Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.11.2007
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 20. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 08.11.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
5.
Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch
(BauGB)
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
öffentlichen Auslegung
(V-51/2007)
Bei 9 Enthaltungen beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig aufgrund der
Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung:
A:
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. des
Wertungsvorschlages:
Deutsche Telekom AG
Schreiben vom 18.07.2007
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahme im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG
so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt
werden.
Wertungsvorschlag:
Das ist kein Thema der Bauleitplanung sondern ein Thema der Erschließung.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Schreiben vom 17.07.2007
Da die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftliche Flächen
beanspruchen können, wird um frühzeitige Beteiligung und Abstimmung bei der
Ausweisung der Ausgleichsflächen gebeten.
Wertungsvorschlag:
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung hat ergeben, dass keine externen
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Kreisentwicklung und -straßen
Schreiben vom 20.07.2007
a)
b)
c)
d)
Da den vorgelegten Satzungsunterlagen keine Begründung beiliegt, ist
die vorgesehene Ortslagenabgrenzung nicht nachvollziehbar.
Der in § 6 der Satzung erwähnte „im Flächennutzungsplan festgesetzte
10 m breite Grünstreifen“ ist nicht bekannt bzw. wird nicht dargelegt.
Die in § 6 Nr. 2 festgesetzte Bepflanzung ist unbestimmt und damit nicht
durchsetzbar.
Die vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist fehlerhaft.
Eine ordnungsgemäße und ausreichende Berücksichtigung und Einstellung der
Belange von Natur und Landschaft ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht
erkennbar.
Unter Bezug auf § 29 Landschaftsgesetz NRW wir dem Satzungsverfahren daher
hiermit widersprochen.
Wertungsvorschlag:
a)
Anhand der im Verfahren vorgelegten Unterlagen (Zeichnung, Satzung)
war die vorgesehene Erweiterung nachvollziehbar. Eine Begründung
wurde zwischenzeitlich erstellt.
b)
Die Kreisverwaltung Düren wurde im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes am Verfahren beteiligt und erlangte somit
Kenntnis von dem angesprochenen festgesetzten Grünstreifen.
Außerdem liegt der Flächennutzungsplan der Gemeinde bei der
Kreisverwaltung vor.
c)
§ 6 Nr. 2 der Satzung setzt fest, dass im Bereich des Grundstückes, das
unmittelbar an den Außenbereich angrenzt, bei einer baulichen Nutzung
als 08.11.2007
Abschirmung zur freien Landschaft im hinteren Bereich Anpflanzungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom
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in einer Breite von mindestens 1,50 m mit standortgerechten hoch- und
niedrigwachsenden Laubgehölzen durchzuführen sind. Diese Festsetzung
wurde konkretisiert und eine Pflanzliste der Satzung beigefügt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.11.2007
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