Daten
Kommune
Bedburg
Größe
821 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
14.11.12, 18:03
Aktualisiert
14.11.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1.
die
sind nur Sattel- und
Andere Dachformen sind
bis
2.
mit einer Dachneigung von
untergeordnete Dachteile
die eingeschossige Bauweise mit Satteldach mit einer Dachneigung von
ist
der Ausbau des Dachgeschosses
ausnahmsweise auch dann, wenn das
Dachgeschoss als Vollgeschoss im Sinne des 2 (5) der BauO NRW angerechnet wird.
Ein Drempel ist bis zu 0,8 m
Es gilt das
von der Oberkante
des Dachgeschosses bis zum Schnittpunkt der
von
Aufschieblinge sind nicht gestattet.
Zwerchgiebel,
Dachgauben
und
sonstige
Einzelschleppgauben in einer max. Breite von
Dachaufbauten
sind
nur
Die Gauben
als
auf
3.
Oberer Bezugspunkt ist die Oberkante des endausgebauten
(OKFF) und dem unten definierten Bezugspunkt.
Unterer
Bezugspunkt
ist
der
jeweils
im
4.Garagen sind mit Flachdach (0 - 3 Neigung)
muss mit der Zufahrtsseite mindestens 5 m hinter der
festgesetzte
Die Vorderkante der Garage
liegen
5. Vorgarten:
sind an der
mit Rasenkantsteinen
nicht
10 cm
der angrenzenden
einzufrieden. Wo das
zur
eine
verlangt, sind Trockenmauern bis 50 cm
zugelassen. Rasen, niedere Pflanzen und
sind unter Beachtung der
Als
gelten die
und der vorderen
Bei
/
ist die
ausschlaggebend, von welcher die bauliche Anlage erschlossen wird (Zuwegung /
Eingangsseite).
bis
zwischen
zu den
seitlichen
Alle
Einfriedungen sind als offene Zaunkonstruktionen bis max. 2,00 m
Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Lochanteil von
mindestens 50 %.
6. Ausnahmen von diesen ortsrechtlichen Festlegungen
7.Innerhalb
der
in besonders
zum Anpflanzen sind mind. 70 % der
unter
nachbarschaftsschutzrechtlicher Belange mit standortgerechten