Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
21.10.09, 04:12
Aktualisiert
21.10.09, 04:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 6/Info 80/2006
Datum: 07.05.2008
Ab- und Umstufungen an Kreisstraßen
hier: Sachstandsbericht
In Z 5 zu Info 80 wurde der damalige Sachstand dargelegt.
Die Abstufungsverfahren in den Städten und Gemeinden Hellenthal (V353/2007), Mechernich
(V332/2007), Nettersheim (V333/2007), Schleiden (V281/2007) und Zülpich (V270/2007) wurden zum
08.01.2008 rechtskräftig abgeschlossen. Für die Kreisstraße 26 im Stadtgebiet Schleiden findet
derzeit entsprechend § 7 Abs.4 StrWG NW die Offenlegung in Zusammenhang mit der beabsichtigten
Einziehung statt.
Obwohl die im Rahmen des IGVP vorgeschlagenen Abstufungen mit allen Städten und Gemeinden
abgestimmt waren, konnte mit der Stadt Bad Münstereifel, der Gemeinde Blankenheim, der Stadt
Euskirchen und der Gemeinde Kall bislang noch keine Übereinkunft erzielt werden. Im Einzelnen liegt
folgender Sachstand vor:
Bad Münstereifel
Mit Schreiben vom 16.06.2006 wurde der Stadt Bad Münstereifel mitgeteilt, dass die
K 48 von Reckerscheid bis zur L 165
K 52 von Hoverath bis zum Abzweig K 4
K 47 von Arloff bis zur Stadtgrenze
abgestuft werden sollen. Die Konzeption wurde den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Bad
Münstereifel Ende Mai 2007 auf Wunsch der Stadtverwaltung durch die Fachabteilung vorgestellt. Ein
Abstimmungsergebnis des Rates wurde seither nicht mitgeteilt. Auf das Erinnerungsschreiben vom
17.04.2008 wird seitens der Stadt mit Schreiben vom 05.05.2008 nun wie folgt geantwortet:
Bei den zwischenzeitlichen Beratungen in den politischen Gremien des Stadtrates wurde
beschlossen, dass der Neukonzeption des Kreisstraßennetzes im Stadtgebiet Bad Münstereifel nicht
zugestimmt wird. Es wird dabei auf den Zustand der zur Abstufung vorgesehenen Kreisstraßen
verwiesen und die prekäre Nothaushaltssituation der Stadt angemerkt. Seitens der Stadt wird nun ein
erneutes gemeinsames Gespräch mit den Vertretern der im Rat der Stadt Bad Münstereifel
vorhandenen Parteien vorgeschlagen.
Blankenheim
Der Beschluss des Kreistages zur V 354/2007 konnte bisher noch nicht umgesetzt werden.
-2Bezüglich der Kreisstraße 70 findet derzeit die in § 7 Abs.4 StrWG NW geforderte Offenlegung im
Zusammenhang mit der beabsichtigten Einziehung statt. Die dreimonatige Offenlegung endet im Mai
2008. Über das Ergebnis wird im nächsten Fachausschuss beraten.
Bezüglich der Abstufung der Kreisstraße 40 wurde entgegen der verwaltungsseitigen Abstimmung
seitens des Gemeinderates eine neue Deckschicht innerhalb der Ortsdurchfahrt Freilingen gefordert.
Zur Klärung fand ein erneuter Abstimmungstermin zwischen Kreis und Gemeinde statt. Während des
Ortstermins wurden die Beweggründe für die ursprüngliche Vereinbarung einer doppelten
Oberflächenbehandlung erneut erläutert. Bei Aufbringen einer bituminösen Deckschicht entstünden
dem Kreis Mehrkosten von ca. 30.000,- bis 35.000,- €, ohne dass ein nennenswerter Vorteil
gegenüber der vorgesehenen Oberflächenbehandlung entstünde.
Die Gemeinde stellt die Sachlage in der nächsten Ratssitzung erneut zur Debatte. Über das Ergebnis
wird mündlich berichtet. Vorsorglich wurde die Oberflächenbehandlung gemäß dem bisherigen
Abstimmungsstatus in der aktuellen Ausschreibung des Kreisbauhofs berücksichtigt (siehe V
423/2008).
