 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen - 11 14. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 59/2012 4. Ergänzung Beschluss: 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 15. 29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen. 2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 16. zurückverwiesen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: zurückverwiesen - 12 17. Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Obermaubach Vorlage: 22/2015 Beschluss: Der Erneuerung der Beleuchtungsanlage mit energiesparenden LED-Leuchten in der Turnhalle Obermaubach wird zugestimmt. Die nicht durch KEK-Mittel abgedeckten Aufwendungen werden aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert. Beratungsergebnis: 18. einstimmig Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum zukünftigen Aussäen von bunt blühenden Blumen auf Randstreifen und Wiesen Vorlage: 23/2015 RM Winter merkt an, dass eine Umgestaltung der gemeindlichen Rasenflächen sicherlich möglich ist, dass aber die Übernahme der Pflege bedacht werden solle. Beschluss: 1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Flächen (Randstreifen, aber auch größere Grünflächen wie z.B. im Bereich der Sportanlagen an der Staumauer), auf denen ein Aussäen von einheimischen Wildblumen möglich und sinnvoll wäre, zu ermitteln, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sukzessive Ermittlung bzw. ggf. Umwandlung der Flächen durchzuführen. 2. Dem Antrag, zukünftig ausschließlich standortangepasstes Saatgut von Wildblumen regionaler oder zumindest heimischer Herkunft zu verwenden, wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 19. einstimmig, 1 Enthaltung Anfragen a) RM Dr. Meurer fragt bezüglich eines Zeitungsausschnittes an, ob die Dorfwerkstatt in Drove bereits stattgefunden habe. Dies wird durch BM Eßer verneint. b) RM Berens von Rautenfeld fragt in Bezug auf die TV-Reportage von RTL (Team Wallraff) über die Firma Vitesca aus Wuppertal, inwieweit die OGS Kreuzau und Stockheim betroffen seien. RM Hohn fragt nach, inwieweit durch den Wechsel sich der Zuzahlungsbetrag der Eltern erhöht hat. Herr Steg teilt mir, dass das SKF als Träger für das Essensangebot zuständig ist. Soweit bekannt, stand ein Angebotswechsel im Raum. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die OGS-Gruppen der Grundschulen Kreuzau und Stockheim durch die Firma Vitesca aus Wuppertal beliefert worden sind. Bereits seit Beginn des Jahres hatte der SkF als Betreiber der OGS geplant, den Anbieter zu wechseln. Hierzu hatten bereits verschiedene Gespräche stattgefunden, die Testessen standen an und ein Wechsel sollte zum Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. Bedingt durch die Fernsehsendung „Team Wallraff“, in der über die Zustände in der Großküche von Vitesca berichtet worden ist, wurde der Anbieter kurzfristig gewechselt. Beide Einrichtungen werden nun durch die Firma S & C Service und Catering GmbH Vettweiß beliefert. Die Preise je Essen sind von bisher 2,34 € auf 2,50 € gestiegen. Hinzu kommen wie bisher 0,30 € für Getränke, Dessert etc. c) RM Dr. Nolten fragt an, inwieweit bekannt sei, dass die ordnungsbehördliche Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs an der Rurtalsperre Schwammenauel sowie den Stauanlagen Heimbach und Obermaubach auf Anordnung des zuständigen Ministeriums nochmals bis zum 15.03.2016 verlängert worden ist. BM Eßer teilt mit, dass eine entsprechende Information am 23.06.2015 eingegangen sei. Die Verwaltung beabsichtige, über - 13 evtl. Auswirkungen in der Sitzung des Umweltausschusses am 19.08.2015 zu berichten. d) RM Kern fragt nach dem aktuellen Sachstand der Grillhütte Drei Erken. Er teilt mit, dass er an einem Sonntagmorgen eine Besichtigung durchgeführt habe und hier auch Fotos gefertigt wurden. Zwei Tage vorher war die Hütte sauber, so dass er vermutet, dass von Freitag auf Sonntag eine unsachgemäße Nutzung der Anlage erfolgte. Er schlägt vor, nochmals die Polizei zu bitten, regelmäßig Kontrollen durchzuführen. e) RM Böcking bemängelt den Zustand der Ortsdurchfahrt Kreuzau (Dürener Straße) sowie der Straße von Drove Richtung Thum (L 250). Er schlägt vor, die verantwortlichen Stellen nochmals auf die Zustände hinzuweisen. BM Eßer erläutert, dass er am heutigen Tage in der Bürgermeistersprechstunde seitens eines Bürgers auf die Zustände der Dürener Straße angesprochen wurde. Zudem stellt er fest, dass bereits mehrere Schreiben, u.a. an die Unterkommission Verkehr (Ville-Eifel) gesendet wurden. Er sagt zu, nochmals den Straßenbetrieb NRW in Euskirchen anzuschreiben. Herr Schmühl berichtet über eine mündliche Aussage eines Mitarbeiters der Straßen NRW, das für 2016 Landesmittel für die Sanierung der L 249 in Kreuzau bereitgestellt würden. Auch der Knotenpunkt K 39/L 249 soll bearbeitet werden. f) RM Dr. Steffens stellt die Frage, inwieweit es sinnig ist, im Bereich Friedenau die bestehende Tempo 30-Zone auszuweiten und evtl. einen Fußgängerüberweg vor der Rurbrücke anzulegen. BM Eßer weist darauf hin, dass die unter TOP 2.5 genannten Anträge der CDU-Fraktion diese Themen betreffen und hier im Fachausschuss diskutiert werden sollte. RM Dr. Steffens fragt weiterhin an, inwieweit eine Fußgängerüberquerung in der Bahnhofstraße aufgrund des regen Fußverkehrs aus dem Neubaugebiet Friedenau möglich ist. g) RM Dr. Nolten merkt an, dass in der Kreuzstraße zwar eine behindertengerechte Gehwegabsenkung erfolgt sei, die Lösung wegen eines dort befindlichen Schaltkastens aber nicht als optimal anzusehen sei. Er bittet die Angelegenheit zu prüfen. h) RM Heidbüchel erwähnt lobend das vom BM Eßer verfasste Schreiben an alle Landtagsabgeordneten zum Thema Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW. Er fordert alle anwesenden Fraktionsvorsitzenden auf, einen gleichlautenden Brief zu versenden. BM Eßer erläutert kurz die Zusammenhänge und bedankt sich für den positiven Beitrag. B. Nichtöffentliche Sitzung