Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
05.05.2011
Erstellt
04.07.11, 14:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 05.05.2011
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Betreff
2.
Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk
Kreuzau, vom 14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2011
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau zum
Genehmigungsantrag der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau, vom
14.02.2011 gemäß § 16 BImSchG gegenüber der Bezirksregierung abzugeben:
Gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung bestehen seitens der Gemeinde Kreuzau
nur dann keine Bedenken, wenn die nachstehend aufgeführten Forderungen der Gemeinde
Kreuzau im Genehmigungsverfahren berücksichtigt oder aber im Erörterungsverfahren als
unbegründet zurückgewiesen werden können:
1. Die Anlieferungsmenge von gebrauchtem Getränkekarton beträgt maximal 230 t/Tag
bzw. 83.965 t/Jahr.
Die Bezirksregierung wird aufgefordert, darzustellen, wie sie die Einhaltung der
Vorgaben sicherstellen wird.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
2. Vor Erteilung der Genehmigung ist eine Stellungnahme des DWD einzuholen. Hierbei
sollten folgende Fragen beantwortet werden:
a) Sind die Daten der Station Nörvenich generell geeignet?
b) Ist das Jahr 1993 auch heute noch repräsentativ?
c) Ist es nicht im Sinne einer genauen Beschreibung der Wetterbedingungen in
Kreuzau zielführender, auch mit den Daten der Wetterstation in Heimbach eine
Betrachtung anzustellen, da aufgrund der Talendlage weder die Daten von
Heimbach noch von Nörvenich für sich betrachtet die Bedingungen in Kreuzau
korrekt wiedergeben?
d) Wäre es ggfs. möglich, die Kamine im Bereich der PM2 zu erhöhen bzw. durch
höhere zu ersetzen oder ist es machbar, bei genauer Lokalisation der
Immissionspunkte über eine gezielte Erfassung die Reinigung der Abluft über
mordernste Filtertechnik zu erreichen?
e) Führt die Abweichung vom Regelfall des Mischungsverhältnisses Tetrapak zu
Altpapier hin zu einer bis 100%igen Verwendung von Tretrapak nicht zu einer
Veränderung der Ausgangsdaten für die Untersuchung? Müssen nicht daher
Referenzszenarien mit 0 bzw. 100% Tetrapak in der Stoffaufbereitung erstellt
werden?
f) Da die LANUV ebenfalls eine Stellungnahme abgeben wird, sollte zusätzlich die
LANUV um Stellungnahme gebeten werden, ob die Geruchsimmissionsdaten
der Firma Aqua System Consult vom Dezember 2001 ohne weitere Überprüfung
heute noch übernommen werden können.
Ist das Berechnungsprogramm AUSTAL 2006 in der Version 2.4.7 die geeignete
Wahl für die Geruchsimmissionsberechnungen?
Die Bezirksregierung Köln wird gebeten zu prüfen, ob die Geruchsimmissionsprognose
der TÜV Rheinland Immissionsschutz- und Energiesysteme GmbH vom 20.01.2011
identisch mit der Analyse der TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH vom
03.02.2011 ist.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
3. Aus Kapitel 4 Seite 10/1 des Originalantrages ergibt sich die erstmalige Aussage, dass
einer der hauptgeruchrelevanten Stoffe Trimethylamin ist. Daher sind folgende Fragen
zu klären:
a) Ist dieser Stoff in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Rheinland vom
03.02.2011 berücksichtigt worden?
b) Ist es eine durch die Genehmigungsbehörde geteilte Erkenntnis, dass
Trimethylamin die Hauptgeruchsquelle ist?
c) Ist der Entstehungsort eindeutig zu lokalisieren?
d) Besteht die Möglichkeit, den Stoff an diesem Ort gesondert zu erfassen und
ggfs. zu filtern?
e) Wird die Auffassung der Gemeinde, dass zur Verminderung oder Vermeidung
einer Geruchsbelästigung eine kontinuierliche systemische Prozessanalyse und
-überwachung erfolgen muss, von der Genehmigungsbehörde geteilt?
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
4. Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Wasserkreislaufs ist die
Nebenbestimmung aufzunehmen, dass die Überwachung der Wasserqualität zukünftig
durch den Einsatz moderner Technik und nicht durch Probennahmen von Hand erfolgt.
Zu den verwendeten Stoffen im Wasserkreislauf fehlen Stoffangaben, die
Sicherheitsdatenblätter sind durch den Antragsteller vorzulegen, damit die
Genehmigungsbehörde die Gefährdung des Abwassers einschätzen kann.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
5. Die Bezirksregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Indirekteinleitergenehmigung
ergänzt oder erweitert werden muss.
In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen, ob die aufnehmende Abwasserleitung
ausreichend dimensioniert ist und ob sich bei möglichen Rückstaus weitere
Geruchsbelästigungen aus Zersetzungsprozessen ergeben können.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
6. Bei der nur 1 Seite umfassenden Stellungnahme der Fa. Accon zu den
Lärmimmissionen ist zu klären, auf welcher Basis die Stellungnahme erfolgt ist.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.05.2011
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7. Bezüglich des Satzes „Altlastenverdacht besteht bei dem derzeitigen Erkenntnisstand
nicht“ ist nach Auffassung der Gemeinde Kreuzau Rücksprachebedarf mit dem Amt 66
der zuständigen Kreisverwaltung Düren gegeben.
Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, diese Rücksprache wahrzunehmen.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
16 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltungen
Aus diesen Punkten ergibt sich die Forderung der Gemeinde Kreuzau, auf die Zulassung des
vorzeitigen Beginns zu verzichten.
Beratungsergebnis:
14 Stimmen dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.05.2011
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