Euskirchen
Der Beschluss des Kreistages zur V 334/2007 konnte bisher noch nicht umgesetzt werden.
Seitens der Stadt Euskirchen fand bezüglich der beabsichtigten Abstufungen der Kreisstraße 1 und
47 bislang noch keine Beteiligung des städtischen Ausschusses für Tiefbau und Verkehr statt.
Durch die Fachabteilung der Stadtverwaltung werden Instandsetzungsmaßnahmen vor Abstufung der
Kreisstraße 1 vorausgesetzt. Zur Klärung wurde ein Ortstermin anberaumt. Die Stadt Euskirchen
fordert in den Ortslage Stotzheim an mehreren Stellen Risssanierungen und die Überarbeitung der
Entwässerungsanlagen. In der Ortslage Roitzheim werden aufgrund des Schadensbildes eine neue
Asphaltdeckschicht und die Erneuerung der Entwässerungsrinnen gefordert.
Die Entwässerungsanlagen werden derzeit in beiden Abschnitten im Rahmen der Unterhaltung
instand gesetzt. Bezüglich der geforderten Aufbringung einer Asphaltbetondeckschicht wurden
seitens der Fachabteilung Kosten ermittelt. Diese belaufen sich auf ca. 60.000,- €. Eine Umsetzung
der Maßnahme wäre aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Haushaltmittel in 2008 möglich.
Kreisstraße 47
Für die Abstufung der K 47 liegt kein neuer Sachverhalt vor. Seitens der Fachabteilung wird aufgrund
der Verbindung nach Bad Münstereifel gemäß Beschluss zunächst die Rückantwort der Stadt Bad
Münstereifel abgewartet.
Kall
Kreisstraße 60
Aufgrund der Beschlussfassung zu V 331/2007 hat die Fachabteilung der Gemeinde mitgeteilt, dass
seitens des Kreises keine neue Deckschicht, wie von der Gemeinde im Ortstermin gefordert, auf dem
abzustufenden Abschnitt angelegt würde.
Die Beschlusslage des Kreises wurde dem Rat der Gemeinde Kall durch die Gemeindeverwaltung
vorgetragen. Als Ergebnis der Beratung wurde von dort beschlossen, vor Übernahme der K 60 von
Rinnen nach Diefenbach in die Baulast der Gemeinde Kall beim Kreis Euskirchen zu beantragen,
a) zwischen den Ortslagen eine Komplettsanierung (Oberflächenversiegelung) durchzuführen
-3b) zur Beseitigung der bestehenden Gefahr eine Einfädelungsspur vom Wirtschaftsweg (Zufahrt
Schotterwerk M. Weiß und Fa. Lafarge) auf die K 60 herzustellen und
c) in den Ortslagen die Schäden zu beseitigen (z.B. neue AFB-Schicht).
Seitens der Fachabteilung wird bezüglich des Antrags wie folgt Stellung bezogen:
zu a)
Zwischen den Ortslagen wird eine Komplettsanierung als Oberflächenversiegelung gefordert. Die
Straßenbereiche befinden sich grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. In Bezug auf die
Dauerhaftigkeit ist aufgrund des augenscheinlich abschnittsweisen Vorhandenseins eines nicht
ausreichend tragfähigen Oberbaus die Notwendigkeit von Unterhaltungsarbeiten begründet. Die
Tragfähigkeitsprobleme äußern sich im Bereich des betrachteten Abschnitts als Risse in der
Fahrbahnoberfläche. Als Sofortmaßnahme wurden diese Risse seitens des Kreisbauhofs im
vergangenen Jahr vergossen.
