Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
184 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
12.11.14, 13:07
Aktualisiert
12.11.14, 13:07
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NIEDERSCHRIFT
über die 2. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 04.11.2014
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Balen, Yvonne
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Jansen, Wilfried
10. Kammer, Jürgen , vertritt Böcking, Paul
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Björn , vertritt Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. VA Becker
Es fehlen
1. Böcking, Paul
2. Stoffels, Manfred
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Maßnahmen zum Erhalt der Brücken im Gemeindegebiet Kreuzau
3.
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
4.
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau
Vorlage: 51/2014
5.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß §
17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung
6.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr.
G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß §
17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung
7.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 31/2014
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
a) Frau Böhm fragt an, wieso die Schüler im Schulzentrum teilweise sehr lange auf den Bus
warten müssen und ob die Kinder nicht im Schulgebäude bleiben könnten. Außerdem sind
viele Schüler schon weit vor Unterrichtsbeginn in der Schule.
Ausschussvorsitzender Kaptain teilt mit, dass die Busse oftmals nicht pünktlich kommen. Die
unterschiedlichen Ankunftszeiten hängen damit zusammen, dass die verschiedenen Runden
zur Abholung der Schüler hintereinander von den gleichen Fahrern absolviert werden müssen.
b) Herr Böhm fragt an, welche Nutzung das im Bau befindliche Gebäude oberhalb des Friedhofs
Obermaubach beabsichtigt.
GVD Schmühl erläutert, dass im Rahmen der Baugenehmigung eine Praxis der Physiotherapie
genehmigt wurde.
c) Herr Funken fragt an, wieso die Bauleitplanungsverfahren zur Windkraft nur schleppend
vorangehen und ob es überhaupt noch Investoren für diese Projekte gibt.
GVD Schmühl teilt mit, dass ihm Rahmen der Offenlegung eine Vielzahl von Stellungnahmen
eingegangen ist, zu denen die Gemeinde Kreuzau nun ihrerseits Stellung nehmen muss. Die
Investoren sind nach wie vor vorhanden.
AL Gottstein ergänzt, dass die derzeitige Planungsdauer von mittlerweile 3 Jahre bei
Windkraftverfahren nicht unüblich ist.
2.
Mitteilungen
2.1
Maßnahmen zum Erhalt der Brücken im Gemeindegebiet Kreuzau
AM Nolten bittet um weitere Informationen zur Position E2 im Brückenkataster, da hier eine
Brücke dem Kreis Düren zugeordnet worden ist.
GVD Schmühl teilt mit, dass es sich hier um eine falsche Bezeichnung handelt, da es sich um die
Rurbrücke zwischen Winden und Üdingen an der K51 handelt und diese nach der letzten Prüfung
dem Kreis Düren zugewiesen wurde. Die Brücke wird aus dem Kataster der Gemeinde Kreuzau
gestrichen.
3.
Pausengestaltung am Schulzentrum Kreuzau;
Hier: Errichtung einer Pausenhofüberdachung
Vorlage: 57/2013 2. Ergänzung
AM Nolten hält die Überdachung für sinnvoll, hinterfragt allerdings die Anzahl von 16 Schirmen.
Der Schulausschuss sollte zunächst über eine geringere Anzahl nachdenken.
AM Heidbüchel teilt mit, dass es sich bei der Berechnung um eine gesamte Baumaßnahme
handelt und der Betrag sich bei einer Aufteilung in zwei Bauphasen erhöhen könnte.
GVD Schmühl erklärt, dass das Feld mit 12 Schirmen zu keiner Störung führt. Die 4 Schirme vor
der Mensa könnten problematisch werden, um eine Erweiterung der Mensa in diesem Bereich
offen zu halten. Die Verwaltung favorisiert Variante 2 mit Flachschirmen. Die Textilbespannung
dieser Schirme garantiert eine Festigkeit von 25-30 Jahren. Auch die Statik bei Regen- oder
Schneefällen ist gewährleistet.
