Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
08.11.2007
Erstellt
20.01.10, 17:32
Aktualisiert
20.01.10, 17:32
Beschlusstext (Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 16.11.2007 BESCHLUSSKONTROLLE aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 08.11.2007, 18:00 Uhr in der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß. 12. Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung (V-66/2007) Ratsmitglied Jürgen Kemmerling bittet in der Vorschlagsfassung unter § 9 Absatz 2, letzter Satz, den Begriff „Papierstoff“ herauszunehmen, so dass die neue Fassung lauten sollte „die Kleidung der Leiche soll nur aus Naturtextilien bestehen“. Weiterhin bittet er zu bedenken, dass die Fassung des § 26 Absatz 8: „die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet“ überdacht werden sollte. Bürgermeister bittet dies zu belassen, da die Pflege der Grabstellen nicht mit chemischen Mitteln vorgenommen werden soll. Damit die Gemeinde die Wege mit chemischen Mitteln pflegt, muss bereits eine Genehmigung vorliegen. Ratsmitglied Jürgen Kemmerling fragt abschließend, was in § 27 Absatz 3 unter „ordnungswidrigem Grabschmuck“ zu verstehen ist. Gemeindeoberamtsrat Heimbach erläutert, dass es sich nur um eine „von Fall zu Fall Entscheidung“ handeln kann. Seines Erachtens sind anstößige Dinge hierunter zu fassen. Bürgermeister Kranz resümiert, dass also bis auf die Streichung des Textpassus bezüglich der Papierkleidung die Friedhofssatzung wie vorgeschlagen als Beschlussvorschlag vorliegt. Der vorliegende Entwurf der Friedhofssatzung wird einstimmig mit der Änderung in § 9, Absatz 2 letzter Satz (streichen: Papierstoff oder) beschlossen (Anlage 5). Die Friedhofsgebührensatzung beschließt der Rat mit 19 Stimmen gegen 7 Stimmen (Anlage 6).