Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
PLEdoc GmbH, Essen
22.10.12
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
- Open Grid Europe GmbH Essen, (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
- E.ON ruhrgas AG, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- -Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransortleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen
Versorgungsunternehmen.
Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B.
auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den
jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Kon-
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
zerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
biten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Amprion, Dortmund
16.10.2012
3.
Geologischer Dienst NRW, Aus geotektonischer Sicht liegt folgende Informati- Die Kennzeichnungen werden in den endgültigen ... der Anregung zu
Bauleitplan aufgenommen.
folgen.
on vor:
Krefeld
Die Flurstücke 366 und 367, Flur 5 im Planbereich
23.10.12
2 befinden sich ca. 50 m südlich der Begleitstörungen des Kaster Sprunges.
Planbereich 1 (Flur 5, Flurstück 379) befindet sich
ca.200 m südlich des dargestellten Störungsverlaufes. Darstellungen der Störung sh. Anlage.
Den tektonischen Störungsbereich umfasst die in
der Karte GK 100 – Blatt C 5102 Mönchengladbach – dargestellte Verwerfungslinie selbst plus
einem Pufferbereich von jeweils 100 m rechts und
links der Verwerfungslinie.
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Im Bereich von Störungen ist mit einem Gesteinswechsel und oft mit Auflockerungen des Untergrundes zu rechnen, was bei geplanten Gründungen zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Potenzielle Bauherren sollten auf diese Situation hingewiesen werden.
Aus geowissenschaftlicher Sicht sind folgende
Kennzeichnungen nach § 9 (5) BauGB für o. g.
Bebauungsplan empfehlenswert:
1. Für Plan- Bereich 2: Hinweis auf Lage im
Einflussbereich der tektonischen Verwerfung des Kaster Sprunges ,
2. Hinweis auf Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (Untergrundklasse S =
Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung gem. der Karte zu
DIN 4149. Fassung April 2005: Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen
der
Bundesrepublik
Deutschland 21 : 350.000, Bundesland
NRW (Juni 2006)
3. Hinweis
auf
Grundwasserabsenkung/Grundwasserwiederanstieg/Sümpfun
gsauswirkungen/mögliche ungleichmäßige
Bodenbewegungen
4.
RWE
Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH,
Dortmund
23.10.12
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt.
ne 110 kV-RWE-Hochspannungsleitungen.
Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
3
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110 kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig
an unsere aktuelle Anschrift RWE Westfalen Weser Ems-Netzservice GmbH, Spezialservice Strom
(WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten.
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Infacor, Marl
29.10.12
6.
Es wird ein entsprechender Hinweis in den endgülti- ... den Hinweis zur
Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich.
Kenntnis zu nehmen.
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der gen Bauleitplan aufgenommen.
dorf, Düsseldorf
beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle
30.10.12
eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig
durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte,
falls keine anderen Gründe dagegen sprechen,
zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt
erden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab
werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der
betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl.
Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen
benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind,
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist
deim beil. Merkblatt zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/service/index.html
7.
RWE Rhein-Ruhr, Netz- In Ihrem Schreiben vom 30.7.12 bitten Sie uns um entfällt.
Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
service GmbH, Bergheim
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
29.10.12
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dringende Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen wäre
auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
8.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 16.1.0.12 teilen Sie uns die Entfällt.
o. g. Maßnahme mit:
mund
16.10.12
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.
Zt. nicht vorgesehen.
9.
Erftverband, Bergheim
6.11.12
Gem. § 51a LWG ist ein Niederschlagswasser zu
versichern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastungen sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung der
... den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nut- ... den Hinweis zur
zung von Zisternen zur Entlastung des Kanalnetzes Kenntnis zu nehmen.
sind planungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Von
einer generellen Festsetzung wird jedoch aufgrund
der planerischen Zurückhaltung und mit Hinblick auf
den vorhandenen Bestand abgesehen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen;
wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die
Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch
auf.
Ebenso
ist
die
Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Bei diesbezüglichen Rückfragen
wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung
G 2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271
/ 88-1216.
Des Weiteren sind derzeit keine Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes durch die v.
g. Maßnahme betroffen. Wir weisen darauf hin,
dass im Bereich des Plangebietes die Grundwasseroberfläche durch den Braunkohlentagebau
abgesenkt ist. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden hier flurnahe Grundwasserstände
gemessen.
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