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Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
18 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung) Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung) Beschlusstext (Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.11.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 08.11.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 5. Erweiterung der Ortslagenabgrenzung Soller gem. § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung (V-51/2007) Bei 9 Enthaltungen beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung: A: Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gem. des Wertungsvorschlages: Deutsche Telekom AG Schreiben vom 18.07.2007 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Wertungsvorschlag: Das ist kein Thema der Bauleitplanung sondern ein Thema der Erschließung. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Schreiben vom 17.07.2007 Da die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen landwirtschaftliche Flächen beanspruchen können, wird um frühzeitige Beteiligung und Abstimmung bei der Ausweisung der Ausgleichsflächen gebeten. Wertungsvorschlag: Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung hat ergeben, dass keine externen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Kreisentwicklung und -straßen Schreiben vom 20.07.2007 a) b) c) d) Da den vorgelegten Satzungsunterlagen keine Begründung beiliegt, ist die vorgesehene Ortslagenabgrenzung nicht nachvollziehbar. Der in § 6 der Satzung erwähnte „im Flächennutzungsplan festgesetzte 10 m breite Grünstreifen“ ist nicht bekannt bzw. wird nicht dargelegt. Die in § 6 Nr. 2 festgesetzte Bepflanzung ist unbestimmt und damit nicht durchsetzbar. Die vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist fehlerhaft. Eine ordnungsgemäße und ausreichende Berücksichtigung und Einstellung der Belange von Natur und Landschaft ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. Unter Bezug auf § 29 Landschaftsgesetz NRW wir dem Satzungsverfahren daher hiermit widersprochen. Wertungsvorschlag: a) Anhand der im Verfahren vorgelegten Unterlagen (Zeichnung, Satzung) war die vorgesehene Erweiterung nachvollziehbar. Eine Begründung wurde zwischenzeitlich erstellt. b) Die Kreisverwaltung Düren wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes am Verfahren beteiligt und erlangte somit Kenntnis von dem angesprochenen festgesetzten Grünstreifen. Außerdem liegt der Flächennutzungsplan der Gemeinde bei der Kreisverwaltung vor. c) § 6 Nr. 2 der Satzung setzt fest, dass im Bereich des Grundstückes, das unmittelbar an den Außenbereich angrenzt, bei einer baulichen Nutzung als 08.11.2007 Abschirmung zur freien Landschaft im hinteren Bereich Anpflanzungen Beschluss der Sitzung des Rates vom Seite 2 in einer Breite von mindestens 1,50 m mit standortgerechten hoch- und niedrigwachsenden Laubgehölzen durchzuführen sind. Diese Festsetzung wurde konkretisiert und eine Pflanzliste der Satzung beigefügt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.11.2007 Seite 3