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Beschlusstext (Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum; hier: Förderrichtlinien)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum;
hier: Förderrichtlinien)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 13.06.2008 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 05.06.2008, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 6. Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Vettweiß als Wohn- und Lebensraum; hier: Förderrichtlinien (V-60/2008) Bürgermeister Kranz erläutert die Richtlinien. Ausschussmitglied Helmut Kemmerling teilt mit, dass zwischen den vorgelegten Richtlinien und der Vorstellung der CDU hauptsächlich Unterschiede in den §§ 4 und 6 zu sehen sind. So ist nach seiner Auffassung § 4 Absatz 2 der vorgelegten Richtlinien ersatzlos zu streichen. § 10 wäre dahingehend zu ergänzen, dass die Wirksamkeit der Förderung auch für den Personenkreis gelten soll der schon mit dem Bauvorhaben begonnen hat. Bürgermeister Kranz erwidert, dass dem bisherigen Antrag und der Diskussion zu entnehmen war, dass durch die Förderung Neubürger nach Vettweiß geworben werden sollen. Bei einer Rückwirkung können keine Neubürger geworben werden, da diese ja bereits schon dabei sind ihren Wohnsitz in Vettweiß zu nehmen. Hierauf erwidert Ausschussmitglied Helmut Kemmerling, dass er diese Punkte noch einmal in der Fraktion beraten und das Ergebnis zur Ratssitzung mitteilen wird. Ausschussmitglied Jürgen Ruskowski teilt für die SPD-Fraktion mit, dass man bereits zu Beginn Unverständnis für diese Aktion geäußert hat und er fühlt sich durch die jetzige Diskussion in dieser Meinung bestätigt. Er fragt dann weiter, ob auch Gleichgeschlechtliche zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies wird von Bürgermeister Kranz bejaht. Ausschussmitglied Jürgen Kemmerling teilt mit, dass die BI-Fraktion den von der CDU vorgegebenen Weg als ebenfalls falsch ansieht. Außerdem ist in § 4 geregelt, das maximal 3 Kinder gefördert werden. Wenn man schon solche Förderrichtlinien erlässt, sollte man zumindest die Kinderzahl nicht nach oben begrenzen. Dieses Ansinnen wird von Bürgermeister Kranz unterstützt. Daraufhin wird sich im Ausschuss einstimmig darauf verständigt, dass die Beschlussfassung in der Ratssitzung erfolgt.