Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.07.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.06.2015
TOP
Betreff
9.
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum
01.01.2016 vorzubereiten. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem
Einspielergebnis mit einem Satz von 10 % für Gaststätten und 18 % für Spielhallen besteuert.
In der nächsten Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen.
Beratungsergebnis:
einstimmig