Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
12.11.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 04.11.2014
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Betreff
7.
Bauleitplanung der Gemeinde Hürtgenwald: 9. Änderung des
Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die
Windkraft
Hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1
BauGB
Vorlage: 31/2014
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau nimmt wie folgt Stellung:
Sie bittet den Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Blick auf die noch ausstehenden Beratungen
zum B-Plan „Windpark Ochsenauel“, folgende Überlegungen in seine Abwägungen mit
einzubeziehen:
Die Südkreiskommunen eint das Bestreben einer touristischen Inwertsetzung der Rureifel. Für
die Gemeinde Kreuzau ist dabei das Staubecken Obermaubach von elementarer Bedeutung.
Der Blick von der auf 166 m ü. NN gelegenen Staumauer über den See auf die umliegenden
Hänge gehört für Erholungssuchende aller Art zum landschaftsästhetisch Wertvollsten, was die
Rureifel zu bieten hat. Die höchsten Erhebungen im Bereich Ochsenauel liegen etwa 385 m ü.
NN gut 200 m über dem Seespiegel. Windräder auf diesem Höhenrücken sind somit weithin
sichtbar und stellen einen harten Eingriff in das Landschaftsbild dar. Bei der Ausweisung der
konkreten Standorte einzelner Windkraftanlagen und der Festlegung ihrer Höhenbegrenzungen
bitten wir die Gemeinde Hürtgenwald inständig, dies zu berücksichtigen.
Des Weiteren erlaubt sich die Gemeinde Kreuzau den Hinweis, dass die
Regionalplanungsbehörde ihr die Ausweisung von Waldflächen als Konzentrationszonen für
Windkraftanlagen untersagt hat.
Die Gemeinde Kreuzau hält diesen Standort für nicht geeignet.
Beratungsergebnis:
einstimmig Einstimmig, bei 0 Enthaltungen