Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
03.07.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.06.2015
TOP
Betreff
12.
33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft;
hier:
Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus
der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beschluss der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 39/2011 3. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 6 und 7 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wird gefolgt.
2. Die 33. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird (in
Anwendung des § 6 (6) BauGB) beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt
diese Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung
Köln neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen