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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
184 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
12.11.14, 13:07
Aktualisiert
12.11.14, 13:07

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 2. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 04.11.2014 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Balen, Yvonne 3. Braks, Egbert 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Heidbüchel, Rolf 7. Hohn, Astrid 8. Hüttl, Detlef 9. Jansen, Wilfried 10. Kammer, Jürgen , vertritt Böcking, Paul 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Macherey, Peter 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schroeteler, Rolf 16. Stoffels, Björn , vertritt Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. VA Becker Es fehlen 1. Böcking, Paul 2. Stoffels, Manfred Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Maßnahmen zum Erhalt der Brücken im Gemeindegebiet Kreuzau 3. Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung 4. Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 5. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung 6. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung 7. Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 10. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde a) Frau Böhm fragt an, wieso die Schüler im Schulzentrum teilweise sehr lange auf den Bus warten müssen und ob die Kinder nicht im Schulgebäude bleiben könnten. Außerdem sind viele Schüler schon weit vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Ausschussvorsitzender Kaptain teilt mit, dass die Busse oftmals nicht pünktlich kommen. Die unterschiedlichen Ankunftszeiten hängen damit zusammen, dass die verschiedenen Runden zur Abholung der Schüler hintereinander von den gleichen Fahrern absolviert werden müssen. b) Herr Böhm fragt an, welche Nutzung das im Bau befindliche Gebäude oberhalb des Friedhofs Obermaubach beabsichtigt. GVD Schmühl erläutert, dass im Rahmen der Baugenehmigung eine Praxis der Physiotherapie genehmigt wurde. c) Herr Funken fragt an, wieso die Bauleitplanungsverfahren zur Windkraft nur schleppend vorangehen und ob es überhaupt noch Investoren für diese Projekte gibt. GVD Schmühl teilt mit, dass ihm Rahmen der Offenlegung eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen ist, zu denen die Gemeinde Kreuzau nun ihrerseits Stellung nehmen muss. Die Investoren sind nach wie vor vorhanden. AL Gottstein ergänzt, dass die derzeitige Planungsdauer von mittlerweile 3 Jahre bei Windkraftverfahren nicht unüblich ist. 2. Mitteilungen 2.1 Maßnahmen zum Erhalt der Brücken im Gemeindegebiet Kreuzau AM Nolten bittet um weitere Informationen zur Position E2 im Brückenkataster, da hier eine Brücke dem Kreis Düren zugeordnet worden ist. GVD Schmühl teilt mit, dass es sich hier um eine falsche Bezeichnung handelt, da es sich um die Rurbrücke zwischen Winden und Üdingen an der K51 handelt und diese nach der letzten Prüfung dem Kreis Düren zugewiesen wurde. Die Brücke wird aus dem Kataster der Gemeinde Kreuzau gestrichen. 3. Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau; Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung AM Nolten hält die Überdachung für sinnvoll, hinterfragt allerdings die Anzahl von 16 Schirmen. Der Schulausschuss sollte zunächst über eine geringere Anzahl nachdenken. AM Heidbüchel teilt mit, dass es sich bei der Berechnung um eine gesamte Baumaßnahme handelt und der Betrag sich bei einer Aufteilung in zwei Bauphasen erhöhen könnte. GVD Schmühl erklärt, dass das Feld mit 12 Schirmen zu keiner Störung führt. Die 4 Schirme vor der Mensa könnten problematisch werden, um eine Erweiterung der Mensa in diesem Bereich offen zu halten. Die Verwaltung favorisiert Variante 2 mit Flachschirmen. Die Textilbespannung dieser Schirme garantiert eine Festigkeit von 25-30 Jahren. Auch die Statik bei Regen- oder Schneefällen ist gewährleistet. AM Hohn fragt an, welche Gelder für diese Maßnahme verwendet werden. -4GVD Schmühl teilt mit, dass die jährliche Schulpauschale in Höhe von ca. 500.000,00 € nicht verwendet wird, da es sich um eine Investition handelt und dringende Unterhaltungsmaßnahmen hinten an gestellten werden müssten. Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche Investitionspauschale in Höhe von ca. 600.000,00 € zu verwenden, um eine Aufnahme von Krediten zu vermeiden. Da die Liste der Investitionen im Jahr 2015 bereits einen hohen Betrag erreicht hat, muss im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Prioritäten der verschiedenen Maßnahmen diskutiert werden. AM Heidbüchel hält die Überdachung für dringend erforderlich. Bei den abgebildeten Schirmen handelt es sich um Modelle von hoher Qualität und die aktuelle Kostenkalkulation liegt bei der Hälfte der Kosten, die im ersten Entwurf angedacht worden sind. AM Wienands weist darauf hin, dass zunächst überprüft werden muss, ob die Unterhaltung der Versorgungsleistungen auf dem Grundstück nicht durch die Errichtung der Schirme beeinträchtigt wird. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. AM Hohn schlägt vor, den Beschluss wie folgt zu erweitern: „Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10-16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden.“ Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Beschlussvorschlag: Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10-16 Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau Vorlage: 51/2014 AM Nolten trägt vor, dass in der Vorlage drei Fragenkomplexe aufgeworfen werden und verweist auf die Sitzungsvorlage 28/2010, in der diese näher erläutert sind. Die CDU-Fraktion stimmt der Beantwortung aller drei Fragenkomplexe zu, sodass alle Bereiche mit erfasst werden sollten. Außerdem macht es Sinn, die Ergebnisse der ÖPNV-Befragung des Kreises Düren im Rahmen der Beratungen mit einzubeziehen. AM Heidbüchel erläutert, dass es bereits 1980 ein kostspieliges Verkehrsgutachten gab, das außer im Bereich der Mühlengasse zu keiner Verbesserung geführt hat. Die Kosten in Höhe von 30.000 € sind Verschwendung, da es für Kreuzau keine Lösungsmöglichkeiten mehr gibt. Grundlegend veränderbar ist die Situation nur dann, wenn die Industrie selber in der Lage ist, ihren Verkehr anders zu führen. Ausschuss und Rat sollten sich selber Gedanken machen, wie die Verkehrsführung in Kreuzau später aussehen soll, anstatt ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass hinterher keine Beachtung findet. AM Nolten teilt mit, dass es sinnvoller ist, die verschiedenen Gutachten von Kreis Düren und Gemeinde Kreuzau gemeinsam abzustimmen. AM Kern ergänzt, dass den Parteien die nötige Zeit gegeben werden sollte, um diese Dinge zu besprechen. -5AM Heidbüchel schlägt vor den Beschluss wie folgt zu erweitern: „Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt.“ Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu. Beschlussvorschlag: Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt. Beratungsergebnis: 5. einstimmig bei 1 Enthaltung Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 31/2014 GVD Schmühl teilt mit, dass die Gemeinde Kreuzau die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Offenlage der Flächennutzungsplanänderung hat. Aus Sicht der Verwaltung gibt es gegen die bisherigen Planungsabsichten der Gemeinde Hürtgenwald keine Bedenken, da die -6Maßstäbe, die für die eigenen Planungen angewandt werden, auch für andere Kommunen gelten sollten. GVD Schmühl trägt folgende Anregung von Prof. Reuter gemäß § 24 GO, analog § 8 Hauptsatzung, vor: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen: Die Gemeinde Kreuzau hat grundsätzliche Bedenken gegen die 9. Änderung des FNP Hürtgenwald, da die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Ochsenauel“ die Planungshoheit der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Obermaubach verletzt. Denn: Obermaubach mit seinem Stausee ist das touristische Aushängeschild von Kreuzau und ein beliebtes Naherholungsgebiet in der Nordeifel. Insbesondere der Blick von der Staumauer auf den Stausee würde durch die riesigen Rotoren und deren Bewegung dominiert und die Landschaftsästhetik in unzumutbarer Weise verletzt. Darüber hinaus verzichtet die Gemeinde in ihrem eigenen Gemeindegebiet auf Windenergieanlagen im Wald und erwartet dasselbe von ihrer Nachbargemeinde Hürtgenwald.“ Die Gemeinde Kreuzau ändert ihren Beschlussvorschlag nach dieser Anregung nicht. AM Heidbüchel erklärt, dass er grundsätzlich ein Befürworter der Windenergie ist und nichts gegen die Errichtung von Windkraftanlagen einzuwenden hat. Es ist allerdings unverständlich, dass die Gemeinde Hürtgenwald auf die Konzentrationsfläche im Bereich „Rennweg“ zwischen Gey und Großhau verzichtet hat, während man hier mitten in den Wald hinein geht, zusätzlich noch in exponierter Stelle über dem Stausee Obermaubach. Aus diesem Grund sollte man den Planungen an dieser Stelle nicht zustimmen. AM Nolten erläutert, dass man bei der damaligen Planung einen regionalen Konsens hätte bilden müssen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat jedoch einstimmig entschieden, beim Standort in Thum in die Windenergie einzusteigen und entsprechende Kriterien angelegt. Man kann bei beiden Planungsverfahren nicht mit zweierlei Maß messen. AM Nolten trägt eine Beschlusserweiterung vor, in der Bedenken enthalten sind. AM Nolten teilt mit, dass die endgültige Entscheidung über die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald die Regionalplanungsbehörde trifft und bekräftigt sein Interesse an seiner bereits vorgetragenen Beschlusserweiterung. AM Braks fügt an, dass in seiner Fraktion erhebliche Bedenken gegen die Planung der Gemeinde Hürtgenwald bestehen. AM Heidbüchel beantragt eine Sitzungsunterbrechung zur weiteren Beratung. Dies wird vom Ausschussvorsitzenden stattgegeben. Sitzungsunterbrechung von 20:29 Uhr – 20:37 Uhr. Nach weiteren Anregungen und kleinen Änderungen stimmen die Ausschussmitglieder dem Beschlussvorschlag von AM Nolten einstimmig zu. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung: Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit einzubeziehen: Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der -7Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200 m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen. Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen untersagt hat. Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Anfragen AM Kern fragt an, wer für die Instandhaltung der Wirtschaftswege zuständig ist, da auf vielen Straßen sehr große Furchen zu sehen sind. Um einer Sanierung der Wirtschaftswege vorzubeugen, sollten die Landwirte ihr Verhalten schnellstmöglich ändern. Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis. AM Kammer fragt an, ob es bzgl. der geplanten Sanierung der „Dürener Straße“ einen neuen Kenntnisstand gibt, da die Straße immer mehr Schaden nimmt. GVD Schmühl teilt mit, dass es vom zuständigen Landesbetrieb keine neuen Erkenntnisse zu möglichen Baumaßnahmen gibt. -8B. Nichtöffentliche Sitzung