Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 16.11.2007
BESCHLUSSKONTROLLE
aus der 20. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 08.11.2007, 18:00 Uhr
in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
12.
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung
(V-66/2007)
Ratsmitglied Jürgen Kemmerling bittet in der Vorschlagsfassung unter § 9 Absatz 2,
letzter Satz, den Begriff „Papierstoff“ herauszunehmen, so dass die neue Fassung
lauten sollte „die Kleidung der Leiche soll nur aus Naturtextilien bestehen“. Weiterhin
bittet er zu bedenken, dass die Fassung des § 26 Absatz 8: „die Verwendung von
Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet“
überdacht werden sollte.
Bürgermeister bittet dies zu belassen, da die Pflege der Grabstellen nicht mit
chemischen Mitteln vorgenommen werden soll. Damit die Gemeinde die Wege mit
chemischen Mitteln pflegt, muss bereits eine Genehmigung vorliegen.
Ratsmitglied Jürgen Kemmerling fragt abschließend, was in § 27 Absatz 3 unter
„ordnungswidrigem Grabschmuck“ zu verstehen ist.
Gemeindeoberamtsrat Heimbach erläutert, dass es sich nur um eine „von Fall zu Fall Entscheidung“ handeln kann. Seines Erachtens sind anstößige Dinge hierunter zu
fassen.
Bürgermeister Kranz resümiert, dass also bis auf die Streichung des Textpassus
bezüglich der Papierkleidung die Friedhofssatzung wie vorgeschlagen als
Beschlussvorschlag vorliegt.
Der vorliegende Entwurf der Friedhofssatzung wird einstimmig mit der Änderung in
§ 9, Absatz 2 letzter Satz (streichen: Papierstoff oder) beschlossen (Anlage 5).
Die Friedhofsgebührensatzung beschließt der Rat mit 19 Stimmen gegen 7 Stimmen
(Anlage 6).