AM Hohn fragt an, welche Gelder für diese Maßnahme verwendet werden.
-4GVD Schmühl teilt mit, dass die jährliche Schulpauschale in Höhe von ca. 500.000,00 € nicht
verwendet wird, da es sich um eine Investition handelt und dringende Unterhaltungsmaßnahmen
hinten an gestellten werden müssten. Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche
Investitionspauschale in Höhe von ca. 600.000,00 € zu verwenden, um eine Aufnahme von
Krediten zu vermeiden. Da die Liste der Investitionen im Jahr 2015 bereits einen hohen Betrag
erreicht hat, muss im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Prioritäten der verschiedenen
Maßnahmen diskutiert werden.
AM Heidbüchel hält die Überdachung für dringend erforderlich. Bei den abgebildeten Schirmen
handelt es sich um Modelle von hoher Qualität und die aktuelle Kostenkalkulation liegt bei der
Hälfte der Kosten, die im ersten Entwurf angedacht worden sind.
AM Wienands weist darauf hin, dass zunächst überprüft werden muss, ob die Unterhaltung der
Versorgungsleistungen auf dem Grundstück nicht durch die Errichtung der Schirme beeinträchtigt
wird.
Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.
AM Hohn schlägt vor, den Beschluss wie folgt zu erweitern:
„Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10-16
Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird
im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden.“
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf zur Überdachung des Pausenhofs am Schulzentrum durch die Errichtung von 10-16
Flachschirmen gemäß Variante 2 wird im Grundsatz zugestimmt. Über die Mittelbereitstellung wird
im Zuge der Haushaltsplanberatungen entschieden.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im
Ortskern Kreuzau
Vorlage: 51/2014
AM Nolten trägt vor, dass in der Vorlage drei Fragenkomplexe aufgeworfen werden und verweist
auf die Sitzungsvorlage 28/2010, in der diese näher erläutert sind. Die CDU-Fraktion stimmt der
Beantwortung aller drei Fragenkomplexe zu, sodass alle Bereiche mit erfasst werden sollten.
Außerdem macht es Sinn, die Ergebnisse der ÖPNV-Befragung des Kreises Düren im Rahmen
der Beratungen mit einzubeziehen.
AM Heidbüchel erläutert, dass es bereits 1980 ein kostspieliges Verkehrsgutachten gab, das
außer im Bereich der Mühlengasse zu keiner Verbesserung geführt hat. Die Kosten in Höhe von
30.000 € sind Verschwendung, da es für Kreuzau keine Lösungsmöglichkeiten mehr gibt.
Grundlegend veränderbar ist die Situation nur dann, wenn die Industrie selber in der Lage ist,
ihren Verkehr anders zu führen. Ausschuss und Rat sollten sich selber Gedanken machen, wie die
Verkehrsführung in Kreuzau später aussehen soll, anstatt ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass
hinterher keine Beachtung findet.
AM Nolten teilt mit, dass es sinnvoller ist, die verschiedenen Gutachten von Kreis Düren und
Gemeinde Kreuzau gemeinsam abzustimmen.
AM Kern ergänzt, dass den Parteien die nötige Zeit gegeben werden sollte, um diese Dinge zu
besprechen.
-5AM Heidbüchel schlägt vor den Beschluss wie folgt zu erweitern:
„Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt.“
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortskern
Kreuzau wird vorsorglich ein Betrag von 30.000 € in den Haushalt 2015 eingestellt.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig bei 1 Enthaltung
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 1, Ortsteil Thum „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 58/2012 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
Hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 59/2012 3. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß
§ 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1
BauGB
Vorlage: 31/2014
GVD Schmühl teilt mit, dass die Gemeinde Kreuzau die Möglichkeit zur Stellungnahme im
Rahmen der Offenlage der Flächennutzungsplanänderung hat. Aus Sicht der Verwaltung gibt es
gegen die bisherigen Planungsabsichten der Gemeinde Hürtgenwald keine Bedenken, da die
-6Maßstäbe, die für die eigenen Planungen angewandt werden, auch für andere Kommunen gelten
sollten.