Der Forderung des Gemeindegremiums nach einer Komplettsanierung in Form einer
Oberflächenversiegelung kann seitens der Fachabteilung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht
zugestimmt werden. Analog zur Ortsdurchfahrt Freilingen wäre durch eine reine
Deckenmaßnahme die Schadensursache nicht behoben. Sowohl bei Aufbringen einer
Asphaltbetondeckschicht, als auch bei einer Oberflächenbehandlung wäre relativ kurzfristig
wieder mit demselben Schadensbild zu rechnen. Eine Beseitigung des Tragfähigkeitsproblems
und somit eine dauerhafte Sanierung ließe sich demnach lediglich durch einen Vollausbau unter
Erneuerung der Tragschichten bewerkstelligen. Die Kosten für diese Maßnahme würden sich auf
ca. 540.000,- € belaufen.
Eine Förderung der Maßnahme könnte im Rahmen eines Einplanungsantrags geklärt werden. Der
zeitliche Horizont für die letztendliche Umsetzung ist dann jedoch noch nicht einschätzbar.
Gemäß den aktuellen Straßenzustanderfassungen wurde unter der Voraussetzung einer
ordnungsgemäßen Unterhaltung die Restnutzungsdauer mit mehr als 10 bis 15 Jahren
festgestellt. Somit ist der o.g. Vollausbau zum derzeitigen Zeitpunkt ebenfalls unwirtschaftlich, da
dieser lediglich durch die anversierte Abstufung und den damit verbundenen Forderungen der
Gemeinde hervorgerufen würde.
zu b)
Aufgrund von Verkehrsproblemen im Bereich der L 203 wurde im Jahr 1993 eine
Einbahnstraßenregelung zum Schotterwerk Weiß umgekehrt, so dass vom Ort Rinnen zum
Werksgelände eingefahren wird und über den o.g. Einmündungsbereich an der Kreisstraße 60
ausgefahren wird. Nach der Änderung kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen
in Zusammenhang mit Straßenverschmutzungen auf der K 60. Dass an der bestehenden
Einmündung eine Gefahr in Bezug auf den Verkehrsablauf besteht kann seitens der
Fachabteilung jedoch nicht bestätigt werden. Sofern von einer Gefahr gesprochen werden kann
ist diese somit gemäß dem Verursacherprinzip durch die Gemeinde bzw. den Auslöser zu
beseitigen.
Auch während der Verkehrsschauen im Gemeindegebiet Kall wurde der Einmündungsbereich
bislang nicht thematisiert. Die geforderte Einfädelungsspur kann lediglich der Beschleunigung des
Verkehrs dienen. Der einzige Nutznießer wäre somit auch das private Unternehmen. Eine
Kostentragungspflicht durch die Kreisverwaltung kann seitens der Fachabteilung nicht gesehen
werden.
zu c)
Für den Bereich der Ortsdurchfahrt Steinfelderheistert liegen Erkenntnisse über eine vorhandene
Einstreudecke vor. Somit ist das Aufbringen einer Deckschicht, analog zur Ortsdurchfahrt
Freilingen, unwirtschaftlich. Dementsprechend entstünden unter Berücksichtigung einer doppelten
-4Oberflächenbehandlung für die Ortslage Steinfelderheistert Kosten in Höhe von ca. 22.000,- €.
Für eine neue Deckschicht in der Ortslage Diefenbach entstünden Kosten in Höhe von ca.
20.000,- €. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen wäre aufgrund der noch zur Verfügung
stehenden Haushaltmittel in 2008 möglich.
Die Gesamtkosten gemäß den Forderungen der Gemeinde belaufen sich im Bereich der
Abstufungsstrecke somit auf ca. 582.000,- €.
Seitens der Fachabteilungen werden vor dem Hintergrund der Unwirtschaftlichkeit eines Vollausbaus
des Außerortsbereichs erneute Verhandlungen mit der Gemeinde Kall angestrebt. Nach Feststehen
eines Gesprächsergebnisses wird erneut berichtet.
Eine Übersicht zu allen Abstufungen wurde als Anlage 1 beigefügt.
Sollten sich aufgrund der veränderten Sachlage bei den Städten und Gemeinden Bad Münstereifel,
Blankenheim, Euskirchen und Kall ein gegenüber der Beschlusslage abweichendes
Verhandlungsergebnis herausstellen, wird dieses seitens der Fachabteilung zum Beschluss erneut
vorgelegt.
gez. Rosenke