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Beschlusstext (Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
16.06.08, 10:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 03.06.2008 TOP Betreff 7.5 Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31 Vorlage: 4/2008 Beschluss: 1. Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt, das ehemalige Teilstück der K 39 zwischen Langenbroich und der K 31 gemäß § 7 Abs. 3 StrWG NRW aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles teileinzuziehen. Das Teilstück soll gesperrt werden und nur noch Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft sowie Radfahrern zur Benutzung zur Verfügung stehen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Teileinziehungsabsicht gemäß § 7 Abs. 4 StrWG öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung erfolgt in den Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau. 3. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist wird unter Abwägung eventueller Einwendungen entschieden, ob nach § 7 Abs. 3 StrWG NRW die Teileinziehung verfügt wird. Beratungsergebnis: 12 Stimmen dafür, 4 dagegen, 1 Enthaltungen