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Beschlussvorlage (Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen "Sportstätten der Stadt Wesseling")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Beschlussvorlage (Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen "Sportstätten der Stadt Wesseling") Beschlussvorlage (Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen "Sportstätten der Stadt Wesseling") Beschlussvorlage (Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen "Sportstätten der Stadt Wesseling") Beschlussvorlage (Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen "Sportstätten der Stadt Wesseling")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 335/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“ Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 20.11.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 335/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 20.11.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Einlage der Mehrzweckhalle Urfeld in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“ Beschlussentwurf: Die Mehrzweckhalle Urfeld wird in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“ eingelegt. Eingelegt werden das Grundstück, das Gebäude und alle Einrichtungsgegenstände. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Arbeiten zur Errichtung der Mehrzweckhalle Urfeld sind abgeschlossen und weitgehend abgerechnet. Nach der vorläufigen Abrechnung der Maßnahme betrugen die Herstellungskosten für das Gebäude einschließlich aller Nebenkosten (Planung, Statik, Gutachten etc.) 2.226.661,00 €, die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen 53.172,29 € und die Anschaffungskosten für die Einrichtungsgegenstände 122.519,79 €. Da noch zwei Schlussrechnung fehlen, können die endgültigen Herstellungskosten noch nicht festgestellt werden. Sie werden allerdings nur noch unwesentlich von den genannten Beträgen abweichen. Die Gesamtmaßnahme wurde zu Lasten des städtischen Haushalts finanziert. Der Wert des 5.775 m² Grundstücks, auf dem die Halle errichtet wurde (Gemarkung Urfeld, Flur 8, Flurstück 868) wird mit 25,56 € / m² angesetzt. Zu diesem Preis wurde der größte Teil des Grundstücks erworben. Der Grundstückswert beträgt somit 147.609,00 € Gemäß der Betriebssatzung für die Sportstätten der Stadt Wesseling werden alle Sportstätten und die Bäder der Stadt nach Maßgabe dieser Satzung entsprechend den Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt. Es ist daher geboten, die Mehrzweckhalle, nun nach Abschluss der Maßnahme in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung einzulegen. 2. Lösung Die Mehrzweckhalle Urfeld wird mit dem Grundstück und allen Einrichtungsgegenstände mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in das Sondervermögen „Sportstätten der Stadt Wesseling“ eingelegt. Die Einlage wirkt sich in der Bilanz wie folgt aus: Aktivseite Passivseite A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. II. Rücklagen Sachanlagen 1. Grundstücke mit Betriebs-, Geschäfts- und anderen Bauten a) Grundstücke b) Gebäude c) Außenanlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung Allgemeine Rücklage 2.549.962,08 € 147.609,00 € 2.226.661,00 € 53.172,29 € 122.519,79 € 2.549.962,08 € 2.549.962,08 € Um den Wert der Sporthalle und der Einrichtungsgegenstände erhöht sich der Wert des Sachanlagevermögens auf der Aktivseite und, da die Halle zu Lasten des städtischen Haushalts errichtet und ohne Zuordnung von Fremdkapital eingelegt wird, auch das Eigenkapital (die allgemeine Rücklage) auf der Passivseite der Bilanz. Um den genannten Betrag steigt somit auch die Bilanzsumme. Die endgültigen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses der Sportstätten der Stadt Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2006 ermittelt und im Lagebericht zum Jahresabschluss 2006 dargestellt. TUIV 08/1998 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. TUIV 08/1998