Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
335/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
20.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 335/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
20.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Betreff:
Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“
Beschlussentwurf:
Die Mehrzweckhalle Urfeld wird in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“ eingelegt.
Eingelegt werden das Grundstück, das Gebäude und alle Einrichtungsgegenstände.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Arbeiten zur Errichtung der Mehrzweckhalle Urfeld sind abgeschlossen und weitgehend abgerechnet. Nach der vorläufigen Abrechnung der Maßnahme betrugen die Herstellungskosten für das
Gebäude einschließlich aller Nebenkosten (Planung, Statik, Gutachten etc.) 2.226.661,00 €, die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen 53.172,29 € und die Anschaffungskosten für die Einrichtungsgegenstände 122.519,79 €. Da noch zwei Schlussrechnung fehlen, können die endgültigen Herstellungskosten noch nicht festgestellt werden. Sie werden allerdings nur noch unwesentlich von den
genannten Beträgen abweichen. Die Gesamtmaßnahme wurde zu Lasten des städtischen Haushalts
finanziert. Der Wert des 5.775 m² Grundstücks, auf dem die Halle errichtet wurde (Gemarkung Urfeld,
Flur 8, Flurstück 868) wird mit 25,56 € / m² angesetzt. Zu diesem Preis wurde der größte Teil des
Grundstücks erworben. Der Grundstückswert beträgt somit 147.609,00 €
Gemäß der Betriebssatzung für die Sportstätten der Stadt Wesseling werden alle Sportstätten und die
Bäder der Stadt nach Maßgabe dieser Satzung entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe
geführt. Es ist daher geboten, die Mehrzweckhalle, nun nach Abschluss der Maßnahme in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung einzulegen.
2. Lösung
Die Mehrzweckhalle Urfeld wird mit dem Grundstück und allen Einrichtungsgegenstände mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“ eingelegt. Die Einlage wirkt sich in der Bilanz wie folgt aus:
Aktivseite
Passivseite
A. Anlagevermögen
A. Eigenkapital
I.
II. Rücklagen
Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs-,
Geschäfts- und anderen
Bauten
a) Grundstücke
b) Gebäude
c) Außenanlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Allgemeine Rücklage
2.549.962,08 €
147.609,00 €
2.226.661,00 €
53.172,29 €
122.519,79 €
2.549.962,08 €
2.549.962,08 €
Um den Wert der Sporthalle und der Einrichtungsgegenstände erhöht sich der Wert des Sachanlagevermögens auf der Aktivseite und, da die Halle zu Lasten des städtischen Haushalts errichtet und
ohne Zuordnung von Fremdkapital eingelegt wird, auch das Eigenkapital (die allgemeine Rücklage)
auf der Passivseite der Bilanz. Um den genannten Betrag steigt somit auch die Bilanzsumme.
Die endgültigen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2006 ermittelt und im
Lagebericht zum Jahresabschluss 2006 dargestellt.
TUIV 08/1998
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.
TUIV 08/1998