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Beschlussvorlage GB (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
19.08.09, 14:33
Aktualisiert
19.08.09, 14:33
Beschlussvorlage GB (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG)) Beschlussvorlage GB (Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 558/2009 23.07.2009 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 18.08.2009 Kreisausschuss 26.08.2009 Kreistag 09.09.2009 Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) Sachbearbeiter/in: Herr Fritze x Tel.: 15 548 Abt.: 50 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ----------- Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2010. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) bis zum 31.12.2010 zu verlängern. Begründung: Nach dem Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und zur Anpassung des Landesrechtes (Landesbetreuungsgesetz – LBtG) vom 03.04.1992 ist der Kreis Euskirchen als Betreuungsbehörde zuständig für den Vorschlag und die Eignungsüberprüfung von Betreuern/innen. Zur Übernahme von -2Betreuungen für Erwachsene ist der Kreis Euskirchen als Betreuungbehörde dann verpflichtet, wenn eine Übertragung auf Privatpersonen oder Betreuungsvereine nicht möglich ist. Auf Grundlage des zum 01.01.1993 mit den Betreuungsvereinen geschlossenen Vertrages haben die Betreuungsvereine in den letzten Jahren vom Kreis geführte sowie neue Betreuungen übernommen und haben eine finanzielle Förderung vom Kreis erhalten. Ziel der Förderung durch den Kreis Euskirchen ist die Schaffung eines ausreichenden Angebotes berufsmäßiger und ehrenamtlicher Betreuung im Kreis Euskirchen. Im Focus der Betreuungsvereine steht dabei insbesondere die Führung der Betreuungen sowie die Begleitung, Fortbildung und die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Kreis als Betreuungbehörde zur Übernahme von Betreuungen verpflichtet ist, wenn eine Übertragung auf Betreuungsvereine oder Privatpersonen nicht möglich ist. Aktuelle Grundlage für die Förderung ist die o.g. Vereinbarung mit dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen. Gefördert werden derzeit bis zu 3,0 hauptberufliche Fachkräfte, sowie Sachkosten in Höhe von 10.520 € je Vollzeitkraft. Die tatsächlichen Aufwendungen werden für das Haushaltsjahr 2009 voraussichtlich ca. 70.000 € betragen. Im Haushalt 2009 sind Mittel in Höhe von 85.000 € eingeplant. Die Vereinbarung mit dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen endet am 31.12.2009. Nach Ziffer 7 der Vereinbarung sind Verhandlungen über eine Weiterführung des Zeitraumes bis spätestens 6 Monate vor Ablauf abzuschließen, wobei die endgültige Entscheidung dem Kreistag obliegt. Abstimmungsgespräche mit dem Verbund der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen gestalten sich zur Zeit als besonderes schwierig, da zum einen der Vorstitzende, Herr Hubert De Brouwer, nach langer Erkrankung kürzlich verstorben ist und zum anderen der offizielle Vertreter, Herr Michael Mommer, aufgrund seines Wechsels als Geschäftsführer der AWO Aachen Land nicht mehr im Wirkungsbereich des Kreises Euskirchen tätig ist. Bis eine Neuausrichtung des Verbundes der anerkannten Betreuungsvereine im Kreis Euskirchen erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) zunächst um ein Jahr zu verlängern. Eine inhaltliche Änderung ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht erforderlich. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)