Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
19.08.09, 14:33
Aktualisiert
19.08.09, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 558/2009
23.07.2009
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
18.08.2009
Kreisausschuss
26.08.2009
Kreistag
09.09.2009
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
Sachbearbeiter/in: Herr Fritze
x
Tel.: 15 548
Abt.: 50
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
-----------
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2010.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verbund der anerkannten
Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen und dem Kreis Euskirchen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
bis zum 31.12.2010 zu verlängern.
Begründung:
Nach dem Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und zur Anpassung des Landesrechtes
(Landesbetreuungsgesetz – LBtG) vom 03.04.1992 ist der Kreis Euskirchen als Betreuungsbehörde
zuständig für den Vorschlag und die Eignungsüberprüfung von Betreuern/innen. Zur Übernahme von
-2Betreuungen für Erwachsene ist der Kreis Euskirchen als Betreuungbehörde dann verpflichtet, wenn
eine Übertragung auf Privatpersonen oder Betreuungsvereine nicht möglich ist.
Auf Grundlage des zum 01.01.1993 mit den Betreuungsvereinen geschlossenen Vertrages haben die
Betreuungsvereine in den letzten Jahren vom Kreis geführte sowie neue Betreuungen übernommen
und haben eine finanzielle Förderung vom Kreis erhalten.
Ziel der Förderung durch den Kreis Euskirchen ist die Schaffung eines ausreichenden Angebotes
berufsmäßiger und ehrenamtlicher Betreuung im Kreis Euskirchen. Im Focus der Betreuungsvereine
steht dabei insbesondere die Führung der Betreuungen sowie die Begleitung, Fortbildung und die
Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Kreis als
Betreuungbehörde zur Übernahme von Betreuungen verpflichtet ist, wenn eine Übertragung auf
Betreuungsvereine oder Privatpersonen nicht möglich ist.
Aktuelle Grundlage für die Förderung ist die o.g. Vereinbarung mit dem Verbund der anerkannten
Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen. Gefördert werden derzeit bis zu 3,0 hauptberufliche
Fachkräfte, sowie Sachkosten in Höhe von 10.520 € je Vollzeitkraft. Die tatsächlichen Aufwendungen
werden für das Haushaltsjahr 2009 voraussichtlich ca. 70.000 € betragen. Im Haushalt 2009 sind
Mittel in Höhe von 85.000 € eingeplant.
Die Vereinbarung mit dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen endet
am 31.12.2009. Nach Ziffer 7 der Vereinbarung sind Verhandlungen über eine Weiterführung des
Zeitraumes bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen, wobei die endgültige Entscheidung
dem Kreistag obliegt.
Abstimmungsgespräche mit dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen
gestalten sich zur Zeit als besonderes schwierig, da zum einen der Vorstitzende, Herr Hubert De
Brouwer, nach langer Erkrankung kürzlich verstorben ist und zum anderen der offizielle Vertreter,
Herr Michael Mommer, aufgrund seines Wechsels als Geschäftsführer der AWO Aachen Land nicht
mehr im Wirkungsbereich des Kreises Euskirchen tätig ist.
Bis eine Neuausrichtung des Verbundes der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen
erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und
Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) zunächst um ein Jahr zu
verlängern. Eine inhaltliche Änderung ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht erforderlich.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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