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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste BP 21.2 Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. PLEdoc GmbH, Essen 22.10.12 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH Essen, (ehem. E.ON Gastransport GmbH) - E.ON ruhrgas AG, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - -Mitteleuropäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransortleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Kon- 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... zerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so biten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2. Amprion, Dortmund 16.10.2012 3. Geologischer Dienst NRW, Aus geotektonischer Sicht liegt folgende Informati- Die Kennzeichnungen werden in den endgültigen ... der Anregung zu Bauleitplan aufgenommen. folgen. on vor: Krefeld Die Flurstücke 366 und 367, Flur 5 im Planbereich 23.10.12 2 befinden sich ca. 50 m südlich der Begleitstörungen des Kaster Sprunges. Planbereich 1 (Flur 5, Flurstück 379) befindet sich ca.200 m südlich des dargestellten Störungsverlaufes. Darstellungen der Störung sh. Anlage. Den tektonischen Störungsbereich umfasst die in der Karte GK 100 – Blatt C 5102 Mönchengladbach – dargestellte Verwerfungslinie selbst plus einem Pufferbereich von jeweils 100 m rechts und links der Verwerfungslinie. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Im Bereich von Störungen ist mit einem Gesteinswechsel und oft mit Auflockerungen des Untergrundes zu rechnen, was bei geplanten Gründungen zu prüfen und zu berücksichtigen ist. Potenzielle Bauherren sollten auf diese Situation hingewiesen werden. Aus geowissenschaftlicher Sicht sind folgende Kennzeichnungen nach § 9 (5) BauGB für o. g. Bebauungsplan empfehlenswert: 1. Für Plan- Bereich 2: Hinweis auf Lage im Einflussbereich der tektonischen Verwerfung des Kaster Sprunges , 2. Hinweis auf Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (Untergrundklasse S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung gem. der Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 21 : 350.000, Bundesland NRW (Juni 2006) 3. Hinweis auf Grundwasserabsenkung/Grundwasserwiederanstieg/Sümpfun gsauswirkungen/mögliche ungleichmäßige Bodenbewegungen 4. RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Dortmund 23.10.12 Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen kei- Entfällt. ne 110 kV-RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig an unsere aktuelle Anschrift RWE Westfalen Weser Ems-Netzservice GmbH, Spezialservice Strom (WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Infacor, Marl 29.10.12 6. Es wird ein entsprechender Hinweis in den endgülti- ... den Hinweis zur Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o. g. Bereiches war möglich. Kenntnis zu nehmen. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der gen Bauleitplan aufgenommen. dorf, Düsseldorf beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle 30.10.12 eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt erden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist deim beil. Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/index.html 7. RWE Rhein-Ruhr, Netz- In Ihrem Schreiben vom 30.7.12 bitten Sie uns um entfällt. Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. service GmbH, Bergheim Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen 29.10.12 teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dringende Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. 8. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 16.1.0.12 teilen Sie uns die Entfällt. o. g. Maßnahme mit: mund 16.10.12 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Zt. nicht vorgesehen. 9. Erftverband, Bergheim 6.11.12 Gem. § 51a LWG ist ein Niederschlagswasser zu versichern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastungen sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung der ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Versickerungsfördernde Maßnahmen oder die Nut- ... den Hinweis zur zung von Zisternen zur Entlastung des Kanalnetzes Kenntnis zu nehmen. sind planungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Von einer generellen Festsetzung wird jedoch aufgrund der planerischen Zurückhaltung und mit Hinblick auf den vorhandenen Bestand abgesehen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – B-Plan Nr. 21 / Kaster, 2. v. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G 2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr. 02271 / 88-1216. Des Weiteren sind derzeit keine Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes durch die v. g. Maßnahme betroffen. Wir weisen darauf hin, dass im Bereich des Plangebietes die Grundwasseroberfläche durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden hier flurnahe Grundwasserstände gemessen. 7