Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
290/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
- 61 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gestaltung der Hauptstraße in Berzdorf; Pflanzung von Bäumen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
07.11.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 61 -
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 290/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
H. Schulze
07.11.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Gestaltung der Hauptstraße in Berzdorf; Pflanzung von Bäumen
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Ausführungsplanung zur Anlage von Baumscheiben in der Hauptstraße in Berzdorf
und der Pflanzung von Bäumen wird zugestimmt.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat am 04.04.2006 das Ziel vorgegeben, die Hauptstraße in Berzdorf
durch das Pflanzen von Bäumen in eine Allee umzugestalten.
2. Lösung
Auf der Nordseite der Hauptstraße befindet sich zwischen den beiden Einmündungen der Straße An
den Benden ein Gehweg. Dieser wird - durch entsprechende Markierung gekennzeichnet – teilweise
als Parkfläche genutzt, wobei die Fahrzeuge bis Haus Nr. 14 senkrecht auf dem Gehweg und ab
Haus Nr. 16 in Längsaufstellung jeweils halbseitig auf Fahrbahn und Gehweg parken. Insgesamt sind
21 Parkplätze ausgewiesen.
Die Baumscheiben sind so vorgesehen, dass weiterhin eine ungehinderte Zufahrt zu den Grundstücken gewährleistet bleibt und eine möglichst hohe Zahl von Parkplätzen erhalten wird.
Es ergibt sich eine Anzahl von 6 Baumscheiben, die wie folgt ausgeführt werden:
Einfassung zum Gehweg hin mit einem Kantstein;
Erhaltung des Bordsteines und damit der Wasserführung auf der Fahrbahn;
Baumscheibenbreite 1,50 m (verbleibende Gehwegbreite ca. 2,00 m), maximale Längenausnutzung im Parkstandraster und unter Berücksichtigung von Hausanschlussleitungen.
Im Bereich zwischen Haus Nr. 28 und der Einmündung ist wegen der Bushaltestelle keine Baumscheibe möglich.
Für parkende Fahrzeuge werden infolge der Baumscheiben weiterhin 16 Parkplätze erhalten bleiben.
Als Bäume sind wie auf der anderen Straßenseite Stadtlinden vorgesehen.
Die Standorte der Straßenbeleuchtungsmasten werden bei der Bauausführung aufgrund der Baumstandorte überprüft; gegebenenfalls sind einige Maste zu versetzen.
3. Alternativen
Alternativen sind nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Anlage der Baumscheiben und die Baumpflanzung stehen Mittel in Höhe von 15.000 € auf der
Haushaltsstelle 2.630.9620 zur Verfügung.
TUIV 08/1998