Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
01.09.2009
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.09.2009
A U S Z U G
aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 01.09.2009, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Punkt 6:
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bei Ansiedlung von gewerblichen
Tierhaltungsbetrieben
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 02.08.2009
(V-79/2009)
Herr H. Kemmerling teilt mit, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu begrüßen
ist. Herr J. Kemmerling ist der Meinung, dass der Beschlussvorschlag nicht weitgehend
genug ist. Die TA Luft und die TA Ammoniak geben Mindestabstände vor, die kritisch zu
hinterfragen sind. Daher wären die TA Luft und die TA Ammoniak mit in den
Beschlussvorschlag aufzunehmen. Außerdem müsste die Zwischenlagerung entweder
verboten oder zentral geregelt werden. Herr Ruskowski ist der Meinung, dass der
Beschlussvorschlag der Verwaltung ein klares Signal nach außen setzt.
Daraufhin empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung einstimmig dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, dass
gewerbliche Massentierhaltung nach § 35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB in der Gemeinde
Vettweiß grundsätzlich nicht zulässig ist. Begründete Ausnahmen bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung des Rates der Gemeinde Vettweiß.
Eine Privilegierung landwirtschaftlicher Massentierhaltung nach § 35 Abs. 1, Nr. 1
BauGB bleibt hiervon unberührt.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dahingehend zu
ändern, dass die gewerbliche Privilegierung für Massentierhaltungen nach
35 Abs. 1, Nr. 4 BauGB nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen
Gemeinde(n) möglich ist.
§