GVD Schmühl trägt folgende Anregung von Prof. Reuter gemäß § 24 GO, analog § 8
Hauptsatzung, vor:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen:
Die Gemeinde Kreuzau hat grundsätzliche Bedenken gegen die 9. Änderung des FNP
Hürtgenwald, da die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Ochsenauel“ die
Planungshoheit der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Obermaubach verletzt.
Denn:
Obermaubach mit seinem Stausee ist das touristische Aushängeschild von Kreuzau und ein
beliebtes Naherholungsgebiet in der Nordeifel. Insbesondere der Blick von der Staumauer auf den
Stausee würde durch die riesigen Rotoren und deren Bewegung dominiert und die
Landschaftsästhetik in unzumutbarer Weise verletzt.
Darüber hinaus verzichtet die Gemeinde in ihrem eigenen Gemeindegebiet auf
Windenergieanlagen im Wald und erwartet dasselbe von ihrer Nachbargemeinde Hürtgenwald.“
Die Gemeinde Kreuzau ändert ihren Beschlussvorschlag nach dieser Anregung nicht.
AM Heidbüchel erklärt, dass er grundsätzlich ein Befürworter der Windenergie ist und nichts
gegen die Errichtung von Windkraftanlagen einzuwenden hat. Es ist allerdings unverständlich,
dass die Gemeinde Hürtgenwald auf die Konzentrationsfläche im Bereich „Rennweg“ zwischen
Gey und Großhau verzichtet hat, während man hier mitten in den Wald hinein geht, zusätzlich
noch in exponierter Stelle über dem Stausee Obermaubach. Aus diesem Grund sollte man den
Planungen an dieser Stelle nicht zustimmen.
AM Nolten erläutert, dass man bei der damaligen Planung einen regionalen Konsens hätte bilden
müssen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat jedoch einstimmig entschieden, beim Standort in
Thum in die Windenergie einzusteigen und entsprechende Kriterien angelegt. Man kann bei
beiden Planungsverfahren nicht mit zweierlei Maß messen.
AM Nolten trägt eine Beschlusserweiterung vor, in der Bedenken enthalten sind.
AM Nolten teilt mit, dass die endgültige Entscheidung über die Errichtung von Windkraftanlagen
im Wald die Regionalplanungsbehörde trifft und bekräftigt sein Interesse an seiner bereits
vorgetragenen Beschlusserweiterung.
AM Braks fügt an, dass in seiner Fraktion erhebliche Bedenken gegen die Planung der Gemeinde
Hürtgenwald bestehen.
AM Heidbüchel beantragt eine Sitzungsunterbrechung zur weiteren Beratung.
Dies wird vom Ausschussvorsitzenden stattgegeben.
Sitzungsunterbrechung von 20:29 Uhr – 20:37 Uhr.
Nach weiteren Anregungen und kleinen Änderungen stimmen die Ausschussmitglieder dem
Beschlussvorschlag von AM Nolten einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für die
Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung. Der
-7Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden Hänge
gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die Rureifel
zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü. NN gut 200
m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin sichtbar und
stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der konkreten
Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen bitten wir die
Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Anfragen
AM Kern fragt an, wer für die Instandhaltung der Wirtschaftswege zuständig ist, da auf vielen
Straßen sehr große Furchen zu sehen sind. Um einer Sanierung der Wirtschaftswege
vorzubeugen, sollten die Landwirte ihr Verhalten schnellstmöglich ändern.
Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis.
AM Kammer fragt an, ob es bzgl. der geplanten Sanierung der „Dürener Straße“ einen neuen
Kenntnisstand gibt, da die Straße immer mehr Schaden nimmt.
GVD Schmühl teilt mit, dass es vom zuständigen Landesbetrieb keine neuen Erkenntnisse zu
möglichen Baumaßnahmen gibt.
-8B. Nichtöffentliche Sitzung