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Beschlussvorlage (32. Änderungssatzung WP8-253/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,8 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
21.11.12, 17:15
Aktualisiert
21.11.12, 17:15
Beschlussvorlage (32. Änderungssatzung WP8-253/2012)

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Inhalt der Datei

Entwurf Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg Aufgrund des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NW S. 630), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am folgende Zweiunddreißigste Änderungssatzung erlassen: Artikel I § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird wie folgt gefasst: §3 Höhe der Benutzungsgebühr (1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte a) für abgeschlossene Wohnungen auf 6,00 € pro Quadratmeter und Monat und b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 244,00 € je Person und Monat festgesetzt. (2) Zur Nutzfläche gehören auch die auf eine abgeschlossene Unterkunftseinheit entfallenden Anteile an den Gängen. Artikel II Diese Zweiunddreißigste Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt am 01.01.2013 in Kraft. kdvz430 / D:\Programme\SD.NET\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T5524.doc