Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Datum
03.06.2008
Erstellt
16.06.08, 10:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 22. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 03.06.2008
TOP
Betreff
7.5
Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und
der K 31
Vorlage: 4/2008
Beschluss:
1.
Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt, das ehemalige Teilstück der K 39 zwischen
Langenbroich und der K 31 gemäß § 7 Abs. 3 StrWG NRW aus überwiegenden
Gründen des öffentlichen Wohles teileinzuziehen. Das Teilstück soll gesperrt werden
und nur noch Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft sowie Radfahrern zur
Benutzung zur Verfügung stehen.
2.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt,
das
Verfahren
einzuleiten
und
die
Teileinziehungsabsicht gemäß § 7 Abs. 4 StrWG öffentlich bekannt zu machen. Die
Bekanntmachung erfolgt in den Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau.
3.
Nach Ablauf der 3-Monatsfrist wird unter Abwägung eventueller Einwendungen
entschieden, ob nach § 7 Abs. 3 StrWG NRW die Teileinziehung verfügt wird.
Beratungsergebnis:
12 Stimmen dafür, 4 dagegen, 1 Enthaltungen